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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 09:40:10

Titel: Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 09:40:10
Hallo,

möchte mich erstmal vorstellen. Ich bin 31 Jahre, weiblich und war SaZ 4 bis 2005. Jetzt möchte ich mich gerne als Wiedereinsteller bewerben.
Nun habe ich erst am 3. Februar einen Termin beim Karriereberater und würde gern schon vorab ein paar Fragen klären.

Damals wollte ich mich weiterverpflichten, aber aufgrund meines Eisenmangels wurde ich T4 geschrieben. Bedeutet vorübergehend nicht wehrdiensttauglich. Jetzt ist das mit dem Mangel nicht mehr so. Alles wieder normal.

Jetzt zu meinen Fragen. Muß ich bei der Eignungsfeststellung eine Bescheinigung des Arztes  vorlegen oder wird da Blut abgenommen? Wie sieht das mit dem BMI aus? Derzeit einen von 17.7. Hab schon so oft gehört das viele mit niedrigeren Bmi als 19 eingestellt wurden. Wird der neue Sporttest schon angewandt? BFT? Muß ich die AGA nochmal machen? Die Altersgrenze gibt es nicht mehr richtig?
Ich war damals MatNachwStuffz. Kann ich auch MatFw werden oder ist das eine ganz andere Verwendung? Sprich das nächste wäre dann MatNachwFw oder ging doch MatFw?

Sorry, dass ich euch mit Fragen löcher. Möchte nur nicht Bis dahin abwarten und die Fragen ungeklärt lassen. Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der mir ein paar brauchbare Antworten geben kann. Dafür bedanke ich mich schon mal. Es wäre mir sehr geholfen damit.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Januar 2014, 09:51:07
Liebe Jacksus,

Sie können sich als Feldwebel im Fachdienst in allen möglichen bewerben, was zu Ihrem Zivilberuf passt. Das sind vermutlich weit mehr Möglichkeiten, als Sie hier aufzählten. Sie können sich sogarals Soldatin einer anderen Teilstreitkraft bewerben. Wenn Sie also Versorgungsbootsmann auf einem Schiff/Boot der Marine werden wollen, müssten Sie sich damit beim KC Wilhelmshaven bewerben. Welche Fachrichtungen passen, wird Ihnen der Karriereberater sagen.

An den KC wird der PFT und Ergometertest durchgeführt.

Probleme dürfte es derzeit mit Ihrem BMI geben, weil Ihrer derzeitige zu einervorübergehendrn Untauglichkeit führt. Aber bis zum Auswahlverfahren sollten Sie einen BMI von 19 schaffen können.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: BulleMölders am 10. Januar 2014, 09:55:14
Ich würde eine Bescheinigung über da nicht mehr bestehende gesundheitliche Problem schon der Bewerbung beifügen um unnötigen Nachfragen vorzubeugen und damit eventuell das Bewerbungsverfahren zu "beschleunigen".
Eine Einstellung mit einem BMI unter 19 lässt die Musterungsvorschrift meines Wissens nach nicht zu.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:06:09
Also hier wird aber schon öfter von dem BFT gesprochen.  Dieser soll ab 1.1.2014 bei den KC einheitlich sein. Was meinen BMI angeht so weiß ich, dass es jetzt zur Zeit schwierig werden wird. Hat erinnert einen Tipp wie ich am schnellsten zunehmen kann? ;D

Das ist ja das Problem. Habe im zivilen keinen Beruf der für die Bundeswehr von Vorteil wäre. Allerdings hab ich ja schon zu Bw Zeiten einen Fachlehrgang in der o.a. Verwendung gemacht und ich habe dazu eine Empfehlung in die Laufbahn für Fw bekommen. Allerdings war das damals. Da hatte ich schon die Fw Stelle, nur der Arzt machte mir einen Strich durch die Rechnung.   ;)
Also dürfte es doch jetzt kein Problem sein, nochmal so eine Stelle zu bekommen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: F_K am 10. Januar 2014, 10:13:35
Liebe Jacksus82:

ZitatAlso dürfte es doch jetzt kein Problem sein, nochmal so eine Stelle zu bekommen?

So würde ich es nicht formulieren.

Derzeit bist Du UNtauglich, die (Fw) Eignung ist noch nicht festgestellt, und ob freie Stellen verfügbar sind, ist unklar.

Außerdem ist da dann noch die Bestenauslese ... viel Erfolg.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 10:18:12
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:06:09
Hat erinnert einen Tipp wie ich am schnellsten zunehmen kann? ;D

Junkfood, wenig bis kaum bewegen und abends noch zwei drei gute Traube-Nuss Tafeln einschmeißen... wichtig ist nur den Absprung rechtzeitig zu schaffen. ;D

Ja, der BFT ist seit 01.01.2014 einheitlich, zumindest auf dem Papier.

