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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: T.K. am 03. Februar 2014, 14:37:15

Titel: Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: T.K. am 03. Februar 2014, 14:37:15
Hi liebes Forum

Ich bin SaZ und habe bald Anspruch auf Freistellung vom mil. Dienst.

Nun habe ich durch den Spieß erfahren dass ich meine komplette Ausrüstung mit nach Hause nehmen soll, da die Einheit in nächster Zeit umstrukturiert werden soll und durch Personalwechsel nicht gewährleistet werden könne, dass meine Ausrüstung unberührt die 15 Monate überdauert. Mein Vorschlag mich deshalb jetzt schon auszukleiden wurde nicht entsprochen (max. 2 Wochen vor DZE erlaubt).
Leider besitze ich nur eine kleine Zweizimmer-Wohnung und möchte meine Ausrüstung lieber in einem V-Raum etc. unterbringen.

Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch meine pers. Ausrüstung innerhalb einer mil. Einrichtung zu deponieren?
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: KlausP am 03. Februar 2014, 14:42:24
Kurze und knappe Antwort eines (ehemaligen) Spießes: Nein. Das ist ihre persönliche Ausrüstung, für die Sie auch persönlich verantwortlich sind.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2014, 14:57:55
Naja- es ist vorgesehen, dass die Ausrüstung in der Einheit gelagert wird (deswegen gibt es ja auch Heimschläferspinde).
In deinem Fall liegt ja eine Besonderheit vor. Nämlich, dass der Spieß Angst hat, dass dein Krempel im Rahmen des Umstrukturierung abhanden kommt.
Wenn du dein Zeug nicht in der Wohnung (und auch nicht in einem geeigneten Kellerraum etc) unterbringen kannst, wirst nochmal mit deinem Spieß sprechen müssen.
Evtl. kann man deine Sachen ja z.B. im Lagerraum der KpFü unter Obhut des Spießes oder KpTrpFhr einlagern.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 03. Februar 2014, 15:16:33
@ Ulli76:

Und, Quellenangabe?

Der Vergleich mit einem "Heimschläfer" greift hier mMn zu kurz - dieser ist nämlich im Dienst, und kann seine Ausrüstung selber im Falle eines Umzuges umlagern (er trägt die volle Verantwortung für seine Ausrüstung).

Hier liegt doch eher ein Fall wie bei einem beorderten Reservist vor - der Soldat ist ggf. JAHRElang nicht im Dienst bei seiner Einheit, hat aber noch Ausrüstung.
.. und der Reservist ist verpflichtet, diese Ausrüstung (ohne Kostenerstattung) sachgerecht zu lagern.

Da wird man diese Dienstleistung auch von einem aktiven Soldaten erwarten können (alternative ist eben nur die Übernahme der persönlichen Ausrüstung durch einen anderen Soldaten - der dann aber auch die Verantwortung übernimmt  ....).

Insoweit bin ich (mal wieder, geradezu erschreckend) eher der Ansicht unseres Forenspießes.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2014, 15:19:23
Müsste ich suchen. Jedenfalls bekommen wir immer gesagt, dass die Ausrüstung in die Kaserne gehört. So von wegen Einsatzbereitschaft.
Und ja ich weiss, dass gerade Tagespendler oft ihr Zeug zu Hause haben.
Der TE ist eben kein Reservist, sondern hat eine aktive Einheit.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 03. Februar 2014, 15:26:24
Liebe Ulli76:

.. beorderte Reservisten haben auch öfter eine "aktive Einheit" - insoweit ist ein Soldat, der in der Freistellungsphase ist, und monatelang und danach überhaupt keinen "aktiven Dienst" mehr machen wird, wohl eher "Reservist" als z. B. ein Einsatzreservist der mehrmals im Jahr übt.

