Guten Tag,
Ich habe heute das Begrüßungschreiben vom Kommandeur mit einer Checkliste bekommen und bin nun etwas verwirrt was ich zwingend mitführen sollte?
1.) Ich soll meine Lohnsteuerkarte mitnehmen, war aber bisher Schüler und als FWDler muss ich ja keine Steuern bezahlen.(Das soll erst 01.01.2014 der Fall sein)
2.)Ich soll meinen Sozialversicherungsausweis und die Rentenversicherungnummer mit nehmen.?
Soll irgendwie das gleiche sein?
3.)Muss ich meine Zeugnisse auch als FWDler alle mit nehmen (Privat und Wertsachen haben nur sehr wenig Platz im Spind) oder reicht eine Kopie oder mündliche Ausage.
4.)Kann man Unterlagen die fehlen zb. Sozialversichungsausweis nachreichen?
Auf der Checkliste steht es müssen die Unterlagen ZWINGEND mitgenommen werden um mich in ihr personalfassungssystem aufzunehmen.
1. Wende dich an dein Finanzamt, die helfen da weiter.
2. Da müsste dir deine Krankenkasse weiterhelfen können.
3. Zeugnisse nehmen nun wirklich kaum Platz weg und wenn du die zwingend mitnehmen sollst, dann mach das einfach
4. Nachreichen kann man immer, aber direkt dabei haben vereinfacht doch einiges.
Ob die Sachen wirklich alle nötig sind ist erst mal egal. Wenn man das von dir haben möchte brings mit. Es hilft dir doch nicht weiter wenn du hinterher sagst: "Die im Forum haben gesagt ich brauch das nicht". Wenns dann doch keiner sehen will, dann ist das halt auch so.
Soweit ich weiß, steht auf dem Sozialversicherungsausweis die Rentenversicherungsnummer.
Bei mir ist das zumindest der Fall, weiß nicht ob es da verschiedene Auslegungen gibt :D
Auf dem Ausweis steht eben fett "Sozialversicherungsausweis" und diese persönliche Nummer darauf mit deinem Geburtsdatum (erinnert ein wenig an die Personenkennziffer der BW ^^) ist die Rentenversicherungsnummer.
Liebe Grüße
Danke für die Antworten, jedoch macht das keinen Sinn eine Lohnsteuerkarte oder elektr. Lohnsteuerkarte zubeantrangen weil ich keine Steuern bezahlen muss?
Sind hier einpaar FWDler im Forum ?
Zitat von: ALBA am 23. September 2013, 16:28:08
Danke für die Antworten, jedoch macht das keinen Sinn eine Lohnsteuerkarte oder elektr. Lohnsteuerkarte zubeantrangen weil ich keine Steuern bezahlen muss?
Sind hier einpaar FWDler im Forum ?
Also ich habe vor ein paar Tagen auch dieses Schreiben bekommen und bei mir war gar nicht die Rede von einer Lohnsteuerkarte.
Zeugnis wurde bei mir ebenfalls nicht verlangt, sondern lediglich "Datum Schulabschluss".
Also in meinem Schreiben steht bei Lohnsteuerkarte/Sozialversicherungsausweis in Klammern dahinter (nur für Zeitsoldaten), dementsprechend muss man das als FWDler nicht mitbringen, da man ja auch steuerfrei ist in der Zeit bzw. man sie nicht selber leisten muss.
Interessant, die Listen sind scheinbar von Bataillon zu Bataillon anders.
Aber nach der Sozialversicherungskarte haben sie gefragt oder?
Ich vermute auf meinen Zettel machen die keine Unterschied zwischen SAZ und FWD.
Kann ich eigentlich diese Lohnsteuerkarte im Bürgerbüro beantragen? (Steht auf der Checkliste)
Und was eigentlich eine Lohnsteuerersatzbescheinigung?
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44826.0
ZitatKann ich eigentlich diese Lohnsteuerkarte im Bürgerbüro beantragen? (Steht auf der Checkliste)
Nein, beim Finanzamt.
Was ist eigentlich so kompliziert daran, in der AGA-Einheit anzurufen und nachzufragen?
ZitatBegrüßungschreiben vom Kommandeur
Vom Kommandeur? Sicherlich vom KpChef, oder?
bei meinem hats auch der Kommandeur unterschrieben
Okay, ich muss nicht mehr Alles verstehen ... ::)
Zitat von: ALBA am 23. September 2013, 16:58:35
Und was eigentlich eine Lohnsteuerersatzbescheinigung?
Da bis Ende 2013 noch die Lohnsteuerkarte 2010 gilt, hat man für die Zeit bis Ende des Jahres die Ersatzbescheinigung geschaffen, für Leute die bisher keine Lohnsteuerkarte hatten oder diese aus welchen Gründen auch immer nicht mehr Vorhanden ist.
Ab 2014 rufen die Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten aus der ELSTAM ab, da noch nicht alle Arbeitgeber bis dahin die Daten abrufen / abrufen können gibt es eine Bescheinigung der ELSTAM Daten, die dem Arbeigeber vorgelegt werden kann, damit er überhaupt Daten hat und nicht wie gesetzliche Vorgeschrieben nach Lohnsteuerklasse VI versteuern muss wenn keine Daten vorliegen.
Bescheinigung gibt es beim Finanzamt.
Hmm so langsam kommt das Gefühl hoch, das FWDler weder Lohnsteuerkarte noch Sozialversicherungsausweis brauchen oder bin ich offensichtlich verwirrt :P
Ich denke mal du solltest das trotzdem mitnehmen. Selbst wenn man als 16-jähriger zeitung austragen will braucht man die lohnsteuerkarte und den sozialversicherungsausweis. Also war bei mir früher jedenfalls so.
Ich frage mich, warum es so schwer ist, das was in dem Anschreiben gefordert ist auch zu erfüllen, egal was Otto Maier oder Lischen Müller in ihrem Anschreiben stehen hat.
Was soll das erst im echten Bundeswehrleben geben, wollt ihr da auch über jeden Befehl diskutieren, nur weil der Kamerad neben euch beim Morgendlichen Reinschiff zwei Treppenstufen weniger fegen muss?
Die wollen tatsächlich alles was da steht, und falls du nichts hast, darfst du es schonmal beantragen :P Bei der Lohnsteuerkarte wars aber noch so, das se da die alten haben wollen. Und nicht die elektronische Variante.
Was du noch gleich raussuchen kannst ist dein IBAN und der BIC. Damit die auch wissen wohin die dein Geld überweißen sollen :P Kahm nicht so gut an, als plötzlich der halbe Zug ihre Bank anrufen mussten :P
Zitat von: Alex0204 am 24. September 2013, 08:01:43
Bei der Lohnsteuerkarte wars aber noch so, das se da die alten haben wollen. Und nicht die elektronische Variante.
Vollkommen egal was die wollen, erstens kann man nur das bringen was man hat und wenn man keine Lohnsteuerkarte 2010 mehr hat dann kann man diese auch nicht mitbringen. Genauso liegt der Fall, wenn sich seit der Ausstellung der Lohnsteuerkarte (Herbst 2009) die Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert haben.
Solche Änderungen werden seit 2010 in der ELSTAM vermerkt und dann gibt es einen "Auszug der aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale" aus der ELSTAM.
Zitat von: Alex0204 am 24. September 2013, 08:01:43
Was du noch gleich raussuchen kannst ist dein IBAN und der BIC.
IBAN und BIC stehen seit geraumer Zeit auf allen aktuellen Konto- / EC-Karten drauf, meistens noch auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite aber sie sind dort vermerkt.
@Alex0204
Eventuell sollten Sie ihre nicht Aktuellen Erfahrungen für sich behalten, denn diese werden hier niemandem etwas bringen.
Und was den Gebrauch von Smilies angeht, da ist weniger manchmal mehr.
Und die Verwendung des "Zunge" Smilies als Ersatz für Interpunktion zeugt für mich von Pubertärem Kleinkinder Gehabe.
Zitat von: Alex0204 am 24. September 2013, 08:01:43
Was du noch gleich raussuchen kannst ist dein IBAN und der BIC. Damit die auch wissen wohin die dein Geld überweißen sollen :P Kahm nicht so gut an, als plötzlich der halbe Zug ihre Bank anrufen mussten :P
Häh? Steht doch mittlerweile auf jeder EC-Karte drauf?
Und es ist ja auch so traurig wenn der Dienstherr einem Geld überweisen kan .... ::)
Mir als Fiskalpatriot, der sogar freiwillig raucht, um dem Vaterland Tabaksteuer zuzuführen, tut es schon immer ein Stück weit weh, wenn die kostbaren Euros aus dem Staatssäckel auf den Privatkonten nicht systemrelevanter Bürger versickern.
Das die beiden Nummer auf der Rückseite stehen wusste ich bis eben auch nicht^^ aber gut warum sollte ich mir auch die Rückseite meiner Bankkarte anschauen.. wieder was dazu gelernt :)
Dann hast du auf der Rückseite auch keine Unterschrift oder wie?
doch schon, aber diese habe ich vor knapp 4 Jahren dort gesetzt.. und bis eben gab es keinen Grund mir die Rückseite an zu schauen
Es gibt auch EC Karten die das nicht haben. Meine Frau hat beispielsweise eine Deutsche Bank Karte ohne IBan und Bic auf der Rückseite ^^
Wenn man IBAN und BIC nicht weiss, hilft u.U. auch ein Blick auf den Kontoauszug. Da werden die (zumindest bei mir) bei jedem Auszug, den ich ziehe, auf einem Extrablatt angegeben.
Zitat von: KlausP am 24. September 2013, 10:38:06
Kontoauszug
Für die jüngeren Kameraden: ein "Kontoauszug" war ein Stück Papier (nichtflüchtiges Material aus Zellstoff, auf dem früher mittels Farbe Buchstaben aufgedruckt wurden, also ähnlich moderner Darstellung auf Displays), das früher (im grauen Vor-Onlinebanking-Zeitalter) von der Bank (die Firma, die Dein Onlinebanking betreibt) regelmäßig (d.h. zu festen Zeitpunkten die stetig blieben, nicht "spontant" oder "schau mer mal" wie heute üblich) an den Kunden/Kontoinhaber (altDt für "User") per Post geschickt wurde ("per Post schicken" ist sowas ähnliches wie mailen oder twittern, nur dass dabei in der realen Welt/offline tatsächlich physisch o.g. Papier vom Sender zum Empfänger bewegt werden muss, was einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen kann).
Voll retro jedenfalls.
;D
Danke schlammtreiber, den Kaffee darf ich heute den ganzen Tag aus den Tastenzwischenräumen putzen! :D
Achja, für die, die IBAN und BIC nicht kennen, soweit ich weiß, soll ja bald nur noch mit IBAN und BIC gezahlt werden können. Dürfte somit bald auch nichtmehr exotisch sein.
Zitat von: Bummler60 am 24. September 2013, 10:11:39
Es gibt auch EC Karten die das nicht haben.
So ist es (meine auch nicht). Das sollten aber Karten sein, die Ende 2013 (oder spätestens 2014) ungültig werden.
Seit Jahren teilen aber die Kreditinstitute den Kunden auf nahezu jedem Schreiben IBAN und BIC mit, teilweise auch gesondert. Auf den Kontoauszügen stehen die Daten – bei den meisten Banken – ebenfalls seit mindestens fünf Jahren drauf.
Übrigens, der
Sozialversicherungsausweis wird seit 2011 nicht mehr neu ausgestellt. Die
Rentenversicherungsnummer gibt nur noch mit einem Schreiben vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Mitführungspflicht für manche Zivilisten ist ebenfalls weggefallen.
Zitat von: schlammtreiber am 24. September 2013, 10:47:57
Für die jüngeren Kameraden: ein "Kontoauszug" war ein Stück Papier ...
Ja, damals™ auf meinem letzten Papierauszug stand noch DM.
Das Rätsel um BIC und IBAN sind längst gelöst....
@BulleMölders Da ich noch nie gearbeitet habe sprich Schulabgänger kann ich keine Lohnsteuerkarte besitzen oder wie meinen sie das?
Macht den die Lohnsteuerkarte denn bei FWD überhaupt Sinn?
ZitatDa ich noch nie gearbeitet habe sprich Schulabgänger kann ich keine Lohnsteuerkarte besitzen oder wie meinen sie das?
Nein, können Sie nicht. Sie können sich aber von Ihrem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung holen.
ZitatMacht den die Lohnsteuerkarte denn bei FWD überhaupt Sinn?
Meine Güte, was ist daran so schwer? Entweder Sie rufen in der Einheit an und fragen nach oder sie gehen zum Finanzamt, lassen den Zettel ausdrucken und nehmen den mit. Stellen Sie diese Sinnfrage einmal Ihrem Gruppenführer, wenn der Ihnen einen Befehl erteilt und Sie können sich warm anziehen!
Zitat von: ALBA am 24. September 2013, 18:35:35
@BulleMölders Da ich noch nie gearbeitet habe sprich Schulabgänger kann ich keine Lohnsteuerkarte besitzen oder wie meinen sie das?
Macht den die Lohnsteuerkarte denn bei FWD überhaupt Sinn?
So meinte ich das.
Wenn füe Sie ab 1.1.2014 nun doch Steuerpflichtige Beträge anfallen und die Bundeswehr keine Daten von Ihnen hat
muss sie das ganze nach Lohnsteuerklasse VI versteuern, wo dann auf den zu versteuernden Betrag ab dem 1. Euro Steuern anfallen, da es bei Lohnsteuerklasse VI keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Wobe bei Lohnsteuerklasse I Freibeträge berücksichtigt werden, wo dann erst Steuern anfallen wenn Grundfreibetrag und weiter Freibeträge für den Monat ausgeschöpft sind.
Deshalb die elektronische Lohnsteuerbescheinigung mitnehmen und Vorlegen, kostet ja nichts, kann aber Geld bringen, zumindest im laufenden Jahr. Ansonsten müssen Sie sich zuviel gezahlte Lohnsteuer über die Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2014 im Jahr 2015 zurückhohlen. Aber wenn man zuviel Geld hat, dann kann man das natürlich auch machen und dem Staat ein Zinsloses Darlehn gewähren.
Ich hoffe das war nun ausführlich genug warum es Sinn macht eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu besorgen und bei der Bundeswehr ab zu geben.
Danke war sehr ausführlich BulleMölders.
Jedoch ist mein Diensttritt ins. am 1.10.13, wir sind doch von der ganzen Versteuerungskampange noch nicht betrofffen und bekommen unsern Sold ja auch nach 01.01.2014 voll ausgezahlt.
Oder hab ich mich verlesen und quassel nur Halbwissen?
Zitat von: ALBA am 24. September 2013, 20:11:13
Danke war sehr ausführlich BulleMölders.
Jedoch ist mein Diensttritt ins. am 1.10.13, wir sind doch von der ganzen Versteuerungskampange noch nicht betrofffen und bekommen unsern Sold ja auch nach 01.01.2014 voll ausgezahlt.
Oder hab ich mich verlesen und quassel nur Halbwissen?
Bekommen die ganzen FWDLer ab dem 01.01.2014 dann netto weniger bezahlt oder wird deren Gehalt dann aufgestockt, sodass sie netto wieder dasselbe bekommen?
Gibt hier im Forum Berechnungsbeispiele. Die ersten Monate gibts da i.d.R. keine Abzüge und später beläuft es sich so um die 50,-
Und nein, es wird nichts aufgestockt, das ist ja kein gesetzlich festgelegter Mindestlohn, der Netto zur Verfügung stehen muss.
Apropos Begrüßungsschrieben, was mache ich, wenn ich ein solches Begrüßungsschreiben noch nicht erhalten habe, weil ich 1 Woche vor Diensteintritt erst eingeplant wurde? Ich werde nächste Woche Dienstag (01.10.) meinen Dienst antreten und habe keine Infomationen...
Dann halten Sie sich an das, was in der Mitteilung zum Dienstantritt des FWD steht.
Oder, sollten dennoch Zweifel vorhanden sein, in der Kaserne anrufen und um Bestätigung bitten.
Zitat von: Kim Leo am 26. September 2013, 09:02:43
Apropos Begrüßungsschrieben, was mache ich, wenn ich ein solches Begrüßungsschreiben noch nicht erhalten habe, weil ich 1 Woche vor Diensteintritt erst eingeplant wurde? Ich werde nächste Woche Dienstag (01.10.) meinen Dienst antreten und habe keine Infomationen...
gerade geklärt - siehe PM
Wenn jetzt mal noch jemand ans Telefon gehen würde, wäre mir bei weitem geholfen! Danke für die Unterstützung ihrerseits!
Ich habe in Hagenow jemanden erreicht. Ist nicht weiter schlimm, dass ich das Begrüßungsschreiben nicht bekommen habe. Was ich jedoch eine Frechheit finde ist, dass wir Dienstag Antritt haben und Donnerstag wieder nach Hause fahren. Iczh fahre immerhin 7,5 Stunden von zu Hause! Da fahre ich innerhalb von einer Woche 22,5 Stunden Zug! ???
Ich glaube mal nicht, dass Ihnen jemand den Kopf abreißt, wenn Sie nicht heimfahren :D
Der Mann am Telefon will, dass ich Heim fahre! :D
Zitat von: Kim Leo am 26. September 2013, 11:02:09
Ich habe in Hagenow jemanden erreicht. Ist nicht weiter schlimm, dass ich das Begrüßungsschreiben nicht bekommen habe. Was ich jedoch eine Frechheit finde ist, dass wir Dienstag Antritt haben und Donnerstag wieder nach Hause fahren. Iczh fahre immerhin 7,5 Stunden von zu Hause! Da fahre ich innerhalb von einer Woche 22,5 Stunden Zug! ???
