Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Umschreiben der Fahrerlaubnis C1 E in Bayern nach über 5 Jahren

Begonnen von Konrad, 16. September 2013, 12:09:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Konrad

Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich bin 2004 aus der BW ausgeschieden und habe dummerweise meine Dienstfahrerlaubnis nicht umschreiben lassen.
Gut mittlerweile gilt keine 2 Jahresfrist mehr, aber die zuständige Behörde weigert sich die Fahralaubnisklassen C1E umzuschreiben, weil mehr als Jahre vergangen sind.

Dabei stützt sie sich auf § 20 FEV, weil wir hier im Bereich der Fahrerlaubnisklasse 2 seien.

Ich muss noch dazusagen, dass ich in Bayern wohne und hier auch meinen Wehrdienst abgeleistet habe. Anscheinend ticken die Uhren hier mal wieder anders.

Wer hat ähnliche Probleme und kann mir Tipps geben

F_K

Frage:

- Will die Behörde nur ein augenärztliches Gutachten / Bericht oder
- interpretiert Sie den Zeitablauf von 9 Jahren (!) als Verzicht und verlangt eine neue Prüfung?

Konrad

Der Augenärztliche Bericht wäre ja ein Klaks.

Die Behörde will, dass ich erneut die theoretische und praktische Fahrprüfung ablege, weil für C1E eine Frist von 5 Jahren bestehe, die sich aus Anwendung des § 20 FEV ergibt.

funker07

Es gab mal eine Frist, nachdem man eine neue Prüfung ablegen musste.
Jetzt entscheidet der Sachbearbeiter, ob "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du die Kenntnisse nicht mehr besitzt" (aus dem Gedächnis).
9 Jahre nicht gefahren, Wehrdienst heißt wohl max FWDL 23, also <20 Monate den Führerschein gehabt, da nur C1E vermute ich einfach mal du warst kein Kraftfahrer in nem LogBtl o.Ä., das sind Tatsachen. Der Sachbearbeiter nimmt an, dass dir jetzt viel Praxis fehlt.
Ich die Entscheidung des Sachbearbeiters nachvollziehen, gerichtlich dagegen vorgehen kannst du nur in soweit, dass der Sachbearbeiter sein Ermessen richtig anwenden muss und das hat er hier imho getan.

PS: Hier der Text des §
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

F_K

@ Konrad:

... ich bin weder Anwalt noch Jurist, noch ist dies eine juristische Beratung.

Fakt ist aber, dass Du mindestens 9 Jahre kein Fahrzeug der nun von Dir beantragten Fahrerlaubnisklasse gefahren bist.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Behörde damit zu Recht eine Tatsache sieht, die die Annahme rechtfertigt, dass Du die notwendigen praktischen Kenntnisse nicht mehr hast.
Außerdem könnte man  zusätzlich bzw. ergänzend Dein Handeln als Verzicht auf diese Klasse deuten - damit wäre auch eine Neuerteilung fällig.

(Es gibt jede Menge Gesetze, wo das Verstreichen lassen einer Verlängerungsfrist erhebliche Auswirkungen, bis zur Neuaustellung, nach sich zieht ...)

Lass Dir halt einen schriftlichen Bescheid geben - und dann gehe zu einem Fachanwalt auf diesem Gebiet.

BulleMölders


Konrad

Danke den Gesetzestext kenn ich selbst  ;)

Natürlich kann die Behörde ihr Ermessen entsprechend ausüben, das ist mir schon klar.

Ich hab aber auch hier schon gelesen, dass sich Leute die Fahrerlaubnis nach einem größeren Zeitablauf haben umschreiben lassen.

Mich hätte interessiert, wie das in anderen Bundesländern, Gemeinden in Bayern etc. gehandhabt wird.


BTW: logisch ist das ganze nicht, denn wenn ich Reservist wäre, müsste nach Argumentation der Führerscheinstelle trotzdem die Prüfung machen.
Dabei könnte ich bei Wehrübungen ja weiterhin das ein entsprechendes Fahrzeug bewegt haben und somit Fahrpraxis haben

BulleMölders

Zitat von: Konrad am 16. September 2013, 14:40:40
Dabei könnte ich bei Wehrübungen ja weiterhin das ein entsprechendes Fahrzeug bewegt haben und somit Fahrpraxis haben
Und das könnte man dann anhand von Bescheinigungen durch die jeweiligen Vorgesetzten auch bescheinigen.

Konrad

Es sollte deutlich geworden sein, was ich meine.

Gut, es ist wie es ist.

Frage:
Wem ergings genauso oder beim wem gings nach über 5 Jahren unproblematisch?

F_K

@ Konrad:

Du BIST Reservist, weil Du mindestens einen Tag Wehrdienst geleistet hast.

.. und, kannst Du (militärische) Fahrpraxis in den letzten 5 Jahren nachweisen?

Dann wird Deine Behörde sicherlich einlenken.

BulleMölders

Zitat von: Konrad am 16. September 2013, 14:55:00
Frage:
Wem ergings genauso oder beim wem gings nach über 5 Jahren unproblematisch?
Stellt sich die Frage was die Erkenntnisse bringen sollen.
Bei einer Ermessensentscheidung bringt die Argumentation "Im Kreis Rendsburg/Eckernförde wurde das aber anerkannt." rein gar nichts, da hilft nur ein Nachweis über fehlerhafte Ermessensentscheidung.
Hilft also nur wie geraten, Antrag stellen auf einen auf einen Rechtshilfe fähigen Ablehnungsbescheid bestehen und das ganze von einem Fachanwalt prüfen und ggf. Klage einreichen.

Konrad

Das bringt insofern was, als ich möglicherweise meinen Wohnsitz in absehbarer Zeit verlege.
Außerdem interessiert es mich halt einfach.


Firli



SanFw/RettAss

Konrad

Zitat von: Firli am 16. September 2013, 15:32:06
Umziehen für den Lappen? Da isset ja fast billiger den einfach erneut zu machen.

Da interpretierst Du ja mehr rein in meine Aussage als ich geschrieben habe. So verrückt bin ich nicht.

Wie dem auch sei, ich würde mich über Antworten zu meiner Frage freuen.

Horrido!

InstUffzSEAKlima

Wie hat man eigentlich den Wegfall der 2-Jahresfrist zu sehen? Meint man damit, dass nach Ablauf von 5 Jahren der CE-Schein unbegrenzt "ruhen" darf, bis man ihn durch Vorlage entsprechender ärztlicher Gutachten wieder aktiviert oder ist er nach 5 Jahren erloschen, also die 2 Jahre "Ruhezeit" sind ersatzlos entfallen?
Aus den Texten der FeV werde ich nicht so recht schlau und die FS-Stelle weis von einer "Ruhezeit" nach den 5 Jahren überhaupt nichts.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau