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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36

Titel: FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36
Hallo liebe Forum user ,

ich hab mich vor 2 wochen mustern lassen für den freiwilligen wehrdienst , hat alles supergeklappt und hab sogar ein platz als wachbatalion in Berlin bekommen :))
so nur jetzt ein problem ich muss noch mein führungszeugnis abhollen bei der polizei und wie ich weiß stehen dort nur sachen drin die vor gericht landen (hatte ich nie wurde immer eingestellt)
SO nur hab ich heute eine einladung gekriegt zur aussage wegen versuchtem diebstahl war jediglich eine pc maus die im markt einfach so rumlag ( jugendsünde ich weiß war einfach unüberlegt und DUMM) so wie ich weiß wird soetwas wohl kaum vor gericht kommen und jediglich vor polizei mit entweder einer geldstrafe inc hausverbot und sozialstunden enden doch wird diese in dem Führungszeugnis stehen ???? und wär dies wirklich so relevant ?? ich meine es gibt WEITAUS schlimmere anzeigen die man haben kann -.-
mache mir nur jetzt sorgen..
bitte um schnelles reply...

danke im Vorraus
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Andi am 08. Juli 2013, 18:58:25
Oh man... ??? ::)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:00:42
also muss ich mir keine sorgen machen ? ???  :-X
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Firli am 08. Juli 2013, 19:01:36
(http://fthumb0.mtb-news.de/cache/270/200/1/1/fstatic0.mtb-news.de/img/photos/1/1/1/9/4/6/_/medium/TacticalFacepalm.jpg)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:07:15
oke hab im Bfj nachgeguckt erst bei anzeigen mit mehr als 90 tagessätzen an geldstrafe sry :D

(closed)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Lidius am 08. Juli 2013, 19:08:53
Das laufende Ermittlungsverfahren muss gemeldet werden und so lange das Verfahren läuft wird auch nicht eingestellt. Auf die Idee ganze zu verschweigen und nicht zu melden kommst du am besten gar nicht erst.

Je nach Ausgang des Verfahrens entscheidet dann möglicherweise der Rechtberater wann und ob überhaupt eine Einstellung in Betracht kommt.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:13:08
ja ich werde morgen bescheid geben .. und einstellung ist am 1.10 die aussage ist am 17.7 also wird das schon passen
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Lidius am 08. Juli 2013, 19:14:15
Am 17.07. ist deine Aussage. Damit ist das Verfahren ja noch lange nicht eingestellt. Das kann noch Monate dauern.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:15:30
naja aber auch nur wenn diese anzeige vor gericht kommt was eher nicht in betracht kommt ich werde morgen mal im polizeipräsideum nachfragen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Firli am 08. Juli 2013, 19:17:55
Das entscheiden die Herren im Polizeipräsidium aber nicht oO

Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Nachtmensch am 08. Juli 2013, 19:31:24
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36

so nur jetzt ein problem ich muss noch mein führungszeugnis abhollen bei der polizei

Seit wann holt man das Führungszeugnis bei der Polizei ab?
Wie wäre es mal mit einem Rechtschreibkurs?

Wenn ich sowas mal wieder lese...  :'( aber scheint ja leider mittlerweile fast Standard zu sein.  :o
Realistisch gesehen kannste Oktober knicken, wenn das Verfahren nicht schnellst möglich abgeschlossen wird.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:38:51
ja das Führungszeugnis soll ich bei uns in der Umgebung am Rathaus ( Polizei) abhollen , dann werde ich sie mal fragen wielang den die verhandlung dauern wird.. aber aufgrund so einer "Tat" eine Nichteinstellung ? wo andere 2 monate gesessen haben und eingestellt werden koennten (laut BfJ) , naja ich werde mich morgen erkundigen wielang das verfahren dauern wird wobei ich kaum glaube das dies vor Gericht kommt da ich den Laden mit dem Wertgegenstand nicht verlassen habe....   :-[
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2013, 19:43:54
Zitatja das Führungszeugnis soll ich bei uns in der Umgebung am Rathaus ( Polizei) abhollen

Das wäre mir neu. Sie können es dort beantragen und es wird zur entsprechenden Behörde (in Ihrem Fall das Karrierecenter) geschickt.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:46:02
Oder so, mir wurde es so erklärt das sie es entweder losschicken oder man muss das Führungszeugnis selber dort abhollen und selber losschicken .
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Firli am 08. Juli 2013, 19:49:34
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:46:02
Oder so, mir wurde es so erklärt das sie es entweder losschicken oder man muss das Führungszeugnis selber dort abhollen und selber losschicken .

abholen...nur ein L .. sollten Sie als künfitges Ein-Mann-Btl. aber wissen  ::)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2013, 19:51:04
Zitataber aufgrund so einer "Tat" eine Nichteinstellung ?