Na das ist doch mal was.
Vielleicht sollten wir dazu übergehen und den 03.10. als Dienst-Tag ausbringen.
Und wenn dann gemostert wird, zitieren wir einfach Kim-Leo.
Mann mann mann. Anstatt sich zu freuen, dass bereits in der ersten Woche schon mal ein freier Tag ist, wird da auch noch gejammert. Das nenn ich noch nicht mal jammern auf hohem Niveau, sondern einfach armselig.
Zitat von: Kim Leo am 26. September 2013, 11:38:46
Der Mann am Telefon will, dass ich Heim fahre! :D
Der Spieß (ich nehme mal an, sie haben mit auf der xx51 jemanden erreicht) kann wollen, was er will, Sie müssen trotzdem nicht nach Hause fahren.
@Ralf: Sie haben vollkommen recht. Ich jammer nicht, dann fahre ich eben auf Kosten der Bundeswehr für 156€ nach Hause und 3 Tage später wieder hin. kein Problem. :)
@KlausP: Danke, jedoch ist es vielleicht gar nicht so schlecht die Chance nochmal zu nutzen, wie der Heer Ralf sagt ;)
Zitat... wie der Heer Ralf sagt ...
nee, der
Herr Ralf ist nicht vom Heer, der ist von der Lustigwaffel. ;D
Kommt mir auch so vor...
ZitatIch jammer nicht, dann fahre ich eben auf Kosten der Bundeswehr für 156€ nach Hause und 3 Tage später wieder hin. kein Problem.
Gerade erst richtig gelesen:
In welchem dienstverhältnis werden Sie eingestellt? FWDL oder SaZ?
Als SaZ bezahlt Ihnen die Bw keinen Cent für Ihre Wochenendheimfahrten, als FWDL erhalten sie einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten", mit dem Sie die Bahn zwischen Dienst- und Wohnort kostenlos benutzen können.
ist doch toll.. von Donnerstag bis Montag Wochenende.. mitten im nichts :P
Als FWDL natürlich! :)
Und in dem Falle bekomme ich es bezahlt :)
Ansich gute Sache. Aber bin da kommplett neu, wollte mich bissl länger eingewöhnen, gerade am Anfang!
Zitat von: KlausP am 26. September 2013, 12:22:50
ZitatIch jammer nicht, dann fahre ich eben auf Kosten der Bundeswehr für 156€ nach Hause und 3 Tage später wieder hin. kein Problem.
Gerade erst richtig gelesen:
In welchem dienstverhältnis werden Sie eingestellt? FWDL oder SaZ?
Als SaZ bezahlt Ihnen die Bw keinen Cent für Ihre Wochenendheimfahrten, als FWDL erhalten sie einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten", mit dem Sie die Bahn zwischen Dienst- und Wohnort kostenlos benutzen können.
Klappt das überhaupt? Also, dass man den Ausweis gleich 2 Tage nach Dienstantritt erhält?
Und wann muss man sich wieder zurück melden? Am Abend des 3.10 oder am Morgen des 4.10?
ZitatKlappt das überhaupt? Also, dass man den Ausweis gleich 2 Tage nach Dienstantritt erhält?
Das muss klappen, schließlich hat der FWDL einen Rechtsanspruch darauf. Hat ja bei 150 GWDL auuch immer geklappt (jedenfalls, so lange ich Spiß in einer AGA-Kp war), ist eben alles eine Frage der Organisation.
ZitatUnd wann muss man sich wieder zurück melden? Am Abend des 3.10 oder am Morgen des 4.10?
Das wird man Ihnen wohl hier nicht beantworten können.
Zurück melden im Sinne von wieder in der Kaserne anreisen? -Nachdem ich jetzt doch mein Begrüßungsschreiben bekommen habe, weiß ich, dass erst am 06.10. bis 22 Uhr alle i der Kaserne sein sollen.
Zitat von: Kim Leo am 27. September 2013, 09:23:59
Zurück melden im Sinne von wieder in der Kaserne anreisen? -Nachdem ich jetzt doch mein Begrüßungsschreiben bekommen habe, weiß ich, dass erst am 06.10. bis 22 Uhr alle i der Kaserne sein sollen.
Ja, das trifft für Sie und Ihre zukünftigen Kameradinnen/Kameraden der 5./401 zu, in anderen Einheiten kann das durchaus anders sein.
Ach, ich dachte er istauch "einer von Uns" ;D