Nabend,
ich habe folgenes problem, unzwar muss ich eine stellungnahme schreiben, wegen antrag auf entlassung des soldaten,
und ich weiß nicht genau wie ich dies tuhen soll, wie ich anfange etc.
vllt könnt ihr mir helfen
MFG
In welche Funktion denn? Als VP?
Oder sollen Sie eine Stellungnahme wegen Entlassung Ihrer selbst schreiben tuhen?!
ne es geht um mich die wolln mich raus kicken und kein kompanie chef hat gesagt ich soll ne stellungs nahme schreiben
Na wenn das kein Kompaniechef gesagt hat dann brauchen Sie das ja auch nicht machen ;D
ja hatter aber sonst würd ich ja nicht fragen wie ich es schreiben soll
wenn tuhen kein kompiechef sagen dann nix tuhen schreiben stellungnahme, capieche!!!
Zitatne es geht um mich ...
In welchem Dienstverhältnis sind Sie und in welchem Dienstmonat?
Zitat... die wolln mich raus kicken ...
Mit welcher Begründung?
Fang damit an:
Ich bin damit einverstanden oder nicht einverstanden.
Und wenn du nicht einverstanden bist, schreibst du, warum du der Meinung bist.
aga 2. monat wegen btmg
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:40:52
aga 2. monat wegen btmg
Okay, dann bin ich raus. Selber Schuld!
nja die test alle war negativ aber ich habs zugegeben und ich hatte auch nix beim bund und nicht beim bund genommen
Das man solche Leute überhaupt einstellt...
was den? nur weil man mal probiert ?
Und wann haben Sie "nur mal probiert"?
Welche Straftaten haben Sie denn sonst noch probiert oder vor, es demnächst zu tun?
Sie sind im 2ten Dienstmonat, jeder Test war negativ und urplötzlich gestehen Sie aus dem Nichts "mal probiert" zu haben? Hä?
weil ich vor 2 wochen was genommen habe und mich nen Kamerad gemeldet hat vorher hat ich nix mit drogen zu tuhen
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:53:18
nja die test alle war negativ aber ich habs zugegeben und ich hatte auch nix beim bund und nicht beim bund genommen
Dann ist das ja schon einmal gelogen. Der Kamerad hat alles richtig gemacht. Viel Spaß beim Packen und schöne Heimfahrt.
Das sollte man sich vorher überlegen. Zum Glück wurden sie gemeldet und zum Glück für all unsere Kameraden müssen sie die Bundeswehr verlassen! Solche Kameraden brauchen wir nicht!
Ok, zurück zur Frage: offensichtlich sind Sie Beschuldigter in einem gegen Sie zu führenden Disziplinarverfahren. Ich würde in dieser Situation zu meinem Chef sagen, dass er mich als Soldat (!) vernehmen soll wenn er mir etwas vorwirft. Dann hat er Sie zu belehren und Ihnen stehen die Rechte zur Aussageverweigerung zu.
Wenn Sie diese Stellungnahme schreiben, müssen Sie den Sachverhalt korrekt beschreiben und sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet. Das verkürzt meines Erachtens nach Ihre Rechte im Verfahren.
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:59:15
was den? nur weil man mal probiert ?
Falsche Einstellung, so oder so!!!
ZitatWenn Sie diese Stellungnahme schreiben, müssen Sie den Sachverhalt korrekt beschreiben und sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um die Stellungnahme des Soldaten zur beantragten Entlassung handelt. Da er ja noch in der Probezeit ist, dürfte die Entlassung relativ schnell erfolgen.
Wie dooof muss man eigentlich sein, nach einer der ersten und eindringlichsten Belehrungen in der AGA überhaupt so'n Zeugs anzufassen?
Dann müsste ihm der Entlassungsantrag vorgelegt worden sein und er soll sich dazu äußern? Wenn es das ist, habe ich wirklich nicht einmal das Anliegen kapiert!
Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 18:54:30
Dann müsste ihm der Entlassungsantrag vorgelegt worden sein und er soll sich dazu äußern? Wenn es das ist, habe ich wirklich nicht einmal das Anliegen kapiert!
Ja, davon gehe ich aus. Die Art der "Stellungnahme" die du meinst, hätte ich als Spieß meinem Chef ganz schnell auszureden versucht. Schließlich bin ich ja zur Fürsorge verpflichtet. ;)
Wozu eigtl Stellungnahme.
