Hallo Kameraden,
gibt es eine Vorgabe welche Strickmütze verwendet werden darf? Oder muss sie einfach nur schwarz sein?
Habe bei einer Reportage auch gesehen, dass es olive Strickmützen gibt.
Ein Link von ASMC wäre super, da ich sie mir privat beschaffen muss. Habe da einige gefunden, aber habe leider keinen Plan welche es sein muss.
Rollmütze Acryl tarn
Das Modell haben einige von uns. Oder auch schlicht in grün.
ZitatResiOG
... wenn da der Name Programm ist, haben wir gleich das nächste "Opfer" für eine Sprengung.
Möchte mal wissen, was viele an dieser hässlichen Strickmütze so toll finden.
Die jucken wie Sau und sehen scheiße aus - wer hatte eigentlich die glorreiche Idee, das Ding ausgerechnet in schwarz einzuführen (StichwortnTarnung).
Aber gibt es nicht mittlerweile olivfarbene Fleecemützen, ähnlich der der Amis?
Kannn mir vorstellen, weil es die einzige "erlaubte" Alternative zu der herkömmlichen Wintermütze ist, oder?
.... Und wo, wie und wann könnte es für ResiOG erlaubt sein?
Ist es für seine Fälle nicht eher unzulässig?
Die neue olivfarbene Mütze gehört doch inzwischen zum Ausstattungssoll zumindest von aktiven Soldaten.
Ulli:
Geschenkt, aber was darf man bei privatem Kauf und dem Usernamen unterstellen?
Da das Tragen privat beschaffter Ausrüstungsgegenstände erlaubt ist (werden kann?), wenn sie in Form und Farbe den dienstlichen entsprechen, dürfte die Antwort sein, dass der TE mit der olivfarbenen neuen Mütze am wenigsten Probleme bekommen dürfte.
... Wenn da so ein Möchtegern KSKler mit privater Ausrüstung auf einer DVag auftaucht - und dann der Einzige mit einer speziellen Kopfbedeckung ist (gerne auch Tropenhut) - dann ist es ein Kandidat, der um eine Sprengung bittet.
Gibt es dann Zeit und Gelegenheit, bekommt er seine Bitte erfüllt.
Was man auf manchen DVag´s sieht wie die Kameraden da rumlaufen, da ist eine selbstbeschaffte Wintermütze nun wirklich das geringste Übel...
Aber du hast natürlich Recht F_K, aber die Praxis zeigt, dass da wenig gegen gesagt wird. Zumindestens auf den DVag´s an denen ich bisher teilnahm.
Ab wann gab es den diesen Erlass bzw Weisung?
da es kein sinn ergibt ein neues thema zu eröffnen nutzte ich mal dieses hier.
Guten Tag, meine Frage betrifft der Tauchermütze der Bundeswehr von Poseidon, diese ist dienstlich geliefert und da ich zurzeit mein Rettungsschwimmer mache wollte ich diese Dienstlich tragen.
Wurde leider vom Inspektionschef verboten mit der begründung da in der Kaserene die AGA statt findet, sollen alle einheitliche Kopfbedeckung tragen.
Da mir meine gesundheit sehr wichtig ist und ich ungern eine mittelohrentzündung haben möchte habe ich mich mal schlau gemacht und heraus gefunden das seit diesen Jahr die ZDV37/10 verändert/erweitert worden sein soll wo das tragen jederzeit erlaubt ist, da sich viele beschwert haben.
Leider sind gefundene Beiträge in Google wenig hilfreich, hat jemand einen Beitrag das ich meinen chef vorlegen kann damit er seine meinung überdenkt?
Würde es schlimmer finden krankgeschrieben zu werden als eine andere kopfbedeckung tragen zu können.
An eine 37/10 sollten Sie doch drankommen?! Wenn das wirklich so da drinsteht, weisen Sie Ihren Chef doch auf diese Stelle hin. Bleibt er bei seinem Befehl ist er weiterhin verbindlich, wenn auch rechtswidrig. Steht es nicht in der Vorschrift ist der Befehl des Chefs rechtmäßig und damit per se verbindlich.
Wo liegt das Problem die normale grüne Mütze zu tragen? Die hält die Öhrchen doch auch warm.
