Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:12:15

Titel: Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:12:15
Hallo liebes Forum,

Ich bräuchte dringend euren Rat und Informationen, da ich ein großen Fehler gemacht hab und zwar hatte ich am 1.7.13 in Regen als Panzergrenadier (FWDL) beim Bund angefangen, habe aber eine Kurzschlussreaktion schon nach 3 Tagen gehabt weil ich starkes Heimweh und mich anfangs nicht wohl gefühlt hab deswegen aufgehört, ein weiteres Problem ist das ich als Kündigungsgrund was anderes angegeben hab, nämlich das ich gesundheitliche Probleme hab nur dass das nicht stimmt, weil es mir unangenehm war den wahren Grund anzugeben, jetzt die Frage dazu ist es überhaupt noch möglich jemals wieder genommen zu werden, da ich die auch angelogen hab, auch vielleicht nach drei Jahren da ich eventuell eine Ausbildung nochmal machen will.

Wenn was unklar ist, einfach nachfragen weil es mir doch sehr wichtig ist!!!

Freue mich auf jede Antwort die mir weiterhilft!!!
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: MarcAurel am 06. Juli 2013, 10:20:31
Zitat von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:12:15
Hallo liebes Forum,

Ich bräuchte dringend euren Rat und Informationen, da ich ein großen Fehler gemacht hab und zwar hatte ich am 1.7.13 in Regen als Panzergrenadier (FWDL) beim Bund angefangen, habe aber eine Kurzschlussreaktion schon nach 3 Tagen gehabt weil ich starkes Heimweh und mich anfangs nicht wohl gefühlt hab deswegen aufgehört, ein weiteres Problem ist das ich als Kündigungsgrund was anderes angegeben hab, nämlich das ich gesundheitliche Probleme hab nur dass das nicht stimmt, weil es mir unangenehm war den wahren Grund anzugeben, jetzt die Frage dazu ist es überhaupt noch möglich jemals wieder genommen zu werden, da ich die auch angelogen hab, auch vielleicht nach drei Jahren da ich eventuell eine Ausbildung nochmal machen will.

Wenn was unklar ist, einfach nachfragen weil es mir doch sehr wichtig ist!!!

Freue mich auf jede Antwort die mir weiterhilft!!!

Ohne Worte. Die Bundeswehr ist doch kein Ponyhof. Meinst dein "Heimweh" ist beim nächsten Mal nicht mehr so stark?
Es heißt immer nich "Bundeswehr" und nicht "HEIMwehr".

Ich frage mich, ob es solche "Soldaten" schon zu Zeiten der Wehrpflicht gab und wie die damals gehandelt haben?!
Ich habe in meiner aktiven Zeit keinen solchen kennen gelernt.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 10:29:06
Meine Güte! Watt sind das alles für Weichereier! Keine 3 Tage von Mutti weg und schon rumjaulen. Nie im Feriencamp gewesen?

Wenn Sie unbedingt wieder Soldat werden wollen, bewerben Sie sich und warten ab, ob die Bundeswehr Sie noch haben will.

Ach ja, FWDL können Sie sich, soweit ich weiss, abschminken, jetzt geht nur noch mindestens SaZ 4.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:33:24
Das weiß ich doch, dass es kein Ponyhof ist, nur das ich in mein Leben sehr selten raus gekommen von Zuhause, deswegen war ich es anscheinend so gewohnt, das ich da überfordert war und mir erst da drin bewusst geworden ist, deswegen auch die Frage ob ich nach 3-4 Jahren nochmal anfangen könnte, weil ich diesen Jahren  mein Leben umkrempeln will, sprich mehr unternehmen, mehr Hobbys zulegen usw.

Tut mir leid wenn ich bis jetzt auch nie wirklich ein schönes Leben gehabt habe, Familienstreitereien, Schulmobbing usw., das alles hab mich schon seelisch bisschen kaputt gemacht.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: MarcAurel am 06. Juli 2013, 10:43:02
Zitat von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:33:24
Das weiß ich doch, dass es kein Ponyhof ist, nur das ich in mein Leben sehr selten raus gekommen von Zuhause, deswegen war ich es anscheinend so gewohnt, das ich da überfordert war und mir erst da drin bewusst geworden ist, deswegen auch die Frage ob ich nach 3-4 Jahren nochmal anfangen könnte, weil ich diesen Jahren  mein Leben umkrempeln will, sprich mehr unternehmen, mehr Hobbys zulegen usw.