Raus und tschüss dazu is doch die Probezeit da.
ich habe ein dizi laufen wurde schon 3 mal vernommen, un soll jetz nur noch eine stellungnahme schreiben für das personalamt vom bund, ich kenne leute die wurden auch in der aga mit drogen erwischt aber durften bleiben, ich will nur wissen wie ich so eine stellungnahme schreibe
hier wirst du keine Tips bekommen wie du bleiben kannst.
Zitat von: Flexscan am 25. August 2013, 19:00:23
Wozu eigtl Stellungnahme.
Raus und tschüss dazu is doch die Probezeit da.
Ganz einfach, weil das Prozedere vorschreibt, dass der Soldat zu diesem Antrag anzuhören und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist. Der Chef ist ja nicht derjenige, der über die Entlassung oder Nichtentlassung zu entscheiden hat, er stellt nur den Antrag an die personalbearbeitende Stelle.
Ihnen wurde ein Entlassungsantrag vorgelegt? Dann schreiben Sie, ob Sie dem zustimmen oder nicht. Wenn nicht, dann schreiben Sie noch warum nicht.
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 19:00:36
ich habe ein dizi laufen wurde schon 3 mal vernommen, un soll jetz nur noch eine stellungnahme schreiben für das personalamt vom bund, ich kenne leute die wurden auch in der aga mit drogen erwischt aber durften bleiben, ich will nur wissen wie ich so eine stellungnahme schreibe
Tu dir selbst nen gefallen und kündige!
Mal im ernst: Warum? Das hilft ihm nun wirklich keinen Deut weiter. Ich glaube zwar auch nicht, dass er seine Entlassung verhindern kann aber was soll ihm eine Kündigung bringen?
Und ich kann mir kaum vorstellen das Soldaten die in der AGA oder generell in der der Dienstzeit mit Drogen erwischt wurden bleiben können.
Man kann ja auch Google konsultieren:
http://lmgtfy.com/?q=Stellungnahme+Muster+
Aber um auf die Frage zurückzukommen - schreiben Sie doch einfach, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubringen haben. Dass das ne einmalige Angelegenheit war, ausprobieren, unbedacht und nicht besonders schlau, Ihnen aber doch viel an dem Dienst liegt. Sie könnten noch schreiben, dass Sie sich dessen bewusst sind, dass das falsch war (was aber eine Lüge wäre und damit gegen die Wahrheitspflicht verstieße, daher würde ich das lassen) - und eben darum bitten, Sie trotzdem weiterhin im Dienstverhältnis zu belassen. Wo ist jetzt das Problem?!
Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 19:07:47
Mal im ernst: Warum? Das hilft ihm nun wirklich keinen Deut weiter. Ich glaube zwar auch nicht, dass er seine Entlassung verhindern kann aber was soll ihm eine Kündigung bringen?
Würdest du jemanden an deiner Seite tolerieren der Drogen konsumiert?
Ich behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist. (Meine Meinung, kann mich auch irren)
Zitat von: Snake_tde am 25. August 2013, 19:14:00
Würdest du jemanden an deiner Seite tolerieren der Drogen konsumiert?
Ich behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist. (Meine Meinung, kann mich auch irren)
Ohne jetzt wieder die Diskussion eröffnen zu wollen, WIE extrem böse und schlimm Drogen sind, aber es gibt auch in der Bundeswehr nicht wenige, die die Thematik etwas liberaler sehen, in Abhängigkeit von der Ausprägung.
ZitatIch behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist.
Das ist doch irrelevant. Er hat ein Dienstvergehen begangen, dafür hat (oder wird) ihm der Chef eine zwischen die Lichter gegeben und im Zuge dessen beantragt jetzt der Chef die Entlassung. Wie die Entlassungsdienststelle den Fall sieht, können wir doch gar nicht einschätzen, kann ja durchaus sein, dass die einen schlechten Tag erwischt und ihn eben nicht entlässt. Dann muss die Einheit damit auch klarkommen.
Was will der TE mit diesem Schrieb denn erreichen? Das übliche Geblubber, dass man unschuldig ist und die anderen die Bösen sind und überhaupt, man wäre sich keinerlei Schuld bewußt...
Stehe zu deiner Sache und sei froh, dass keiner der Tests positiv angesprochen hat, sonst wäre noch ein ziviles Verfahren anhängig mit weitaus größerer Tragweite. Wer so leichtfertig sein Dienstverhältnis aufs Spiel setzt bzw. opfert, braucht nicht jammern und seine Unschuld zu beteuern zu versuchen, wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist.