Ja natürlich komme ich an diese Vorschrift diese ist aber das alte Exemplar wie schon geschrieben es soll einen neuen Zusatz geben wie ein Kamerad mir mitteilte, dieser soll erst vor kurzem, (also etwa 1 Woche alt) beigefügt worden sein . Suche halt den Zusatz Artikel schwarz auf weiß damit ich was in der Hand habe.
Und von welcher Mütze reden sie?
Ich spreche von der olivfarbenen Fleecemütze.
achso, mein fehler es sollte heißen: Es darf in dieser Kaserne NUR Feldmütze, 1 Gaige Mütze oder Schiffchen getragen werden. Also leider keine die den bedürfnissen meiner ohren zugute kommt.
Taschentuch?
Und das muss jetzt sein?
Tauchen sie mal mit mittelohr entzündung und versuchen sie dabei einen druckausgleich zu machen.
Es soll keinesfalls wehleidig sein, aber damit bin ich der BW keine Hilfe und praktisch umsonst bezahlt...
Ah ok, also die Mütze macht durchaus Sinn, aber ob man gleich den Teufel an die Wand malen muss, ist ja auch mal dahin gestellt.
So fürchterlich lange Haare wirst jetzt auch nicht haben, Fön für die Schwimmhalle kann man mitnehmen, wenn dort keiner oder die nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Und so fürchterlich kalt ist jetzt auch nicht, dass man bei kurzer Expositionszeit sofort schwer krank wird.
Wenn du auf einem entsprechenden Lehrgang bist, werdet ihr nach dem Schwimmen ja nicht stundenlang in der Kälte antreten oder so.
Wenn deine Ohren so dermaßen empfindlich sind, solltest du aber überlegen, ob das dauerhaft mit dem Soldatsein so sinnig ist.
ich gehe davon aus sie sind kein arzt, sie haben anscheinend noch nie getaucht und diese ganze geschichte hat nichts mit den haaren zu tun, auch nicht mit meiner empfindlichkeit.
Wegen diese Grundlagen möchte ich nicht weiter mit ihnen diskutieren.
Hätte nur gern den Artikel und keine unsinnigen Vorschläge von jemand der tut mir leid das sagen zu müssen, keine ahnung über das thema hat.
Wo das eigentliche Problem ist das mir leute das erlauben müssen die die Hintergründe nicht kennen. Und das Herunterspielen, so wie sie.
Zitat von: marinegast am 28. Oktober 2014, 22:12:50
ich gehe davon aus sie sind kein arzt, sie haben anscheinend noch nie getaucht und diese ganze geschichte hat nichts mit den haaren zu tun, auch nicht mit meiner empfindlichkeit.
Wegen diese Grundlagen möchte ich nicht weiter mit ihnen diskutieren.
Hätte nur gern den Artikel und keine unsinnigen Vorschläge von jemand der tut mir leid das sagen zu müssen, keine ahnung über das thema hat.
Wo das eigentliche Problem ist das mir leute das erlauben müssen die die Hintergründe nicht kennen. Und das Herunterspielen, so wie sie.
Sprengung in 3,2,1....Ulli ist unser Forendoc ;)
Zitat von: marinegast am 28. Oktober 2014, 22:12:50
ich gehe davon aus sie sind kein arzt
Stimmt, sie ist Ärtzin...
Zitat von: marinegast am 28. Oktober 2014, 22:12:50
Hätte nur gern den Artikel
Und was bringt Sie zu der Einschätzung, dass es diese Information hier eher gibt als bei Ihrem KpTrpFhr oder der Vorschriftendatenbank im Intranet? Naheliegend ist sie nicht.
@marinegast, als aktiver Soldat sollten sie doch wissen wie man an eine Vorschrift kommt. Was haben wir nur alle vor dem Internet und seinen Foren gemacht. Die Zeit die sie hier mit "rumlabern" verschwenden könnten sie anderst nutzen! Ich habe beim schreiben gelächelt und meine es nicht beleidigend :-)
Nochmal langsam zum Mitmeißeln:
- die Strickmütze OLIV (das neue Fleecedings) ist eine Ergänzung zum Sportanzug.
- Aus zweckmäßigen Erwägungen wird diese im GEFECHTSDIENST im Winter oft anstelle der Feldmütze zum Tragen BEFOHLEN, auch ggf. unter dem Helm.
- Selbst bei den wilden Fallis wird diese innerhalb von Kasernen nicht getragen.
