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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Lorinca86 am 13. September 2013, 23:15:17

Titel: SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 13. September 2013, 23:15:17
Hallo,
ich studiere über die Bundeswehr Medizin und hatte einige Probleme in meinem Studium.
Nun muss ich mein 3. Zusatzsemester beantragen, und man sagte mir bereits, dass ich entlassen werde.
Nun wollte ich fragen, wie schnell geht denn so eine Entlassung? Und ist es meist nach dem Beantragen eines 3. Zusatzsemesters in Medizin üblich, den Soldaten zu entlassen? Hätte ich danach einen Anspruch auf ALG I?
Während meines 2. Zusatzsemesters habe ich ein zusätzliches Truppenpraktikum bei der Bundeswehr absolviert, da ich nur eine Prüfung wiederholen musste, hatte ich entsprechend Zeit, um mich zu engagieren. Kann mir dies vielleicht behilflich sein?
Leider kann ich aber im 3. Zusatzsemester kein Praktikum machen, bzw. wenn nur ein kurzes, da ich mich auf mein Physikum vorbereiten möchte (habe wegen 1 Punkt nicht bestanden).
Wenn mich jedoch der Bund entlassen sollte, was habe ich für Ansprüche?
Da auch das BaföG Amt bei einem solchen Verzug nicht zahlt, muss ich mich anders umsehen.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Danke
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Alexa am 14. September 2013, 01:13:37
wenn du schon fürs Physikum 3 Zusatzsemester brauchst, hast du die Regelstudienzeit bis dahin schon um 75% überzogen. Da dürfte eine Entlassung sehr wahrscheinlich sein.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 01:16:16
Es hängt alles von einer einzigen Sache ab: Was genau möchtest du denn?

1) Das Studium fortführen -> Dies geschieht auf eigene Kosten -> dir werden keine Übergangsgebührnisse/-beihilfe gezahlt -> Alg I Anspruch besteht meines Wissens nach nicht

2) Das Studium nicht fortführen und aus der Bundeswehr ausscheiden -> etwas neues ziviles suchen, wobei bestimmte Dinge aus dem Studium für neue Ausbildungen angerechnet werden können (bspw. für Rettass)

3) Das Studium nicht fortführen und bei der Bundeswehr bleiben -> Antrag stellen auf Offz ohne Studium oder einen Wechsel in die FW Laufbahn -> Chancen schwer einschätzbar, aber meiner Meinung nach gering


Zitatwie schnell geht denn so eine Entlassung?

Hast du die beabsichtigte Entlassung nach 55(4) schon eröffnet bekommen? Dann solltest du die Kündigungsfrist von einem Monat ankreuzen, sonst kann die Entlassung sehr rasch gehen. Dort wird auch beschrieben, dass du keinen Anspruch auf Förderung nach §5 SVG hast. Du kannst auch eine Stellungnahme schreiben und auch eine Stellungnahme von deiner VP dazulegen, falls du dich zur bevorstehenden Entlassung äußern möchtest.

ZitatUnd ist es meist nach dem Beantragen eines 3. Zusatzsemesters in Medizin üblich, den Soldaten zu entlassen?

Bei leistungsbedingten scheint es wohl so zu sein, sollte Krankheit oder ein anderer Hinderungsgrund bestehen, dann kannst du mit dem PersAmt vielleicht noch mal reden?

ZitatHätte ich danach einen Anspruch auf ALG I?

Nach meinen Recherchen nicht, aber vielleicht weiß da jemand besser Bescheid?

ZitatLeider kann ich aber im 3. Zusatzsemester kein Praktikum machen, bzw. wenn nur ein kurzes, da ich mich auf mein Physikum vorbereiten möchte (habe wegen 1 Punkt nicht bestanden).

Dann solltest du deine ganze Energie auch in das Physikum stecken, was nützt dir da ein Truppenpraktikum?

ZitatWenn mich jedoch der Bund entlassen sollte, was habe ich für Ansprüche?

Da du den SaZ 4 nicht vollmachen kannst, hast du fast gar keine Ansprüche. Du kannst über den BFD interne Maßnahmen besuchen und hast ein kleines Budget für kostenpflichtige Maßnahmen, keine Geldansprüche, weil du nicht min. 4 Jahre dabei bist.


Das ist eine schwierige Situation, du musst genau überlegen welche Schritte am besten für dich sind.