Es geht nicht um die Tat, es geht darum, dass niemand eingestellt wird, gegen den ein laufendes Verfahren nicht abgeschlossen wurde - entweder mit einer Verurteilung, einem Freispruch, einer Einstellung des Verfahrens etc.

Zitatwo andere 2 monate gesessen haben und eingestellt werden koennten

Ja, klar kann der eingestellt werden, sein Verfahren ist ja abgeschlossen und der Rechtsberater hat kein Einstellungshindernis gesehen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:53:30
ja auf einer Tastatur vertippt man sich schon mal  :P
Titel: FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Snake_tde am 08. Juli 2013, 19:55:18
Firli,  xD
Titel: FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Snake_tde am 08. Juli 2013, 19:56:10
Dann vertippen Sie sich aber oft! ;-)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 08. Juli 2013, 19:59:55
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36
Hallo liebe Forum user , [...]
zeugnis abhollen bei der polizei und wie ich weiß stehen dort nur sachen drin die vor gericht landen (hatte ich nie wurde immer eingestellt)
SO nur hab ich heute eine einladung gekriegt zur aussage wegen versuchtem diebstahl war jediglich eine pc maus die im markt einfach so rumlag ( jugendsünde ich weiß war einfach unüberlegt und DUMM) so wie ich weiß wird soetwas wohl kaum vor gericht kommen und jediglich vor polizei mit entweder einer geldstrafe inc hausverbot und sozialstunden enden doch wird diese in dem Führungszeugnis stehen ???? und wär dies wirklich so relevant ?? ich meine es gibt WEITAUS schlimmere anzeigen die man haben kann -.-
mache mir nur jetzt sorgen..
bitte um schnelles reply...

danke im Vorraus

Ich hoffe inständig, daß Sie NICHT genommen werden. Scheinbar bewerben sich ja nur noch Diebe, Schläger, Junkies etc. bei unserer Armee.
Wenn das dass Ergebnis der Aussetzung der Wehrpflicht ist, dann sehe ich schwarz für unsere Armee.

Die Bundeswehr ist kein Auffangbecken für Kleinkriminelle!

Diebstahl und dann sagen, daß es ja weitaus schlimmeres gibt....  >:(

"Immer eingestellt"... Wunderbar. Also hat der Junge schon genug auf dem Kerbholz.

*selbstzensur*
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: SpitFire am 08. Juli 2013, 20:09:11
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:38:51
(...)wobei ich kaum glaube das dies vor Gericht kommt da ich den Laden mit dem Wertgegenstand nicht verlassen habe (...)

Dass Sie durch Zufall vom Vollzug abgehalten worden sind, dürfte sich aus meiner Beurteilung per se nicht wirklich strafmildernd auswirken. Der Versuch allein ist bereits strafbar. Können Sie gerne im § 242 StGB nachlesen...
Titel: FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Snake_tde am 08. Juli 2013, 20:14:23
Zudem, ne Maus klauen! Was ist es als nächstes, was fehlt dann den Kameraden oder der Dienststelle, ok bisschen hoch gegriffen aber das Gegenteil muss erstmal bewiesen werden.
War es wenigstens ne Razor oder RAT? Oder auch noch eine für 20 Euronen?
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 20:48:34
zu hoch gegriffen würde ich auch sagen... -.- ich bin frei von jeglichen anzeigen etc in meiner akte also warum verurteilen sie mich direkt als mutmaßlichen straftäter ? wie gesagt es war einfach nur dumm von mir mehr gibts da nicht zu sagen .. ich werde die dafür (wenn welche kommen) Sozialstunden so schnell es geht abarbeiten , so etwas wird nie wieder vorkommen bei mir...
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: reppesiz am 08. Juli 2013, 21:01:48
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36

so nur jetzt ein problem ich muss noch mein führungszeugnis abhollen bei der polizei und wie ich weiß stehen dort nur sachen drin die vor gericht landen (hatte ich nie wurde immer eingestellt)



Wenn man den Satz in der Klammer so interpretiert, wie er da steht, haben Sie schon einiges mehr angestellt.


