Hallo an alle,
ich war heute beim Karriereberater und hab mich beraten lassen. Ich möchte mich als Wiedereinsteller, 31J., weiblich und ehemals Stuffz bewerben. Als ich ankam, wollte ich wissen, ob bei mir eine FW-Laufbahn möglich wäre. Mein Beruf ist nich für die Bundeswehr verwertbar. Also hieß es nein. Okay, dann kann ich ja in meine alte Laufbahn Uffz. o. P. zurück, dachte ich mir. Daraufhin der Berater, nein das geht auch nicht. Sie sind zu alt und haben keinen verwertbaren Beruf. Ich dachte die Altersgrenzen gelten nicht mehr und für Wiedereinsteller auch nicht in die selbe Laufbahn? Was ist da jetzt richtig? Er nannte mir irgendein Gesetz, komme jetzt nicht mehr auf den Namen. Ist das denn so richtig? :o
Nagut, dann dachte ich das wars. Er telefonierte mit jemandem aus dem Karrierecenter Hannover. Danach sagte er mir ich könnte mich für den FW im Sanitätsdienst mit einer ZAW bewerben. Die haben da wohl Mangelbedarf. Er sagt, wenn ich die Tests gut hinlege, dann habe ich eine reelle Chance eine FW-Stelle mit ZAW im Sanitätsdienst zu bekommen, trotz des Alters. ;D
Jetzt frag ich euch. Was stimmt denn nun? Eigentlich könnte ich mit meinem Alter doch gar keine ZAW mehr bekommen? Vielleicht wegen Mangelbedarf? Und was hat es mit der Sache auf sich, dass ich nicht in die selbe Laufbahn zurück kann?
Danke schon mal für die Antworten
P.S.: Die Forensuche hat nichts ergeben, da alles zu spezifisch ist.
Liebe Grüße :)
Bei Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn gelten die Altersgrenzen nicht, vgl. ZDv 14/5 B127
ZitatBei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.
Hinsichtlich der Einstellung ohne nutzbaren Beruf mit über 30 Jahren, in deinem bsp. als fw im SanDst gelten die Altersgrenzen. Warum er dir das anbietet, weiß ich nicht. Ausnahmen sind sicherlich möglich und die SLV bietet das auch an, aber die Hürde ist recht hoch und mir ist es nicht bekannt, dass es hier Ausnahmen gibt (was aber trotzdem sein könnte):
Zitat§ 45 Ausnahmen
(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulassen; dies betrifft:
1. das Höchstalter für die Einstellung,
...
Die Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!
War bei mir auch so. Der hat totalen Müll erzählt und sagte mir, dass das was ich mir vorstelle nicht möglich ist und ich brauch es nicht erst versuchen. Angeblich sei ich überqualifiziert. Er reichte mir meinen Bogen, den man dort vorher ausfüllt zurück und meinte, wenn ich nicht die Stelle möchte, die er mir nannte (Stelle hatte nichts mit dem zu tun, was ich bisher gemacht hab), dann könne ich ja gehen, weil was anderes stünde mir nicht offen.
Ich sagte ihm, dass ich mir eine solche unflexibilität seitens der Bundeswehr nicht vorstellen könne und ich es gern schriftlich hätte, dass ich überqualifiziert bin. Und deshalb meine Bewerbung abgeben möchte.
Und es war wie ich dachte. Mir stand alles offen, was ich wollte!
Einfach mal machen so wie du es willst!!
Zitat von: OG.a.D am 03. Februar 2014, 12:38:47
Die Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!
Doch, dafür sind sie ausgebildet. Wäre nett, wenn du deine individuellen Erfahrungen nicht verallgemeinern würdest.
Gruß Andi
ZitatDie Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!
Das kann man so nicht verallgemeinern. Also ich will mich nicht beschweren. Es hieß ja eigentlich von Anfang an, dass mir die Fw-Laufbahn nicht offen stünde. Da es aber nach der Meinung des Beraters im Sanitätsdienst doch gehen würde und das noch mit ZAW, das find ich gut. :D
Allerdings können die ja im Zentrum andere Meinung sein. Naja, er hat ja die Info aus dem Zentrum bekommen. Würde also gehen, weil da ein Mangel vorhanden ist.
