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Arbeitgeber verlangt das ich kündige (FWD)

Begonnen von Independent1987, 25. November 2013, 12:21:25

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Independent1987

Hi,
ich poste in letzter Zeit schon ziemlich viel und nein! Ich möchte niemanden nerven :)

Also folgendes Problem.
Am 14.11.2013 war ich bei meiner Musterung und mir wurde vom Einplaner vor Ort gesagt, dass es noch machbar ist das ich zum 1.1.14 meine GA machen kann. Daraufhin habe ich fairer Weise meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass ich vorraussichtlich zum 1.1.14 bei der Bundeswehr bin. Ich arbeite als ausgelernter jetzt 2 Jahre für den. Ich habe mich durch das Arbeitsplatzschutzgesetz durchgelesen oder eher durchgekämpft... Nirgends steht das ich für den freiwilligen Wehrdienst kündigen müsse.
Deswegen poste ich mein Problem einfach mal hier rein, vielleicht kann mir ja einer einen Rat geben oder sonstiges.
Zusammengefasst:
Am 14.11.13 Musterung incl. Einplanung -> am gleichen Tag habe ich auch mein Fürhungszeugnis beantragt und zum Karrierecenter schicken lassen.
jetzt ist der 25.11.13 und mein AG verlangt von mir, dass ich kündige.
Leider weiß ich nicht, wann der Bescheid zur Einberufung kommt, da ja erstmal das Führungszeugnis eingehen muss.
Ich will aber auch nicht länger warten und erst im April meinen Dienst antreten.

Danke im vorraus für eure Antworten. :D

F_K

Zitat(7) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über den Grundwehrdienst anzuwenden sind.

... steht so im Arbeitsplatzschutzgesetz.

Du must nicht kündigen - sondern lediglich Deine Aufforderung zum Dienstantritt an den AG weiterleiten - und das Arbeitsverhältnis ruht dann - nach Beendigung FWDL Zeit arbeitest Du ganz normal weiter.

KlausP

Zitatjetzt ist der 25.11.13 und mein AG verlangt von mir, dass ich kündige.

Lassen Sie sich nicht darauf ein. Der Vogel kann verlangen was er will.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Independent1987

Gut... DANKE =)
ja genauso habe ich die Gesetzestexte auch verstanden...
Nur zweifelt man schon, wenn jeder einem dann sagt man müsse kündigen.

KlausP

Zitat von: Independent1987 am 25. November 2013, 12:53:46
Gut... DANKE =)
ja genauso habe ich die Gesetzestexte auch verstanden...
Nur zweifelt man schon, wenn jeder einem dann sagt man müsse kündigen.

Dann möge sich Ihr AG mal näher mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz befassen, das ist nämlich seine Kanne Bier und nicht Ihre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

rGon

Gilt das eigentlich auch für SaZ, die mit höherem Dienstgrad einsteigen?
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."

- Georg Christoph Lichtenberg

F_K


KlausP

Zitat von: rGon am 25. November 2013, 12:57:55
Gilt das eigentlich auch für SaZ, die mit höherem Dienstgrad einsteigen?

Die unterliegen dem Eignungsübungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Independent1987

also laut Karrierecenter krieg ich meine Einberufung diese / spätestens nächste Woche.
Wie ist das eigentlich wenn ich vor Dienstantritt nochmal Urlaub nehmen möchte. Steht der mir zu? Wenn ja, wielange?

KlausP

Zitat von: Independent1987 am 25. November 2013, 13:21:05
also laut Karrierecenter krieg ich meine Einberufung diese / spätestens nächste Woche.
Wie ist das eigentlich wenn ich vor Dienstantritt nochmal Urlaub nehmen möchte. Steht der mir zu? Wenn ja, wielange?

Wenn Sie am 02.01. Dienstantritt haben, der Urlaub, der von 2013 noch übrig ist. Das ist aber keine Angelegenheit der Bw sondern zwischen Ihnen und Ihrem AG.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Wieso? Wenn Ihnen noch Urlaub für 2013 zusteht, warum soll es da Probleme geben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Nakamoto

Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?


Sent from my GameBoy

sam84

Zitat von: Nakamoto am 25. November 2013, 14:18:04
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?


Sent from my GameBoy

Er arbeitet 2 Jahre für den Betrieb daher sollte die Antwort klar sein oder sein Vertrag läuft jetzt aus wovon ich aber nicht ausgehe weil er dann ja nicht hätte kündigen sollen.

Independent1987

der Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.
Wenn ich mich nicht auf Gesetzestexte berufe, dann meinen die, die könnten alles behaupten. So eine richtige SCH... Firma xD sry aber muss ich leider so sagen. Permanent wird versucht mir ans Bein zu pinkeln, zwar nicht direkt aber man merkt es halt.
Mal sehen wie ich meinen Urlaub beantrage. Aufjedenfall muss ich vor Dienstantritt 2 Wochen frei haben. Hab ja auch so noch viel zu erledigen vor dem 1.1.14 dann xD

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