Wegen welcher Gebrechen hat denn Arzt seinerzeit den Strich geszogen? War es nur der Eisenmangel? Wenn Du nachweisen kannst das alles i.O. ist kannst Du das bei der neuen Bewerbung in Form von Attesten einreichen. Eigentlich solltest Du aber eh neu "gemustert" werden, sofern überhaupt eine Einladung erfolgt.

Von der verfügbarkeit der Stellen abhängig und der aktuell fehlenden Eignung bzw. Taglichkeit ist das aber nicht zwingend problemlos die Stelle erneut zu bekommen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:27:25
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:06:09
Also hier wird aber schon öfter von dem BFT gesprochen.  Dieser soll ab 1.1.2014 bei den KC einheitlich sein. Was meinen BMI angeht so weiß ich, dass es jetzt zur Zeit schwierig werden wird. Hat erinnert einen Tipp wie ich am schnellsten zunehmen kann? ;D

Das ist ja das Problem. Habe im zivilen keinen Beruf der für die Bundeswehr von Vorteil wäre. Allerdings hab ich ja schon zu Bw Zeiten einen Fachlehrgang in der o.a. Verwendung gemacht und ich habe dazu eine Empfehlung in die Laufbahn für Fw bekommen. Allerdings war das damals. Da hatte ich schon die Fw Stelle, nur der Arzt machte mir einen Strich durch die Rechnung.   ;)
Also dürfte es doch jetzt kein Problem sein, nochmal so eine Stelle zu bekommen?
Eine Einstellung mit BMI >19 ist nicht möglich, es sei denn auf ärztl. Ausnahmegenehmigung, die es allerdinsg auch höchst selten gibt. Von daher gilt die Regel: nein, nicht möglich.

Mit 31 bist du "zu alt" um ohne nutzbaren Zivilberuf eingestellt zu werden (welchen hast du denn?), d.h. dir bleibt die Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn, also die der Unteroffiziere. Für die Fw-Laufbahn erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:29:10
Okay, das mit dem Essen werden ich mal ausprobieren. Vielleicht bringt das ja was.  ;)

Der Arzt hat mich nur wegen den Eisenmangel nicht weiter gelassen. Wie sieht es aber mit erinnert Truppenwerbung aus? Hab ich dadurch beste Chancen? Vorausgesetzt die Eignung besteht.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 10:34:07
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:06:09
Hat erinnert einen Tipp wie ich am schnellsten zunehmen kann? ;D
Ja, Schlammtreiber:
Zitat von: schlammtreiber am 24. August 2012, 11:32:49
Kalorienreicher zu essen ist einfach, wenn man folgende Regeln beachtet:

1.) Steaks sind gut, aber alles unter 400g ist Carpaccio. Passende Beilage zu einem 400g Rib Eye Steak wäre ein 400g Hüftsteak. Damit man die Kalorien, welche man beim Kauen der Steaks verbrennt, auch wieder reinholt, sollte der Teller zudem großzügig mit Pommes Frittes, Potato Wedges o.ä. ausgelegt sein. Salat ist keine Beilage, sondern eine Beleidigung.

2.) McDonalds und Burger King sind Deine Freunde, aber traue diesen Freunden nicht blind. Iss bewusst, d.h. iss NIEMALS einen Burger, der nicht Wörter wie "Big", "Extreme", "DeLuxe", "Nuclear" oder "Hyperbolic Maximum Overdrive" im Namen trägt. Wenn man es mit einer Hand halten kann, ist es kein Burger, sondern ein jämmerliches Zeugnis der fortschreitenden Pussyfizierung unserer Gesellschaft.

3.) Du bist kein Hase, also ist Salat kein Essen. Es ist höchstens das Essen für Dein Essen. Wenn Gott gewollt hätte, dass wir Grünzeug fressen, dann hätten wir Titten und würden unsere Klamotten bei Esprit, H&M etc kaufen. Dabei ist es so einfach: wenn es mal grün war, ISS ES NICHT. Außer natürlich, jemand bietet Dir einen Trittin-Burger oder ein Künast-Schnitzel an... dann tu es für die Republik.

4.) Gemüse auf dem Teller ist grundsätzlich, stets und ohne Ausnahme als reine Dekoration zu betrachten, und zwar mit derselben Selbstverständlichkeit wie irgendwelche Petersilienstängel die am Rand rumhängen. Nichts ist männlicher, als mit verächtlichem Gesichtsausdruck die unberührte Gemüsedeko auf dem sonst blankgeputzten Teller wieder dahin zu schicken wo sie her kam. Auch die blonde Kellnerin steht drauf und wird Dir mit freundlichem Fick-Mich-Blick ihre Nummer zustecken.