Habe als VP auch einige solcher Fälle erlebt, wo "nur" gekifft wurde und dann großes Geheule ausbrach, da es ja nach Dienst war usw. Bei sowas gibt es nur eins: Raus aus der BW.
Diese gnadenlose Vorgehensweise ist notwendig, weil ein unter BTM stehender Soldat im Umgang mit Waffen, Gerät und/oder Kfz ein unkalkulierbares Risiko für Leib und Leben der Kameraden aber auch für sich selbst wäre.
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:40:52
aga 2. monat wegen btmg
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Was hast Du denn in den Vernehmungen ausgesagt?
Der Abhängigkeit der Ausprägung stimme ich da zu, ich kenne da auch welche die Mal im Urlaub sich was gönnen.
Aber im ernst wie Dumm muss man sein, nach dem von Klaus angesprochenen Belehrungen sich son Bock zu schießen.
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Da Konsum in so ziemlich allen Fällen mit dem -strafbaren - Besitz von Btm zusammenfällt ist diese gern von gewissen Gutmenschen getätigte Aussage total für die Tonne.
Und zu Sondermüll wird sie dadurch, dass die Strafbarkeit für ein Disziplinarverfahren und die - hier beschriebene und davon völlig unabhängige Personalmaßnahme der angestrebten Entlassung - irrelevant ist.
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:40:52
aga 2. monat wegen btmg
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Was hast Du denn in den Vernehmungen ausgesagt?
Kein Verstoß gegen das BtMG, aber ein Grund für die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Zitat von: Andi am 25. August 2013, 19:32:25
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Da Konsum in so ziemlich allen Fällen mit dem -strafbaren - Besitz von Btm zusammenfällt ist diese gern von gewissen Gutmenschen getätigte Aussage total für die Tonne.
Und zu Sondermüll wird sie dadurch, dass die Strafbarkeit für ein Disziplinarverfahren und die - hier beschriebene und davon völlig unabhängige Personalmaßnahme der angestrebten Entlassung - irrelevant ist.
Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind und wenn es noch so logisch ist. Ansonsten geht da nichts; inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.
Ich denke mal es wird so wie im Zivilleben gewesen sein, man hatte schlichtweg gar nichts, an diesem Punkt folgt dann meist im Zivilen die Vernehmung in der Hoffnung dass der Beschuldigte sich verplappert, was dann hier wohl auch der Fall war.
Und dass die beleglose Behauptung eines Kameraden hinreichend Grundlage für ein Diszi bietet, kann ich mir auch nicht ganz vorstellen. Da wird sich der TE -unabhängig vom Drogenkonsum- selbst noch ein ganzes Stück weiter reingeritten haben. Zumal der einmalige Konsum mit einiger Wahrscheinlichkeit 14 Tage später wohl ebenfalls nicht zum positiven Test führen dürfte.
Entlassung/Disziplinarverfahren aufgrund Hörensagen trotz negativem Test klingt recht eigenartig. Da könnte ja jeder zum Chef marschieren und die Entlassung unbeliebter Kameraden einleiten.
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind
Äh, ne, wenn jemand mit einem Tütchen erwischt wird, dann ist der Besitz erwiesen und unstrittig, alles andere ist grob gesagt irrelevant. Die StA stellt höchstens wegen mangelndem öffentlichen Interesse ein.
Ist aber auch egal, hat mit dem Fall absolut nichts zu tun und du vermutlich Langeweile.
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.
Gähn. Wenn du keine Ahnung hast, lass es einfach.
Für Disziplinarverfahren der Soldaten gilt die WDO in Verbindung mit der StPO.
In diesem Fall haben wir die Meldung eines Zeugen und ein Geständnis des Beschuldigten. Das ist übrigens - auch im zivilen Strafverfahren - völlig eindeutig. ;)
Enthalte dich doch bitte zukünftig mit deinen unqualifizierten Beiträgen ernsthaften Diskussionen. Danke.
Der Diszplinarvorgesetzte muss bei einer einfachen Disziplinarnaßnahme rein gar nichts "beweisen", er muss der Überzeugung sein, dass ein Dienstvergehen vorliegt. Das liegt vor, wenn ein Soldat gegen Befehle verstösst und das Verbot des Konsums illegaler Drogen innerhalb und außerhalb des Dienstes ist nun mal ein Befehl, über den jeder Rekrut zu Beginn seiner Dienstzeit aktenkundig zu elehren ist, einschließlich der Folgen bei Nichtbeachtung.