Tut mir leid wenn ich bis jetzt auch nie wirklich ein schönes Leben gehabt habe, Familienstreitereien, Schulmobbing usw., das alles hab mich schon seelisch bisschen kaputt gemacht.

Und mit derer "Vorgeschichte" dann auch noch zur Bundeswehr. Klingt für mich nach arger "Weicheimentalität". Tut mir leid, aber ich denke Du solltest dir einen anderen Beruf suchen.
Familienstreitereien haben andere auch. Kein Grund nach drei Tagen weg zu laufen. Und nach drei Jahren sich mehr Hobbys zulegen? Also wirklich...
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:48:32
So kaputt bin ich nun auch wieder nicht, meine Güte es war ein scheiß Fehler von mir den ich jetzt total bereue, aber sowas passiert nun mal, will doch bloß wissen, was ich da für Möglichkeiten noch hab.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: wolverine am 06. Juli 2013, 10:49:03
Sie schreiben etwas von gesundheitlichen Gründen. Wenn Sie als "nicht wehrdiensttauglich" entlassen wurde können Sie erst wieder eingestellt werden wenn diese Einschränkung nicht mehr besteht, sprich ein Musterungsarzt der Bw Sie wieder tauglich erachtet.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:54:54
Ich will am Montag in der Kaserne anrufen und es ihnen erklären, was der wahre Grund war und auch nachfragen was ich machen kann und was dann in der Akte jetzt steht.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 11:02:52
Zitat von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:54:54
Ich will am Montag in der Kaserne anrufen und es ihnen erklären, was der wahre Grund war und auch nachfragen was ich machen kann und was dann in der Akte jetzt steht.

Die haben damit rein gar nichts mehr zu tun. Welche Begründung steht denn auf Ihrer Entlassungsverfügung?
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 11:05:56
Die Papiere hab ich noch nicht bekommen von der Post.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 11:13:42
Zitat von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 11:05:56
Die Papiere hab ich noch nicht bekommen von der Post.

Komisch. früher wurde niemand nach hause in Marsch gesetzt, wenn er nicht die Entlassungsverfügung unterschrieben hatte und ihm seine Ausfertigung ausgehändigt wurde. Ich glaub, ich muss mal den Kameraden Spieß "meiner" AGA-Kompanie anrufen, wie das heutzutage geregelt ist. Man kann ja gar nicht mehr mitreden ...
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: MarcAurel am 06. Juli 2013, 11:17:42
Zitat von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 10:48:32
So kaputt bin ich nun auch wieder nicht, meine Güte es war ein scheiß Fehler von mir den ich jetzt total bereue, aber sowas passiert nun mal, will doch bloß wissen, was ich da für Möglichkeiten noch hab.

Es klang sehr weinerlich. Du bist hier zunächst die Mitleidstour geritten. Das klappt beim Bund halt nicht. Soldaten wollen nicht unbedingt, dass man ihnen einen vorheult.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 11:22:20
Ich hab bloß auf ein Blatt Papier drauf schreiben müssen warum ich gehe, danach hab ich was unterschreiben zur Bestätigung und ein Laufzettel bekommen wo man die ganzen Unterschriften holen muss, darauf hin wieder zum Gezi und den abgeben, so dann konnte ich gehen und die haben mir gesagt das die mir die Papiere zusenden und noch was unterschreiben muss und zurück senden.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: mailman am 06. Juli 2013, 11:24:52
Wie gesagt als FWDL ist das nicht mehr möglich. Und SaZ mit der Vorgeschichte wird schon schwierig. Der Psychologe wird diese Situation sicher genau durchsprechen. Ansonsten keine Ahnung was sie für Schulabschlüße usw. mitbringen.

Sollten Sie tatsächlich mit T5 entlassen worden sein, wird das wohl auch nix werden.


Ich würde mich einfach vom  Thema Bundeswehr verabschieden, die Papiere abheften und das Thema abhaken zumindest die nächsten Jahre.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: MarcAurel am 06. Juli 2013, 11:37:20
Zitat von: mailman am 06. Juli 2013, 11:24:52
[...]

Ich würde mich einfach vom  Thema Bundeswehr verabschieden, die Papiere abheften und das Thema abhaken zumindest die nächsten Jahre.