Wiederrum könnte ich aber nicht in meine Laufbahn zurück. Das ist schon ein bißchen widersprüchlich. Da ja das Gesetz gilt. Weiß jetzt auch wie er das genannt hat. Das Fachkräftegewinnungsschutzgesetz. Weiß jemand was es damit auf sich hat? ::)
Mal dazu eine Frage. Wenn ich mich jetzt so, wie der Berater mir das gesagt hat, bewerbe. Die im Zentrum aber der Auffassung sind, die Voraussetzungen für die FW-Laufbahn (hätte ich ja auch eigentlich nicht) sind nicht erfüllt. Bieten die mir dann auch eine Stelle als Uffz.o.P. an? Also wenn Tauglichkeit und so weiter vorhanden ist. Oder werde ich erst gar nicht eingeladen, weil ich mich für den FW bewerbe?
In meiner Akte sehen die doch, dass ich schon Stuffz bin. Können die dann sagen, ja wir laden sie zur Eignung ein und zum Schluss heißt es dann, sie können wieder in ihre Laufbahn, aber FW nein? Wegen fehlender Voraussetzung. ???
Edit:
Zitat kenntlich gemacht.
Es kann sein, dass du nicht in die alte Laufbahn zurück kannst, weil dafür inzwischen eine Ausbildung erforderlich ist, die du nicht hast.
Andererseits hat der KB ja extra angerufen wie das mit einer ZAW aussieht. Offenbar hat die Sanität in einem Bereich einen größeren Bedarf, so dass es trotz Überschreiten der Altersgrenze möglich ist. Kann aber sein, dass der Bedarf für deine alte Laufbahn bzw. die passenden Berufe nicht besteht.
Kann sein, dass ich das überlesen habe:
In welcher Verwendung waren Sie denn?
Was verlieren Sie denn wenn Sie sich bewerben und nicht eingeladen oder eben dann nicht genommen werden?!
Klaus, wir hatten das hier schon sehr ausführlich.
Also der Berater meinte, dass es generell nicht möglich ist in meine Laufbahn zurück. Man bräuchte da jetzt auch einen verwertbaren Beruf.
Ich war MatNachwStuffzMKZLWSystem. Soweit ich weiß gibt es diese Verwendung so nicht mehr. Die Gruppe wurde aufgelöst und wurde alles ins LogZBw in Wilhelmshaven verlegt. Dort gibt es MatDispoFW DP, aber keine Stuffz DP mehr. Und wie ich erfahren habe wird meine ATN dann umgewandelt, da es die so nicht mehr gibt. Die würde dann MatDispoUffz sein.
Bewerben werde ich mich so oder so. Er hat mich auch gefragt, ob ich mich jetzt noch bewerben will. Bevor er der Anruf vom Zentrum bekommen hat. Da sah er weder die Chance vom FW noch Stuffz. Ich hab nur gesagt, dass ich mich trotzdem bewerben möchte, da ich nur gewinnen kann. Kurz danach kam der Anruf und es würde FW gehen. Dann schaute er in seinen PC und hat gesagt, mit Stellen aus dem SanDienst kann er mich bombardieren. ;D
Könnte mir hier einer sagen, welche Nummern es für den SanDienst gibt. Also wegen Tauglichkeit. Hab ja noch von meiner alten Musterung die Ausschlüsse, dann könnte ich schauen ob ich das überhaupt machen kann bzw. ob ich damals ein Auschluss dafür hatte. ;)
Siehste- dann haben wir doch schon die Lösung des Problems.
In die alte Laufbahn kannst du nicht wegen des Alters nicht zurück, sondern weil es deinen Dienstposten in der Form nicht mehr gibt.
Eigentlich würdest du auch keine ZAW bekommen. Da der Sanitätsdienst aber nach dem Anruf offenbar vermehrten Bedarf hat, scheint es in dem Bereich eine Ausnahme zu geben.