@ Alexa: du musst differenzieren zwischen leistungsbedingt, krankheitsbedingt und studienbedingt. Nur leistungsbedingte Zusatzsemester dürfen dem Studierenden zum Nachteil gereicht werden, es kann also auch sein, dass jemand der schon viele Zusatzsemester hat, trotzdem weiterstudieren darf.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Ralf am 14. September 2013, 07:29:23
Zitat3) Das Studium nicht fortführen und bei der Bundeswehr bleiben -> Antrag stellen auf Offz ohne Studium oder einen Wechsel in die FW Laufbahn -> Chancen schwer einschätzbar, aber meiner Meinung nach gering
Offz: Das würde bedingen, dass eine andere TSK sie/ihn nehmen würde, das ist wirklich sehr sehr gering.
Fw: Eine Übernahme in die Fw-Laufbahn wäre nicht zulässig. Denn der OA ist zu entlassen oder in die alte Laufbahn, aus der er kommt, zurückzuführen. Da er/sie nicht aus der Fw-Laufbahn kommt, geht das nicht (vgl. 20/7 Nr 609), nur über Entlassung und dann Wiedereinstellung und bevor nun jemand sagt "ich kenn aber einen"...Fehler passieren nun mal.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 14. September 2013, 08:35:03
Hallo,
danke für die Antworten, ich will natürlich mein Studium fortsetzen. Ich bin gerade mal wegen einem Punkt durchgefallen, und traue mir durchaus zu es bei nächsten Mal zu schaffen, nur geht es mir gerade auch um die Finanzierung.
Ich habe einen Bekannten der während seines Studiums ALG I bekommen hat, als er entlassen wurde, aber ich habe auch gelesen, das dies eher die Ausnahme ist.
Ich habe leider noch keine Nachrichten von meinem VP, da ich erst noch die mündliche mache und hoffe, dass wenn ich die mündliche habe, sie es sich vielleicht doch nochmal überlegen.
Das Truppenpraktikum wollte ich machen, damit ich zeigen kann, dass ich durchaus als SanOA geeignet bin, und ich bemüht bin.
Aber für mich steht mein Studium an oberster Stelle, also wenn ich nicht beim Bund bleibe, werde ich ich trotzdem Arzt...
Also wird sich die Entlassng innerhalb eines Monats abspielen, da habe ich ja wirklich kaum Zeit...
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 09:12:48
Ich hab nochmal wegen Beihilfe nachgesehen, du hast 12mon Anspruch auf Beihilfe:

Zitat2. SaZ mit einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren:
Grundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
a) Arbeitslosenbeihilfe können SaZ erhalten, die nach einer Wehrdienstzeit
von mindestens zwei Jahren arbeitslos werden. Der Anspruch ist zeitlich auf
höchstens 12 Monate begrenzt und verkürzt sich um die Zeit, für die Übergangsgebührnisse
zustehen. Umfang und Höhe entsprechen dem Arbeitslosengeld
nach dem SGB III.
b) Arbeitslosenhilfe können SaZ erhalten, die nach Ablauf der Arbeitslosenbeihilfe
oder der Übergangsgebührnisse weiterhin arbeitslos und u.a. bedürftig
sind (d.h. kein Einkommen, Vermögen).

ob dies aber in deinem Fall greift, kann ich nicht genau sagen.


Das Truppenpraktikum würde ich trotzdem schnell vergessen, denn die Bundeswehr brauch dich eben als Arzt und nichts anderes.
Außerdem wo hat hier jemand geschrieben das es innerhalb eines Monats ist? Es kann sich theoretisch auch noch einige Zeit verzögern, du hast lediglich bei Eröffnung der Entlassung nur 1mon Kündigungsfrist.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 14. September 2013, 10:12:16
Ich danke dir, ich hab echt versucht viel zu recherchieren, aber es gibt sehr viele Meinungen im Internet diesbezüglich.
Das genaue Gesetz habe ich nicht gefunden!!! Danke Danke Danke!!
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 10:17:44
es gibt eine komplette PDF dazu http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9ktSiovIyvcTStPTEpNQ8vaTUzIzMnLRU_YJsR0UAR8AF-A!!/

einfach dort downloaden, da steht alles zu Versicherungen etc.


