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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: TLH am 20. Juli 2013, 14:15:15

Titel: Dienstausgleich
Beitrag von: TLH am 20. Juli 2013, 14:15:15
Hallo

Ich habe eine frage zum Dienst am Wochenende.
Meines wissens nach müsste es nach dem Dienstzeitausgleicherlass wenn man von samstag auf sonntag dient 10 stunden für den samstag kriegen und 7 stunden für den Sonntag.
Hab ich damit recht?
Da es in meiner Kompanie fürn Wochenenddienst immer nur 1 DA gibt.

Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.
Titel: Antw:Dienstausgleich
Beitrag von: Jakkaru am 24. Juli 2013, 12:13:20
Bei uns gibt es dafür auch nur einen DA. Ich denke Stunden dürfen in einem zusammenhängenden Dienst nicht geschrieben werden. Ab 16 Std. zusammenhängenden Dienst gibts 1 ganzen DA. Ab 12 einen halben. alles darunter kann man in Stunden schreiben.

Da Wache/UvD/GvD/TePo zusammenhängende Dienste sind gibt es dafür auch Dienstausgleich.
Titel: Antw:Dienstausgleich
Beitrag von: KlausP am 24. Juli 2013, 12:23:08
Was Anderes ist es bei Diensten von So auf Mo, da wird um 24.00 Uhr ein Schnitt gemacht, weil eine neue Woche anfängt. Vielleicht sollte er TE mal einen Blick in den aktuellen Dienstzeiterlass werfen, da ist das nämlich genau so festgelegt (mit Rechenbeispiel, stabsoffiziersicher).
Titel: Antw:Dienstausgleich
Beitrag von: Jakkaru am 24. Juli 2013, 13:17:30
ZitatWas Anderes ist es bei Diensten von So auf Mo, da wird um 24.00 Uhr ein Schnitt gemacht, weil eine neue Woche anfängt.

Das ist absolut richtig :)
Titel: Antw:Dienstausgleich
Beitrag von: Nachtmensch am 24. Juli 2013, 13:38:37
Zitat von: KlausP am 24. Juli 2013, 12:23:08
(mit Rechenbeispiel, stabsoffiziersicher).

Wurde ja auch von einem Oberst herausgegeben  8) ;) ::)

Du musst halt nur unterscheiden, ob mit oder ohne automatisierter Zeiterfassung und demnach die oben bereits erwähnten Beispiele durchlesen.
Titel: Antw:Dienstausgleich
Beitrag von: griesgrenni am 26. Juli 2013, 05:25:07
Bei Freizeitausgleich werden für das Wochenende ausschließlich Stunden gut geschrieben, z.B. Wache von Sa 10 Uhr auf So 10 Uhr bringt 20 Stunden FvD (und nicht einen Tag FvD!); anders bei Vergütung, hier gibt´s tatsächlich nur einen großen Anrechnungsfall.