Ist es legitim das ich von meiner Einheit gesagt bzw. Schriftlich vorgelegt bekomme das ich mich, auch wenn ich in der Kaserne wohne, am Standort mit Hauptwohnsitz melden muss? Es scheint sich da wohl um eine Vereinbarung mit der Stadt zu handeln. Sollte man sich dort nicht melden droht eine Geldstrafe.
Mir kommt das ganze etwas komisch vor. Auf der einen Seite gilt eine Wohnung erst als Wohnung wenn sie abschließbar ist und eigenes Bad sowie eigene Küche hat und auf der anderen Seite soll ich meine Stube/Kammer als Wohnung melden.
Vielleicht können mir die Juristen unter euch weiterhelfen!
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Das Thema hatten wir hier letztes Jahr schon mal. Dazu gab es auch einen entsprechenden Erlaß, aber ob der noch gültig ist, weiss ich nicht.
Hätten sie zufällig den Link dazu parat? Ich weiß nämlich grad nicht wirklich was ich in die SuFu eingeben soll:))
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Asche auf mein Haupt ::)
Vielen dank!
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