Was sagt eigentlich dein Betreuungsoffizier dazu? Kann er/sie nicht noch helfen?
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: BSG1966 am 14. September 2013, 12:41:40
Grundsätzlich kann man mit P und Konsorten sicherlich reden. Beim 3. Zusatzsemester wird man definitiv NICHT rausgekegelt. Ind @Alexa das Rechenspiel mit der Regelstudienzeit und 75% hinkt ein bisschen. Ja, Vorklinik sind 4 Semester, bei dreien drüber kommt man auf 75%. Mathematisch korrekt. Aber - die Regelstudienzeit bezieht sich bekanntlich auf das gesamte Studium, und es ist in der Regel davon auszugehen, dass auch der, drei zweimaldurchs Physikum gerauscht ist, für den Rest nicht länger braucht als der Rest. been there, done that. Ergo kann man bisher nur bilanzieren, dass die Regelstudienzeit mit Sicherheit um drei Semester überschritten sein wird. Bei 12+3 Semestern haben wir dann eine Überschreitung um 25%. Das liest sich doch dann schon ein bisschen anders.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Andi am 14. September 2013, 12:52:12
Zitat von: BSG1966 am 14. September 2013, 12:41:40Beim 3. Zusatzsemester wird man definitiv NICHT rausgekegelt.

Doch, denn genau das ist als Grundsatz im Erlass über das Studium von SanOA geregelt!
Also bitte nicht von Dingen schreiben von denen du keine Ahnung hast
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: BSG1966 am 14. September 2013, 13:07:28
Okay, dann "nicht DEFINITIV", nicht "definitiv NICHT", Formulierungsfehler. Ich kenne Fälle mit mehr als 2 Zusatzsemestern.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Andi am 14. September 2013, 13:16:32
Ja, die gibt es auch, denn es gibt auch Ausnahmen von der Regel, z.B. dann, wenn der SanOA die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat, davon ist in diesem Fall aber nicht auszugehen.
Ich gehe aber davon aus, dass die TE an einem Studienort studiert an dem es nur einen Studienbeginn pro Jahr gibt, so dass das Nichtbestehen bestimmter Prüfungen automatisch zu einem Jahr Studienverzögerung führt. Dementsprechend hat man dann aben nur "einen" frei.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 13:20:59
Wie ich es oben schon beschrieben hab:

leistungsbedingt - mehrere Zusatzsemester führen zum Rauswurf
krankheitsbedingt - kein Rauswurf (ggfs. DU wenn zu viele Semester -> ernsthafte Erkrankung)
organisatorisch - kein Rauswurf (wenn Studium zum Beispiel erst ein Semester später fortgeführt werden kann, meist wenn ein leistungsbedingtes eingereicht wird)
schwangerschaftsbedingt - kein Rauswurf


Andi hat schon recht, wer mehr als 2 Zusatzsemester leistungsbedingt verschuldet, der muss mit der Entlassung rechnen.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: KlausP am 14. September 2013, 13:25:17
Zitat von: Paramedic am 14. September 2013, 13:20:59
Wie ich es oben schon beschrieben hab:

leistungsbedingt - mehrere Zusatzsemester führen zum Rauswurf
krankheitsbedingt - kein Rauswurf (ggfs. DU wenn zu viele Semester -> ernsthafte Erkrankung)
organisatorisch - kein Rauswurf (wenn Studium zum Beispiel erst ein Semester später fortgeführt werden kann, meist wenn ein leistungsbedingtes eingereicht wird)
schwangerschaftsbedingt - kein Rauswurf


Andi hat schon recht, wer mehr als 2 Zusatzsemester leistungsbedingt verschuldet, der muss mit der Entlassung rechnen.

Mal 'nefrage so als Grenadier-Spieß:

Ist den SanOA das Prozedere eigentlich nicht bekannt oder wird es mehr oder weniger erfolgreich verdrängt?
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: BSG1966 am 14. September 2013, 13:31:13
Ich denke sowohl als auch. Als ziviler Student war für mich auch nie ein Thema, dass das mit dem Studium evtl nicht so erfolgreich verlaufen könnte und man dann mit anfang 20 nen PlanB machen muss. Der gravierendere Unterschied ist aber sicherlich das pekuniäre Moment, dass beim sich Bw-Angehörigen ja doch etwas anders gestaltet als beim Zivilisten.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 13:32:24
wir bekommen zu Beginn diese 100 Seiten wo alles drinsteht, lesen, unterschreiben und leider vergessen die meisten deren Inhalt.

Und nach 3 Jahren und mehreren Semestern Studium sitzt alles Militärische nicht mehr, das ist der große Nachteil der Laufbahn.