5.) Die wissenschaftliche Definition für "Beilage" beruht wesentlich auf den Faktoren "kohlenhydrathaltig" und "frittiert". Wenn es nicht frittiert ist, iss es nicht. Das wäre Verschwendung von Lebenszeit.

6.) Wenn Deine Freunde Dich noch ohne einen Schokoriegel zwischen den Zähnen erkennen, dann machst Du was falsch.

7.) Ein Tag ohne mindestens 5000 kcal ist nicht nur ein verlorener Tag, sondern legt auch auf erschreckende Weise Zeugnis wider Deine Männlichkeit ab. Quasi eine Kastration vor den Augen der Welt. Deine Freundin wird Dich an solchen Tagen nicht drüber lassen, sondern Du darfst höchstens zusehen wie sie´s mit einem echten Mann treibt.

8.) Weintrauben kann man sich erst leisten, wenn man bereits die Zielfigur erreicht hat - frag wolverine!

Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:34:47
Warum sollte eine Befähigung für die Fw Laufbahn nicht vorhanden sein? Ich hab doch schon eine Qualifikation von der Bw aus? Und da hat das Alter nix mit zu tun. Die Altersgrenze wurde aufgehoben.  ;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 10:35:23
Überlesen?
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:27:25
Mit 31 bist du "zu alt" um ohne nutzbaren Zivilberuf eingestellt zu werden (welchen hast du denn?), d.h. dir bleibt die Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn, also die der Unteroffiziere.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:42:03
Wenn du mir meine Frage beantworten könntest, könnte ich mal schauen, ob dein Beruf wirklich nicht militärisch verwertbar wäre.

Eine Eignung für eine Laufbahn hat nichts mit fehlenden Einstellungsvoraussetzungen zu tun, zumal du "damals" wahrscheinlich noch unter 30 warst.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:42:11
Nein, hab ich nicht überlesen. Das stimmt aber so nicht. Zu alt ist man nie und die Qualifikation zum Fw hatte ich doch auch, trotz zivil nicht anerkannter Beruf fit die Bw. Ich mußte ja keine komplett Ausbildung machen, da ich ja schon im vorn herein die Qualifikation vom Stuffz mitbringe oder nicht?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:44:38
@Ralf ich weiß mit genauer Sicherheit da mein Beruf nicht verwertbar ist.  Also gut.. bin gelernte Kinderpflegerin.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: BulleMölders am 10. Januar 2014, 10:52:45
Meinen Sie wirklich, dass eine Empfehlung für die Laufbahn der Feldwebel aus 2005 heute noch das Papirt wert ist auf dem sie steht?
Heute muss man bei jedem Laufbahnwechsel seine Eignung für die zukünftige Laufbahn durch das Einstellungsverfahren nachweisen.
Es sei den man hat innerhalb der letzten drei Jahre eine entsprechende Eignung für die Laufbahn schon nachgewiesen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:55:05
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:44:38
@Ralf ich weiß mit genauer Sicherheit da mein Beruf nicht verwertbar ist.  Also gut.. bin gelernte Kinderpflegerin.
Und damit erfüllst du nunmal nicht die Voraussetzungen zur Einstellung in die Laufbahn der Feldwebel.
Also sind wir wieder beim Ausgangspunkt: ja, Wiedereinstellung wäre möglich, aber nur in die Laufbahn der Uffz bzw. der Msch.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:57:14
Nein das meine ich ja nicht. Ist mir ja schon klar das eine Energie Eignung festgestellt werden muss. Es ging mir aber generell wegen den Voraussetzungen. Ob ich mich überhaupt auf eine Stelle als Fw bewerben kann und ob das sinnvoll ist? Vielleicht auch mit einer Truppenwerbung?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:00:04
Again: nein.
Auch mit einer Truppenwerbung übersteuerst du nicht die Einstellungsvoraussetzungen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 11:01:39
Grundsätzlich kannst Du Dich natürlich bewerben, aber wie bereits erwähnt erfüllst Du die Voraussetzungen nicht für die Fw Laufbahn, da der Beruf nicht verwertbar ist. Ergo ist es sinnlos sich dafür zu bewerben. Es bleibt die Uffz. Msch. Laufbahn.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:02:54
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:57:14
Nein das meine ich ja nicht. Ist mir ja schon klar das eine Energie Eignung festgestellt werden muss. Es ging mir aber generell wegen den Voraussetzungen. Ob ich mich überhaupt auf eine Stelle als Fw bewerben kann und ob das sinnvoll ist? Vielleicht auch mit einer Truppenwerbung?