So ist das. Und wohl nicht nur für die nächsten Jahre...
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Abt.Fw am 06. Juli 2013, 11:43:44
Früher waren das die Entlassungen im "Rahmen der Einstellung". Wurden relativ unbürokratisch abgehandelt und an das KWEA zurückverwiesen. Solange der TrpArzt keine Einstellung attestiert hatte, war der Rekrut auch noch nicht aktiv. Ging kurz und knapp über 90/5er und Insp. bzw. Kp Chef.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: MarcAurel am 06. Juli 2013, 12:00:05
Zitat von: Abt.Fw am 06. Juli 2013, 11:43:44
Früher waren das die Entlassungen im "Rahmen der Einstellung". Wurden relativ unbürokratisch abgehandelt und an das KWEA zurückverwiesen. Solange der TrpArzt keine Einstellung attestiert hatte, war der Rekrut auch noch nicht aktiv. Ging kurz und knapp über 90/5er und Insp. bzw. Kp Chef.

Ach, da konnte man einfach so sagen, daß man nicht will? Kann ich mir kaum vorstellen.
Kein Wehrersatzdienst und nichts? Hier gehts doch um "Soldaten", die nach drei Tagen heim zu Mutti wollen. Das wollten damals auch viele aber die haben die Zähne zusammen gebissen und das alles durchgestanden.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 12:04:56
Zitat von: Abt.Fw am 06. Juli 2013, 11:43:44
Früher waren das die Entlassungen im "Rahmen der Einstellung". Wurden relativ unbürokratisch abgehandelt und an das KWEA zurückverwiesen. Solange der TrpArzt keine Einstellung attestiert hatte, war der Rekrut auch noch nicht aktiv. Ging kurz und knapp über 90/5er und Insp. bzw. Kp Chef.

Das Verfahren der "Schnellentlassung" im zuge der Einstellungsuntersuchung innerhalb der ersten 28 Tage nach Dienstantritt ist mir durchaus geläufig. Aber auch da wurde dem Soldaten eine Entlassungsverfügung ausgehäbndigt, aus der der Grund der Entlassung hervorging. Habe ich als Spieß nicht nur einem meiner Rekruten "überreicht", hat aber mit diesem Fall wenig zu tun.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: LkwGalli am 06. Juli 2013, 12:11:58
Nach 3 Tagen schon heimweh? Das ist nicht so schön ich hoffe du wirst das schaffen
MUTLUHAN
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Abt.Fw am 06. Juli 2013, 12:19:02
Zitat von: KlausP am 06. Juli 2013, 12:04:56
Zitat von: Abt.Fw am 06. Juli 2013, 11:43:44
Früher waren das die Entlassungen im "Rahmen der Einstellung". Wurden relativ unbürokratisch abgehandelt und an das KWEA zurückverwiesen. Solange der TrpArzt keine Einstellung attestiert hatte, war der Rekrut auch noch nicht aktiv. Ging kurz und knapp über 90/5er und Insp. bzw. Kp Chef.

Das Verfahren der "Schnellentlassung" im zuge der Einstellungsuntersuchung innerhalb der ersten 28 Tage nach Dienstantritt ist mir durchaus geläufig.

Das will ich auch gar nicht bestreiten! Ich wollte lediglich damit sagen, dass die Entlassung ziemlich zügig über ein 90/5er attestiert wurde (psychologische Untauglichkeit war glaub ich der 13er oder 15er Fehler) Unterschrift drauf und dann war der Rekrut schneller vom Hof als er durch die Wache reinkam. Alles weitere regelte dann das zuständige KWEA.
Aber..."Asche auf mein Haupt", ich bin schließlich schon einige Jahre ganz weg und die TE 030 Heilfürsorge ist ca 20 Jahre her. Also Nachsicht!!!

Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 12:30:10
Na gut, akzeptiert.  ;D

Meine letzte Schnellentlassung in der AGA ist "erst" 3 Jahre her, da war das auch schon nicht mehr so einfach. Da musste derTrArzt die Änderung des Tauglichkeitsgrades erst beim DivArzt beantragen.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Elvis am 06. Juli 2013, 14:39:10
Also wurde die Kündigung erst Donnerstag abgegeben?
Ist der bürokratische Ablauf bei der Bundeswehr inzwischen so schnell, dass man das nicht vielleicht doch noch stoppen kann?
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 15:20:13
Kommt drauf an, was bis dahin gelaufen ist. Wenn er noch nicht eingekleidet worden und der KpChef die Entlassungsdienststelle ist (was ich aber eben für diesen Fall nicht weiss), geht das in der Tat schnell. Donnerstag zum Dienstbeginn "Kündigung" abgegeben, Papierkram erledigen, Donnerstag zum Dienstschluss die Entlassungsverfügung unterschrieben und ausgehändigt - raus. Dann steht in der Verfügung: "Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung ausgehändigt wurde, aus der Bundeswehr." damit ist er ab Freitag 00.00 Uhr kein Soldat mehr und demzufolge kann man da auch nichts mehr stoppen.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 15:27:10
Ich war schon eingekleidet und bin Mittwoch abend heim gefahren
Titel: Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: cup am 06. Juli 2013, 16:01:27
Ich muss für ganz ehrlich sagen, bei uns sind seid Montag 14 Leute gegangen und ich möchte auch nicht, dass einer von denen wiederkommt. Gerade in der AGA ist es wichtig, dass man Zusammenhält, dass Kameradschaft wirklich gelebt wird - auch wenn es nach der kurzen Zeit komisch klingt, aber ich bin definitiv der Meinung: wer einmal geht, der muss nicht wieder kommen bzw. sollte nicht wiederkommen dürfen!

Bewirb doch für nächstes Kahr nochmal, und dann Reiß dich zusammen. Heimweh mit 18 ... was ist da los ... ?
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: mailman am 06. Juli 2013, 16:02:41
Für FWDL wirds aber nix mehr werden.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 16:01:27
Ich muss für ganz ehrlich sagen, bei uns sind seid Montag 14 Leute gegangen und ich möchte auch nicht, dass einer von denen wiederkommt. Gerade in der AGA ist es wichtig, dass man Zusammenhält, dass Kameradschaft wirklich gelebt wird - auch wenn es nach der kurzen Zeit komisch klingt, aber ich bin definitiv der Meinung: wer einmal geht, der muss nicht wieder kommen bzw. sollte nicht wiederkommen dürfen!

Bewirb doch für nächstes Kahr nochmal, und dann Reiß dich zusammen. Heimweh mit 18 ... was ist da los ... ?

Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

In der AGA prasselt gerade in den ersten Tagen einiges auf die Rekruten ein. Die Bundeswehr ist eine ganz andere Welt als die bis dahin bekannte. Das kann bei dem ein oder anderen durchaus zu so Kurzschlussreaktionen führen. Die Möglichkeit sich zu bewerben hat zum Glück jeder. Im Wiederholungsfall würde die Chance auf Erfolg gegen Null sinken und schon haben Sie Ihren Wunsch erfüllt.
Titel: Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: cup am 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)

Wenn man seinen Ausbildungsvertrag kündigt kann man danach auch nicht wieder angekrochen kommen. Insofern würde es mich sehr wundern, wenn der Bund in wieder einstellt.


liebe Grüße, cup.

P.s.: Bitte verzeiht mir die im letzten Beitrag teilweise kuriosen Wortkreationen, dass war die Autokorrektur von iPhone.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: BSG1966 am 06. Juli 2013, 17:13:44
Es geht auch nicht darum, zurück in die alte AGA-Gruppe zu kommen, sondern nen Neustart bei der Bundeswehr zu bekommen, so wie ich das verstanden habe.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: StOPfr am 06. Juli 2013, 17:21:07
...und da wäre er nicht der Erste, der das - trotz all unserer Bedenken und Einwände  ;) - schafft.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Megane-Coach am 06. Juli 2013, 17:27:00
Ja genau, ich will in ein paar Jahren ein Neustart versuchen.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Firli am 06. Juli 2013, 17:29:25
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)



Wenn ich für jedes Mal wo ich das gehört habe und hinterher doch gekündigt wurde einen Euro bekommen hätte, wäre en netter Urlaub drin...und das in meiner bisher kurzen Dienstzeit.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: itschie am 06. Juli 2013, 17:43:45
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 17:29:25
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)



Wenn ich für jedes Mal wo ich das gehört habe und hinterher doch gekündigt wurde einen Euro bekommen hätte, wäre en netter Urlaub drin...und das in meiner bisher kurzen Dienstzeit.

Aber der Ansatz ist nicht verkehrt!