Außerdem steht auch viel in der Schwebe, was ich auch nicht nachvollziehen kann:

Wieso wird der SanOA recht zügig (innerhalb von wenigen Monaten/Wochen) entlassen, der normale OA, wenn er sein Studium verpatzt oder den OL, darf noch sein 4 Jahre vollmachen? Ich habe schon öfters hier im Forum Threads gesehen wie "Hilfe ich möchte verkürzen" etc. Die OAs müssen dann noch Monate in der Kaserne absitzen, bis sie dann entlassen werden. Wird da bei den Sanis schneller ein Schnitt gemacht oder täuscht das?

Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: BSG1966 am 14. September 2013, 13:32:50
Zitat von: Andi am 14. September 2013, 13:16:32
Ja, die gibt es auch, denn es gibt auch Ausnahmen von der Regel, z.B. dann, wenn der SanOA die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat, davon ist in diesem Fall aber nicht auszugehen.
Ich gehe aber davon aus, dass die TE an einem Studienort studiert an dem es nur einen Studienbeginn pro Jahr gibt, so dass das Nichtbestehen bestimmter Prüfungen automatisch zu einem Jahr Studienverzögerung führt. Dementsprechend hat man dann aben nur "einen" frei.

Wie gesagt, die Formulierung war ungünstig, gemeint habe ich ganz klar die Tatsache, dass die Regel "drei drüber - raus" halt nicht in jedem Falle zur Anwendung kommt.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: StOPfr am 14. September 2013, 13:39:46
Zitat von: Lorinca86 am 14. September 2013, 08:35:03
Ich habe leider noch keine Nachrichten von meinem VP, da ich erst noch die mündliche mache und hoffe, dass wenn ich die mündliche habe, sie es sich vielleicht doch nochmal überlegen.

Spielt das noch eine, möglicherweise mitentscheidende Rolle für den TE? 
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: KlausP am 14. September 2013, 13:41:01
ZitatWird da bei den Sanis schneller ein Schnitt gemacht oder täuscht das?

Das hängt mMn damit zusammen, dass das Medizinstudium eben für den zukünftigen SanOffz die Grundlage seiner Verwendung ist. Beim Feld-, Wald- und Wiesen- PzGrenOffz ist es ja ziemlich egal, was er studiert, da gibt es keine Studienfachbindung an die Verwendung und auch eine Verwendung ohne Studium wäre ja möglich gewesen. Letzteres gibt es ja beim SanOffz so auch nicht.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 14:02:18
Aber der normale Offz wird ja auch entlassen, bloß eben später. Und was nützt der BW ein Offz der durch den OL gefallen ist?  :(

Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: KlausP am 14. September 2013, 14:06:53
Zitat von: Paramedic am 14. September 2013, 14:02:18
Aber der normale Offz wird ja auch entlassen, bloß eben später. Und was nützt der BW ein Offz der durch den OL gefallen ist?  :(

Kommt ja auch auf seine Dienstzeitfestsetzung an, wie die stufenweise Festsetzung der OA im Heer momentan aussieht, ist mir aber nicht geläufig.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 14:09:41
Ich spreche von den OAs, die, genau wie SanOAs, erstmal auf 4 Jahre festgesetzt sind. Diese müssen (soweit hier im Forum beschrieben) meist den Rest der Dienstzeit nutzlos in der Kaserne absitzen und falls sie früher raus möchten ggfs. einen Verkürzungsantrag stellen. Bei SanOAs kenne ich im Vergleich dazu aber nur die Entlassung.

Natürlich kann der SanOA ohne Studium kein SanOffz werden, aber wieso darf der eine OA die 4 Jahre haben und der andere nicht? Wahrscheinlich weil es einfach zu teuer ist, aber wieso subjektiv eher beim SanOA?
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Ralf am 14. September 2013, 14:23:08
ZDv 20/7 Nr. 609 gilt für beide Laufbahnen.
Der Unterschied ist, dass dem SanOffz die Eignung zum )San)Offizier ohne Studium abzusprechen ist, weil ohne Studium grundsätzlich nicht verwendbar.
Dem OA TrD jedoch nicht, denn diese Laufbahn sieht auch eine (wenn auch begrenzte) Möglichkeit vor, ohne Studium in der Laufbahn zu bleiben. Somit darf er nicht nach §55 entlassen werden. Der SanOA jedoch schon wegen fehlender Offz-Eignung.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 14:29:14
Danke für die Quelle Ralf, jetzt ist es alles etwas klarer :)

Tut mir leid für den TE, ganz ohne Hilfe wird es schwerer das Studium durchzuziehen.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 14. September 2013, 14:50:07
ZitatTut mir leid für den TE,

Warum? Er trägt die Verantwortung für seine Nichtleistung.