- Die Vorschrift (Anzugordnung) ist spezifisch genug, ein Befehl zu sein - dazu kommt offensichtlich ein zusätzlicher (Kasernen-) Befehl. (.. und ja, ein Kasernenkommandant kann die laut Vorschrift zulässigen Anzugarten einschränken oder abändern).
Also alles rechtmässig.
Die Strickmütze oliv darf auch als Abwandlung zum Feldanzug getragen werden, siehe ZDv 37/10 Nr. 216 A9, sie ist also keine reine Ergänzung zum Sportanzug. Das nur nebenbei.
In diesem Fall der dienstlich gelieferten Tauchermütze kommt Nr. 202 für den Feldanzug zum Tragen:
Zitat
202. Ergänzungen/Abwandlungen der Grundform sind nur zulässig:
im Dienst innerhalb umschlossener militärischer Anlagen
selbstständig im Rahmen dieser Dienstvorschrift, sofern durch die Disziplinarvorgesetzten oder die den Dienst ansetzenden Vorgesetzten keine andere Regelung getroffen wurde
sowie Nr. 256 für den Sportanzug:
ZitatDie Disziplinarvorgesetzten können witterungsbedingte Ergänzungen (z. B. Kälteschutz, Strickmütze, schwarz oder blau, Nässeschutz, Handschuhe), das Tragen privater Sportbekleidung sowie das Tragen privater Sportschuhe zum Sportanzug genehmigen.
@marinegast: Die Vorschriftenlage ist also klar und der Befehl des Inspektionschefs ist auch eindeutig.
Hallo zusammen
Da ich als Reservist am nächsten Wochenende an meiner ersten Dvag teilnehme mal die Frage was mit ner Sprengung gemeint ist
Das wirst du merken, wenn dich der erste Vorgesetzte "geföhnt" hat. :D
Na das wird definitiv nicht deswegen sein weil ich rumlaufe wie ein Navy seal
Zitat von: ulli76 am 28. Oktober 2014, 20:47:54
Wo liegt das Problem die normale grüne Mütze zu tragen?
Oliv ist in der Öffentlichkeit eine sehr schwierige Farbe... ::)
ZDF-Morgenmagazin entschuldigt sich für olivfarbenes Hemd ;D
Braunes Hemd? Was nicht geht, geht nicht :o!
Abgesehen von den Beschwerdeführern hat auch das ZDF nicht alle Tassen im Schrank (ersatzweise das MoMa-Team seine Becher :D).
Habe gerade mal vorsichtshalber meine ganzen Schokibestände entsorgt.
Wollte eben genüssich eine Tafel verspeisen, pack die aus, und ... SKANDAL ... DIE WAR BRAUN!!!
Gut dass das keiner gesehen hat.
Ironie aus.
Mal im Ernst, was issn da los? Allmählich wirds lächerlich.
Ich hol dieses Thema mal hoch, da ich auch eine Frage zu der Mütze habe. Gehört denn die Mütze mittlerweile zum Ausstattungssoll für jeden Soldaten?
2011 war ich noch in der DSO, hatte also die schwarze Wollmütze. 2013 wechselte ich in den ZSanD, habe nun keine Mütze mehr und es steht auch keine auf dem BAN.
Da ich aber bald einen Lehrgang habe und es draußen schattig werden könnte, wollte ich mal nachhaken ob es mittlerweile eigentlich so sein sollte, dass jeder Soldat die neue grüne Mütze empfangen haben sollte.
Da prüfst Du anhand Deiner TrGattung / Verwendung halt Dein Ausstattungssoll (AU 37/10) und lässt Dich entsprechend ausrüsten.
Es gibt kein Ausstattungssoll "jeder Soldat".
(FschJgOffze haben die grüne Mütze im Ausstattungssoll).
Ich hätte für den Einsatz die Strickmütze, schwarz empfangen sollen. Diese ist wohl durch die Fleecemütze, oliv abgelöst worden. Die habe ich bekommen. Musste ich aber nach dem Einsatz mit den ganzen Einsatzklamotten wieder abgeben. Daraus schließe ich mal, dass sie nicht zum normalen Ausstattungssoll für jeden gehören kann. Leider. Denn praktisch war sie schon.
Wir haben ja noch die schöne WiMü ::)
Nochmal:
- Es gibt kein Ausstattungssoll "für jeden Soldaten", sondern nur für Verwendungen / Truppengattungen (auch wenn ggf. ein Bekleidungsstück allen Verwendungen zugeordnet ist).