So schaut es aus: die strafrechtliche Komponente ist Sache der Staatsanwaltschaft und ist hier völlig belanglos. Dem Soldat ist der Konsum von Canabisprodukten noch einmal gesondert untersagt und in jeder Personalakte befindet sich ein vom Soldaten unterschriebenes Zettelchen. Im Rahmen des Disziplinar- oder Entlassungsverfahrens wird dieses rausgesucht und das Datum zitiert.
Wer dann trotzdem konsumiert, hat hiergegen verstoßen und das wird entsprechend geahndet.
Wie gesagt: ich gehe auch von Entlassung aus und würde diese höchstwahrscheinlich auch beantragen. Die Frage war aber eine andere und wir kennen - wie fast immer - den Sachverhalt nicht. Der Rat, statt die Entlassung abzuwarten lieber gleich zu kündigen, ist für den Soldaten aber kein guter Rat.
Also wenn sie die Drogen freiwillig genommen haben gibt es normal keinen Weg der die Entlassung verhindert. Aber warum grade nach einen Monat in der BW kommt man auf die Idee das Zeugs zu probieren, das Illigal ist in Deutschland ist die eine Sache, die zweite ist grade in der BW wird man noch speziel drauf hingewiesen.
Ich kenne nur einen Fall wo es Chancen auf den Verbleib gibt und das ist wenn einen son scheiß ins Glas getan hat und man es nachweisen kann, das es nicht freiwillig war. Aber da Sie eh alles zugeben haben tritt das nicht ein.
Besprechen Sie sich am besten noch einmal mit Ihrem Chef und Spieß, evt. stellen die das Verfahren ein wenn Sie von selber kündigen, dann kommen Sie ohne Schaden aus der Nummer, ansonsten werden Sie auch noch hören von der Staatsanwaltschaft und halt das Dizi.
Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 20:42:57
Der Rat, statt die Entlassung abzuwarten lieber gleich zu kündigen, ist für den Soldaten aber kein guter Rat.
Zitatwenn Sie von selber kündigen, dann kommen Sie ohne Schaden aus der Nummer, ansonsten werden Sie auch noch hören von der Staatsanwaltschaft und halt das Dizi.
Das ist in dreifacher Hinsicht nicht richtig.
1. Nur wenn man entlassen wird, hat man die Möglichkeit, über ein Beschwerdeverfahren und ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Entlassung anzufechten. Wenn man selber kündigt, hat man diese Möglichkeit nicht. Ein einmaliger außerdienstlicher Drogenkunsum reicht leider (!) bei etlichen Verwaltungsgerichten nicht mehr für eine Entlassung aus. Wenn Sie im Norden der Republik wohnen, haben Sie gute Chancen, sich bei einer etwaigen Entlassung wieder einzuklagen. Das kostet zwar Geld und Mühe, könnte aber vielleicht (!!) klappen. Vielleicht auch nicht.
2. Von der Staatsanwaltschaft hören Sie in jedem Fall, denn ein Strafverfahren hat nichts mit einer Entlassung zu tun. Bei einmaligen, erstmaligem Drogenbesitz in kleinen Mengen wird das Verfahren vermutlich sowieso eingestellt.
3. Ein Diszi wird es nicht geben. Bei einer Entlassung gibt es sowieso kein Diszi, weil es eine Vorschrift, die besagt, dass bei einer Entlassung nicht auch noch ein Diszi verhängt werden soll. Und wenn es keine Entlassung gibt, dann verbietet § 16 I WDO eine einfache Disziplinarmaßnahme, zumindest, wenn die StA nicht komplett und ohne Auflagen das Verfahren einstellt. Für ein gerichtliches Disziplinarverfahren lohnt sich das auch nicht.
Also entweder Sie schlucken die Entlassung, oder Sie kämpfen mit einem Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht.
Egal was Sie machen, Sie sollten aber auf keinen Fall (!!!) unterschreiben, dass Sie mit der Entlassung einverstanden sind. Achten Sie darauf, ob man Ihnen auf dem Formular zur Anhörung irgendwelche vorgefertigten Kreuzchen unterjubeln will....