Mal etwas einfache Mathematik - wenn es bis zum Physikum 4 Semester regelstudienzeit benötigt, und er nun dafür 3 Semester mehr benötigt - so bringt er nur eine Leistung von ca. 50 % - und dies trotz voller Alimentierung.

(Ja, schon klar - 3 ungleich 4 - ist halt der dicke Ingenieurdaumen).

Da man in der regel solche Leistung extrapolieren kann - kann man NACH dem Physikum ja von einer ähnlichen Verlängerung ausgehen ....
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 14. September 2013, 16:39:29
Hallo,

ich weiß alle Erklärungen sehen meiner seits sehr dürftig aus, und ja ich habe die Leistung die von mir erwartet wurde, nicht erreicht.
Aber es ist ein schweres Studium, und manchmal ist es einfach Pech.
Ich musste 2 Zusatzsemester machen, wegen 1 Punkt. Diese Klausur wurde in 4 Teilklausuren gesplittet, wobei ich 40 Punkte brauchte und ich 12-6-11-10 Punkte erreicht hatte, von 20. die 2. Klausur, wo ich ausgegangen bin,dass ich diese schaffe, da es von meiner normalen Leistung abweichte, war leider so schwer, das diese Klausur ans LPA ging und weitere Klagen eingereicht wurden. Nützt mir nichts, weil es Zeit braucht und ich zwar den Fall komplett aufgezeigt habe, aber solange nichts durch ist, kann man auch nichts machen.
Nach meinem Bestehen von diesem Fach hatte ich noch 30 Tage Zeit bis zum Physikum, und ich bin ehrlich. Ich bin stolz auf meine Leistung, ich war ein Jahr raus, hatte 30 Tage und falle wegen einem Punkt durch. Manchmal läuft es nicht glatt.
Natürlich habe ich damals einen Vertrag unterschrieben, aber nicht immer ist der Kontakt zur Einheit gegeben, weil man ja irgendwie nur jemanden hat der einen betreut, und bei mir sich das auch permanent gewechselt hat (3 verschiedene).
Es ist schwierig für einen SanOA an Informationen zu kommen, oder die Regeln und Gesetze zu kennen. Dafür haben wir leider auch irre viel zu tun, und ohne Ansprechpartner ist es nicht einfach.
Ich gehe auch von einer Entlassung aus, aber ich möchte dennoch zeigen (deswegen die mündliche) das ich es schaffen kann, desweiteren habe ich auch noch kein Bescheid vom LPA bekommen, sondern lediglich den Aushang im Institut.
Es geht mir lediglich um meine Möglichkeiten, die ich versucht habe herauszufinden, es sich aber als sehr schwer zeigte.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 14. September 2013, 16:44:49
Du hast immernoch nicht geschrieben was dein Betreuungsoffizier zu der ganzen Thematik gesagt hat. Er hat ja die Entlassung quasi eingeleitet oder hat er ein einem weiteren Zusatzsemester zugestimmt (bzw. es empfohlen)?
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Andi am 14. September 2013, 17:02:20
Zitat von: KlausP am 14. September 2013, 13:25:17
Ist den SanOA das Prozedere eigentlich nicht bekannt oder wird es mehr oder weniger erfolgreich verdrängt?

Wie soll denen das bekannt sein? Die Masse geht als gefreiter oder Obergefreiter ins Studium und hat mit Abläufen in der Bundeswehr also quasi null Erfahrung. Der entsprechende Erlass wird nicht an die SanOA verteilt, was in meinen Augen absolut sinnvoll wäre.

Gruß Andi
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: KlausP am 14. September 2013, 17:12:09
ZitatDer entsprechende Erlass wird nicht an die SanOA verteilt, was in meinen Augen absolut sinnvoll wäre.

Das meinte ich mit meiner Frage. Eigentlich unverantwortlich seitens der zuständigen Vorgesetzten, hat nach meiner Auffassung was mit Fürsorge zu tun.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Andi am 14. September 2013, 17:34:01
;) Wenn dieser Erlass und der Erlass über die Betreuungsoffiziere aber verteilt werden würde wüssten die SanOA aber leider viel zu viel über die Pflichten ihrer Vorgesetzten und ihre eigenen Ansprüche. Das wollen nach meiner Erfahrung viele Betreuungsoffiziere und -Feldwebel aber gerade vermeiden. ;)
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 14. September 2013, 18:44:01
Noch schönreden?