- Die WiMü ist wesentlich wärmer als die Fleecemütze, insoweit ist, je nach Anwendung zu entscheiden - die Fleecemütze kann auch gut unter dem Helm getragen werden, dies geht mit der WiMü nicht wirklich (natürlich abhängig von der Kalottengröße des Helms).
- Ja, die Strickmütze ist wohl aus der Nutzung raus - die Fleecemütze ist auch "besser".
alternativ zur Strickmütze dürfen die Haare auch wieder lang getragen werden.
Zitat von: benny86 am 12. Februar 2015, 15:48:43
alternativ zur Strickmütze dürfen die Haare auch wieder lang getragen werden.
Unter den Achseln, an den Beinen und auf der Brust!
Diese Aussage aus dem Mund eines Kameraden, der die "German Hair Force" noch live und in Farbe erlebt hat, verwundert mich ein wenig :o !
Zitat von: diver77 am 31. Oktober 2014, 10:44:47
Hallo zusammen
Da ich als Reservist am nächsten Wochenende an meiner ersten Dvag teilnehme mal die Frage was mit ner Sprengung gemeint ist 
Das kann Dir am besten nen Leutnant erklären, derschonmal zum Spieß "ohne Meldung" gesagt hat..
Ich knüpfe mal an diesen alten Thread mit einer wirklich banalen Frage an:
wo ist bei der grünen Fleecemütze eigentlich vorne?
An einer Seite ist ja außen eine Fleecefläche, der Rest ist glatt.
Ist das vorne oder hinten?
Diese elementar wichtige Frage raubt mir seit Monaten den Schlaf :)
Aber mal im Ernst: ist das festgelegt, bzw. wofür ist diese Fleecefläche?
Die Fleecefläche müsste nach hinten. Dann pass es auch mit dem eingenähten Etikett.
Ich glaub, die dient dazu Schweiss noch besser aufzufangen.
Zitat von: ulli76 am 24. November 2016, 19:45:54
Die Fleecefläche müsste nach hinten. Dann pass es auch mit dem eingenähten Etikett.
Ich glaub, die dient dazu Schweiss noch besser aufzufangen.
Ja das macht Sinn.
Danke Dir.
Zitat von: ulli76 am 24. November 2016, 19:45:54
Die Fleecefläche müsste nach hinten. Dann pass es auch mit dem eingenähten Etikett.
Ich glaub, die dient dazu Schweiss noch besser aufzufangen.
Dann würde es aber eher dafür sprechen, dass die Fleecefläche auf der Stirn sein soll.
Weil da steht der Schweiß ja eher als im Nacken, wo die Haare den Schweiß noch ein wenig "halten".
Wobei da dann halt das Etikett nerven würde.
Ich habe von Kameraden gehört die erzählt haben, sie kennen Jemanden, der auf einem Lehrgang war auf dem Jeder Soldat diese grüne Fleecemütze bekommen hat.
Der Kdr hat diese grüne Mütze jedoch aus "seiner" Kaserne verbannt.
Ich sehe es grundsätzlich ein, das der Normale FA das Barett vorsieht. Macht ja was her. Sieht schneidig aus.
Aber aus Gründen der Gesunderhaltung im Winter war ihm auch nicht bei zu kommen: Besitzt doch jeder Soldat die gute alte Bärenf*tze
Ende vom Lied: Die Kameraden auf diesem Lehrgang sind im Winter mit dem Gefechtsanzug bis zum Kasernentor, mit wahlweise Feldmütze oder Bärenf*tze, gerödelt und durften draußen dann die grüne Fleecemütze nutzen. Das wurde Zähneknirschend geduldet.
Hier Schwerpunkt!
Anzugordnung hin oder her, wieso soll ich eine zweckmäßige Kopfbedeckung, die mir der Dienstherr zur Verfügung stellt nicht nutzen? Vor allem wenn es um Gefechtsdienst und nicht um Formaldienst geht. Auf Einheitlichkeit wurde auf diesem Lehrgang sowieso kein Wert gelegt, habe ich gehört. :P
kG
Ganzschön viel Hörensagen... ;)
manche verstehens halt andere nicht.... ;D
Ich schließe mich Dunstig an - böse Gerüchte.
In aller Regel hat man sich auf einem Lehrgang mit Ausrüstung zu melden, und wird nicht eingekleidet.