Nein, wie @Ralf das schon schrieb, können Sie sich zwar bewerben (jeder kann sich ja auf alles bewerben, egal ob sinnvoll oder nicht), Sie können aber nicht eingestellt werden - auch nicht mit einer Truppenwerbung.

@Ralf
Zitatja, Wiedereinstellung wäre möglich, aber nur in die Laufbahn der Uffz bzw. der Msch.

Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Lidius am 10. Januar 2014, 11:06:11
Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:02:54
Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.

Sie ist doch schon StUffz, in die alte Laufbahn kann sie ja zurück.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:06:44
Sie ist doch schon StUffz, oder? Dagegen scheidet die Mannschaftslaufbahn dann aus oder soll man sie zur Einstellung erst einmal degradieren?

Aber ich befürchte, dass das, was wir hier schreiben, eh nicht mehr ankommt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:06:49
Also erstmal würde dann ja nur die uffz Laufbahn gehen, da ich mit Stuffz aus der Bw raus ging. Man wird nie in einem niedrigeren Dienstgrad wieder eingestellt. Könnte ich von dort aus aber dann in die Laufbahn Fw wechseln? Sprich, wenn ich aktiv als Stuffz wieder dabei wäre?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:07:46
q. e. d. ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:10:42
Was soll das heißen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: BulleMölders am 10. Januar 2014, 11:12:14
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:06:49
Also erstmal würde dann ja nur die uffz Laufbahn gehen, da ich mit Stuffz aus der Bw raus ging. Man wird nie in einem niedrigeren Dienstgrad wieder eingestellt. Könnte ich von dort aus aber dann in die Laufbahn Fw wechseln? Sprich, wenn ich aktiv als Stuffz wieder dabei wäre?
Da Sie dann die Formalen Voraussetzungen für die Feldwebel Laufbahn immer noch nicht erfüllen, nein
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:13:19
Und es kommt natürlich hier bei mir an. Brauch nur am Handy länger.

Wurde mir irgendwie alles anders erzählt. Muss wohl doch erstmal den Termin beim Berater abwarten. ;)

Und wie sieht es mit fett AGA aus? Muß ich die dann nochmal machen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:15:40
Gibt es nicht die Möglichkeit beim Bund das alles nachzuholen, damit man die Voraussetzungen erfüllen kann?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:18:06
Zitat von: Lidius am 10. Januar 2014, 11:06:11
Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:02:54
Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.

Sie ist doch schon StUffz, in die alte Laufbahn kann sie ja zurück.

Habe ich überlesen. Passiert mir schon zum wiederholten Mal. 2014 wird wohl nicht mein Jahr.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:20:45
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:15:40
Gibt es nicht die Möglichkeit beim Bund das alles nachzuholen, damit man die Voraussetzungen erfüllen kann?

Doch, die gibt es. Aber nur dann, wenn man noch innerhalb der Altersgrenze unter 30 liegt. Dann kann man den fehlenden berufsabschluss über eine ZAW "nachholen". Das können Sie übrigens sehr gut bei www.bundeswehr-karriere.de unter den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen nachlesen. ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 11:22:56
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:13:19
Und wie sieht es mit fett AGA aus? Muß ich die dann nochmal machen?

Die GA kannst Du auch dünn machen, was allerdings Deinem Gewichtsziel widersprechen würde... nein im ernst, das würde dann der Disziplinarvorgesetzte entscheiden. Aber auch das wäre nicht so wild, denn immerhin sind 7 Jahre schon eine lange Zeit und da könnte eine Auffrischung auch nicht schaden.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:25:01
Ich dachte die Altersgrenzen gibt es nicht mehr? Weder bei Einstellung noch bei Wiedereinstellung?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 11:26:25
Nur wenn man einen für die BW verwertbaren Berufsabschluss und eventuelle weitere Qualifikationen mitbringt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:28:52
Soll ich jetzt einmal eine Strichliste starten, wie oft hier immer wieder das Gleiche geschrieben wird und ganz offensichtlich nicht ankommt?! ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:31:23
Also auf der Karriere Seite steht nur als Voraussetzung der Realschulabschluss und eine Berufsausbildung wäre förderlich für eine Einstellung in Einen höheren Dienstgrad. Das steht aber nicht als Muss Voraussetzung.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: F_K am 10. Januar 2014, 11:33:02
Die Voraussetzung für Einstellung in die Laufbahn der Feldwebel Truppendienst:

ZitatMindestverpflichtungsdauer 12 Jahre

Mindestalter 17 Jahre
Höchstalter 29 Jahre
Schulabschluss Hauptschulabschluss mit Berufsabschluss
Realschule oder höher

Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDinKDUxpzg5ozQnMQlI5ZQWF-vlpKRllugXZDsqAgBeGauo/

Ist das so schwer zu verstehen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:34:41
@ wolverine das sind nur Meinungen die ich mir anhöre und diese zu hinterfragen ist doch mein gutes Recht. Und das hat nix mit nicht ankommen zu tun. Wenn ich nun mal schön Ängste Aussagen von noch Soldaten gehört habe, dann ist das nun so. Du musst dich ja nicht dran beteiligen. Danke trotzdem.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:35:39
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:25:01
Ich dachte die Altersgrenzen gibt es nicht mehr? Weder bei Einstellung noch bei Wiedereinstellung?

