Guten Abend alle zusammen,
in den letzten Monaten denke ich immer öfter darüber nach den Einstieg in die Bundeswehr zu wagen.
Zu meiner Person, ich bin gelernte Medizinische Fachangestellte und habe eine Zusatzausbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, bin jetzt 31 J. jung und arbeite in einer großen Praxis mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ( 38,5h/Wo)...
Ich habe mich im Internet in den letzten Monaten belesen, was die Karrierechancen bei der Bundeswehr angeht. Ich interessiere mich für den Sanitätsdienst.
Könnte mich mit meiner beruflichen Erfahrung und Eignung als Feldwebel bewerben. Gibt es denn überhaupt Bedarf, weiß einer wie die momentane Situation aussieht?
Vielen Dank erstmal LG ;)
Müsstest du mal nachfragen.
Ich kenne zumindest keinen Feldwebel mit dieser Qualifikation persönlich.
Die MFA ist die Ebene der Unteroffiziere ohne Portepee.
Und wie sieht die momentane Stellenbesetzungen aus? Gibt es bei den Sanis Bedarf?
Was nutzt es Ihnen zu wissen, wie der Bedarf aktuell ist? Bei Ihrem Termin beim Karriereberater sieht das schon wieder völlig anders aus und bei Ihrem Eignungstest am Karrierecenter wieder anders. Da wird doch ständig nachbesetzt, Bewerber mit Einstellungszusage fallen aus unterschiedlichen Gründen aus usw..
Zitat von: ulli76 am 26. Dezember 2013, 06:37:42
Müsstest du mal nachfragen.
Ich kenne zumindest keinen Feldwebel mit dieser Qualifikation persönlich.
Die MFA ist die Ebene der Unteroffiziere ohne Portepee.
Ein Fachwirt ist eine Qualifikation auf Meisterebene.
Da müsste der Feldwebel im allg. Fachdienst drin sein.
Beim Industriefachwirt ist das definitiv so.
Wenn diese Qualifikation bei der Bw abbildbar ist. Und Ulli sagt doch, dass sie im SanBereich bisher diese Ausbildung nicht kennt.
Die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist für zwei Verwendungen (Arzthelferin und Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung; derzeit sind nur Dienstposten als Arzthelferin ausgebracht) als militärisch nutzbar eingestuft und berechtigt hier zur Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel.
Zitat von: LoggiSU am 26. Dezember 2013, 13:34:28Da müsste der Feldwebel im allg. Fachdienst drin sein.
Aber nicht im allg. Fachdienst, sondern im Sanitätsdienst
Alles klar...danke für die Infos....dann bleibt jetzt nur eins....Bewerbung abschicken!
Na dann auf geht's! ;D
@Ralf: Wenn derzeit nur Dienstposten als Arzthelferin ausgebracht sind, dann müsste das doch ungeachtet der Zusatzqualifikation die Laufbahn der UoP sein?
Der Arzthelfer ist ja auch als nutzbar angegeben für diesen Fachwirt. Da ist dann auch die Einstellung als Fw möglich.
So, nachdem ich nach dem Weihnachtsurlaub mit der Familie auch wieder zu Hause bin, kann ich mich hier einmal kurz einschalten, um den Kameraden "Ralf" zu bestätigen ;) !
In der Inneren Ambulanz am BwK Ulm hat mir ein junger Kamerad mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel und der Bezeichnung "Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung" auf dem gedruckten Namensschild Blut abgenommen. Nachdem mir diese Berufsbezeichnung zunächst einmal nicht sagte, habe ich den Kameraden einfach gefragt und erfahren, dass er mit diesem Beruf, den er als den "zum Arzthelfer/Arzthelferin gehörigen Fachwirt" umschrieben hat, mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt wurde!
Muss wohl analog zu gewissen Kaufleuten laufen, bei denen der Kaufmann für ..." als Uffz oder StUffz (je nach vorhandenem Schulabschluss!) eingestellt wird und der dazu gehörige Fachkaufmann (Fachwirt) dann als Feldwebel! Zumindest hab ich mir den Rest dann so erklärt ;) !
Ok- dann sind das aber eher Exoten.
Mal ne Verständnisfrage: Um als Feldwebel eingestellt zu werden, muss es dann aber zusätzlich noch eine entsprechende Stelle geben oder kann eine MFA mit Fachwirt auf jede MFA-Stelle z.B. in einem SanZ als Fw eingestellt werden?
Mag sein, dass es noch Exoten sind, aber ein Feldwebel wird immer auf eine Feldwebelstelle eingestellt und niemals auf eine Arzthelferinnen-Stelle, die ja nur U/SU geschlüsselt ist! Und solche Stellen gibt es definitiv an den BwKs und die sollen auch in den großen SanZ geschaffen werden!
Der Fachwirt ist nix anderes als der Nachfolger des Arztfachhelfers....
Und deswegen gilt nach wie vor das oben gesagte ...
Zitat von: Tommie am 28. Dezember 2013, 14:39:48Muss wohl analog zu gewissen Kaufleuten laufen, bei denen der Kaufmann für ..." als Uffz oder StUffz (je nach vorhandenem Schulabschluss!) eingestellt wird und der dazu gehörige Fachkaufmann (Fachwirt) dann als Feldwebel! Zumindest hab ich mir den Rest dann so erklärt ;) !