ZitatIch bin stolz auf meine Leistung,

Auf das Durchfallen?

Zitatich war ein Jahr raus, hatte 30 Tage

Wieso ein Jahr raus? Du hast ein Jahr mehr gebraucht, als vorgesehen war ...

Zitatund falle wegen einem Punkt durch. Manchmal läuft es nicht glatt.

... ja, ja, alles so unfair - ist klar.

Kurz und knapp - durchgefallen trotz einem Jahr mehr ....
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Andi am 14. September 2013, 19:23:11
Was denn, ist doch alles völlig ok. Noch nicht totgeprüft, Studienplatz abgestaubt und die ersten Studienjahre auch noch ohne finanzielle Sorgen hinter sich gebracht. Nach dem Studienabschluss also direkt gutes Geld verdienen, anstatt noch Jahre im SanDst der Bundeswehr verbringen zu müssen. ;)
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 14. September 2013, 19:30:43
ZitatIst eine Entlassung nach 55 (4) bei einem SanOA rechtmäßig, wenn ein OA die 4 Jahre vollmachen darf?

Die Frage ist so einfach Schwachfug.

Der Gleichheitsgrundsatz gilt nur bei GLEICHEN Dingen - OA und SanOA sind völlig verschiedene Laufbahnen, mit völlig anderen (sachlichen) Anforderungen.

Ein SanOA muss ein MedStudium bestehen, ist er dazu offensichtlich nicht in der Lage (weil er einfach keine Leistung zeigt), dann MUSS er entlassen werden.

Ein OA kann NICHT entlassen werden "nur" weil er ein Studium nicht schafft, weil es OAs auch ohne Studium gibt. Es kann sogar, sofern Stellen verfügbar sind, auf OA ohne Studium wechseln. Idr erfolgt hier aber keine Verlängerung nach den 4 Jahren.

Die Frage könnte oben auch lauten: Warum gibt es Mannschaften SaZ 8 / 12, wenn diese kein MedStudium ablegen müssen?

@ Andi:

... und der TE will ja tatsächlich Arzt werden - also viel Erfolg beim ziv. Studium - vielleicht weiss er dann Geld mehr zu schätzen und strengt sich mehr an ...
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 14. September 2013, 23:21:25
Wahnsinn, ich dachte ich habe es mit erwachsenen Menschen zu tun!
Ich strenge mich nicht wegen dem Geld an, sondern wegen meinem Traumberuf, in dem ich später mal leben möchte.
Zum Glück können ja echt viele hier mit reden, wie einfach ein Medizinstudium ist, und wie ich Geld schätze!
Vielleicht sollte man dann auch mal lernen, Fragen richtig zu beantworten.
Die Frage lautete: Wie sieht meine Entlassung aus, wie können meine weitere Schritte sein, also welche Ansprüche habe ich.
NICHT:Bitte erklärt mir wer ich bin, wie mein Studium funktioniert und was ich von finanziellen Gütern halte.
Aber danke, für die ersten Antworten, die haben mir etwas gebracht, der Rest war einfach nur Kindergarten und für die die meine ersten Sätze nicht lesen konnten, ich hatte geschrieben, dass ich weiß das ich die Leistung nicht erbracht habe.
Ich habe meine Teileinheit geliebt, ich habe freiwillig ein Praktikum gemacht, weil ich mich mit dem Bund identifizieren kann.
Aber anscheinend bringt dem Bund es mehr, wenn jemand der sein Studium gleich schafft, und sich dann rausklagt dem Bund mehr, als jemand der sich noch engagiert.
Und weil ich ja Geld nicht zu schätzen weiß, ich komme das nächste halbe Jahr zurecht, von dem was ich mir zur Seite gelegt habe, und danach bekomme ich BaföG...ich will dieses Studium, mit oder ohne Bundeswehr.. und schon alleine deswegen werde ich es schaffen, mir fehlte 1Punkt..schlimmer wäre es, wenn mir mehr gefehlt hätten, aber so glaube ich weiter an mir!
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 14. September 2013, 23:38:09
ZitatWahnsinn, ich dachte ich habe es mit erwachsenen Menschen zu tun!

Hier gibt es Leute, die könnten Dein Vater sein - und haben schon ein Studium erfolgreich abgelegt - und sind Offizier.