Aber nur mal so ich habe auch mündlich und recht lautstark nach einen Biwak, geschrieen das ich kündige, geholfen hat es nix, stellvertretener Zugführer hat das nicht akzeptiert und das jetzt eh erstmal die Sachen reinigen muss usw. und wenn mir nach einer Nacht schlaff immer noch nach kündigen ist, soll ich gefälligst eine Anständige Meldung dazu machen, der Rest kommt dann schriftfertig aus dem Drucker. Am Folgetag nach der Abendverpflegung, sagte er mir, er hätte den ganzen Tag auf eine Meldung gewartet, scheint sich somit wohl erledigt zu haben!

Also ich kann nur sagen, zieht es durch, da nach wird alles besser!
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: army76 am 07. Juli 2013, 04:15:58
Kann mir jemand bitte erklären warum in diesem Fall ein Neustart im Status FWDL keinesfalls möglich sein sollte sondern nur mehr als SAZ?

Will man damit eine zweite Kündigung des freiwilligen Dienstes verhindern??


Sollte unabhängig von der eventuell folgenden zweiten Bewerbung der Kamerad nicht jetzt sofort versuchen seine Personalakte zu bereinigen? Ich meine damit die gelogenen Gründe richtigstellen?

Er hatte Heimweh, war mit der neuen Situation momentan überfordert, hatte wohl niemanden zum reden und seine Vorgesetzten gaben Ihm keine Nacht bedenkzeit. Die angeführten gesundheitlichen Probleme bei der Entlassungserklärung waren ja gelogen. Das hat doch definitiv negative Auswirkungen auf eine weitere Bewerbung, oder?

Also ich würde in dieser Situation wenn ich einsehe einen grossen Fehler gemacht zu haben und gelogen zu haben am Montag bei der Einheit
anrufen bzw. noch besser vorbei zu fahren und mich der Sache stellen.

Es könnte ja sein das die Meldungen nicht täglich sondern gesammelt im Wochenrahmen weitergesendet werden und vielleicht gibt der Zugführer eine zweite Chance. Die 2 Tage fehlende Ausbildung sehe ich jetzt auch nicht als so riesengrosses Problem an. Wäre der Kamerad
zum Arzt hätte der Ihn evtl. auch 2 Tage KZH geschrieben...
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: Ralf am 07. Juli 2013, 08:48:37
Die offizielle Erklärung:
Es widerspricht der Struktur dieser Wehrdienstart. Der FWD ist als Schnupperkurs gedacht. Wer da reingeschnuppert hat und es für nicht gut befunden hat, hat sich seine Meinung gebildet. Der SaZ ist eine andere Wehrdienstart.
Ja ich weiß, es gibt wohl mindestens einen, der wurde trotzdem eingestellt. Ist aber nicht erlasskonform.
Gleichzeitig wird auch darüber nachgedacht, diese o.a. Regelung zu kippen.

Meine persönliche Meinung ist, dass ich die derzeitige Regelung gut finde. Weniger für die Bw, als für den Betroffenen selber. Ich bin da der festen Ansicht, dass er hierbei einen wichtigen Lernschritt vollzieht: dass nämlich getroffene Entscheidungen auch irreversible Konsequenzen haben können. Dass nicht immer der Weg des geringsten Widerstandes der Beste ist und dass man auch mal seinen inneren Schweinehund überwinden muss, ohne gleich die Flinte ins Korn zu werfen.
Uns im Speziellen in diesem Fall, denn durch die Lüge hat er ja noch nicht mal den Mut bewiesen, zu seiner Entscheidung zu stehen. Kein guter Charakterzug.
M.E. bietet sich hier keine 2. Chance, denn durch die (ärztlich festgestellte?) gesundheitliche Nichteignung kann er nicht in den Streitkräften bleiben. Denn wenn ich das richtig verstanden hat, hat er ja dann nicht gekündigt, sondern wird ausgemustert werden.
Und sollte er es ohne ärztlich festgestellte Gründe als "Grund" der Kündigung angegeben haben, würde ich nach Rücknahme der Kündigung und somit Eingeständnis der Lüge als Disziplinarvorgesetzter von meiner Seite aus ein Entlassungsverfahren innerhalb der Probezeit anstreben.
Titel: Antw:Nach 3 Tagen Kündigung vom Bund, ist eine Wiedereinstellung noch möglich
Beitrag von: BSG1966 am 07. Juli 2013, 10:09:20
Wahrheitspflicht § 13 SG.........