Hi,
ich poste in letzter Zeit schon ziemlich viel und nein! Ich möchte niemanden nerven :)
Also folgendes Problem.
Am 14.11.2013 war ich bei meiner Musterung und mir wurde vom Einplaner vor Ort gesagt, dass es noch machbar ist das ich zum 1.1.14 meine GA machen kann. Daraufhin habe ich fairer Weise meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass ich vorraussichtlich zum 1.1.14 bei der Bundeswehr bin. Ich arbeite als ausgelernter jetzt 2 Jahre für den. Ich habe mich durch das Arbeitsplatzschutzgesetz durchgelesen oder eher durchgekämpft... Nirgends steht das ich für den freiwilligen Wehrdienst kündigen müsse.
Deswegen poste ich mein Problem einfach mal hier rein, vielleicht kann mir ja einer einen Rat geben oder sonstiges.
Zusammengefasst:
Am 14.11.13 Musterung incl. Einplanung -> am gleichen Tag habe ich auch mein Fürhungszeugnis beantragt und zum Karrierecenter schicken lassen.
jetzt ist der 25.11.13 und mein AG verlangt von mir, dass ich kündige.
Leider weiß ich nicht, wann der Bescheid zur Einberufung kommt, da ja erstmal das Führungszeugnis eingehen muss.
Ich will aber auch nicht länger warten und erst im April meinen Dienst antreten.
Danke im vorraus für eure Antworten. :D
Zitat(7) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über den Grundwehrdienst anzuwenden sind.
... steht so im Arbeitsplatzschutzgesetz.
Du must nicht kündigen - sondern lediglich Deine Aufforderung zum Dienstantritt an den AG weiterleiten - und das Arbeitsverhältnis ruht dann - nach Beendigung FWDL Zeit arbeitest Du ganz normal weiter.
Zitatjetzt ist der 25.11.13 und mein AG verlangt von mir, dass ich kündige.
Lassen Sie sich nicht darauf ein. Der Vogel kann verlangen was er will.
Gut... DANKE =)
ja genauso habe ich die Gesetzestexte auch verstanden...
Nur zweifelt man schon, wenn jeder einem dann sagt man müsse kündigen.
Zitat von: Independent1987 am 25. November 2013, 12:53:46
Gut... DANKE =)
ja genauso habe ich die Gesetzestexte auch verstanden...
Nur zweifelt man schon, wenn jeder einem dann sagt man müsse kündigen.
Dann möge sich Ihr AG mal näher mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz befassen, das ist nämlich seine Kanne Bier und nicht Ihre.
Gilt das eigentlich auch für SaZ, die mit höherem Dienstgrad einsteigen?
@ rGon:
.. schaue einfach in dem Gesetz nach.
Zitat von: rGon am 25. November 2013, 12:57:55
Gilt das eigentlich auch für SaZ, die mit höherem Dienstgrad einsteigen?
Die unterliegen dem Eignungsübungsgesetz.
also laut Karrierecenter krieg ich meine Einberufung diese / spätestens nächste Woche.
Wie ist das eigentlich wenn ich vor Dienstantritt nochmal Urlaub nehmen möchte. Steht der mir zu? Wenn ja, wielange?
Zitat von: Independent1987 am 25. November 2013, 13:21:05
also laut Karrierecenter krieg ich meine Einberufung diese / spätestens nächste Woche.
Wie ist das eigentlich wenn ich vor Dienstantritt nochmal Urlaub nehmen möchte. Steht der mir zu? Wenn ja, wielange?
Wenn Sie am 02.01. Dienstantritt haben, der Urlaub, der von 2013 noch übrig ist. Das ist aber keine Angelegenheit der Bw sondern zwischen Ihnen und Ihrem AG.
ok... =) danke.
das kann ja heiter werden xD
Wieso? Wenn Ihnen noch Urlaub für 2013 zusteht, warum soll es da Probleme geben?
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
Sent from my GameBoy
Zitat von: Nakamoto am 25. November 2013, 14:18:04
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
Sent from my GameBoy
Er arbeitet 2 Jahre für den Betrieb daher sollte die Antwort klar sein oder sein Vertrag läuft jetzt aus wovon ich aber nicht ausgehe weil er dann ja nicht hätte kündigen sollen.
der Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.
Wenn ich mich nicht auf Gesetzestexte berufe, dann meinen die, die könnten alles behaupten. So eine richtige SCH... Firma xD sry aber muss ich leider so sagen. Permanent wird versucht mir ans Bein zu pinkeln, zwar nicht direkt aber man merkt es halt.
Mal sehen wie ich meinen Urlaub beantrage. Aufjedenfall muss ich vor Dienstantritt 2 Wochen frei haben. Hab ja auch so noch viel zu erledigen vor dem 1.1.14 dann xD
Dann ist es so, wie die Herren oben geschrieben haben. Beim unbefristeten Vertrag genießt du den Kündigungsschutz, weil es kann ja unglücklich laufen mit der BW und dann kannst du dort wieder arbeiten. ;-)
Sent from my GameBoy
Zitatder Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.
Dann würde ich mir nohmals den Arbeitsvertrag anschauen. Es kommt häufig vor dass Betriebe eine tolle Klausel einfügen, z.B. Wenn die Betriebliche Situation wie z.B. Saisonarbeit, hohes aufkommen von Aufträgen dir den Urlaub verwähren. Schau ihn dir genau an, und du kennst dein Recht in bezug auf Urlaub.
Der war gut ;)
Ich hab keinen schriftlichen Vertrag.
Ich wurde nach der Lehre sofort ohne Vertrag übernommen.
Die Art von Vertrag ist ein unbefristeter Vertrag nach BGB und den würde ich schon mal gar nicht kündigen ;) ! Der AG muss Sie dann nämlich sogar zurück nehmen!
also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD
Zitat von: Independent1987 am 26. November 2013, 08:09:06
also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD
Und wenn er dir deinen Urlaub nicht gewähren will muss er die Tage die dir noch zustehen mit der letzten Gehaltsrechnung auszahlen.
Arbeitsverträge sind zwar an keine besonderen gesetzlichen Formen gebunden, müssen aber zwingend spätestens 4 Woche nach Beginn in schriftlicher Form fixiert werden.
Versäumt der AG das, dann ist er bei Streitigkeiten in der Beweispflicht und dir können keine Nachteile aus dem Fehlen der Schriftform entstehen. Außerdem heißt das auch, das dass Arbeitsverhältnis autom. unbefristet ist (siehe Tommie). Urlaub steht dir logischerweise anteilsmäßig (hier 12/12) zu und muss gewährt werden oder bei Nichtgewährung in finanzieller Form abgegolten werden.
also das betrifft auch die freistellung für den freiwilligen wehrdienst mit dem urlaub? =)
?? ?? ?? Sie sehen mich ratlos ...
nichts für ungut xD
urlaub ist urlaub xD