Edit:
Zitat und Antwort getrennt
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 21:12:00
einiges anderes angestellt)) ?? sie wissen nicht was es mit diesen "anzeigen" auf sich hatte , es waren jediglich zwei falschanzeigen wo dann auch bewiesen wurde das ich unschuldig war und eine zeugenaussage halt.. ja ich habe das etwas falsch formuliert da muss ich ihnen zustimmen..  ???
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 08. Juli 2013, 21:16:32
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 21:12:00
einiges anderes angestellt)) ?? sie wissen nicht was es mit diesen "anzeigen" auf sich hatte , es waren jediglich zwei falschanzeigen wo dann auch bewiesen wurde das ich unschuldig war und eine zeugenaussage halt.. ja ich habe das etwas falsch formuliert da muss ich ihnen zustimmen..  ???

Und da haben Sie gedacht, dass es ja nicht schlimm ist eine Maus mitgehen zu lassen, wenn man eh immer beschuldigt wird.
Also wirklich...  :o
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Tommie am 08. Juli 2013, 21:20:28
@ twayne22:

Kann es sein, dass Ihnen schon mal wer in die Hosen ge... hat ;D ?
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 08. Juli 2013, 21:23:11
Zitat von: Tommie am 08. Juli 2013, 21:20:28
@ twayne22:

Kann es sein, dass Ihnen schon mal wer in die Hosen ge... hat ;D ?


was ?!
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Tommie am 08. Juli 2013, 21:24:09
Ich geh jetzt los und kaufe mir eine Dose "Chappy" ;) ! Das gibt es jetzt nämlich auch mit Hirn :D !
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2013, 21:35:45
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 20:48:34
warum verurteilen sie mich direkt als mutmaßlichen straftäter ?
Haben Sie nicht im Eingangspost den Diebstahl der Computermaus zugegeben? Und ist Diebstahl keine Straftat? Und wie kommen Sie darauf, dass das eingestellt wird und weswegen?
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 08. Juli 2013, 21:38:52
Vielleicht weil er so ein lieber Bub ist und schon allein deshalb der liebe Herr Polizei ihn laufen lässt.

Leute gibts...
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: apollo98 am 08. Juli 2013, 22:24:24
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:41:22
hast du dich für den 1.10 angemeldet ?

Oder weil er sich bei der Bundeswehr "angemeldet" hat...
Titel: FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Snake_tde am 08. Juli 2013, 23:05:11
Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 20:48:34
warum verurteilen sie mich direkt als mutmaßlichen straftäter ?
Ich verurteile nicht, dass passiert von ganz alleine. Ich stelle nur fest, ärgerlich ist an der Sache einfach das sich so etwas immer  negativ auswirkt, zudem wie gesagt geklaut oder der Versuch ist nunmal eine Straftat und es ist passiert, dass lässt sich nicht löschen!
Was man auch bedenken muss ist, dass wenn es zum Einstellungstest geht, die alten Sachen im Prüfgespräch auftauchen und abgefragt werden.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 08. Juli 2013, 23:46:37
Also ich will solche "Kameraden" nicht bei der BW haben. Diebstahl... und dann will er noch zum Wachbataillon, oder wie?!

Räuber, Diebe, Junkies und Schläger haben in Uniform nichts zu suchen.

Vielleicht ist das heute normal. Als ich ein Jugendlicher war (in den 90ern) war es das jedenfalls nicht.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Kabelbinder am 09. Juli 2013, 00:22:27
"aussage wegen versuchtem diebstahl war jediglich eine pc maus die im markt einfach so rumlag ...."

Jetzt rate doch mal wer der Eigentümer der Maus ist .. auch wenn sie bloss so da herum liegt !? Der Grund, wieso die Maus da einfach so herum liegt, ist schon ziemlich offensichtlich!
Vermutlich hat sie dein "Kumpel" vorher ausgepackt und dir zum Klau vorbereitet... nur warst du halt zu bl***d dafür und wurdest erwischt!

Ich habe Null Mitleid für deine Geschichte!

Ich arbeite seit fast 10 Jahren im Einzelhandel und habe Verantwortung über meine Umsätze , Gewinne und natürlich auch Inventurverluste ... und nur mit der "Maus" ist es nicht getan ;)
Dich würde ich mir nicht als Stubenkamerad wünschen ..