Der Sanitätsdienst hat inzwischen die meisten Anforderungssymbole aller Truppengattungen und die haben alle unterschiedliche Ausschlüsse. Einfach bewerben und dann wird sich zeigen, ob es passt.
Ja, das hab ich mir irgendwie schon gedacht. Das da das meiste verlangt wird. Würde nur gern vorab schon mal wissen, ob bei meinem Verwendungsausweis der SanDienst mit dabei ist. Ich darf nicht machen: A400, A700, B100, B500, B600, B700, C000, C100, D600, D700, G300, G400, G700, H500, I000, I100, I200, M600, M700, N700, N800, P800, R100, X100, Z000, VG1-VG5, VG8, VG11, VG13-VG15.
Kann mir jetzt einer sagen, ob ich mit diesen Ausschlüssen tauglich für SanDienst bin?
Ich weiß auch das jetzt anders sein kann, aber nur zur Info. ;)
Kann man nicht sagen. Die Vorschrift wurde 2009 geändert und 2012 noch einmal aktualisiert. Davor waren die Anforderungssymbole im Sanitätsdienst noch nicht so differenziert.
Ich musste leider auch feststellen dass die Karriereberater oft falsch beraten bzw nicht viel Plan haben. Bei mir wars nämlich auch so. Und mein Einplaner hat dieselben Worte benutzt.... In meinem Fall wars jetzt nicht ganz so schlimm aber es waren im KC einige dabei deren Träume zerplatzten nachdem sich rausstellte dass sie das was ihnen der KB angeboten hatte überhaupt nicht qualifiziert sind. Find ich schon suboptimal was da manchmal passiert.
LG Nelly
.. und ich gewinne zunehmend den Eindruck dass die Bewerber (zumindest die, die dann keine Eignung erhalten), nicht in der Lage sind, einem Beratungsgespräch inhaltlich zu folgen bzw. sich vorher allgemein zu informieren.
Tatsächlich wohl Dunning-Kruger-Effekt in der praktischen Anwendung.
Zitat von: schlammtreiber am 03. Februar 2014, 13:23:51
Zitat von: OG.a.D am 03. Februar 2014, 12:38:47
Die Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!
Dunning-Kruger-Effekt ?
Wenn dem so wäre, hätte na nicht ich, sondern der Berater recht gehabt. Dem war aber nicht so!
Was meinem Post auch zu entnehmen war, also lieber nicht mit Möchtegern Schlaumeier Sprüchen kommen, wenn man diese nicht sicher anwenden kann.
Lieber OG a. D.,
wer sich schon einen Nick aussucht, der "in sich falsch ist", sendet natürlich auch gewisse Hinweise ...
Ich würde auch nicht immer die Schuld bei den KB suchen! Allerdings soll es doch schon vorkommen das man dort sehr merkwürdige Vorschläge bekommt.
Bei mir zum Beispiel wurde folgendes gemacht:
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel - Ja, ist ein verwertbarer Beruf.
Meine Wünsche beliefen sich auf StabsdienstFw S1-S5 das ist auch mit der kaufmännischen Ausbildung kein Problem. Mein KB hat mir dann direkt noch vorgschlagen in die EloKa zu gehen. So jetzt meine Frage: Wo hat die EloKa was mit kaufmännischen Tätigkeiten zu tun? Ich meine klar ist auch das ein sehr interessantes Feld der Bundeswehr. Doch wohl kaum mit höherem Dienstgrad eine Einstellung möglich - da die Ausbildung dazu nicht befähigt ;)
Oder irre ich mich da?
Tja F_K undwer keien Argumente mehr hat, der versucht es halt mal so nech?
@ulli76
okay, dann lass ich mich mal überraschen. :)
@Nelly1978
die Befürchtung habe ich auch. Na mal schauen, vielleicht bekomme ich ja was anderes im KC angeboten, wenn die Eignung und Tauglichkeit vorhanden ist. ;)
Kann mir noch einer sagen was es nun mit dem Gesetz wie oben beschrieben auf sich hat? Werd daraus nicht schlau. :o
@F_K ich habe mich wohl vorher informiert und das schon Wochen zuvor. Und eine Eignung habe ich ja noch gar nicht erhalten.