Befehle sind zu befolgen.
Vllt war es ein Anwärterlehrgang ;) auf dem man doch eingekleidet wird. Der Befehl wurde ja auch befolgt.
Trotzdem kann man nicht immer von innerer Führung sprechen und sich wundern, wenn die Untergebenen genau solche Befehle hinterfragen.
Ausser allgemeine Belustigung hat die Bärenf*tze keinen Vorteil gegenüber der Fleecemütze, zumindest bei den Wintern die wir momentan haben. (Ca -5 bis -10 °C)
Es kribbelt, aber wenn ich jetzt von dem Koppel anfange wird es unsachlich... ;D Und es die Büchse der Pandora
Die Wintermütze hat eine weit bessere Isolations Wirkung, Du scheinst nicht so oft draussen zu sein ...
Gerade im Gelände und unserer Überlebenswoche in Schongau habe ich die Wintermütze deutlich lieber getragen als jede Fleece oder was auch immer Mütze. Hält extrem warm, wenn man die Ohren hochklappt kann mans auch etwas regulieren. Sieht zwar bescheiden aus, aber was interessiert mich das im Gelände.
Also ich habe mit der Fleecemütze noch nie gefroren... ich sprach auch vom "Durchschnittswinter"
Normalerweise mache ich mir auch nichts aus Optik sondern lege Wert auf Zweckmäßigkeit. Bei -15°C und kälter will ich die Bärenf*tze auch nicht missen!
Aber das ist ja auch nicht der Punkt! Es wird untersagt etwas zu tragen, was wir doch auf der BAN gelistet haben. Sie ist bequem ist wärmer als eine Feldmütze und ich kann sofort den Helm aufsetzen.
Zitat von: JFSTanker am 21. Februar 2017, 18:33:32
Ich sehe es grundsätzlich ein, das der Normale FA das Barett vorsieht. Macht ja was her. Sieht schneidig aus.
In der Regel gehört zum Tages´dienstanzug wenn nicht anders befohlen die Feldmütze und nicht das Barrett
An den 3 Standorten an denen ich bisher war, war Barett befohlen...
Selbst der Ausbilder fragte uns "ist die grüne Fleecemütze ok?" "Dann hole ich mir auch eine" :-)
Mein Ausbildungsstandort - freie Wahl der Kopfbedeckung (so lange typisch), bedeutet auch ggf keine. Das gilt aber natürlich nur für die eigenen Wege am Standort, nicht für die Gruppe zusammen.
Bei uns hieß es immer... hat jeder Feld und Fleece dabei? Ja? Dann Fleece... ausser für Kurzwege zum Vortragssaal oder kurzes Antreten. Ging echt gut in der Gruppe.
@ BSG1966, im Grundbetrieb wird zum Feldanzug im Heer das Barett getragen und nicht die Feldmütze.
Zitat von: miguhamburg1 am 27. Februar 2017, 19:59:56
@ BSG1966, im Grundbetrieb wird zum Feldanzug im Heer das Barett getragen und nicht die Feldmütze.
Gemäß Anzugordnung Ziff. 202 ist die Grundform (also mit Feldmütze) der Regelanzug, von dem Abwandlungen nur in dem in der Vorschrift genannten Rahmen zulässig sind.
Für das Heer verweist die Weisung zum Auftreten und zum äußeren Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten im Heer des InspH vom 29.05.2015 auf die Anzugordnung und befiehlt ergänzend hierzu, dass in der praktischen Ausbildung, im Gefechts- und Geländedienst in der Regel die Feldmütze zu tragen ist, und dass das Barett nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nur auf Befehl des Disziplinarvorgesetzten zu tragen ist.
@migu - siehe die Antwort von 12345678. Dass im Heer (dem ich vor ner Weile auch noch angehört hatte) viele in ihrem "Grundbetrieb" zu anderen Versionen übergegangen sind, ist mir bekannt. Ich schrieb nicht umsonst "wenn nicht anders befohlen". Ändert aber nix an der Anzugsordnung.
Lieber 123457678 ... Sie zitieren die Weisung des InspH völlig richtig , dass "... praktische Ausbildung, Gefechts- und Geländedienst in der Regel die Feldmütze ..." zu tragen ist. Heißt umgekehrt, im Funktionsdienst, Stabsdienst etc. im Grundbetrieb in der Kaserne das Barett zu tragen ist. Im Übrigen ist dies auch in allen mir bekannten Heeresdienststellen als Dauerbefehl/Rahmendienstplan auch so aufgeführt, z.B. "FA Barett" unter Anzug.
