Hallo,
nach zehn Jahren Bundeswehrabstinenz werde ich zum 01.07. als OA eingestellt.
Da ich z.z. voll verdiene und wie jeder Mensch auch kosten zu decken habe, würde mich interessieren, was man so in meinem Alter als OG d.R. verdient und wie sich das mit dem Dienstgrad - Einstieg, Beförderung u.s.w. - verhält.
VG
Wie wäre es zuerst einmal mit der Suchfunktion des Forums? Solche Fragen werden hier regelmäßig in dieser oder ähnlicher Form gestellt und, man wird es nicht glauben, sogar beantwortet. ::)
Lässt sich bei über 15000 Kommentaren einfach sagen. :P
Habe leider nichts gefunden, was meine Fragen beantworten konnte...deswegen diese Weg!
Ich denke mit 29 und OG d.R geht nicht jeder in die Laufbahn eines Offiziers, oder?
Die Laufbahn ist ja bums denn man wird nach dem Dienstgrad bezahl, also Obergefreiter.
Mit 29 müssten sie in Erfahrungsstufe 4 eingruppiert werden.
Auf deutsch heisst das A4 Erfahrungsstufe 4.
Damit mal google an schmeissen dann sollte da was raus kommen.
Stimmt denn
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen01-2009.pdf diese Tabelle noch?
Nach dieser müssten es A4 Stufe 5 sein mit 1907 €.
Dann habe ich aber noch
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/ diese gefunden...da sind es ja gleich mal 2156€
Welche Tabelle stimmt jetzt?
Von der Verdienst geht nur die Steuer und der Soli ab? Ist das richtig?
Zitat von: RamyNili am 04. April 2014, 18:50:24
Stimmt denn http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen01-2009.pdf diese Tabelle noch?
Nach dieser müssten es A4 Stufe 5 sein mit 1907 €.
Dann habe ich aber noch http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/ diese gefunden...da sind es ja gleich mal 2156€
Welche Tabelle stimmt jetzt?
Von der Verdienst geht nur die Steuer und der Soli ab? Ist das richtig?
Nein, die ist von 2009. Das ist Uralt. Die Alterstufen wurden mittlerweile abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.
Nimm die:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013i und dann A4 Stufe 4.
Erste Beförderung dürfte dann, zusammen mit den anderen OAs, nach einem Jahr die zum Fahnenjunker sein.
Ah okay...da bin ich ja schon mal viel schlauer. Danke
Kann man das iwo nachlesen zu welcher Stufe und Gruppe man dazugehörig ist?
Also werde ich als OG OA einsteigen und nach einem Jahr zum Fahnenjunker aufsteigen.
Habe ich das richtig verstanden?
Richtig, mit ihrem OAJ werden sie befördert.
Das findest du alles im Bundesbesoldungsgesetz.
Ansonsten wird das alles aber auch auf der von mir verlinkten Seite erklärt:
Besoldungsgruppen und
die Stufen
Jetzt muss ich nochmal doof fragen. :o
Wie kommt ihr bei mir auf Stufe 4?
Ich war vor ca. zehn Jahren als Wehrdienstleistender eingestellt und haben dort nach neun Monaten die BW als OG verlassen.
Die Erfahrungszeit wird ab dem 21. Lebensjahr fiktiv gerechnet und steigt dann in 2 bzw. 3 Jahren an.
Grobe Rechnung 21 + 2,x=23 ab in Stufe 2. 23+3=26 ab in Stufe 3 und 26+3= 29 ab in Stufe 4.
Asso, so habe ich das auch verstanden...habe aber gedacht, dass bezieht sich auf die Zeit in der Bundeswehr.
Ich danke erstmal für die netten Antworten. Wenn mir nochmal der Schuh drückt, melde ich mich. 8)
ich glaub es könnte sogar Stufe 5 werden.
Der erste Aufstieg ist nach 2 Jahren und von Stufe 2 in Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten. Danach nach 3 Jahren bis Stufe 5.
Rechnen sie sich das mal selber aus.
Zitat von: Rollo83 am 04. April 2014, 19:13:26
ich glaub es könnte sogar Stufe 5 werden.
Der erste Aufstieg ist nach 2 Jahren und von Stufe 2 in Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten. Danach nach 3 Jahren bis Stufe 5.
Rechnen sie sich das mal selber aus.
Ne, Stufe 5 erreicht man frühstens mit 31 Jahren und 3 Monaten.
Ja da muss ich dir recht geben.
Du hast nichts gefunden ??? Genau das selbe Thema hatten wir doch vor wenigen Stunden schon...
http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsrechner.htmlGeb da deine Daten ein. Der stimmt so ziemlich
Ist doch auch egal...Habe nun meine Antworten erhalten und sie waren nett und hilfreich.
Ich habe gedacht, dass es bei mir anders ist, da ich als OG einsteige und schon 29 bin.
Mitlerweile bin ich aber schlauer...also danke für die Hilfe.
BTW habe ich immer was von einem Nettolohn als OA um die 1600€ gelesen.
In meinem Fall sind es knapp über 1800€. Also schonmal eine gute Nachricht!
VG
Also im 83. OAJ wurden die OG d.R. zum 01.07. zum HG befördert letztes Jahr. Also wäre er dann direkt A5 nach Dienstantritt.