Gruß Thomas

Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 09. Juli 2013, 00:51:04
Jetzt mal ehrlich ? Räuber , Junkie , Verbrecher ? wie bitte ? was ist das für ein Niveau das ihr hier an den Tag, bringt(ich habe noch nicht eine einzige sozialstunde(oder bußgeld etc.) in meinem leben leisten müssen weil ich eigentlich garnicht der typ von mensch bin der sowas noetig hat--> gesetze zu brechen)  mich direkt zu verurteilen als Kamerradenschwein etc. was soll das ?? ich habe eben mit einem Polizisten aus meinem Umfeld geredet und ihm die Lage genau geschildert wie es da in dem markt abgelaufen ist (was auch auf kamera zu sehen ist) (habe hier ja nichtmal ansatzweise genau erklärt was da im markt vorgefallen ist und schon werden urteile gefällt... ohman(ich gebe zu der thread post war nicht so deutlich zu verstehen)ich werd auf das thema auch nichtmehr näher eingehen, mit der anhoerung wird sich das thema regeln...

danke an die die wenigstens ansatzweise versucht haben mir zuhelfen ...
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: itschie am 09. Juli 2013, 02:33:25
Die Polizei sammelt nur die Beweise im Auftrag der Anzeigeführenden (Staatsanwalt / der Einzelhändler), wenn der Einzelhändler seine Anzeige fallen lässt, wird die Staatsanwaltschaft sehr wahrscheinlich das Verfahren einstellen. Evt kann es auch helfen mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen um eine außergerichtliche einigung zu erzielen, dem zu Folge, wenn eine Einigung zu Stande kommt, würde das Verfahren dann auch eingestellt werden, vorausgesetzt der Einzelhändler läßt die Anzeige fallen, wenn nicht sieht es ehr schlecht aus.

In Deutschland ist man nicht umsonst erst ab 14 Jahren Strafmündig, bis dahin sollte man recht und unrecht unterscheiden können! Ich verstehe einfach nicht mehr was abgeht in den Köpfen von jungen Menschen und dabei bin ich selber nicht mal Uralt, wir haben mit Sicherheit auch mist gemacht, aber was heute als "normale" Jugendsünde angesehen wird von jugendlichen, wäre uns nicht im Sinn gekommen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: A-Bomb am 09. Juli 2013, 04:02:05
Ich sag nur NbdW  ;)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 08:28:22
Zitat von: twayne22 am 09. Juli 2013, 00:51:04
Jetzt mal ehrlich ? Räuber , Junkie , Verbrecher ? wie bitte ? was ist das für ein Niveau das ihr hier an den Tag, bringt(ich habe noch nicht eine einzige sozialstunde(oder bußgeld etc.) in meinem leben leisten müssen weil ich eigentlich garnicht der typ von mensch bin der sowas noetig hat--> gesetze zu brechen)  mich direkt zu verurteilen als Kamerradenschwein etc. was soll das ?? ich habe eben mit einem Polizisten aus meinem Umfeld geredet und ihm die Lage genau geschildert wie es da in dem markt abgelaufen ist (was auch auf kamera zu sehen ist) (habe hier ja nichtmal ansatzweise genau erklärt was da im markt vorgefallen ist und schon werden urteile gefällt... ohman(ich gebe zu der thread post war nicht so deutlich zu verstehen)ich werd auf das thema auch nichtmehr näher eingehen, mit der anhoerung wird sich das thema regeln...

danke an die die wenigstens ansatzweise versucht haben mir zuhelfen ...

Ziemlich zusammenhangloses Gefasel. Dass hier überhaupt jemand Ihnen helfen wollte, ist dem zu schulden, was Sie vergessen haben: Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Kameradschaft.

Sie haben hier von mehreren Taten geredet, wo die Verfahren eingestellt wurden bzw. wo keine Anklage erhoben wurde.
Solche "Kameraden" sollten nicht Uniform tragen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: twayne22 am 09. Juli 2013, 08:44:19
entschuldigung aber was hat eine fallen gelassene anzeige mit einer tat zu tun(???) dahinter muss überhaupt gar keine tat stehen das es zur anzeige kam? , wenn sie nicht genügende informationen haben um jemanden abzuwerten oder zu verurteilen dann lassen sie dies bitte auch !!
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 08:50:58
Zitat von: twayne22 am 09. Juli 2013, 08:44:19
entschuldigung aber was hat eine fallen gelassene anzeige mit einer tat zu tun(???) dahinter muss überhaupt gar keine tat stehen das es zur anzeige kam? , wenn sie nicht genügende informationen haben um jemanden abzuwerten oder zu verurteilen dann lassen sie dies bitte auch !!