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2017, 09:56:19
Lieber 123457678 ... Sie zitieren die Weisung des InspH völlig richtig , dass "... praktische Ausbildung, Gefechts- und Geländedienst in der Regel die Feldmütze ..." zu tragen ist. Heißt umgekehrt, im Funktionsdienst, Stabsdienst etc. im Grundbetrieb in der Kaserne das Barett zu tragen ist.
Nein, das heißt, dass in anderen als den in der Weisung genannten Fällen die allgemeinen Bestimmungen der Anzugordnung gelten, wonach von der Grundform (also Feldmütze) nur wie in Ziff. 202 der Anzugordnung festgelegt abgewichen werden darf.
Übrigens ist die Weisung des InspH wohl interpretationsfähig, weil vom Wortlaut her nicht eindeutig ist, ob die Bestimmung, dass das Barett nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nur auf Befehl getragen werden darf, sich auf den vorherigen Satz bezieht (also auf Ausbildung, Gefechts- und Geländedienst) oder vom vorhergehenden Satz unabhängig ist und somit generell gilt. ;)
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2017, 09:56:19
Im Übrigen ist dies auch in allen mir bekannten Heeresdienststellen als Dauerbefehl/Rahmendienstplan auch so aufgeführt, z.B. "FA Barett" unter Anzug.
In vielen mir bekannten Fällen ist einfach nur "FA" angegeben, was dann gelegentlich zu Diskussionen führt, ob "FA" ohne weiteren Zusatz immer die Grundform meint, oder ob diese Formulierung dem Soldaten freistellt, ob er im Rahmen der Anzugordnung eine Abwandlung zur Grundform trägt. (Falls die Weisung des InspH so zu interpretieren wäre, dass das Barett grundsätzlich nur auf Befehl getragen werden darf, wäre diese beliebte Diskussion immerhin seit Juni 2015 obsolet. ;) )
Die klassische Analogie: Wenn viele Äpfel rot sind und alle Birnen grün, was sind dann Orangen? ;) ;) ;)
Aber im Ernst, mir ist die Weisung nicht bekannt, aber wenn es sich um das original Zitat handelt, ist hinsichtlich des Wortlauts eindeutig, dass die Ausnahme auf die Ausbildung etc. abzielt. Isoliert von allen anderen Maßgaben.
Zitat von: FoxtrotUniform am 28. Februar 2017, 22:05:37
Die klassische Analogie: Wenn viele Äpfel rot sind und alle Birnen grün, was sind dann Orangen? ;) ;) ;)
:)
Zitat von: FoxtrotUniform am 28. Februar 2017, 22:05:37
Aber im Ernst, mir ist die Weisung nicht bekannt, aber wenn es sich um das original Zitat handelt, ist hinsichtlich des Wortlauts eindeutig, dass die Ausnahme auf die Ausbildung etc. abzielt. Isoliert von allen anderen Maßgaben.
Das Originalzitat des Teils der Weisung, der Kopfbedeckungen behandelt, lautet im Wortlaut wie folgt:
"In der praktischen Ausbildung, im Gefechts- oder Geländedienst ist zum Feldanzug im Regelfall die Feldmütze zu tragen, sofern nicht andere Vorschriften Regelungen treffen. Das Barett ist nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nur auf Befehl des Disziplinarvorgesetzten zu tragen."
Das läßt m. E. vom Wortlaut her zwei Interpretationen zu:
1) Satz 2 bezieht sich auf die in Satz 1 genannten Dienstarten, dann wäre das Barett in der praktischen Ausbildung, im Gefechts- oder Geländedienst nur auf Befehl zu tragen.
2) Satz 2 trifft eine allgemeine Aussage zum Tragen des Baretts zum Feldanzug, dann wäre das Barett grundsätzlich nur auf Befehl zu tragen.
Da die Weisung schon bald 2 Jahre gilt, und das Barett weiterhin häufig im Tagesdienst getragen wird, spricht die Empirie allerdings tatsächlich sehr stark für die erste Interpretation, denn andernfalls würde der InspH ja seit Monaten dulden, dass gegen seine Weisung verstoßen wird. ;)
Genau der letzte Absatz war ja mekne Intention: Befindet sich der HUT nicht in den vom InspH in seiner Weisung beschrieben Diensten, für die als Regel die Feldmütze zu tragen ist, trägt er zum FA das Barett.