Ich würde also versuchen, möglichst viel Ausrüstung schon vorher abzugeben - um dann in den zwei Wochen vor Entlassung nur eine "Restauskleidung" durchzuführen - diese Ausrüstung ist in den hier genannten Fall wohl "zuhause" zu lagern.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 03. Februar 2014, 15:27:15
Früher stand das definitiv im allgemeinen Umdruck 37/3, dass die Ausrüstung von aktiven Soldaten immer in der Kaserne zu lagern ist. Habe gerade noch mal nachgeschaut, kommte die Textpassage aber nicht mehr finden. Reservisten sind eine andere Baustelle und nicht vergleichbar!

Gegen den Befehl das Zeug zu hause zu lagern würde ich mich auch auf Verdacht einfach mal beschweren. Wenn das Kompaniepersonal behauptet nicht in der Lage zu sein Material sauber zu übergeben, würde ich als DV direkt mal etwas "irritiert" sein.

Gruß Andi
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: T.K. am 03. Februar 2014, 16:07:22
Danke schonmal für die Antworten.

Das eleganteste wäre, meiner Meinung nach, kurz vorm BFD ausgekleidet zu werden. Sollte ich dann ,aus was für Gründen auch immer, wieder in den aktiven Dienst zurück müssen, kann man doch sicherlich zügig wieder eingekleidet werden. Oder ist das ein (zu) großer Verwaltungsaufwand?
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2014, 16:09:06
Du kannst ja mal ganz nett bei deinem Servicepoint nachfragen, ob du bis auf einen Restbestand jetzt schon das meiste abgeben kannst.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 03. Februar 2014, 16:12:06
Zitat von: T.K. am 03. Februar 2014, 16:07:22
Das eleganteste wäre, meiner Meinung nach, kurz vorm BFD ausgekleidet zu werden.

Nein, das ist nicht möglich. Du bist und bleibst bis zum Ende deiner Dienstzeit Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Und wenn dich irgendwer bei Hochwasser auf einem Deich sehen will, dann möchte er dich vorher nicht erst noch einkleiden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Swobby am 03. Februar 2014, 16:12:43
Ich würde auch versuchen, den größten Teil wieder über eine Vorläufige Auskleidung zu organisieren und einfach nur den Reservistensatz mit nach Hause zu nehmen. ;) Damit bist du auch noch in der Lage in Uniform zurück in den Dienst zu kommen. ;)
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. Februar 2014, 17:37:49
Es hat in meiner Zeit und auch "hier" schon Fälle gegeben (Suchfunktion), wo die während Vollzeit-BFD in der Einheit gelagerte Ausrüstung/Bekleidung in Abwesenheit des Soldaten in Teilen oder gar in Gänze verschwand, weil die Schränke aus nicht nachvollziehbaren Gründen geöffnet wurden; Umzüge stattfanden usw.
Es ist daher anzuraten, die einzulagernden Artikel gegenzeichnen zu lassen (Vollzähligkeitsprüfung in Gegenwart TE-Fhr o. vergleichbarer Funktioner), auch wenn die Verantwortung noch beim Soldaten selber liegt, aber dieser hat ja keine Kontrolle/keinen EInfluß/keinen Zugriff während der Abwesenheit im Vollzeit-BFD zum Ende der Dienstzeit.

Auch wenn es nicht 100 % den Vorschriften/Bestimmungen usw. entspricht, so sollte ein Weg gefunden werden, der den geringsten Aufwand erfordert und die sachgerechte Lagerung, ohne Verluste und Fremzugriffe, dieser Dinge erlaubt.

