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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: mantarochen am 25. Februar 2014, 17:31:18

Titel: Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: mantarochen am 25. Februar 2014, 17:31:18
Hallo Community,

mich würde es mal interessieren, ob einige von euch (die aktiv Dienen oder mal gedient haben) schon mal,
beim Heimweg oder auf dem Weg zur Kaserne, in Felduniform schlechte Erfahrung gemacht haben. Wenn ja
welche? Wie habt ihr reagiert? Wie darf man reagieren?

Ich meine falls man von jemandem aufgrund der Uniform bespuckt oder attackiert wird, sollte man das dann
einfach so auf sich sitzen lassen?
Ich habe von solchen Vorfällen schon gehört und ich persönlich würde mich nicht einfach so von irgendwelchen
Pfosten anpöbeln, anspucken oder schlagen lassen. Klingt zwar jetzt etwas primitiv, aber ich würde zurück schlagen.
Einfach nur aus dem Grund, weil ich finde es gehört sich nicht jemanden anzugreifen, sei es verbal oder physisch,
nur weil er uniformiert ist.

Lg Mantarochen :)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: BSG1966 am 25. Februar 2014, 17:33:57
Verteidigen darf man sich. Nicht mehr und nicht weniger. Wird man beleidigt oder bespuckt, darf man die Polizei rufen. Wie jeder andere Bürger auch.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2014, 17:34:56
Ausserdem gibt's das Thema in dieser oder ähnlicher Form hier schon ein paar mal. ...
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.
Ich meine mich aber an eine Weisung oder Empfehlung erinnern zu können, dass man davon absehen sollte.
Generell macht es Sinn, solchen Situationen auszuweichen auch, wenn man dabei die "Diskussion" verliert.
Wenn es wirklich zu Gewalt kommt, sind plötzlich viele Kameras da, die den prügelnden Soldaten sehen, aber nicht die Vorgeschichte.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: dunstig am 27. Februar 2014, 20:05:22
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.

Den Rechtsberatern an der OSLw zufolge kann es in einigen Fällen durchaus rechtmäßig sein, bei massiven Beleidigungen mit einem verhältnismäßigen Mittel zu reagieren.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: Pericranium am 27. Februar 2014, 20:07:05
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.

Lies mal § 32 StGB, Abs. 2.
Wenn Gewalt die einzige Möglichkeit ist, dass man die Beleidigung, also einen Angriff auf die persönliche Ehre, stoppen kann, dann ist das so.
Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Jedoch sind die Grenzen da ganz knapp gesetzt.
Man darf niemandem den Schädel brechen, nur weil er gesagt hat, dass man doof sei.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 20:12:25
Die persönliche Ehre ist eindeutig im schützenswerten Kanon der Notwehr aufgeführt und bei rechtfertigender Notwehr findet ganz grundsätzlich keinerlei Güterabwägung statt. Man verteidigt mit "seinen" individuellen Rechtsgütern immer die Rechtsordnung als Ganzes.

Soviel zum "Unsinn".

Problematisch ist eher die "Gegenwärtigkeit" des Angriffs auf das Rechtsgut. Der Angriff darf nämlich nicht beendet sein. Also darf ich bei "Arsc..." noch zuschlagen, bei "hloch" nicht mehr.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:15:07
Was man dann wohl mit "Unsinn" zusammenfassen kann, da es in der Realität niemals durchgesetzt wird!!
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:17:23
Aha! ::)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:19:12
Zitat von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:17:23
Aha! ::)

Glaubst du ernsthaft dass du mit dieser Begründung vor Gericht durchkommst? Wenn du sagst, er hat mich Arschloch genannt, aber ich hab noch während dem Arsch zugeschlagen! Das ist und bleibt Körperverletzung...
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:21:10
Ach, Mann, es ist Aufgabe des Staatsanwaltes zu beweisen, dass es während des "..hloch" war! Und es ist nicht Aufgabe eines Angeklagten, zu beweisen, dass es während des "Arsc..." war!

Und wenn Sie nur für 50 Cent juristischen Sachverstand hätten, könnten Sie sich ausrechnen, was passieren wird!
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:22:06
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:19:12
Glaubst du ernsthaft...
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:23:41
Zitat von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:22:06
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)

Und das wissen Sie woher? :)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:24:20
Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:25:07
Was ich mir gerne von wem erklären lasse? Dafür muss ich nichts wissen.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:25:51
Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:24:20
Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !

Na dann, wollen wir das mal so stehen lassen  :D

Vielen Dank für die Belustigung!
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:27:22
Na, Sie sind ja leicht zu unterhalten. ::)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:28:01
Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:36:30
Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:28:01
Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !

Das ist doch mein Steckenpferd...   ;)
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:38:51
In BC ist im April Schützentag ...
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: funker07 am 28. Februar 2014, 13:34:17
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.
Starke Behauptung, dafür, dass so wenig dahinter steht.

Hier mal ein Beispiel, wie dieser "Unsinn" in der Realität doch durchgesetzt wird.
OLG Hamm v. 05.11.99 (9 U 157/98):
Die Hinterbliebenen des getöteten Beleidigers forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das OLG stellte fest:
,,Selbst wenn es durch eine ... Körperverletzung (hier: Stoß gegen die Brust) zum Tod des Verletzten gekommen ist (hier: infolge eines bei Sturz ...), kann sich der Schädiger uU auf rechtfertigende Notwehr berufen, ... . Dieser Fall ist gegeben, wenn der Schädiger als Reaktion auf eine nachhaltige Verletzung seiner Ehre und der Ehre seiner Partnerin (hier: Bezeichnung als "Ausländerschlampe") versucht hat, weitere verbale Angriffe mit einer leichten Tätlichkeit zu unterbinden."


Aber wiederhole ruhig deine Behauptung, auch wenn dir diverse (rechtskundige) Poster widersprechen.
Kann ja nicht sein, dass dich hier jemand mit Fakten verwirrt, wo du deine Position so gut begründet hast.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: MMG am 28. Februar 2014, 15:37:07
Muss nicht zwischen körperlicher Gewalt und Tätlichkeit differenziert werden?


Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 28. Februar 2014, 15:39:56
Nämlich?
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: MMG am 28. Februar 2014, 15:43:02
Das war jetzt keine Suggestivfrage von mir - das war eine Frage an den Experten.
Ich dachte das Rechtssystem macht da einen Unterschied.


Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: wolverine am 28. Februar 2014, 16:07:31
Gewalt wird eigentlich nur unterschieden, ob sie noch eine Willensentscheidung zulässt oder nicht. Körperliche Gewalt ist immer eine Tätlichkeit und eine Tätlichkeit immer auch körperliche Gewalt. Mir würde da auf Anhieb keine Differenzierung einfallen.
Titel: Antw:Soldaten in der Öffentlichkeit
Beitrag von: itschie am 28. Februar 2014, 22:28:44
Bleiben wir also doch einfach dabei, probiert es aus *ggg

Nein natürlich nicht! Prügelnde Soldaten kommen einfach in der Öffentlichkeit "Scheiße" an! Sollten es so massive nd dauerhafte Beleidungen von einer Person sein, wählt die Nummer gegen Kummer 110!  Die müssen und werden sich kümmern, am besten ist noch wenn diese Person beim Telefonat munter weiter macht! Bei vereinzelten einfachen Wort im Vorbei gehen, einfach überhören und mal nicht so dünnhäutig sein.