Also wollen Sie sagen, der KB hat immer recht und alle anderen nicht? Wenn dem so wäre, warum gibt es soviele unterschiedliche Meinungen in Bezug auf meine Qualifikationen? Selbst hier im Forum. :o
@ OG a. D.:
Der Nick ist ein Sachargument, und
ZitatTja F_K undwer keien Argumente mehr hat, der versucht es halt mal so nech?
die Anzahl der Schreibfehler auch ...
@ Jacksus82:
Die KBs sind erfahrene Soldaten und für Ihre Aufgabe ausgebildet - klar gibt es auch dort Schwankungen in der Beratung - hier im Forum sehen wir die Bandbreite der Bewerber - die zum Teil einfache Informationen nach seitenlangen Threads immer noch nicht verstanden haben.
Zitat von: OG.a.D am 03. Februar 2014, 15:25:41
Was meinem Post auch zu entnehmen war, ...
Deinem Post mit dem "überqualifiziert aber die Laufbahn stand offen" ist exakt das zu entnehmen, was z.B. F_K diagnostiziert: Verständnisprobleme ;)
@Swobby, eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, Fw oder höher, ist nur mit Ausbuildung und Meister (in Falle der Kaufleute also als Betriebswirt staatl. gepr.) möglich. Nur abgeschlossese Ausbildung = Gesellenebene bedeutet Uffz oder StUffz je nach Dauer.der Berufserfahrung. Insofern wäre die Einstellung StDstFw nur mit der Ausbildung schon ein Problem, zumindest bei Einstig mit eben Fw Dienstgrad.
@OG a.D., da man als OG und damit Mannschafter ansich kein Berufssoldat gewesen sein kann, ist man auch in keinster berechtigt den Zusatz a.D. (außer Dienst) zu führen. Das war das was F_K wohl zum Ausdruck bringen wollte. Ferner kann ich nur beipflichten, das rein pauschalisierte Aussagen, die noch dazu auf der eigenen Wahrnehmung beruhen, in keiner Weise angebracht und auch ganz sicher nicht zutreffend sind. Sonst könnte ich miich ja auch zu der tollen Aussage "Alle OG' sind Schwachköpfe", hinreißen lassen. Das möchte ich aber ganz sicher so nicht unterschreiben und schon gar nicht würde ich das so pauschal stehen lassen.
Geschnackelt um was geht?
Hallo Muegge,
das ist mir durchaus bekannt, daher würde meine Einstellung auch als U/SU FA stattfinden.
Aber im Bereich der EloKa ist selbst dies so nicht möglich, wenn ich mich nicht irre. ;)
@Jacksus: Bei dir ist es ja ein Sonderfall. Und immerhin hat dein KB extra angerufen um an weitere Infos zu kommen. Die Info, dass du trotz des höheren Alters für eine ZAW in Frage kommst, kam ja direkt vom KC. Also wird das wohl passen.
@Swobby: Die KB haben eine Liste, was man mit welchem Beruf machen kann. Das erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick, wie das zusammen passt.
Offenbar hat dein KB ja in der Liste nachgeschaut und die EloKa gefunden. Oder er hat es dir als Alternative vorgeschlagen, wenn es mit dem Einstieg mit höherem Dienstgrad nicht passt.
Übrigens: Bei sehr vielen Usern finden wir bei genauem Nachfragen das Problem beim Empfänger wenn behauptet wird, dass der KB denjenigen belogen oder er Mist erzählt haben soll.
(Ein sehr schönes Beispiel, wie man sich den Mund fusselig reden bzw. die Finger wund tippen kann, ohne dass die Info ankommt, findet sich in dem Thread von mama2013)
Ja FA, das geht natürlich. Aber EloKa? Gut das ist nun wirklich keine berufsnahe Verwendung für Kaufleute ???
Ich fahre Fahrrad und schreibe mit dem Handy, ich darf das!