Wollen Sie es nicht verstehen? Sie können als Unteroffizier eingestellt werden, das ist richtig. Sie können aber selbst dann nicht in die Feldwebellaufbahn wechseln, weil Sie dafür die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:31:23
Also auf der Karriere Seite steht nur als Voraussetzung der Realschulabschluss und eine Berufsausbildung wäre förderlich für eine Einstellung in Einen höheren Dienstgrad. Das steht aber nicht als Muss Voraussetzung.

Klar steht das da. Bei "Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes" auf jeden Fall und Truppendienst oder Sanitätsdienst kommt für Sie nicht mehr in frage. Aber wurde ja alles schon geschrieben. .
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:38:28
Zwischen hinterfragen und hinterfragen gibts aber auch Unterschiede. Auch mir drängt sich da der Verdacht auf, dass du es nicht verstehen willst.
Letztmalig als Bestätigung hier der Auszug aus der SLV:
Zitat§ 15 Voraussetzungen für die Einstellung als
Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des
Militärmusikdienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes
kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden,
wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. als Bildungsvoraussetzungen
a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
erworben hat und jeweils über einen förderlichen Berufsabschluss verfügt oder
b) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:42:14
Na siehst du. Nach diesem Auszug kann ich mich als Fw bewerben, da ich die mittlere Reife vorweisen kann.

Versteht ihr jetzt was ich meine?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:43:51
Ich fasse noch einmal kurz zusammen:
Zitat von: F_K am 10. Januar 2014, 10:13:35
Derzeit bist Du UNtauglich, die (Fw) Eignung ist noch nicht festgestellt, und ob freie Stellen verfügbar sind, ist unklar.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:27:25
Eine Einstellung mit BMI >19 ist nicht möglich, es sei denn auf ärztl. Ausnahmegenehmigung, die es allerdinsg auch höchst selten gibt. Von daher gilt die Regel: nein, nicht möglich.
Mit 31 bist du "zu alt" um ohne nutzbaren Zivilberuf eingestellt zu werden (welchen hast du denn?), d.h. dir bleibt die Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn, also die der Unteroffiziere. Für die Fw-Laufbahn erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 10:42:03
Eine Eignung für eine Laufbahn hat nichts mit fehlenden Einstellungsvoraussetzungen zu tun, zumal du "damals" wahrscheinlich noch unter 30 warst.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:00:04
Again: nein.
Auch mit einer Truppenwerbung übersteuerst du nicht die Einstellungsvoraussetzungen.

Aber Sie haben bestimmt recht ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: LwMatBewUffz am 10. Januar 2014, 11:44:13
Da steht aber das du noch keine 30 sein darfst... Bist du unter 30?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:44:59
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:42:14
Na siehst du. Nach diesem Auszug kann ich mich als Fw bewerben, da ich die mittlere Reife vorweisen kann.

Versteht ihr jetzt was ich meine?

Oh man, Sie wollen und können es nicht verstehen. Lesen Sie Ralfs Zitat einfach bisz zum Ende, besonders das fett Gemarkerte!

Und jetzt bin ich raus aus diesem Kindergarten.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:45:04
Nochmal. Die Altersgrenze gibt es nicht mehr. Nach dem Auszug brauche ich nur den Realschulabschluss, da ja die Altersgrenzen wegfallen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:46:20
 ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)
Ausschließlich wenn man mit verwertbarem Berufsabschluss einsteigt!!!!!

::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:46:35
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:45:04
Nochmal. Die Altersgrenze gibt es nicht mehr. Nach dem Auszug brauche ich nur den Realschulabschluss, da ja die Altersgrenzen wegfallen.

(http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr6.gif)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:47:29
Ehrlich gesagt zweifel ich nunmehr an deiner Lesebefähigung:
Zitat15 Voraussetzungen für die Einstellung als
Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des
Militärmusikdienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes
kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden,
wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. als Bildungsvoraussetzungen
a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
erworben hat und jeweils über einen förderlichen Berufsabschluss verfügt oder
b) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzt.