Gunni
Edit:
Vorausgesetzt, man hatte die 12 Monate vorher gedient. Wenn der Kamerad 6 Monate Vordienstzeit hatte, dann wäre die Ernennung zum HG zum Ende des Jahres fällig. Bei 9 Monaten zum 01.10.
Gunni
Gibt es bei solchen Dingen nicht eine genaue Regelung?
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.
Noch eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.
Wir ernähren uns jetzt schon seit längerer Zeit vegetarisch.
Kann man das beim Bund gut fortführen? Ich denke da eher an die Biwakverpflegung.
Geht prinzipiell, wenn man rechtzeitig Bescheid sagt und wenn man das nicht allzu dogmatisch sieht.
Nein, das sehe ich definitiv nicht so!
Leben und leben lassen.
ZitatGibt es bei solchen Dingen nicht eine genaue Regelung?
Ja, SLV i.V.m. ZDv 20/7.
Zitat von: RamyNili am 05. April 2014, 19:51:36
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.
Der Hauptgefreite bezieht Besoldung nach A4Z
Gunni
Zitat von: Gunni am 06. April 2014, 21:16:14
Zitat von: RamyNili am 05. April 2014, 19:51:36
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.
Der Hauptgefreite bezieht Besoldung nach A4Z
Gunni
Danke :)
Sie "müssen" übrigens überhaupt nicht zum HptGefr "aufsteigen", weil das keine Regelbeförderung ist und der Dienstgrag lt. SLV nicht durchlaufen werden muss.
Zitat§ 24
Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
(1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Die Beförderung der Anwärterinnen und der
Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten,
4.
zum Fähnrich nach 21 Monaten,
5.
zum Oberfähnrich nach 30 Monaten und
6.
zum Leutnant nach 36 Monaten.
Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet
werden. Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden.
§ 24 SLV
Mir sind da noch drei Frage eingefallen. Konnte leider keine konkrete Antwort im Forum finden.
Ich bin Barträger und habe einen gepflegten ca. 8 mm langen Vollbart.
Denke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?
Ich habe gelesen, dass das Gehalt im Voraus zum ersten eines Monats überwiesen wird.
Wie verhält sich das im ersten Monat? Die Bundeswehr hat ja meine Bankverbindung sicherlich erst, wenn ich am 01.07. angefangen habe.
Das erste WE ist sicherlich Dienst angesagt aber wie verhält sich das im allgemeinen in den ersten sechs Monaten?
VG
1. Ja
2. Es wird ein Abschlag gezahlt
3. Das wird der Dienstplan zeigen. I.d.R. ist am WoEn kein Dienst.
ZitatDenke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?
Das ist immer noch so. Ich war meine letzten 8 Dienstjahre lang Vollbartträger.
ZitatWie verhält sich das im ersten Monat?
Da bekommen Sie ca. in der zweiten Woche eine Abschlagszahlung, die sich etwa in Höhe Ihrer normalen Besoldung bewegt. Etwaige Differenzen werden dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung aiusgeglichen.
Vielen Dank...Wieder schlauer geworden :)
Eine Frage hab ich dazu:
Wenn jemand mit z.B. 25 Jahren als OA in der Bundeswehr anfängt, steigt er dann in Stufe 1 ein oder wegen den Altersstufen in Stufe 3?
Das ist mir nicht ganz klar geworden.
Lg
Als "Schütze OA" immer mit Stufe 1.
Wenn er im niedrigsten Dienstgrad einsteigt dann in Stufe 1. Wenn er aufgrund von vordienstzeit oder verwertbarem Beruf mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, dann wird entsprechend auf das 21. Lebensjahr zurückgerechnet.
Alles klar, danke :-)
Hallo, beim Überfliegen meines Threads ist mir gerade KlausP seine Liste aufgefallen.
Ist es immer noch so, dass man nach dem Fahnenjunker zum Fähnrich und Oberfähnrich aufsteigt?
Auf einer Anlage meiner Einberufung steht nur der Fahnenjunker und dann ab dem 36. Monat der Leutnant drauf.
VG
Sie haben schon Ihren Einberufungsbescheid?
Jetzt krieg ich langsam kalte Füße, habe Mitte Dezember die unterschriebene Verpflichtungserklärung hingeschickt und noch nix.
Auf die Mailanfrage bzgl. einer Posteingangsbestätigung kam auch noch nix.
Also ich habe meinen Einstellungsbescheid. Wenn ich alles richtig verstanden habe, bekommt man dann nur noch den Bescheid mit der Aufforderung zum Dienstantritt. Ruf doch einfach mal bei deinem Einplaner an.
Zitat von: RamyNili am 22. April 2014, 20:46:46
Hallo, beim Überfliegen meines Threads ist mir gerade KlausP seine Liste aufgefallen.
Ist es immer noch so, dass man nach dem Fahnenjunker zum Fähnrich und Oberfähnrich aufsteigt?
Auf einer Anlage meiner Einberufung steht nur der Fahnenjunker und dann ab dem 36. Monat der Leutnant drauf.
VG
Hallo ich zitiere mich mal selber in der Hoffnung noch eine Antwort zu erhalten. VG
Ja, die Beförderungen können durchgeführt werden.
Was heißt denn schon wieder können? :o :)
...also, was das grammatikalisch heißt, ist mir schon klar...
Wie bekomme ich raus, ob es nun dem Fall ist oder nicht?
VG
Alle Beförderungen sind "kann".
Herausbekommen wirst du es, wenn deine OA-Crew befördert bist, denn dann bist du dabei.