Wäre das nicht der Fall, müsste ja nicht für diese Dienste die Feldmütze festgelegt werden. Leute, so kompliziert ist es doch nicht!
Jetzt mal im Ernst, achtet da überhaupt jemand im Alltag drauf? Mir kam es immer so vor als wär es egal ob Barett oder Feldmütze zum FA, mit Ausnahme von Antreten etc. .
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2017, 23:45:08
Genau der letzte Absatz war ja mekne Intention: Befindet sich der HUT nicht in den vom InspH in seiner Weisung beschrieben Diensten, für die als Regel die Feldmütze zu tragen ist, trägt er zum FA das Barett.
Wäre das nicht der Fall, müsste ja nicht für diese Dienste die Feldmütze festgelegt werden. Leute, so kompliziert ist es doch nicht!
Auch wenn das Thema jetzt nicht mehr viel mit der Strickmütze zu tun hat ;) : Dies halte ich für einen logischen Fehlschluss, denn es gilt:
1) Grundsätzlich wird gemäß Ziff. 202 AnzugO Feldmütze getragen, ausser in den dort vorgesehenen Fällen, wonach in Abwandlung der Grundform gemäß Ziff. 216 AnzugO als Kopfbedeckung auch Gefechtshelm, Barett, Strickmütze oder Krempenhut gewählt oder befohlen werden können.
2) Ziff. 202 AnzugO eröffnet sehr viele Möglichkeiten, eine der anderen genannten Kopfbedeckungen anstelle der Feldmütze zu wählen oder zu befehlen.
3) Um diese Möglichkeiten zu kanalisieren, hat der InspH gemäß Ziff. 104 AnzugO die Einzelregelung erlassen, wonach in der praktischen Ausbildung, im Gefechts- oder Geländedienst zum Feldanzug in der Regel die Feldmütze zu tragen ist und (vorausgesetzt Interpretation 1 ist zutreffend) das Barett in den genannten Diensten grundsätzlich nur auf Befehl getragen werden darf.
4) Für andere als die genannten Dienste trifft der InspH hiermit keine Aussage, somit gilt hier uneingeschränkt die AnzugO, wonach der Soldat grundsätzlich die Feldmütze zu tragen hat, er oder dessen Vorgesetzter aber in den nach Ziff. 202 AnzugO vorgesehenen Fällen nach Massgabe der AnzugO bzw. gemäß Befehlslage/Befehlsbefugnis zwischen Feldmütze, Gefechtshelm, Barett, Strickmütze oder Krempenhut wählen kann.
Zitat von: A-Bomb am 28. Februar 2017, 23:52:24
Jetzt mal im Ernst, achtet da überhaupt jemand im Alltag drauf? Mir kam es immer so vor als wär es egal ob Barett oder Feldmütze zum FA, mit Ausnahme von Antreten etc. .
Ziff. 202 kommt dem tatsächlich sehr nahe, da er faktisch besagt, dass der Soldat jedenfalls innerhalb der Kaserne seine Kopfbedeckung zum Feldanzug frei wählen kann, solange nicht etwas anderes befohlen oder durch die AnzugO festgelegt ist. (D. h. wenn ich jetzt keinen Denkfehler mache, dann darf er in der Kaserne durchaus auch Gefechtshelm, Strickmütze oder Krempenhut im normalen Dienst tragen, solange nichts anderes befohlen ist. ;) ).
Lieber 12345678, Ihre Uminterpretation ist schlicht falsch und um beim Off Topic zu bleiben:
1.) Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.
2.) Sollte er tatsächlich die von Ihnen interpretioerte Intention gehabt haben - was schlicht nicht zutrifft -, weil ihm auffällt, dass die Masse im Kasernentagesdienst gegen die allgemeine Vorgabe der Anzugsordnung verstößt, dann hätte die Weisung ja konsequenterweise lauten müssen, dass grundsätzlich zu allen Diensten im Feldanzug die Feldmütze zu tragen wäre bis auf weiter genannte Ausnahmen.
3.) Der allgemeine Dienstanzug für HUT ist der Feldanzug und im "Kasernentagesdienst" das Barett - diese Weisung des Insp H gibt es nämlich ebenfalls.
