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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Konrad am 16. September 2013, 12:09:53

Titel: Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 12:09:53
Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich bin 2004 aus der BW ausgeschieden und habe dummerweise meine Dienstfahrerlaubnis nicht umschreiben lassen.
Gut mittlerweile gilt keine 2 Jahresfrist mehr, aber die zuständige Behörde weigert sich die Fahralaubnisklassen C1E umzuschreiben, weil mehr als Jahre vergangen sind.

Dabei stützt sie sich auf § 20 FEV, weil wir hier im Bereich der Fahrerlaubnisklasse 2 seien.

Ich muss noch dazusagen, dass ich in Bayern wohne und hier auch meinen Wehrdienst abgeleistet habe. Anscheinend ticken die Uhren hier mal wieder anders.

Wer hat ähnliche Probleme und kann mir Tipps geben
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: F_K am 16. September 2013, 12:30:14
Frage:

- Will die Behörde nur ein augenärztliches Gutachten / Bericht oder
- interpretiert Sie den Zeitablauf von 9 Jahren (!) als Verzicht und verlangt eine neue Prüfung?
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 13:58:45
Der Augenärztliche Bericht wäre ja ein Klaks.

Die Behörde will, dass ich erneut die theoretische und praktische Fahrprüfung ablege, weil für C1E eine Frist von 5 Jahren bestehe, die sich aus Anwendung des § 20 FEV ergibt.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: funker07 am 16. September 2013, 14:34:16
Es gab mal eine Frist, nachdem man eine neue Prüfung ablegen musste.
Jetzt entscheidet der Sachbearbeiter, ob "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du die Kenntnisse nicht mehr besitzt" (aus dem Gedächnis).
9 Jahre nicht gefahren, Wehrdienst heißt wohl max FWDL 23, also <20 Monate den Führerschein gehabt, da nur C1E vermute ich einfach mal du warst kein Kraftfahrer in nem LogBtl o.Ä., das sind Tatsachen. Der Sachbearbeiter nimmt an, dass dir jetzt viel Praxis fehlt.
Ich die Entscheidung des Sachbearbeiters nachvollziehen, gerichtlich dagegen vorgehen kannst du nur in soweit, dass der Sachbearbeiter sein Ermessen richtig anwenden muss und das hat er hier imho getan.

PS: Hier der Text des §
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: F_K am 16. September 2013, 14:37:36
@ Konrad:

... ich bin weder Anwalt noch Jurist, noch ist dies eine juristische Beratung.

Fakt ist aber, dass Du mindestens 9 Jahre kein Fahrzeug der nun von Dir beantragten Fahrerlaubnisklasse gefahren bist.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Behörde damit zu Recht eine Tatsache sieht, die die Annahme rechtfertigt, dass Du die notwendigen praktischen Kenntnisse nicht mehr hast.
Außerdem könnte man  zusätzlich bzw. ergänzend Dein Handeln als Verzicht auf diese Klasse deuten - damit wäre auch eine Neuerteilung fällig.

(Es gibt jede Menge Gesetze, wo das Verstreichen lassen einer Verlängerungsfrist erhebliche Auswirkungen, bis zur Neuaustellung, nach sich zieht ...)

Lass Dir halt einen schriftlichen Bescheid geben - und dann gehe zu einem Fachanwalt auf diesem Gebiet.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: BulleMölders am 16. September 2013, 14:39:41
Zitat von: funker07 am 16. September 2013, 14:34:16
Wehrdienst heißt wohl max FWDL 23
2004 war der Grundwehrdienst 9 Monate nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 14:40:40
Danke den Gesetzestext kenn ich selbst  ;)

Natürlich kann die Behörde ihr Ermessen entsprechend ausüben, das ist mir schon klar.

Ich hab aber auch hier schon gelesen, dass sich Leute die Fahrerlaubnis nach einem größeren Zeitablauf haben umschreiben lassen.

Mich hätte interessiert, wie das in anderen Bundesländern, Gemeinden in Bayern etc. gehandhabt wird.


BTW: logisch ist das ganze nicht, denn wenn ich Reservist wäre, müsste nach Argumentation der Führerscheinstelle trotzdem die Prüfung machen.
Dabei könnte ich bei Wehrübungen ja weiterhin das ein entsprechendes Fahrzeug bewegt haben und somit Fahrpraxis haben
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: BulleMölders am 16. September 2013, 14:44:28
Zitat von: Konrad am 16. September 2013, 14:40:40
Dabei könnte ich bei Wehrübungen ja weiterhin das ein entsprechendes Fahrzeug bewegt haben und somit Fahrpraxis haben
Und das könnte man dann anhand von Bescheinigungen durch die jeweiligen Vorgesetzten auch bescheinigen.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 14:55:00
Es sollte deutlich geworden sein, was ich meine.