Im Privathaushalt bleibt oft auch nur der Keller/Garage/Dachboden, wo u.U. Ungeziefer und/oder Schimmelbefall drohen.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2014, 18:05:19
Ist ja auch ein Unterschied, ob das Zeug in einem (womöglich schlecht oder gar nicht beschrifteten) Spind liegt oder ob man es in Kampftragetasche und Seesack verpackt, ordentlich beschriftet und dann in die Obhut von Spieß/KpTrpFhr/Versorger etc. gibt.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Swobby am 03. Februar 2014, 21:20:46
Bei uns lagen früher auch diverse Ausrüstungsgegenstände in Seesack, Kampftragetaschen etc. verpackt im MAT Raum. Ende vom Lied war, bei der Kasernenschließung wurden diese Artikel ohne Zuordnung (trotz beschriftung) an die MAT Gruppe zurückgeleitet. Die Kameraden hatten dann erhebliche Verlustmeldungen zu schreiben. Denke halt das es die beste Lösung ist, die Sachen daheim zu lagern. Bei Möglichkeit auf Reservisten Status runterschrauben (Also einen Teil der Ausrüstung schon in die Auskleidung zurückführen)
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 00:22:52
Halten wir doch einmal emotionslos fest, dass primär der Soldat selbst für die Vollzähligkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm leihweise übergebenen Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist. Während der aktiven Dienstzeit in einem Truppenteil/einer Dienststelle hat diese(r) dem Soldaten hierfür einen Spind oder entsprechend verschließbare Lagerstätte für die Ausrüstung bereitzustellen, in der die ordnungsgemäße Lagerung erfolgen kann. Dies wird meines Wissens nach auch so durchgeführt.

Wenn nun ein Soldat in den BFD etc. geht - und das meint der Fragensteller wohl -, dann hat er einen neuen DV, dem er untersteht - und damit auch einen entsprechenden Truppenteil/Dienststelle. Somit ist dieser Truppenteil/diese Dienststelle auch verpflichtet, entsprechende, verschließbare Lagerstätten für die Bekleidung/persönliche Ausrüstung der zukommandierten/-versetzten Soldaten bereit zu stellen oder nach Abpsrache mit dem "BFD-Soldaten" die Lagerung in dessen Haushalt zu gestatten.

Wo ist da denn das Problem?

Die von Ulli angedeutete Lösung halte ich für unrealistisch: Die Räume des Spießes oder Kompanietrupführers sind sicher keine sinnvolle Lagerstätte für Ausrüstung/Bekleidung von Soldaten, die allenfals kurz vor ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr noch einmal dort "aufschlagen".
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Nakamoto am 04. Februar 2014, 05:49:14
Umzugsunternehmen bieten doch die Möglichkeit Sachen einzulagern, für relativ wenig Geld.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2014, 08:45:09
Wieso soll das kein geeigneter Lagerraum sein? Man kann das Zeug direkt übergeben und es hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen Zugriff auf den Raum. Es geht ja nicht um das Büro des Spießes, sondern um den Raum, wo das STANMaterial der KpFü gelagert wird.

Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: FoxtrotUniform am 04. Februar 2014, 09:52:47
Es wird nicht mehr  vorher ausgekleidet, weil sonst bei frühzeitigen Abbruch der BfD-Maßnahme ein Schadensfall entstünde (es müsste wieder komplett eingekleidet werden).

Wofür man diesen ganzen Kram noch braucht hat sich mir auch noch nie erschlossen (Zeltbahn, Poncho, Kocher, Klappsparten..., das Zeug habe ich nie wieder benötigt).
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: KlausP am 04. Februar 2014, 12:06:33
Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2014, 08:45:09
Wieso soll das kein geeigneter Lagerraum sein? Man kann das Zeug direkt übergeben und es hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen Zugriff auf den Raum. Es geht ja nicht um das Büro des Spießes, sondern um den Raum, wo das STANMaterial der KpFü gelagert wird.

Und dann kommt der § 78 ...  ::)
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 04. Februar 2014, 12:08:27
...und es wird festgestellt, dass anhand der einwandfreien Papierlage nichts zu beanstanden ist. ;D
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 12:58:30
Liebe Ulli, das mag in Einzelfällen so platzmäßig oder vom Raum her möglich sein. In vielen Fällen bieten sich solche Kellerräume aber aus eigener Erfahrung nicht an, darin Textilien zu lagern. Einmal ganz von der Tatsache abgesehen, dass der Spieß oder Kompanietruppführer sich dann auch darum kümmern müsste, dass die Bekleidung des im BFD befindlichen Soldaten auch mal zwischendurch gelüftet, auf Schimmelbefall o.ä. zu prüfen. Insofern halte ich diese Lösung nicht für zweckmäßig.

Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Lidius am 04. Februar 2014, 13:24:00
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 12:58:30
Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...

Ist das wirklich die Regel? Ich kann mir das nur vorstellen soweit die Maßnahme an einer BW-Fachschule stattfindet.

In meiner alten Einheit sind sämtliche Soldaten (Ausnahme BW-Fachschule) in BFD einfach nur auf Dpäk gelandet, gehörten aber weiterhin der Einheit an.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 04. Februar 2014, 14:06:27
In dem Fall bleibt die Einheit dann auch zuständig.

Gruß Andi
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: T.K. am 04. Februar 2014, 14:47:32
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 12:58:30
[...]
Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...

Darf ich hier nochmal nachhaken? Ist das immer so oder geschieht das nur auf eigenen Antrag hin? Weil Dienstort und Ort der BFD-Maßnahme sind bei mir einmal quer durch die Republik. Das würde es ja ungemein erleichtern, wäre man im Standort um die Ecke aufgehangen (Nähe zum BFD, Auskleidung, Abschlussuntersuchung etc.)
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: D.ST am 13. Juni 2016, 15:54:32
Hallo Zusammen,
ich möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen, da ich selber gerade davon betroffen bin.
Ich bin am 01.09.2014 in Vollzeit BFD gegangen. Mein Spieß hat mir die Anweisung geben mich auskleiden zu lassen.

Mit dem MBF zusammen haben ich eine Vollständigkeit- und Vollzähligkeitprüfung durchgeführt. Diese hat er auf meinen Laufzettel bestätigt. Soweit ich es mitbekommen habe, wurden die Sachen im Keller eingeschlossen und dann zu LHBw gebracht und abgeben.

Jetzt steht mein Dienstzeitende an und in der Zwischenzeit wurde meine Kompanie umgliedert. Naja was soll ich euch sagen. Der MBF möchte mich Auskleiden, dass einzige was ich noch von meiner Persönlichen Ausrüstung habe, ist die Unterschrift von meinem ehemaligen MBF, der mittlerweile auch in BFD ist.

Jetzt soll ich eine SB schreiben über meine komplette Ausrüstung und eine Erklärung wieso ich meine Ausrüstung nicht mehr besitze. Dieses werde ich auch tun. Ich habe mich auch noch mit meine alten Spieß abgesprochen und mir noch mal bestätigen lassen, dass er diese Anweisung geben hat.

Der neue MBF kam mit dem selben Argument das hier schon gebracht wurde und zwar dass ich meine Ausrüstung 2 Wochen vor dem DZE hätte abgeben müssen. Jetzt ist meine Frage?

In welcher Vorschrift steht dieses geschrieben?




Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: wolverine am 13. Juni 2016, 18:29:55
Sie haben schriftlich, dass Ihr Spieß Ihre Auskleidung zum Zeitpunkt X befohlen hat? Und Sie haben die Bestätigung vom alten MatBewFw, dass er die Ausrüstung vollständig abgegeben hat?
Dann sollte der Rest nicht mehr Ihr Problem sein.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2016, 18:47:47
@ Wolverine:

Der Soldat ist verpflichtet, den Kram beim Servicepunkt abzugeben - Schuldscheine nehmen die nicht.

Das Diszi kann man ggf. mit so einer belegbaren Geschichte abwenden - die Ausrüstung muss aber abgegeben werden - oder es macht jemand die Schadensbearbeitung.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 13. Juni 2016, 23:07:58
Zitat von: F_K am 13. Juni 2016, 18:47:47
Der Soldat ist verpflichtet, den Kram beim Servicepunkt abzugeben - Schuldscheine nehmen die nicht.