So haben Sie wahrscheinlich auch bei der Polizei geredet. Ich verurteile nicht. Ich sage lediglich, daß ich solche Leute wie Sie nicht in Uniform sehen möchte.
Ihr Gerechtigkeitsempfinden jedenfalls tendiert vermutlich gegen Null.

Ihre Aussage "es gibt weitaus schlimmeres" sagt mir doch, dass Sie das einfach alles als Kavaliersdelikt sehen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Sossar am 09. Juli 2013, 08:53:36
Moin.

Das ganze Diskutieren bringt doch nichts. Machen Sie sich nicht verrückt,
gehen Sie zur Aussage, und warten erstmal ab. Rufen Sie doch auch beim
Einzelhändler an (Haben bestimmt Hausverbot) und entschuldigen Sie sich!

Bevor man bei der BW zur Musterung eingeladen wird, wird sowieso in den
Akten geschaut, ob mal was strafrechtlich vorgefallen ist...

Das MarcAurel sehr schnell zum Schluss kommt, dass man schwerstkriminell
ist und am besten nur noch Straßenfeger werden dürfte, ist bekannt.

Ich wünsch dir viel Erfolg twayne22
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: reppesiz am 09. Juli 2013, 08:55:39
Dass provokante Aussagen wie "nie vor Gericht, wurde alles immer eingestellt" Fragen und Bedenken aufwerfen, sollte ja logisch sein - auch für Sie. Sie sagten, dass wir den Vorfall mit der Maus nicht ausreichend kennen. Dann schildern Sie doch mal den genauen Ablauf. Wenn es wirklich so mildernd für Sie ist, dann haben einige hier vielleicht wieder ein anderes Bild von Ihnen. Bis dahin gilt: Ihre grobe Formulierung rückt Sie ohne Wenn und Aber in das Licht eines Täters, mehr nicht.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 09:02:20
Zitat von: Sossar am 09. Juli 2013, 08:53:36
Moin.

Das ganze Diskutieren bringt doch nichts. Machen Sie sich nicht verrückt,
gehen Sie zur Aussage, und warten erstmal ab. Rufen Sie doch auch beim
Einzelhändler an (Haben bestimmt Hausverbot) und entschuldigen Sie sich!

Bevor man bei der BW zur Musterung eingeladen wird, wird sowieso in den
Akten geschaut, ob mal was strafrechtlich vorgefallen ist...

Das MarcAurel sehr schnell zum Schluss kommt, dass man schwerstkriminell
ist und am besten nur noch Straßenfeger werden dürfte, ist bekannt.

Ich wünsch dir viel Erfolg twayne22

Wenn man sich mal durchliest, was hier für Fragen gestellt werden und das täglich, dann ja. Dann muß man zu diesem Schluß kommen.
Typische Fragen sind doch "FWDL mit Anzeige, Feldwebel trotz Verstoß gegen das BtMg, Offizier aber ich habe Einträge im Zentralregister..."

Und dass ich will dass die BW frei bleibt von solchen Leuten, sollte jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein und auch einleuchten.

Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Sossar am 09. Juli 2013, 09:30:06
Bei gewissen sehr schlimmen Straftaten gebe ich ihnen auch Recht MarcAurel!
Nur sollte man nicht alle über einen Kamm scheren! Es gibt auch viele Menschen
die sich ändern können und wollen! Warum sollte man diese dann nicht auch zur
Bundeswehr lassen, wenn man dadurch der Gesellschaft wieder ein Stück
zurück geben kann.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 09:41:46
Zitat von: Sossar am 09. Juli 2013, 09:30:06
Bei gewissen sehr schlimmen Straftaten gebe ich ihnen auch Recht MarcAurel!
Nur sollte man nicht alle über einen Kamm scheren! Es gibt auch viele Menschen
die sich ändern können und wollen! Warum sollte man diese dann nicht auch zur
Bundeswehr lassen, wenn man dadurch der Gesellschaft wieder ein Stück
zurück geben kann.