Und es wäre vidlleicht ein Sachargument, wenn es sich nicht um einen Nicknamen handeln würde.
Und wenn ich mich Penispeitsche oder girl906090 genannt hätte... Was sie da hineininterprätieren ist allein ihr Ding und tut nichts zur Sache.
Ich glaube ja schließlich auch nicht, das F_K für "Fehlerbehafteter Klapskalli" steht und bringe das mit in eine Argumentation! :P
@F_K
Ich hab auch nie gesagt, das die KB´s ihre Arbeit nicht verstehen. Mir schleichte sich nur das Gefühl ein, dass Sie meinten ich hätte die Aussagen des KB´s in falsche Informationen umgesetzt und ich mich nicht richtig informiert habe. :(
Dem ist aber nicht so. Ich habe genau das wiedergegeben was der Berater mir gesagt hat und diesen Rat werd ich auch befolgen. Da er ja schon ein bisschen mehr Ahnung hat als ich und wenn er schon mit dem Zentrum telefoniert hat, dann wird das schon seine Richtigkeit haben. Nicht desto trotz kann auch im Zentrum was ganz anderes rauskommen, als was der Berater gesagt hat. Die Schuld dann beim KB zu suchen, halte ich ja dann auch nicht richtig. Er hat ja dann sein Bestes gegeben. ;)
Alternative mag durchaus sein. Ich habe es einfach mit eingetragen in dem Bewerberbogen und werde ja am Freitag sehen was dabei raus kam. Ich kann mir auch nicht vorstellen das die EloKa im zusammenhang mit dem Kaufmännischen FD steht. Daher denke ich eher das es sich hierbei um eine Verwendung handelt, wo evtl. ein erhöhter Bedarf bestehen mag und mein KB mir das vor Augen rufen wollte mit dem Hinweis das es doch auch in diese Richtung gehen kann.
Trotzallem sind es auch nur Menschen und sie BERATEN auch nur und da kann auch mal was schief gehen. Ausserdem hat das letzte Wort ja die EIGNUNG und der Einplaner, wenn er dir deine Verwendungsmöglichkeit vorlegt.
ZitatIch fahre Fahrrad und schreibe mit dem Handy, ich darf das!
Beides zusammen ist nicht zulässig (OWi), und Rechtschreibung ist für alle gleich ... der Effekt ist doch sehr verbreitet, und wird nicht erkannt.
Und das es keinen OG a D gibt ist mir bewusst. Hab es auch nie behauptet, im Gegenteil, ich hab irgendwo mal gepostet, dass es eigentlich, wenn es auf mich bezogen wäre, dR heißen müsste.
Und nu beschränken wir uns mal wieder auf das Topic
"Penispeitsche" wäre in dem Fall tatsächlich besser gewesen.
Ja okay, wie sieht es denn jetzt aus? Hat jemand ne Ahnung was das Fachkräftegewinnungsschutzgesetz aussagt?
guggst du hier:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0e0dxA_sIkJImTSJdqsusqh3sqyxyY_3rnAGXjFvoINYjz-eUDl4XOAL7cBVf5j-GMnMKMIkBJ90jMMQPGmikleOnAQ1iNmC6JLMLhKN4RFa65raFfaK-5ev_HErbZY3z_oN27reT5xCgLk!/
Falls der Link nicht funktioniert: Bei Google einfach "Fachkräftegewinnungsgesetz Bundeswehr" eingeben.
Zitat von: Swobby am 03. Februar 2014, 15:28:54
Ich würde auch nicht immer die Schuld bei den KB suchen! Allerdings soll es doch schon vorkommen das man dort sehr merkwürdige Vorschläge bekommt.
Bei mir zum Beispiel wurde folgendes gemacht:
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel - Ja, ist ein verwertbarer Beruf.