Zitat von: Patrick84 am 28. Dezember 2013, 20:00:21
Der Fachwirt ist nix anderes als der Nachfolger des Arztfachhelfers....
Mhmmmm...nix anderes?
Also eine Fachwirtin ist weitaus mehr,als nur die Nachfolge von einer Arzthelferin:
Die Fachwirtin führt das im Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferin angelegte "All-Round-Prinzip" einer Fachkraft sowohl für den medizinischen wie auch den administrativen-verwaltungsbezogenen Bereich auf höherem Niveau, d. h. mit zusätzlichen Kompetenzen, fort.
Sie nimmt in herausgehobener Funktion/Position in kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen, z. B. Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren innerhalb eines Teams spezifische Fach- und/oder Führungsverantwortung gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern wahr. Damit trägt sie zur Entlastung des Arztes wesentlich bei."
aber mal ne andere Frage:
Ich habe gelesen, dass man keine Ausbildung beim Bund machen kann,wenn man über 30 J. ist? stimmt das immer noch?
Da ich ja "nur" Fachwirtin und Arzthelferin bin, aber gerne Rettungsass.werden möchte,ist die Ausbildung bei mir nicht mehr möglich?
(bin jetzt 31 J.)
Über 30 würdest du nur aufgrund deines Zivilberufes auf entsprechende Dienstposten eingestellt werden. Da du da ja schon eine (passende) Berufsausbildung mitbringst, machst du auch keine andere.
Theoretisch wäre es folgendermaßen möglich:
Einstellung aufgrund nutzbarem Beruf auf entsprechende Stelle, dann wird man militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung. Anschl. ausgebildet mindestens 12 Monate auf dem Dienstposten arbeiten und dann einen Antrag auf Änderung der Verwendung stellen. Dass dieses höchst selten vorkommt und der Dienstherr hier nicht ohne große Not noch einmal in eine Ausbildung investieren will, dürfte klar sein.
Also: es stimmt so nicht, dass es nicht möglich ist, aber realistisch höchst selten.
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 10:57:31
... militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung. Anschl. ausgebildet mindestens 12 Monate auf dem Dienstposten arbeiten und dann einen Antrag auf Änderung der Verwendung stellen
OK...also würde ich sowieso erstmal 12 Monate auf meinem Dienstposten "eingearbeitet" werden.?
Beförderung? vom Dienstgrad ?
Ich habe nichts von Einarbeiten geschrieben.
ZitatBeförderung? vom Dienstgrad ?
Ganze Fragesätze?
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 10:57:31
militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung.
Wie würde ggf die Beförderung aussehen?
Wenn jemand in die Laufbahn der Feldwebel eingestellt wird und aufgrund seines Zivlberufes mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt wird, durchläuft er seine Ausbildungen und kann dann nach frühstens 12 Monaten zum Feldwebel befördert werden. Dann muss er mind. 12 Monate auf dem Dienstposten eingesetzt sein, bevor überhaupt ein Verwendungswechsel möglich wäre.
Aber nochmal: in der Praxis wird das i.d.R. nicht gemacht, denn a) man wird ja auf seinem Dienstposten gebraucht und b) ist es deutlich lukrativer, einen ganz neu einzustellen, als woanders eine Lücke zu reißen.
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 11:16:08
Wenn jemand in die Laufbahn der Feldwebel eingestellt wird und aufgrund seines Zivlberufes mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt wird, durchläuft er seine Ausbildungen und kann dann nach frühstens 12 Monaten zum Feldwebel befördert werden. Dann muss er mind. 12 Monate auf dem Dienstposten eingesetzt sein, bevor überhaupt ein Verwendungswechsel möglich wäre.
also heisst es ich würde erstmal Stabsunteroff. werden und 12 Monate ausgebildet werden,um dann Feldwebel zu werden.
Ich meine, ist das nicht schon vor Antritt klar,wohin ich gehen möchte?
Dann könnte mir ja auch gesagt werden, dass momentan keine Verwendung als Feldwebel bestünde?Oder steh ich jetzt komplett aufn Schlauch?
Nein, das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe dir nur die Fakten aufgezeigt, wie es gehandhabt wird.
Wenn du das dann auf deine Situation anwendest und feststellst, dass du als Fw eingestellt werden würdest, fällt eine Beförderung natürlich weg. So schwer ist das doch nicht.
Zur Einstellung mit dem Dienstgrad Fw berechtigt ein Beruf wie z.B. Fachwirt/in ambulante medizinische Versorgung. Vorausgesetzt es ist eine Stelle da. Alle weiteren Gedanken wie zusätzliche ZAW-Berufsausbildung solltest du mal lieber vergessen, weil sowas (wie schon beschrieben i.d.R. nicht vorkommt).
Ok....jetzt raff ich das :o
klar, ich habe ja schon eine Ausbildung!
Vielen Dank dafür!
Bitte richtig lesen! Ich meinte nicht Arzthelfer sondern Arztfachhelfer....