Dein letzte Post ist auf dem Niveau eines Kleinkindes ...

ZitatIch strenge mich nicht wegen dem Geld an, sondern wegen meinem Traumberuf, in dem ich später mal leben möchte.

Geld hat Dir aber optimale Voraussetzungen gegeben - darum ging es. Trennung: wie kann man "in" einem Beruf leben? - "von" oder "für" würde ja gehen ...

ZitatIch habe meine Teileinheit geliebt, ich habe freiwillig ein Praktikum gemacht, weil ich mich mit dem Bund identifizieren kann.

.. man liebt TEs? Ist das pathologisch?

Der Schwerpunkt hätte das Studium sein müssen - nicht Praktika.

ZitatAber anscheinend bringt dem Bund es mehr, wenn jemand der sein Studium gleich schafft, und sich dann rausklagt dem Bund mehr, als jemand der sich noch engagiert.

Die Welt ist so böse ...

ZitatUnd weil ich ja Geld nicht zu schätzen weiß, ich komme das nächste halbe Jahr zurecht, von dem was ich mir zur Seite gelegt habe, und danach bekomme ich BaföG...

Na, ich sage jetzt mal nicht, wie lange ich mit dem Geld von 2 Jahren in Grün ausgekommen wäre - aber ich habe es nicht benötigt ...

Zitatber so glaube ich weiter an mir!

Genau - glaube an Dir - chaka!

Trotz allem - viel Erfolg.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Lorinca86 am 14. September 2013, 23:59:27
Richtig, manche könnten auch mein Vater sein! Deswegen hätte ich mir mehr Zuspruch erwartet, und keine Verurteilungen.
Wie viele Studenten gibt es, die länger machen müssen? Wahnsinnig viele!! Es ist nichts, wofür man immer etwas kann.
Und wenn man sich mit der TE verbunden fühlt, und sich für später nichts schöneres vorstellen kann, als in dieser zu Arbeiten, ja dann kann man sich darüber lustig machen.
Es tut mir wirklich leid, das ich nicht verstehen kann, dass man jemanden, der sich wirklich bemüht und Engagement zeigt, vorwerfen kann er habe es nicht verdient.
Wie viele Sanis gibt es, die sich rausklagen, die beim Psychologen vorstellig werden und ihre Zeit verkürzen wollen. Oder Ärzte, die nicht in den Einsatz wollen, weil sie sich dann doch nicht mit dem Bund identifizieren können. Das ist meiner Meinung eine viel größere Ausgabe, als jemand der zeigt, das er sich engagiert, aber einige Probleme hat?
Wenn man 2 Jahre auf Stube wohnen kann, und keine Medizinbücher braucht, ja, dann kann man sich etwas mehr zur Seite legen.
Aber wenn man seinen eigenen Haushalt führt, eher nicht.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: wolverine am 15. September 2013, 00:25:12
Irgendwie dreht sich das hier im Kreis. Entweder wird man Ihre Entlassung beantragen oder Ihnen noch eine Chance geben. Das entscheidet hier keiner. Und Ansprüche werden Sie wohl bei geringer Verpflichtungszeit und aufgewendeter Studienkosten kaum haben. Aber das werden Chef, Spieß und BFD- Berater klären.
Ob Sie jemals Arzt werden - zivil oder militärisch - steht in den Sternen. Und da ist es wirklich blödsinnig ob der Bw ein Nichtarzt oder ein Abbrecher mehr oder weniger nichts nützt.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 15. September 2013, 11:08:17
@ Lorinca:

Du verstehst wesentliche Sachverhalte nicht richtig - deshalb machst Du die Fehler weiter ...

- Es war DEIN Auftrag, das Studium bestmöglich und schnell abzuschließen.
- Es war DEIN Fehler, zweimal durchs Physikum zu fallen
- Du bist verantwortlich (niemand sonst, nicht der eine Punkt, nicht das unrund laufen, nicht die anderen, die ggf. durchfallen) - DU.

Vermutlich wird dies dazu führen, dass der Dienstherr auf Nichteignung erkennt - da sollte man dann drüber nachdenken, ob da nicht eine richtige Lagebeurteilung hintersteht.

Ansonsten:
- Drei (Gross) Verbände, in denen ich gedient habe, sind aufgelöst worden, mein jetziger Verband wird aufgelöst werden.
- TEs sind Organisationsformen, da ist keine Liebe drin.
- Lieben kann man z. B. seine Familie, sein Leben, die Freiheit ....

