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Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst

Begonnen von T.K., 03. Februar 2014, 14:37:15

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Nakamoto

Umzugsunternehmen bieten doch die Möglichkeit Sachen einzulagern, für relativ wenig Geld.

ulli76

Wieso soll das kein geeigneter Lagerraum sein? Man kann das Zeug direkt übergeben und es hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen Zugriff auf den Raum. Es geht ja nicht um das Büro des Spießes, sondern um den Raum, wo das STANMaterial der KpFü gelagert wird.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

Es wird nicht mehr  vorher ausgekleidet, weil sonst bei frühzeitigen Abbruch der BfD-Maßnahme ein Schadensfall entstünde (es müsste wieder komplett eingekleidet werden).

Wofür man diesen ganzen Kram noch braucht hat sich mir auch noch nie erschlossen (Zeltbahn, Poncho, Kocher, Klappsparten..., das Zeug habe ich nie wieder benötigt).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2014, 08:45:09
Wieso soll das kein geeigneter Lagerraum sein? Man kann das Zeug direkt übergeben und es hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen Zugriff auf den Raum. Es geht ja nicht um das Büro des Spießes, sondern um den Raum, wo das STANMaterial der KpFü gelagert wird.

Und dann kommt der § 78 ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

...und es wird festgestellt, dass anhand der einwandfreien Papierlage nichts zu beanstanden ist. ;D
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miguhamburg1

Liebe Ulli, das mag in Einzelfällen so platzmäßig oder vom Raum her möglich sein. In vielen Fällen bieten sich solche Kellerräume aber aus eigener Erfahrung nicht an, darin Textilien zu lagern. Einmal ganz von der Tatsache abgesehen, dass der Spieß oder Kompanietruppführer sich dann auch darum kümmern müsste, dass die Bekleidung des im BFD befindlichen Soldaten auch mal zwischendurch gelüftet, auf Schimmelbefall o.ä. zu prüfen. Insofern halte ich diese Lösung nicht für zweckmäßig.

Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...

Lidius

Zitat von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 12:58:30
Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...

Ist das wirklich die Regel? Ich kann mir das nur vorstellen soweit die Maßnahme an einer BW-Fachschule stattfindet.

In meiner alten Einheit sind sämtliche Soldaten (Ausnahme BW-Fachschule) in BFD einfach nur auf Dpäk gelandet, gehörten aber weiterhin der Einheit an.

Andi

In dem Fall bleibt die Einheit dann auch zuständig.

Gruß Andi
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T.K.

Zitat von: miguhamburg1 am 04. Februar 2014, 12:58:30
[...]
Noch einmal: Ein Soldat, der in einer Freistellungs-BFD-Maßnahme irgendwo in der Republik ist, wird zumindest an einen neuen Dienstort kommandiert, wenn nicht versetzt. Also ist der aufnehmende/betreuende Truppenteil auch für die Lagerung der Bekleidung/persönlichen Ausrüstung zuständig und nicht mehr der alte Truppenteil ...

Darf ich hier nochmal nachhaken? Ist das immer so oder geschieht das nur auf eigenen Antrag hin? Weil Dienstort und Ort der BFD-Maßnahme sind bei mir einmal quer durch die Republik. Das würde es ja ungemein erleichtern, wäre man im Standort um die Ecke aufgehangen (Nähe zum BFD, Auskleidung, Abschlussuntersuchung etc.)

D.ST

Hallo Zusammen,
ich möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen, da ich selber gerade davon betroffen bin.
Ich bin am 01.09.2014 in Vollzeit BFD gegangen. Mein Spieß hat mir die Anweisung geben mich auskleiden zu lassen.

Mit dem MBF zusammen haben ich eine Vollständigkeit- und Vollzähligkeitprüfung durchgeführt. Diese hat er auf meinen Laufzettel bestätigt. Soweit ich es mitbekommen habe, wurden die Sachen im Keller eingeschlossen und dann zu LHBw gebracht und abgeben.

Jetzt steht mein Dienstzeitende an und in der Zwischenzeit wurde meine Kompanie umgliedert. Naja was soll ich euch sagen. Der MBF möchte mich Auskleiden, dass einzige was ich noch von meiner Persönlichen Ausrüstung habe, ist die Unterschrift von meinem ehemaligen MBF, der mittlerweile auch in BFD ist.

Jetzt soll ich eine SB schreiben über meine komplette Ausrüstung und eine Erklärung wieso ich meine Ausrüstung nicht mehr besitze. Dieses werde ich auch tun. Ich habe mich auch noch mit meine alten Spieß abgesprochen und mir noch mal bestätigen lassen, dass er diese Anweisung geben hat.

Der neue MBF kam mit dem selben Argument das hier schon gebracht wurde und zwar dass ich meine Ausrüstung 2 Wochen vor dem DZE hätte abgeben müssen. Jetzt ist meine Frage?

In welcher Vorschrift steht dieses geschrieben?





wolverine

Sie haben schriftlich, dass Ihr Spieß Ihre Auskleidung zum Zeitpunkt X befohlen hat? Und Sie haben die Bestätigung vom alten MatBewFw, dass er die Ausrüstung vollständig abgegeben hat?
Dann sollte der Rest nicht mehr Ihr Problem sein.
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F_K

@ Wolverine:

Der Soldat ist verpflichtet, den Kram beim Servicepunkt abzugeben - Schuldscheine nehmen die nicht.

Das Diszi kann man ggf. mit so einer belegbaren Geschichte abwenden - die Ausrüstung muss aber abgegeben werden - oder es macht jemand die Schadensbearbeitung.

Andi

Zitat von: F_K am 13. Juni 2016, 18:47:47
Der Soldat ist verpflichtet, den Kram beim Servicepunkt abzugeben - Schuldscheine nehmen die nicht.

Hat er aber schon. ;)
Hat vielleicht irgendeiner der Beteiligten mal einen aktuellen Ausdruck des BAN bei der LHBw abgefordert? ;)
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D.ST.

Das ist ja, dass Problem. Der MBF (alt) hat es wohl nie zur LHBW gebracht. Ich habe nur die Aussage vom Spieß (alt) und die Unterschrift auf dem Laufzettel. Ich bin ja nicht der erste der so Ausgekleidet wurde und es war so gut wie nie ein Problem, dass der MBF die Klamotten abgeben hat. Nur ist wohl bei der Umgliederung etwas schief gelaufen.

Das eine SB eingeleitet werden muss ist mir klar. Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann? 


Andi8111

So wie ich das sehe, hat Ihnen Ihr Spieß befohlen, beim MBF die Ausrüstung und Bekleidung gegen Unterschrift abzugeben. Da Sie das beweisen können (Unterschriften etc.) sind Sie doch fein raus. Das in der SB niederschreiben und so kommunizieren.