Meine Wünsche beliefen sich auf StabsdienstFw S1-S5 das ist auch mit der kaufmännischen Ausbildung kein Problem. Mein KB hat mir dann direkt noch vorgschlagen in die EloKa zu gehen. So jetzt meine Frage: Wo hat die EloKa was mit kaufmännischen Tätigkeiten zu tun? Ich meine klar ist auch das ein sehr interessantes Feld der Bundeswehr. Doch wohl kaum mit höherem Dienstgrad eine Einstellung möglich - da die Ausbildung dazu nicht befähigt ;)
Oder irre ich mich da?
Nunja, der KB hat werder einen fehler gemacht, noch dich schlecht betraten. Im Gegenteil: Einige Eloka-Verwendungen sind sogar prämienbegünstigt, das heißt, es gibt für jedes Jahr der Verpflichtung 1000,- zusätzlich.
Er wollte dir warscheinlich was gutes tun und du stellst ihn als Depp hin. Ganz großes Kino!
Mit deinem Beruf kannst du folgende Eloka-Verwendungen machen:
Elektronikkampf Marine Bootsmann
Elektronischer Kampfführungsfeldwebel/Bootsmann Sprache Streitkräfte
Elektronischer Kampfführungsfeldwebel/Bootsmann Tastfunk Streitkräfte
So, und nun kommst du mit deinem "Argument" ::)
Ich stelle ihn nicht als Depp hin. Mir waren nur schlicht und ergreifend die Zusammenhänge der kaufmännischen Tätigkeit mit dem EloKa Einheiten nicht nachvollziehbar ;)
Ich habe seine Tipps ja auch mit in den Bewerbungsbogen aufgenommen. Wie gesagt mir erschloss sich daraus halt einfach kein Zusammenhang. Da es sich um einen technischen Beruf und keinen "verwaltenden/wirtschaftlichen" Beruf handelt. ;) Ihr müsst da auch immer ein wenig die "Blindheit" der Bewerber sehen. Wir sind im Regelfall ungedient oder Wiedereinsteller, welche schon eine Weile weg sind und nicht mehr so den aktiven Einblick haben was sich da alles geändert und ergeben hat.
Ich sagte ja auch bereits das es sich dort um BERATER handelt, sie zeigen uns Möglichkeiten auf, welche wir nicht immer nachvollziehen können ;) - aber am Ende sind wir alle selbst die jenigen, welche sich durchsetzen müssen und Ihre EIGNUNG auf die BERATENEN STELLEN beweisen müssen.
Aber Danke das du es nun mal aufgebröselt hast Ralf - das brachte nun tatsächlich etwas Licht ins Dunkel, dieser Beratung.
Da hilft einfach nachzufragen, wenn einem was nicht klar ist.
Dann hätte er dir die Liste gezeigt und du hättest gesehen, dass es passt.
Danke ulli76.
Ich werd euch mal in Bezug auf meine Bewerbung auf dem Laufenden halten. Falls ich zur Eignungsfeststellung eingeladen werde, so werde hier meinen Erfahrungsbericht euch mitteilen. Egal was dabei rausgekommen ist. ;)
Und danke hier an das Forum und die Moderatoren. Es hat mir bei einigen Fragen sehr geholfen. Sehr informativ. Kann ich jedem nur empfehlen.
Besten Dank :)
Das von mir (ich schilder es mal obwohl ich mich nicht wirklich angesprochen fühle) war leider weder ein Missverständnis noch Wunschdenken. Mein Karriereberater hat mir drei mögliche Verwendungen angeboten aufgrund meiner Qualifikation als Arzthelferin mit Realschulabschluss. Nämlich im Sanitätsdienst, als Personalstuffz und im Stabsdienst. Seine Begründung war, dass Arzthelferinnen ja auch viel in der Verwaltung tätig sind. Hab ich mich drauf verlassen und für alles beworben. Schlussendlich isses mir aber nur möglich im Sanitätsdienst eingesetzt zu werden, für die anderen Verwendungen bräuchte ich zB ne Ausbildung zur Bürokauffrau.
Glücklicherweise hab ich im San Dienst was bekommen.