4.) Im Übrigen dürfen gem. Anzugsordnung Offiziere und Unteroffiziere im Tagesdienst - wenn nichts anderes befohlen - den militärischen Anzug mit Ergänzungen/Abwandlungen frei wählen.
Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2017, 06:58:11
1.) Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.
In der Tat werden durch die Weisung ganz überwiegend Dinge thematisiert und zum Teil ausdrücklich befohlen, die bereits in identischer Form inhaltsgleich aus der Anzugordnung folgen. Der InspH hat hiermit gemäß Ziff. 4 der Weisung die Absicht verfolgt, auf bestimmte Dinge hinzuweisen, weil ihm aufgefallen war, dass geltende Vorschriften nicht immer hundertprozentig befolgt oder durchgesetzt werden.
Zudem können Verstöße gegen diejenigen Teile der Weisung, die Befehlscharakter haben, härter sanktioniert werden, da die Anzugordnung wohl nur noch den Charakter einer Dienstvorschrift hat, seit sie nicht mehr vom GenInsp erlassen wird. (Vgl. hierzu diesen Thread:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58254)
Die Regelungen zur Kopfbedeckung in der Weisung sind allerdings zwar weitgehend, aber nicht vollständig identisch zu den Regelungen der Anzugordnung, und somit eine echte Einzelregelung gem. Ziff. 104 AnzugO.
Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2017, 06:58:11
2.) Sollte er tatsächlich die von Ihnen interpretioerte Intention gehabt haben - was schlicht nicht zutrifft -, weil ihm auffällt, dass die Masse im Kasernentagesdienst gegen die allgemeine Vorgabe der Anzugsordnung verstößt, dann hätte die Weisung ja konsequenterweise lauten müssen, dass grundsätzlich zu allen Diensten im Feldanzug die Feldmütze zu tragen wäre bis auf weiter genannte Ausnahmen.
Wenn Interpretation Nr. 2 zutrifft, dann würde die Weisung in der Tat in diese Richtung gehen. ;) (Zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse: Dies ist nicht meine persönliche Interpretation, ich habe nur festgestellt, dass der Wortlaut der Weisung diese Interpretation zuläßt.)
Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2017, 06:58:11
3.) Der allgemeine Dienstanzug für HUT ist der Feldanzug und im "Kasernentagesdienst" das Barett - diese Weisung des Insp H gibt es nämlich ebenfalls.
Danke für den Hinweis, wenn eine solche Weisung existiert, dann ginge sie natürlich der Anzugordnung vor. Steht denn fest, dass sie noch gültig ist? (Als ich das letztemal recherchiert habe, konnte ich weder in Vorschriften-Online noch im allgemeinen Intranet noch im Bw-Wiki etwas anderes finden als die Weisung vom 29.05.2015 (die die andere Weisung auch nicht im Bezug etc. erwähnt), und es wäre ja auch zumindest ungewöhnlich, dass der InspH das Tragen von Kopfbedeckungen im Heer ohne Querverweis in zwei unterschiedlichen Weisungen regelt - ausgeschlossen ist es aber natürlich nicht.)
Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2017, 06:58:11
4.) Im Übrigen dürfen gem. Anzugsordnung Offiziere und Unteroffiziere im Tagesdienst - wenn nichts anderes befohlen - den militärischen Anzug mit Ergänzungen/Abwandlungen frei wählen.
Ja, gemäß Ziff. 109 AnzugO gilt dies allerdings auch für Mannschaften. Für Marinesoldaten in Stäben der Marine enthält die AnzugO in Ziff. 203 allerdings die Einschränkung, dass Offiziere und Unteroffiziere grundsätzlich den Dienstanzug, Mannschaften jedoch grundsätzlich den Kampfanzug tragen.
Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2017, 06:58:11
Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.
Hier quasi eine Unfehlbarkeit des InspH zu formulieren, weil anscheinend ja etwas, das dieser befiehlt, unter keinen Umständen widersinnig sein könnte, erscheint mir aber doch etwas gewagt.
Mein Eindruck ist, dass gerade im Heeresbereich nicht wenige Befehle existieren, die angesichts einer bereits vorher klaren Vorschriftenlage lediglich deklaratorischen Charakter haben, frei nach dem Motto, "ich wollte es auch nochmal (selbst) gesagt haben".
Psssst Getulio, spätestens auf dem LGAN darf man so etwas nur denken ;) ;) ;)