Hat er aber schon. ;)
Hat vielleicht irgendeiner der Beteiligten mal einen aktuellen Ausdruck des BAN bei der LHBw abgefordert? ;)
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: D.ST. am 14. Juni 2016, 09:19:20
Das ist ja, dass Problem. Der MBF (alt) hat es wohl nie zur LHBW gebracht. Ich habe nur die Aussage vom Spieß (alt) und die Unterschrift auf dem Laufzettel. Ich bin ja nicht der erste der so Ausgekleidet wurde und es war so gut wie nie ein Problem, dass der MBF die Klamotten abgeben hat. Nur ist wohl bei der Umgliederung etwas schief gelaufen.

Das eine SB eingeleitet werden muss ist mir klar. Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann? 

Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi8111 am 14. Juni 2016, 09:58:17
So wie ich das sehe, hat Ihnen Ihr Spieß befohlen, beim MBF die Ausrüstung und Bekleidung gegen Unterschrift abzugeben. Da Sie das beweisen können (Unterschriften etc.) sind Sie doch fein raus. Das in der SB niederschreiben und so kommunizieren.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2016, 10:07:26
Moral der Geschichte:

Zeitnah vom "Abgeber" den aktuellen BAN geben lassen (am nächsten Tag), und nicht warten, bis alle entlassen sind ....
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Andi am 14. Juni 2016, 14:13:54
Zitat von: D.ST. am 14. Juni 2016, 09:19:20
Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann?

Das ist nicht der Fall. Üblich ist - auf Grund der Überforderung der LHBw - seit einigen Jahren die Abgabe und Vollzähligkeit in der Einheit, die dann die Ausrüstung nur noch an die LHBw übergibt. Der Soldat ist mit Abgabe an das MatBewPers seiner Einheit raus aus der Nummer.

Gruß Andi
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: D.ST am 14. Juni 2016, 17:48:55
Zitat von: Andi am 14. Juni 2016, 14:13:54
Zitat von: D.ST. am 14. Juni 2016, 09:19:20
Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann?

Das ist nicht der Fall. Üblich ist - auf Grund der Überforderung der LHBw - seit einigen Jahren die Abgabe und Vollzähligkeit in der Einheit, die dann die Ausrüstung nur noch an die LHBw übergibt. Der Soldat ist mit Abgabe an das MatBewPers seiner Einheit raus aus der Nummer.

Gruß Andi

Ja so sehe ich das auch und so wurde es auch in meiner Einheit in der Regel auch gemacht.

Um das ganze mal in einen etwas rechtlichen Rahmen zufassen, habe ich einen Norm gefunden, die ein wenig Handlungssicherheit geben könnte.

Gemäß § 77 IV Nr. 4 SG sind die Dienstleistungspflichtigen (Soldaten) während der Dienstleistungsüberwachung (Dienstzeit) verpflichtet die  ausgehändigten Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ohne Entschädigung jederzeit erreichbar sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen, sie nicht außerhalb des Wehrdienstes zu verwenden, ihre missbräuchliche Benutzung durch Dritte auszuschließen, den Weisungen zur Behandlung der Gegenstände nachzukommen, sie der zuständigen Dienststelle auf Aufforderung vorzulegen oder zurückzugeben und ihr Schäden sowie Verluste unverzüglich zu melden.

fraglich ist für mich wer die zuständige Dienstelle im Sinne des SG ist? Aus dem Bauch heraus ist für mich die zuständige Dienststelle meine Einheit. Bis jetzt habe ich auch noch keinen zeitlichen Rahmen gefunden, der mir sagt ich muss meine PA bis zum DZE aufbewahren. Es geht auf jeden Fall nicht aus diesem Gesetz hervor.

Lange Rede kurzer Sinn. Eine SB und eine Dienstliche Erklärung muss so oder so abgeben werden und dann entscheidet erst mal der Chef, ob ich dafür haften muss.



   
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2016, 18:03:03
Obiges Zitat gilt für Res, die die Ausrüstung privat lagern - die Dienststelle ist der BeordTrT bzw. ÜbTrT.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass im Falle von Notlagen ( da reicht ein Hochwasser), ggf. Soldaten in Uniform benötigt werden - die Auskleidung erfolgt also zeitnah zum DZE ( wir reden da von Tagen), und nicht Jahre vorher.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: D.ST am 14. Juni 2016, 22:24:52
Ja

stimmt gilt leider nur für Res. Schade also bleibt meine Frage noch offen.