Und nun die Preisfrage: was sagt uns das Wörtchen "und"?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:51:02
Ja dann schau mal genau hin. Was sagt uns A) hab ich nicht ODER B) hab ich.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: LwMatBewUffz am 10. Januar 2014, 11:51:07
Die Altersgrenze ist gefallen für die, die einen verwertbaren Beruf mitbringen und berufsnah eingeplant werden.

heißt

unter 30: reicht Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + Berufsausbildung und du kannst Fw werden in welchem Bereich auch immer, muss nicht zwangsläufig berufsnah sein, da könntest sogar Truppendienstfeldwebel machen...

über 30: das selbe, nur da muss dein erlernter Beruf verwertbar sein und du berufsnah eingesetzt werden. Nur dann gilt die Altersgrenze für dich nicht.

Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:52:28
Okay, das Wasser dich mal eine vernünftige und Aussage kräftige Antwort. Danke dir.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 11:53:34
 :o
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Beitrag von: LwMatBewUffz am 10. Januar 2014, 11:54:20
:D
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Beitrag von: Ralf am 10. Januar 2014, 11:54:27
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:51:02
Ja dann schau mal genau hin. Was sagt uns A) hab ich nicht ODER B) hab ich.
Ich gebs auf!
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:54:50
Das war mal eine tolle Antwort. Jetzt ist mir das auch klar. Nach der Page Karriere War das nämlich nicht ersichtlich. Danke.
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 11:56:06
Da ist offenbar nicht mehr zu helfen  :-[

Zitat von: LwMatBewUffz am 10. Januar 2014, 11:51:07
Die Altersgrenze ist gefallen für die, die einen verwertbaren Beruf mitbringen und berufsnah eingeplant werden.
(...)
über 30: das selbe, nur da muss dein erlernter Beruf verwertbar sein und du berufsnah eingesetzt werden. Nur dann gilt die Altersgrenze für dich nicht.

Wie oft haben wir das nun schon seit Eröffnung des Threads gesagt??? ::) ???

Da wäre jetzt die Strichliste hilfreich gewesen...
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:58:34
@LwMatBewUffz das War eine klare Aussage. Wurde vorher nämlich nicht so gesagt. Deswegen war ja die Frage mit dem Alter. Das hat hier keiner so richtig verstanden. Danke.
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Beitrag von: LwMatBewUffz am 10. Januar 2014, 12:00:49
Im Grunde hatte dir das der Muegge auf Seite 2 und diverse andere auch so gesagt. ogar mit Zitat der jeweiligen Vorschriften. Habs nur banaler ausgedrückt.  ;D
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:01:43
Okay, die Fragte ist ja nun geklärt. Werde jetzt mal Bis zum Termin abwarten und mal schauen was der Berater im allgemeinen zu meiner Bewerbung sagt. Werde euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
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Beitrag von: schlammtreiber am 10. Januar 2014, 12:02:31
Hey Jacksus,

lass Dich bitte von den paar Miesmachern hier nicht von Deiner Zukunft abbringen. Die sind halt etwas miesepetrig und wollen unbedingt Recht behalten.
Du kannst Dich jederzeit bewerben, und wenn Du es wirklich ganz fest willst, dann schaffst Du es auch!
Hindernisse sind da, um überwunden zu werden, und Regeln sind da, um gebrochen zu werden!

Ich drück Dir die Daumen für die Bewerbung, toi toi toi!!
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 12:03:04
manchmal ist einfacher/banaler wohl auch besser... ;)

soooo kompliziert waren wir doch nun auch wieder nicht, aber dennoch danke für die tolle Zusammenfassung @LwMatBewUffz  ;D
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:03:22
Ja, mag sein das ich das vielleicht übersehen habe. War dann bestimmt nicht mit Absicht. :o
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 12:04:34
@schlammtreiber: das kommt garantiert nicht so an  ;D ;D ;D
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:07:26
@Schlammtreiber Danke für deine aufbauenden Worte. Ich hab grad ein bisschen an mir gezweifelt was das Verständnis angeht. Dadurch lass ich mich aber nicht abbringen mich bei der Bw zu bewerben.j
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:09:11
@muegge was willst du damit sagen? Würde mich brennend interessieren.
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 12:10:02
 :o :o jetzt bin ich baff  :o :o
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:13:05
Warum? Nur weil Schlammtreiber wusste wie Frau Das versteht?  ;D
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 12:15:18
... und dachte immer Frauen sind nicht zu verstehen ;D
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:17:14
Tja, passiert wohl doch ab und zu, daß Mann Frau versteht.  :P
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:19:38
So, dann Werts ich wohl abwarten müssen was der Reminiszenz mir noch an Informationen gibt und dann Werts ich meine Bewerbung gleich raus schicken. Werd wieder berichten. Bis dahin.