Mich ärgern Aussagen wie "es gibt weitaus schlimmeres" = kein Unrechtsbewußtsein.
oder "wurde alles fallen gelassen, kam nie zur Anzeige" = nicht derwischt worn (so jedenfalls würde mein Großvater das sehen).

Was soll die BW mit solchen Leuten? Früher kam der Querschnitt der Gesellschaft zum "Bund". Heute?
Wir kriegen nicht mehr die, die wir wollen. Früher kam der Reaalschüler oder Abiturient zur Armee und wenn es ihm gefiel verpflichtete er sich.
So bekam die Bundeswehr auch Nachwuchs, der von allein nie auf die Idee gekommen wäre, länger zu dienen.
Aber die Bundeswehr konnte viele überzeugen, aus dem Dienst heraus.
Heute? Heute kommen die, die an große Karriere denken oder die, denen man schon als Kind nicht gern ein Spielzeuggewehr hat geben wollen.
Kleinkriminelle und Menschen, die es so aus der Bahn geworfen hat, dass sie zivil nichts mehr gebacken kriegen.

Die Bundeswehr wird immer mehr zum Auffangbecken und das geht nicht. So ist es auch in Frankreich und natürlich den USA.
Das war alles bekannt, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Und wenn wir recht bedenken, so wurde auch die Wehrpflicht nur aus Karrieredenken (eines Verteidigungsministers) ausgesetzt.

Mit eben diesem Ergebnis.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2013, 09:46:14
Sie hätte auch so keinen Bestand gehabt wegen der fehlenden Wehrgerechtigkeit, das war nur eine Frage der Zeit.
Gleichwohl hätte der Übergang nicht so abrupt sein müssen.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 09:51:57
Zitat von: Ralf am 09. Juli 2013, 09:46:14
Sie hätte auch so keinen Bestand gehabt wegen der fehlenden Wehrgerechtigkeit, das war nur eine Frage der Zeit.
Gleichwohl hätte der Übergang nicht so abrupt sein müssen.

Ja und nein. Wenn man die Wehrgerechtigkeit wieder hätte herstellen können...
Naja. Darüber müssen wir hier nicht diskutieren. Bringt ja nichts.  :(
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: SpitFire am 09. Juli 2013, 09:57:09
Hätte der Bundestag mich anstelle des BMVgs mit der Umsetzung der Verkürzung der Wehrpflicht auf 6 Monate beauftragt, hätte ich die Wehrpflicht auch "ausgesetzt"... Wehrgerechtigkeit "herstellen" um jeden Preis ist unter diesen Rahmenbedingungen haushaltsschädigend und sinnentleert.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 10:00:07
Zitat von: SpitFire am 09. Juli 2013, 09:57:09
Hätte der Bundestag mich anstelle des BMVgs mit der Umsetzung der Verkürzung der Wehrpflicht auf 6 Monate beauftragt, hätte ich die Wehrpflicht auch "ausgesetzt"... Wehrgerechtigkeit "herstellen" um jeden Preis ist unter diesen Rahmenbedingungen haushaltsschädigend und sinnentleert.

Schon klar. Deutschland hält nicht einmal den Nato gemäßen Wehretat ein. Es wird wohl auf einen sozialen Dienst um 12 Monate hinauslaufen für Männlein und Weiblein.
Diese 12 Monate können dann entweder als Zivildienstler oder als Soldat abgeleistet werden.
So kommt dann die Wehrpflicht durch die Hintertür zurück.  8)
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: SpitFire am 09. Juli 2013, 10:10:19
Na da bin ich ja mal gespannt...
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2013, 10:13:05
ZitatEs wird wohl auf einen sozialen Dienst um 12 Monate hinauslaufen für Männlein und Weiblein.

Glaskugel?  ::) Wo sollen für sowas die parlamentarischen Mehrheiten herkommen?
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 10:18:43
Zitat von: KlausP am 09. Juli 2013, 10:13:05
ZitatEs wird wohl auf einen sozialen Dienst um 12 Monate hinauslaufen für Männlein und Weiblein.

Glaskugel?  ::) Wo sollen für sowas die parlamentarischen Mehrheiten herkommen?