LG Nelly
Zitat von: Swobby am 03. Februar 2014, 15:52:42
Alternative mag durchaus sein. Ich habe es einfach mit eingetragen in dem Bewerberbogen und werde ja am Freitag sehen was dabei raus kam. Ich kann mir auch nicht vorstellen das die EloKa im zusammenhang mit dem Kaufmännischen FD steht. Daher denke ich eher das es sich hierbei um eine Verwendung handelt, wo evtl. ein erhöhter Bedarf bestehen mag und mein KB mir das vor Augen rufen wollte mit dem Hinweis das es doch auch in diese Richtung gehen kann.
Trotzallem sind es auch nur Menschen und sie BERATEN auch nur und da kann auch mal was schief gehen. Ausserdem hat das letzte Wort ja die EIGNUNG und der Einplaner, wenn er dir deine Verwendungsmöglichkeit vorlegt.
Ich habe hier noch einige Ausdrucke von Tätigkeitsbildern rumliegen. Unter anderem das des Elektronischen Kampfführungsfeldwebel/ Bootsmann Elektronische Aufklärung Streitkräfte.
Dort siehst du zwar nicht welche Berufe den Zugang zu dieser Verwendung ermöglichen. Allerdings kann man aufgrund der 7. Stufe (fachlich) erkennen welche 2 Bereiche schon mal grob funktionieren könnten. Die Meisterstufe wird durch den Technischen Fachwirt erreicht den man am Ende der Ausbildung hat.
Schaut man dann z.B. auf der Seite des Arbeitsamtes welche Zugangsvoraussetzung für die Fortbildung zum technischen Fachwirt es gibt erkennst du das du sowohl mit einem technischen wie auch mit einem kaufmännischen Beruf die Fortbildung machen kannst. Im Grunde ist der techn. Fachwirt das Bindeglied zwischen Kaufleuten und Technik.
LG
Hallo,
Mir ist gerade noch was eingefallen. Falls ich die Fw Eignung für den SanDienst bekomme, gilt die dann nur in Verbindung mit der ZAW und Zsan? Oder kann man dann bei der Einplanung auch in einem anderen Organisationsbereich eingesetzt werden? Gilt die Eignung für alle TSK's und Organisationsbereiche oder ist es in meinem Fall dann auf den SanDienst beschränkt, da ja dann eine Ausnahme wegen Mangel gemacht wird?
Liebe Grüße
Die grundsätzliche Eignung gilt für alle TSKs.
Der Berufseignunungstest gilt natürlich nur für den Beruf, für den du auch getestet wirst.
Aber bei allem Enthusiasmus, die TSKs haben keine Außerkraftsetzung der Soldatenlaufbahnverordnung. Wenn die Sanität diese überhaupt hat, ist sie da ein Einzelfall.
Okay.
Und wenn der Berufeignungstest nicht so gut ausfällt, ist die Fw Eignung dann auch gefährdet oder hat die damit nichts zu tun?
Eine Feldwebeleignung ohne Berufseignung für den Sanitätsdienst hilft dir eh nicht weiter.
Warum? Kann ich dann gar nicht eingesetzt werden?
Ganz einfach: Du bringst keinen passenden Beruf für einen Seiteneinstieg mit.
Damit ist für dich wegen dem Alter der Zug für die Feldwebel- und Uffz-Laufbahn eigentlich abgefahren.
Offenbar gibt es zur Zeit eine Sonderregelung im Sanitätsdienst. Also brauchst du eine Berufseignung für eine ZAW, für die die Sonderregelung gilt.
Bekommst du diese Berufseignung nicht, kannst du nicht in die Feldwebellaufbahn.
Ja, das leuchtet mir ein. Dann muss ich auf jeden Fall alle Tests super bestehen. ;)
Was kommt bei so einem Berufeignungstest dran? Allgemein Medizin?
Man geht ja nicht davon aus das Sie Medizin studiert haben. Biologie wäre zum Beispiel eine Möglichkeit.
Aber der Test ist nur die halbe Miete. Die Tauglichkeit muss ja auch noch her.
Na das geht ja noch. Dann werde ich mir das nochmal ein bisschen auffrischen, damit ich vorbereitet bin. ;)
Ja ohne Tauglichkeit geht sowieso nichts. ;)