Liebe Grüße
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 12:20:05
 ???
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:21:36
Oh man, was war das denn für ein Wirrwar. Ich meinte natürlich den Termin muß ich abwarten. ::)
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Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2014, 13:18:36
So lange du nicht zugenommen hast, wird das eh nix. Und da bringt es auch nichts, dich kurzfristig für den Termin zu mästen und dann wieder abzunehmen.
Würde mich auch nicht wundern, wenn es einen Zusammenhang zwischen dem niedrigen Gewicht und dem Eisenmangel gibt.
Eine Essstörung ist bei dir nicht zufällig festgestellt worden?
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 13:46:35
Das sind nur 4kg die ich zunehmen muss. Der Eisenmangel hat nichts mit meinem Gewicht zu tun. Schließlich War das damals auch nicht viel anders als jetzt. Mein Gewicht War immer konstant an der Grenze vom BMI. Ich habe und hatte noch nie eine Essstörung. Der Eisenmangel kam durch die Regel. Dabei verliert Frau ein wenig Eisen. Kann sein, dass die grad zu dem Zeitpunkt damals Blut abgenommen haben. Weiß ich jetzt aber nicht mehr und ob sie das dabei berücksichtigt haben.
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Beitrag von: F_K am 10. Januar 2014, 14:00:29
@ Jacksus82:

Ja, bei einer "normalen" Regel werden max. 80 ml Blut "verloren", eine geringe Menge im Vergleich zu einer Blutspende von ca. 500 ml (die darf als Mann alle 2 Monate gemacht werden ...).

Beide "Blutverluste" führen nicht zu einem Eisenmangel - dazu ist irgentetwas "krankhaftes" notwendig.
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Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2014, 14:01:14
Natürlich verliert man als Frau Eisen bei der Regelblutung. Deswegen haben Frauen öfter eine Eisenmangelanämie als Männer (ok, Männer essen oft auch mehr Fleisch, das wäre ein weiterer Grund). Das ist aber normalerweise nicht so viel, dass das bei einer Blutentnahme während oder kurz nach der Regelblutung so dermaßen in´s Gewicht fällt, dass da eine Ver-Gradation vergeben wird.

Auch wenn dein Gewicht immer knapp an der Grenze war, ist es jetzt nen ganzes Stück drunter und du hast selber geschrieben, dass es schwer werden wird, das Mindestgewicht zu erreichen.

Aber man kann sich auch alles schönreden.

Und noch ne andere Frage: Wenn du unbedingt in die Feldwebellaufbahn willst, warum machst du nicht eine passende Berufsausbildung zivil?
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:02:10
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:58:34
@LwMatBewUffz das War eine klare Aussage. Wurde vorher nämlich nicht so gesagt. Deswegen war ja die Frage mit dem Alter. Das hat hier keiner so richtig verstanden. Danke.

Die Einzige, die hier nichts so richtig verstanden hat, waren alleine Sie.  Im realen Leben als Ihr Spieß hätte ich Sie schon längst gefragt, ob Sie mich verarschen wollen oder ob Sie lediglich intellektuell nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verarbeiten.
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Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2014, 14:05:21
Klaus, wir sind schon mittlerweile bei der Regelblutung. Da möchten wir beide doch nicht mehr mitspielen, oder?!

Ist wirklich nicht Dein Jahr; und ich dachte meins fängt beschissen an....
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Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:09:16
Zitat von: wolverine am 10. Januar 2014, 14:05:21
Klaus, wir sind schon mittlerweile bei der Regelblutung. Da möchten wir beide doch nicht mehr mitspielen, oder?!

Ist wirklich nicht Dein Jahr; und ich dachte meins fängt beschissen an....

Ich weiss, wo wir hier inzwischen angekommen sind  ::) aber ich musste auch un der Zwischenzeit noch so'n gaaanz kleines bisschen arbeiten (ja, das soll es geben, auch bei Pensionären) und deshalb konnte ich leider nicht eher bezüglich der intellektuellen Fähigkeiten der TE nachfragen.  ;)
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Beitrag von: StOPfr am 10. Januar 2014, 14:10:48
Zitat von: wolverine am 10. Januar 2014, 14:05:21
Ist wirklich nicht Dein Jahr; und ich dachte meins fängt beschissen an....


Bei diesem Thread sehen wir alle ganz schlecht aus, - bis auf die TE natürllich  ::)!