Mag sein, dass die Inst die Glaskugel nicht richtig gerichtet hat (ist auch wieder zurück dorthin) aber wenn man sich die momentane Entwicklung im Bufdi anschaut, außerdem den mangelnden Nachwuchs bei der Bundeswehr, dann sollte man zu diesem Schluß kommen können.

Aber... nichts genaues weiß man nicht.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Andi am 09. Juli 2013, 10:30:25
Dir ist aber schon klar, dass das Grundgesetz das gar nicht hergibt? ;) Das lässt nur Wehrdienst und im Ausnahmefall als Ersatz den Zivildienst zu...
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: wolverine am 09. Juli 2013, 10:31:51
Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 10:00:07
Es wird wohl auf einen sozialen Dienst um 12 Monate hinauslaufen für Männlein und Weiblein.
Wird es nicht!
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 11:27:05
Zitat von: wolverine am 09. Juli 2013, 10:31:51
Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 10:00:07
Es wird wohl auf einen sozialen Dienst um 12 Monate hinauslaufen für Männlein und Weiblein.
Wird es nicht!

Das hat doch nichts mit Zwangsarbeit zu tun, sondern mit einem Dienst an der Allgemeinheit, wie es Wehrdienst und Zivildienst eben waren.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: Andi am 09. Juli 2013, 11:30:49
Es gibt dafür schlicht keine Grundlage. Und einen solchen Dienst mit der Wehrpflicht gleichzusetzen ist unsachlich.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: wolverine am 09. Juli 2013, 11:37:13
Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 11:27:05
Das hat doch nichts mit Zwangsarbeit zu tun,
Alles, was nicht freiwillig geschieht, ist Zwang!

Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 11:27:05
sondern mit einem Dienst an der Allgemeinheit, wie es Wehrdienst und Zivildienst eben waren.
Ja, und Wehr- und Zivildienst wurden eben genau als Ausnahme zum vorgenannten Artikel normiert.
Titel: Antw:FWD mit anzeige ?
Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 12:02:06
Zitat von: wolverine am 09. Juli 2013, 11:37:13
Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 11:27:05
Das hat doch nichts mit Zwangsarbeit zu tun,
Alles, was nicht freiwillig geschieht, ist Zwang!

Zitat von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 11:27:05
sondern mit einem Dienst an der Allgemeinheit, wie es Wehrdienst und Zivildienst eben waren.
Ja, und Wehr- und Zivildienst wurden eben genau als Ausnahme zum vorgenannten Artikel normiert.

ist ja nur ausgesetzt :)
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Beitrag von: wolverine am 09. Juli 2013, 12:10:37
Ja; und im Falle einer "Wiedereinsetzung" würden die Gründe der Aussetzung in die Abwägung der Verhältnismäßigkeit einfließen. Noch Fragen?

Und Wehr- und Zivilersatzdienst waren eben etwas qualitativ anderes als ein Zwangsdienst für Männer und Frauen.
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Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 12:44:02
Zitat von: wolverine am 09. Juli 2013, 12:10:37
Ja; und im Falle einer "Wiedereinsetzung" würden die Gründe der Aussetzung in die Abwägung der Verhältnismäßigkeit einfließen. Noch Fragen?

Und Wehr- und Zivilersatzdienst waren eben etwas qualitativ anderes als ein Zwangsdienst für Männer und Frauen.

ohne Worte.
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Beitrag von: BulleMölders am 09. Juli 2013, 12:44:31
Man sollte eure Diskussion über "Wehr-, Ersatz, Zwangs- und was weis ich für ein Dienst" mal vom eigentlichen Thema trennen, denn damit hat es nichts mehr zu tun.
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Beitrag von: MarcAurel am 09. Juli 2013, 12:53:38
Zitat von: BulleMölders am 09. Juli 2013, 12:44:31
Man sollte eure Diskussion über "Wehr-, Ersatz, Zwangs- und was weis ich für ein Dienst" mal vom eigentlichen Thema trennen, denn damit hat es nichts mehr zu tun.

Hat sich eh erledigt.

Und die Grundaussage zum TE halte ich aufrecht.
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Beitrag von: wolverine am 09. Juli 2013, 13:56:25
Bevor der Themenstarter seinen erwarteten Einstellungsbescheid (des Ermittlungs-/Strafverfahrens; nicht den von der Bw :D) oder eben ein anderes Ergebnis zugestellt bekommen hat, ist doch zum Thema eh nichts weiter zu sagen ...