Wie hat es den nun geendet? Hat es funktioniert? Wurdest du wieder Soldat? Ich habe die selbe Situation
Ist schon 4 1/2 Jahre her und sein letzter Besuch war auch 2013.
Mal ganz ehrlich, was läuft da falsch?
Läuft da schon etwas bei der Einstellung schief, sodass Rauschgiftkonsumenten nicht erkannt werden oder sind manche wirklich so (Verzeihung) dämlich und kommen in den ersten paar Monaten Dienstzeit auf die grandiose Idee " Hey, jetzt mal zu probieren wäre ziemlich geil, was soll schon passieren?"?
Verstehe das wer will.
Letzteres. Bei der Musterung wird ja generell ein Drogentest gemacht, bei der Einstellungsuntersuchung nicht zwangsläufig. Oft fällt sowas auch noch später auf, wenn es z.B. um das 90/5 für die Kraftfahrerverwendungsfähigkeit geht.
Als ich vor 2 Monaten bei der Musterung war, sind 8 von 30 beim Drogentest rausgeflogen.... und der Arzt meinte, dies wäre der normale Durchschnitt.
Da frag ich mich doch, wozu diese Menschen dann eine Bewerbung bei der Bw abgeben und ggf. ja auch Kosten auf sich nehmen um zum Karrierecenter zu kommen usw.
Ist da einfach die Hoffnung, dass die letzte Tüte von vor 3 Wochen da nicht erkannt wird oder wurden die vielleicht ja auch gar nicht im Karrc. belehrt, das Drogen bei der Bw nichts zu suchen haben.
Bei mir kommen da immer nur ganz viele Fragezeichen im Kopf, wenn ich darüber nachdenke.
Warum sollte man im KC darüber belehren, dass man keine illegalen Drogen nehmen darf? Nur, weil das im Zivile. durch die Staatsanwaltschaften nicht immer strafrechtlich verfolgt wird bedeutet das ja nicht, dass es dort erlaubt wäre. Auch da ist das eine Straftat nach dem BTMG.
Ich hab das noch nie verstanden, wie das bei der Bundeswehr läuft. In meiner FWDL-Zeit haben sicher 50% der Mannschaften (und sicher auch bei den Uffzen) meiner Stammeinheit (Versorgungsstaffel) mindestens regelmäßig gekifft und auch Kokain, Speed, Extasy waren bei Einigen gerne mal dabei (von der teilweise exzessiven Sauferei mal ganz abgesehen). Selbst Drogenfunde in Spinden führten nur zu, aus meiner Sicht, recht entspannten Disziplinarstrafen. Eine Entlassung habe ich in meinen 23 Monaten dort nicht erlebt.
@KlausP
Dies war nicht mein angesprochener Punkt. Natürlich reden wir hier immer noch von illegalen Drogen und das diese eigentlich nirgends wo etwas zu suchen haben, ob im zivilen oder im militärischen Bereich. Wobei Alkohol ja dieselbe Wirkung haben kann wie Cannabis etc. Ich hab auch schon einmal einen Polizisten gesehen, der dachte, er kann mit Kater und Restalkohol auf den Schießstand- mitnichten. P10 ist beim ersten Schuss aus der Hand geflogen und hat ihm das Nasenbein zertrümmert.
Aber mein Berater im KC hat mich explizit belehrt, dass ich ca 6 Monate vor der Musterung lieber keine Drogen nehmen sollte, weil garantiert kontrolliert wird und dort direkt der Schlussstrich gezogen wird. Und dieses stand bestimmt auch noch auf einigen anderen Schriftstücken usw...
Die Frage ist, können oder wollen die Leute das nicht verstehen. Ich meine die bewerben sich ja freiwillig. Kann mir gut vorstellen das früher, als es die Wehrpflicht noch gab, mit Absicht noch welche kurz vor der Musterung einen durchgezogen haben.
Zitat... Kann mir gut vorstellen das früher, als es die Wehrpflicht noch gab, mit Absicht noch welche kurz vor der Musterung einen durchgezogen haben. ...
Für GWDL gab es in solchen Fällen ja in aller Regel auch keine Entlassung, sonst hätten sich mehr davon dadurch ihrer Pflicht entzogen. Bei SaZ-Bewerbern war das auch früher schon anders und FWDL, die damit erwischt wurden, wurden auf GWDL zurück gestuft oder, wenn die GWDL-Zeit schon abgelaufen war, fristlos entlassen.