Vielen Dank auch noch an Ulli, die diesen Thread um 13.18 Uhr so beherzt wiederbelebt hast  ;D!
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 14:12:52
Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 12:07:26
@Schlammtreiber Danke für deine aufbauenden Worte. Ich hab grad ein bisschen an mir gezweifelt was das Verständnis angeht. Dadurch lass ich mich aber nicht abbringen mich bei der Bw zu bewerben.j

Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:09:16
Zitat von: wolverine am 10. Januar 2014, 14:05:21
Klaus, wir sind schon mittlerweile bei der Regelblutung. Da möchten wir beide doch nicht mehr mitspielen, oder?!

Ist wirklich nicht Dein Jahr; und ich dachte meins fängt beschissen an....

Ich weiss, wo wir hier inzwischen angekommen sind  ::) aber ich musste auch un der Zwischenzeit noch so'n gaaanz kleines bisschen arbeiten (ja, das soll es geben, auch bei Pensionären) und deshalb konnte ich leider nicht eher bezüglich der intellektuellen Fähigkeiten der TE nachfragen.  ;)

@ KlausP: na die sind doch sehr gut unter Beweis gestellt worden  ;D
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Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:15:36
Im realen Leben hätte Sie bei mir schon das Dienstzimmer ohne Abmeldung verlassen dürfen ...  :D
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Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Januar 2014, 14:18:29
Komisch, dass hier noch keiner auf die Idee kam, dass es sich um eine(n) Troll handelt? Manche Nutzer hier haben ja wirklich intellektuelle Defizite. Dies hier ist ja schon so starrsinnig, dass ich es einer gut 30jährigen Person nicht zutraue.
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Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:19:56
Man soll ja immer an das Gute im Menschen glauben ...  ;D
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Beitrag von: ulli76 am 10. Januar 2014, 14:20:39
Och Migu- wenn man sich täglich in den Niederungen des Truppensumpfes aufhält, wundern einen solche User auch nicht mehr.

In meiner letzten Beurteilung stand übrigens was davon, dass Wiederbelebung zu meinen Aufgaben gehört. ;)
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Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:21:42
Zitat von: ulli76 am 10. Januar 2014, 14:20:39
Och Migu- wenn man sich täglich in den Niederungen des Truppensumpfes aufhält, wundern einen solche User auch nicht mehr.

(http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol27.gif)
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Beitrag von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 14:35:08
Ich frag mich grad, ob die Leute hier die ihren Senf dazu geben einfach nur frustrierte alte sind oder warum wird wegen eines threads hier so fertig gemacht. Diejenigen wissen nichts über meine Person ist können sich in keinster Weise ein Urteil über meine Intelligenz erlauben. Also schön Ball flach halten und erstmal sich selbst an die Nase packen. Danke denjenigen die mir vernünftige Antworten gegeben haben.
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Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:54:14
(http://www.schuetzdich.de/uploads/pics/gewalt__taschentuch_innen.png)
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Beitrag von: SKYecR33 am 10. Januar 2014, 14:56:54
Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 14:15:36
Im realen Leben hätte Sie bei mir schon das Dienstzimmer ohne Abmeldung verlassen dürfen ...  :D
Dreht den Spieß solange, bis die Sau durch ist...

Entschuldigung es kribbelte unter den Fingernägeln   ;D
 
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Beitrag von: Muegge75 am 10. Januar 2014, 15:07:47
Liebe Jacksus, es wurden immer zu jeder Zeit einwandfreie und auch sehr leicht zu verstehende Antworten gegeben, die sich genau auf den Sachverhalt bezogen haben. Dieses wurde von allen Teilnehmern dieses Threads so gehandhabt und ebenfalls wurde niemand beleidigt oder hatte sich gar irgendwer ein Urteil über die Intelligenz einer Person gebildet. Nur irgendwann ist der Punkt erreicht wo man festellt: der TE will oder kann einen nicht verstehen und trotz deutlichem Aufzeigen der Sachverhalte unter Zuhilfenahme der ZdV, wurde auf der nun offenkundig falschen Meinung beharrt. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn es auch etwas nach hinten losgeht bzw. der Ton etwas rüder wird. Man fühlt sich nämlich dann auch irgendwann veräppelt so als
Zitat...frustierter alter...
und beginnt wirklich die interlektuelle Aufnahmekapzität infrage zu stellen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in Fw Laufbahn
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Januar 2014, 15:32:28
Liebe Ulli, ich halte es da wie KlausP und denke ziemlich lange an das Gute im Menschen.

Das mit dem "Truppensumpf" wird aber auch nicht durch häufige Wiederholung richtiger. Weder gehören Sie selbst dazu, noch ist es Fakt, dass der Anteil schlecht gebildeter Soldaten zugenommen hätte. Natürlich gibt es hingegen mitunter Leute, die sich dumm stellen, aber wohl nicht in einem Forum...