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Dienstausgleich

Begonnen von TLH, 20. Juli 2013, 14:15:15

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TLH

Hallo

Ich habe eine frage zum Dienst am Wochenende.
Meines wissens nach müsste es nach dem Dienstzeitausgleicherlass wenn man von samstag auf sonntag dient 10 stunden für den samstag kriegen und 7 stunden für den Sonntag.
Hab ich damit recht?
Da es in meiner Kompanie fürn Wochenenddienst immer nur 1 DA gibt.

Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.

Jakkaru

Bei uns gibt es dafür auch nur einen DA. Ich denke Stunden dürfen in einem zusammenhängenden Dienst nicht geschrieben werden. Ab 16 Std. zusammenhängenden Dienst gibts 1 ganzen DA. Ab 12 einen halben. alles darunter kann man in Stunden schreiben.

Da Wache/UvD/GvD/TePo zusammenhängende Dienste sind gibt es dafür auch Dienstausgleich.
Ein 2er

KlausP

Was Anderes ist es bei Diensten von So auf Mo, da wird um 24.00 Uhr ein Schnitt gemacht, weil eine neue Woche anfängt. Vielleicht sollte er TE mal einen Blick in den aktuellen Dienstzeiterlass werfen, da ist das nämlich genau so festgelegt (mit Rechenbeispiel, stabsoffiziersicher).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jakkaru

ZitatWas Anderes ist es bei Diensten von So auf Mo, da wird um 24.00 Uhr ein Schnitt gemacht, weil eine neue Woche anfängt.

Das ist absolut richtig :)
Ein 2er

Nachtmensch

Zitat von: KlausP am 24. Juli 2013, 12:23:08
(mit Rechenbeispiel, stabsoffiziersicher).

Wurde ja auch von einem Oberst herausgegeben  8) ;) ::)

Du musst halt nur unterscheiden, ob mit oder ohne automatisierter Zeiterfassung und demnach die oben bereits erwähnten Beispiele durchlesen.

griesgrenni

Bei Freizeitausgleich werden für das Wochenende ausschließlich Stunden gut geschrieben, z.B. Wache von Sa 10 Uhr auf So 10 Uhr bringt 20 Stunden FvD (und nicht einen Tag FvD!); anders bei Vergütung, hier gibt´s tatsächlich nur einen großen Anrechnungsfall.

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