Naja wenn man wegen Hochwasser aus einer Vollzeit BFD - Maßnahme raus gezogen wird wegen Hochwasser dann lauft da schon irgendwas vorher falsch. Aber lassen wir das.

Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: dv_uffz am 21. November 2016, 11:55:17
Ich muss das Thema leider nochmal pushen...

Folgender Sachverhalt wird sich bei mir voraussichtlich ab dem 01.01.2017 ergeben:
- ab 01.01.2017 Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst
- EU bis einschließlich 08.01.2017
- Bundeswehrfachschule (Koblenz) vom 09.01. - 31.03.2017
- Laufbahnausbildung im geh. n. t. Verwaltungsdienst ab dem 03.04.2017 (Mannheim)
- Dienstzeitende 30.06.2018


Ich möchte gerne ebenfalls meine Bekleidung Ende Dezember abgeben.  Ein netter Anruf meinerseits wurde durch einen Bearbeiter bei der LHBw sehr pampig abgewiesen (geht nicht, steht in der Vorschrift, mir egal, wir sind ein ziviles Unternehmen und so weiter und sofort). Gespräch war dann auch relativ schnell beendet.
Weiterhin sehe ich mich in den nächsten 18 Monaten in keiner Weise mehr im militärischen Dienst, da das duale Studium so getaktet ist, dass da keine Freiräume entstehen (sollten).

Ich verstehe auch die ganzen Einwände hier im Thread, die dem entgegenstehen:
- persönliche Ausrüstung
- Abbruch des Studiums o.ä.
- militärische Aufträge (Hochwasser o.ä.)

Aber:
Letztendlich komme ich zu dem (persönlichen) Entschluss, dass das Vorhalten meiner persönlichen Ausrüstung keinen Sinn ergibt. Vom V-Fall mal ganz zu schweigen, der vermutlich erst mal nicht eintreten wird ;)

Ich weiß es ist ein kompliziertes Thema, aber haben unsere Perser hier eventuelle Handlungsanweisungen ?
Wenn es nicht anders geht, soll mir mein Disziplinarvorgesetzter die Abgabe fehlen ;)

Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: F_K am 21. November 2016, 12:17:35
ZitatAber:
Letztendlich komme ich zu dem (persönlichen) Entschluss, dass das Vorhalten meiner persönlichen Ausrüstung keinen Sinn ergibt.

Deine Meinung in allen Ehren - aber völlig unbedeutend.

ZitatVom V-Fall mal ganz zu schweigen, der vermutlich erst mal nicht eintreten wird ;)

Ist aber eine Begründung für das Vorhalten von Streitkräften.

ZitatIch weiß es ist ein kompliziertes Thema, aber haben unsere Perser hier eventuelle Handlungsanweisungen ?
Wenn es nicht anders geht, soll mir mein Disziplinarvorgesetzter die Abgabe fehlen ;)

Solange Du länger als eine Woche Soldat bist, benötigst Du potentiell die Ausrüstung / Bekleidung.

ISSO - und Befehlslage.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: dv_uffz am 22. November 2016, 15:13:04
Naja... dann darf man das Kind auch nicht "Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst" nehmen.

Wieso Ausrüstung vorhalten, wenn man zur "Dienstleistung" im militärischen Sinne nicht mehr verpflichtet ist.

Naja okay, ist halt so...
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: KlausP am 22. November 2016, 15:16:23
Ganz einfach, weil Sie nur freigestellt, aber noch nicht entlassen sind. Die Entlassungsuntersuchung darf nicht früher als zwei Wochen vor DZE durchgeführt werden und dann kommen noch die übrigen Entlassungsformalitateten.
Titel: Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
Beitrag von: Ralf am 22. November 2016, 18:11:10
ZitatNaja... dann darf man das Kind auch nicht "Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst" nehmen.
Doch, das trifft es ganz genau.