Hallo Leute,
Ich bin wiedereinsteller und muss Juni meine Grundausbildung noch mal machen ( vor Ca. 8 Jahren schon gemacht und bestanden)
Muss ich die Grundausbildung noch mal bestehen oder nur teilnehmen?
Muss ich auch noch mal zum Gelöbnis?
Muss ich wachschießen o.ä. Auch bestehen?
Hab ich ja eigentlich schon alles gemacht und bestanden
Danke schon mal
Diese Entscheidung obliegt letztlich dem Disziplinarvorgesetzten- dieser legt nach Bedarf für den zu besetzenden DP fest, ob Teile der GA oder möglicherweise auch das "volle Programm" wiederholt werden müssen.
Denkbar wäre hier auch ein Einsatz als Hilfsausbilder- abschließende Klärung m. E. nur wie gesagt über DV möglich...
Ok, danke erst mal.
Vll noch kurz was zu meiner Person. Ich habe meine Aga beim Heer mit 18 gemacht und bin jetzt 26. Komm jetzt zur Luftwaffe und soll die Grundausbildung noch mal machen ( laut Einplaner)
Einstellung als stuffz fa 12 Jahre
Is die ga bei der Luftwaffe anders als beim Heer?
Zitat von: bench87 am 16. Dezember 2013, 17:59:02Ist die GA bei der Luftwaffe anders als beim Heer?
Oh ja, die "campen" immer in der Turnhalle ;D !Und typische Ausbildungsinhalte einer Lw-GA, wie z. B. Gruppenkuscheln und unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung, sind mit bis jetzt noch in keiner Heeres-GA begegnet ;D :D !
Rein formell "müssen" Sie nicht nochmal am Gelöbnis teilnehmen, da die Sache lebenslang gilt. Jedoch kann der DV das a) befehlen und b) halt einfach mal als sinnvoll erachten (Gruppen-Kram und so)...
Außerdem heisst die Veranstaltung jetzt wohl "Diensteid/feierliches Gelöbnis", wie ich der Antwort der Bundesregierung auf eine "kleine Anfrage" der Linken entnehmen konnte. Nachzulesen hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46199.msg466151#new Man muss allerdings schon etwas blättern. ::)
Wie KlausP schon sagte: "Diensteid"
Ich geh mal davon aus, dass du nach deiner Eignungsübung zum SaZ ernannt wirst, somit wirst du irgendwann mal im Zimmer vom Kommandeur (oder wie das eben bei der Luftwaffe heißt) vereidigt. Bei uns war das zumindest so. Wir standen zwar bei der "Vereidigung" mit dabei und haben auch mitgesprochen, aber letztenendes wär das da egal gewesen ob wir mitgeredet hätten oder nicht, weil das ganze dir nochmal nach der Ernennung zum SaZ abgenommen wird.
Und zu der Frage "nochmal das ganze Programm in der AGA": Ich hatte bei mir 2 Wiedereinsteller dabei und die haben alles genauso mitgemacht wie die ungedienten. Die mussten auch alles bestehen, da war nix mit: Ich entspann mich mal 3 Monate. Das war allerdings eine Heeres AGA bei der InfS :).
Du hast aber nen riesen Vorteil, dadurch dass du schon über den 4. Dienstmonat raus bist, weil du den DZA voll bekommst.
Ich glaub, bei der Luftwaffe heisst das "Clubmanager" :P
Zitat von: ulli76 am 16. Dezember 2013, 21:29:35
Ich glaub, bei der Luftwaffe heisst das "Clubmanager" :P
Der hat mir gefallen 8)
das Thema wurde hier schon paar mal angesprochen.
Es gibt dazu unterschiedliche Aussagen, einige müssen alles komplett neu machen, andere Wiedereinsteller brauchen nur Teile mit absolvieren und sind ansonsten als Hilfsausbilder eingesetzt.
Eine genaue Festlegung soll es wohl nicht geben und daher bleibt es Sache vom DV.
Mich betrifft es auch und ich warte einfach ab und lass mich überraschen.
Alles klar, das beantwortet soweit meine Fragen... Ich danke für die vielen antworten.
Gruß bench