Gut, es ist wie es ist.

Frage:
Wem ergings genauso oder beim wem gings nach über 5 Jahren unproblematisch?
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: F_K am 16. September 2013, 15:10:11
@ Konrad:

Du BIST Reservist, weil Du mindestens einen Tag Wehrdienst geleistet hast.

.. und, kannst Du (militärische) Fahrpraxis in den letzten 5 Jahren nachweisen?

Dann wird Deine Behörde sicherlich einlenken.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: BulleMölders am 16. September 2013, 15:25:11
Zitat von: Konrad am 16. September 2013, 14:55:00
Frage:
Wem ergings genauso oder beim wem gings nach über 5 Jahren unproblematisch?
Stellt sich die Frage was die Erkenntnisse bringen sollen.
Bei einer Ermessensentscheidung bringt die Argumentation "Im Kreis Rendsburg/Eckernförde wurde das aber anerkannt." rein gar nichts, da hilft nur ein Nachweis über fehlerhafte Ermessensentscheidung.
Hilft also nur wie geraten, Antrag stellen auf einen auf einen Rechtshilfe fähigen Ablehnungsbescheid bestehen und das ganze von einem Fachanwalt prüfen und ggf. Klage einreichen.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 15:30:00
Das bringt insofern was, als ich möglicherweise meinen Wohnsitz in absehbarer Zeit verlege.
Außerdem interessiert es mich halt einfach.

Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Firli am 16. September 2013, 15:32:06
Umziehen für den Lappen? Da isset ja fast billiger den einfach erneut zu machen.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 15:44:05
Zitat von: Firli am 16. September 2013, 15:32:06
Umziehen für den Lappen? Da isset ja fast billiger den einfach erneut zu machen.

Da interpretierst Du ja mehr rein in meine Aussage als ich geschrieben habe. So verrückt bin ich nicht.

Wie dem auch sei, ich würde mich über Antworten zu meiner Frage freuen.

Horrido!
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2013, 18:16:42
Wie hat man eigentlich den Wegfall der 2-Jahresfrist zu sehen? Meint man damit, dass nach Ablauf von 5 Jahren der CE-Schein unbegrenzt "ruhen" darf, bis man ihn durch Vorlage entsprechender ärztlicher Gutachten wieder aktiviert oder ist er nach 5 Jahren erloschen, also die 2 Jahre "Ruhezeit" sind ersatzlos entfallen?
Aus den Texten der FeV werde ich nicht so recht schlau und die FS-Stelle weis von einer "Ruhezeit" nach den 5 Jahren überhaupt nichts.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 18:36:43
Früher gab es für das Umschreiben der Dienstfahrerlaubnis in § 27 eine Zwei Jahresfrist. Man konnte also nur innerhalb von 2 Jahren nach Dienstende die Dienstfahrerlaubnis umschreiben.
2009 gabs eine Änderung und die 2 Jahres Frist existiert seitdem nicht mehr.

Die Behörden wenden nunmehr § 20 Absatz 2 FEV an. Dort heißt es:

"Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies kann unter Umständen der Fall sein, wenn die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis längere Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird."

C1E, C etc. zählt zur sog. Klasse 2 der Fahrerlaubnis. B z.B. zur Klasse 1.
Intern haben die Behörden in Bayern die Anweisung nach mehr als 5 Jahren nach Dienstzeitende den § 20 Abs. 2 auf 27 FEV anzuwenden, so dass eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss.
So hat mir das heute ein Herr vom Landratsamt erklärt.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 18:38:09
bzw. 5 Jahres Frist bei Fahrerlaubnis der Klasse 2
10 Jahre bei Fahrerlaubnis der Klasse 1
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2013, 19:26:42
Ich meinte nicht die Umschreibfrist, sondern die Zeit nach Ende der Befristung auf jeweils 5 Jahre, welche ja seit 2000 auch für U50 gilt.
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: Konrad am 16. September 2013, 20:25:20
Das weiß ich nicht, weil das C1E nicht betrifft.

Aber im Endeffekt führt diese 5 Jahres Regelung dazu, dass auch C1E der Regelung für CE unterworfen wird
Titel: Antw:Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2013, 22:04:14
C1E bzw. die alte 3 gilt bis 50. Es ging nur um CE, welcher ja nach 5 Jahren jeweils nach ärtlicher Freigabe velängert werden muss/kann. Also nicht um Umschreibung oder Anerkennung von Dienstführerscheinen bei den Zivilbehörden.