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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Cally am 12. Februar 2014, 13:04:45

Titel: Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Cally am 12. Februar 2014, 13:04:45
Tag,

hatte vor längerem ja mal geschrieben, dass ich gerne eine Eingabe wegen meinen ausstehenden Fahrtkosten machen wollte und hatte dieses auch vor zwei Wochen getan. Schwups kam Post vom BwDlZ mit einer Entschuldigung. Ich frag mich nur gerade wie hoch nochmal der Erstattungssatz für eine Abkommandierung war? 0,10 € oder 0,20 € pro gefahrenen Kilometer?
Titel: Antw:Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Andi am 12. Februar 2014, 13:06:26
Bei Dienstantrittsreisen 0,20€/km. 0,10€/km können steuerlich also als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Titel: Antw:Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: MMG am 12. Februar 2014, 13:19:56
@Cally:

War das wirklich eine Eingabe oder doch vll. eher eine Beschwerde ans BwDLZ?
Titel: Antw:Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: wolverine am 12. Februar 2014, 13:25:00
Ist doch Wurscht warum die Überprüfung gelaufen ist. Auch eine verfristete Wehrbeschwerde hätte als (informelle) Dienstaufsichtsbeschwerde umgedeutet werden müssen. Wenn im Rahmen der Ermittlungen konkrete Fehler festgestellt werden, wird dem abgeholfen.

Das ist auch der Grund warum einige hier denken, dass eine Eingabe an den WBdBT im Einzelfall konkret etwas bringt. Auch diese setzt einen Ermittlungsvorgang in Gang und der Vorgesetzte dessen, der Fehler gemacht hat, wird sie (hoffentlich) abstellen.

Ein Beschwerde ist halt direkter und um Längen billiger.
Titel: Antw:Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Cally am 12. Februar 2014, 13:35:13
Ich bin seit dem 20.06.2013 ja schon draußen und hab mir eure Ratschläge, mit dem dortigen KpChef nochmal Kontakt aufzunehmen zu Herzen genommen, hat aber nichts gebracht.

Nochmal zur Info: Bis Heute habe ich 5 Anträge, teils persönlich abgegeben, teils per Einwurf/Einschreiben, abgegeben und nach jedem habe ich auf Anruf erfahren, dass diese "verloren gegangen sind".
Titel: Antw:Satz für Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Andi am 12. Februar 2014, 13:47:17
Zitat von: wolverine am 12. Februar 2014, 13:25:00
Ein Beschwerde ist halt direkter und um Längen billiger.

Und vor allem auch ein Rechtsmittel, dass im Zweifelsfall bei weiteren Beschwerden direkt ein Verwaltungsgericht beschäftigt. Eine Eingabe ist schlicht eine Petition an den Wehrbeauftragten des Bundestages mit Informationscharakter.

Gruß Andi