Hinweis:
- Ein Student steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - damit KANN er NIE ALG erhalten.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 15. September 2013, 11:36:20
Zum Thema Geld:

- Kindergeld wird weitergezahlt (es sei denn der TE hat schon eine Ausbildung gemacht) bis zum 25. Lebensjahr.
- es besteht evtl. Wohngeldanspruch (sollte der TE in der Behörde prüfen lassen, nach der Entlassung natürlich)
- es gibt genug Nebenjobs z.B. bei der Post bei denen man flexibel Geld verdienen kann.


Es hängt vom TE ab und dem Engagement.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 15. September 2013, 13:11:05
@ paramedic:

... manchmal ... (insbesondere, da der TE ja von einem Bafög Anspruch ausgeht) .. einfach mal Klappe halten:

ZitatPrinzipiell haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld

Quelle: http://www.wohngeld.org/studenten.html

(Klar gibt es Ausnahmen und man sollte prüfen, aber nicht mit einem "evtl. Anspruch" unberechtigte Hoffnungen machen ... da kann man eher anraten, die Größe / Kosten der Wohnung zu überdenken, da scheint ja etwas nicht im Lot zu sein ... )
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: StOPfr am 15. September 2013, 14:17:08
Zitat von: wolverine am 15. September 2013, 00:25:12
Irgendwie dreht sich das hier im Kreis. Entweder wird man Ihre Entlassung beantragen oder Ihnen noch eine Chance geben. Das entscheidet hier keiner. Und Ansprüche werden Sie wohl bei geringer Verpflichtungszeit und aufgewendeter Studienkosten kaum haben. Aber das werden Chef, Spieß und BFD- Berater klären.
Ob Sie jemals Arzt werden - zivil oder militärisch - steht in den Sternen. Und da ist es wirklich blödsinnig ob der Bw ein Nichtarzt oder ein Abbrecher mehr oder weniger nichts nützt.
Es geht also doch! Knapp, sachlich und erschöpfend beantwortete Fragen, mit dem Ziel vor Augen, dass der/die TE sich nun abschließend korrekt beraten sieht.
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 15. September 2013, 14:32:47
Zitat... manchmal ... (insbesondere, da der TE ja von einem Bafög Anspruch ausgeht) .. einfach mal Klappe halten:

Auch wenn du wahrscheinlich wieder einmal recht hast mit deinen Gesetzen hast, eine Freundin hat Bafög und hat nach Wohngeldantrag (wo sie alle Einnahmen eintragen musste) knapp 200 € Wohngeld erhalten. Also würde ich den Antrag definitiv versuchen.

Es ist immer wieder erheiternd wie Unmengen von Menschen einen Fehler machen, du das Gesetz findest um es zu beweisen und ich dann schlecht dastehe, aber die Realität sieht oft anders aus  :(

Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 15. September 2013, 14:44:13
@ paramedic:

Danke für die Blumen - ich habe allerdings keine Gesetze (mein Vaterland hat welche - ich nicht).

Zitateine Freundin hat Bafög und hat nach Wohngeldantrag (... knapp 200 € Wohngeld .

In der von mir genannten Quelle stehen die Ausnahmen drin - einfach mal lesen.

@ StOPfr:

Es geht ja nicht nur um die Fragen, die hier (auch durch mich) beantwortet worden sind - sondern auch um richtigstellung von falschen Sachverhalten.

(.. ich kann dieses "ich konnte nichts dafür" aber "ich habe mich doch angestrengt" und "ich wollte das nicht" nicht mehr hören.

Einfach mal sagen "Ich habe einen Fehler gemacht und ICH trage die Verantwortung dafür - was sind nun meine Optionen?")
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: Paramedic am 15. September 2013, 14:55:42
ich schreibe, dass der TE prüfen lassen soll und das ist deiner Meinung nach "falsche Hoffnungen" machen.
Du schreibst man sollte die Ausnahmen prüfen und das ist okay?

Ich glaube das ist das erste Mal wo eine Beleidigung deinerseits mir gegenüber nicht berechtigt ist.  :D
Titel: Antw:SanOA 3.Zusatzsemester
Beitrag von: F_K am 15. September 2013, 15:05:15
@ paramedic:

Ich habe Dich nicht beleidigt - lediglich darauf hingewiesen, dass Studenten grundsätzlich kein Wohngeld zusteht und ein entsprechender Antrag daher in den allermeisten Fällen sinnlos ist.