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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: jdean1955 am 05. April 2014, 13:20:43

Titel: Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: jdean1955 am 05. April 2014, 13:20:43
Guten Tag werte Community!  :)

Kurze und prägnante Frage meinerseits: ist
das Tragen von privat erworbener Ausrüstung (z.B. Leo Köhler, Haix, etc.) erlaubt wenn man aus seiner Stammeinheit
ins OA Bataillon kommt? Mir ist bewusst, dass es sich dabei um einen Lehrgang mit AGA Inhalten handelt, aber Leuten mit Vordienstzeit ihre Ausrüstung "unbrauchbar" werden zu lassen erscheint mir etwas unzweckmäßig!?
Danke im Voraus schon mal für etwaige Antworten und nen schönen Tag! :)
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: KlausP am 05. April 2014, 13:25:31
Fragen Sie den dann zuständigen Disziplinarvorhesetzten. Alles andere ist Kaffeesatzleserei - wie in den gefühlten 250 ähnlich gelagerten Threads zu diesem Thema.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Rollo83 am 05. April 2014, 13:53:32
Unzweckmäßig find ich am besten. 8)
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: maxf93 am 05. April 2014, 14:29:33
Wurde im letzten OAL teilweise gestattet, mittlerweile wurde aber laut meinen Informationen vom General der Infanterie, bzw. vom Ausbildungskommando (bin mir nicht mehr ganz sicher von wem, aber ich weiß das es einen gibt) ein Befehl herausgegeben der festlegt, dass man in der Ausbildung in Deutschland nur noch dienstlich gelieferte Ausrüstung tragen darf. Dies gilt für LT genauso wie für die Ausbilder.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: jdean1955 am 05. April 2014, 15:03:35
Danke @maxf93!  :)
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: itchy am 05. April 2014, 15:17:01
Moin

OA-Btl Munster letztes Jahr:
nur dienstliches erlaubt - alles andere Verboten.

Ausnahmen:
- Sportschuhe/Laufschuhe/Hallenschuhe
- Stiefel (insofern schwarz, Leder - Haix/HanWag/Lowa usw. in Ordnung insofern es keine Adidas GSG9 oder Haix P6 - da Stoffanteile - sind)
- Schulter-/Hüftpolster für Koppel (hatte ich, hat sich keiner beschwert.)

Dazu: immer dienstliche Shirts/Langarmshirts über der eigenen Funktionswäsche tragen, sonst Sprengung. Der alte Btl Kdr hat sogar Diszis verteilt wegen privaten Kälteschutzhandschuhen unter den normalen Handschuhen (waren nicht sichtbar von außen) - total bescheuert. Der neue ist wesentlich lockerer, trotzdem nicht ausnutzen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Ralf am 05. April 2014, 15:19:18
ZitatDer alte Btl Kdr hat sogar Diszis verteilt wegen privaten Kälteschutzhandschuhen unter den normalen Handschuhen (waren nicht sichtbar von außen) - total bescheuert.
Unglaublich, dass ein Vorgesetzter auch Befehle durchsetzt. Was bildet der sich nur ein.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Rollo83 am 05. April 2014, 15:22:39
Na aber man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen wenn man die Handschuhe doch nicht gesehen hat.
Ich trag im Winter auch ein normales nicht dienstlich geliefertes Unterhemd unter den normalen dienstlich gelieferten Shirts.
Befehle durchsetzten, OK, aber das find ich persönlich dann auch wieder bischen übertrieben.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Ralf am 05. April 2014, 15:33:47
Ich bin ja eigentlich kein Hardliner, aber wenn man sich erwischen lässt, muss man auch die Konsequenzen tragen. Es dann nicht zu ahnden wäre ein völlig falsches Zeichen. Wie sollen denn Untergebene dann noch seine Befehle ernst nehmen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Rollo83 am 05. April 2014, 15:36:40
Im Prinzip geb ich dir da ja vollkommen recht und da wären wir wieder bei zweckmäßig oder unzweckmäßig.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: IdZ am 05. April 2014, 16:19:09
Zitat von: jdean1955 am 05. April 2014, 13:20:43
Guten Tag werte Community!  :)

Kurze und prägnante Frage meinerseits: ist
das Tragen von privat erworbener Ausrüstung (z.B. Leo Köhler, Haix, etc.) erlaubt wenn man aus seiner Stammeinheit
ins OA Bataillon kommt? Mir ist bewusst, dass es sich dabei um einen Lehrgang mit AGA Inhalten handelt, aber Leuten mit Vordienstzeit ihre Ausrüstung "unbrauchbar" werden zu lassen erscheint mir etwas unzweckmäßig!?
Danke im Voraus schon mal für etwaige Antworten und nen schönen Tag! :)

Wie schon teils erwähnt: vielleicht ja, vielleicht nein, kommt auf Ihren zukünftigen Disziplinarchef an und oft auch auf den ZgFhr, wenn ihm die Entscheidung überlassen wird. In welches Btl und in welche Kp kommen Sie denn?

Eigene Sportschuhe für draußen sind sowieso erlaubt, Stiefel oft auch - solange sie der Form und Farbe den dienstlich gelieferten entsprechen.
Bei mehr wirds schwierig. Handschuhe könnten teilweise je nach Ausbilder durchgehen, zB wird auch manchmal ja gesagt bei bestimmter Ausbildung wie Spähtrupp oder Abschlussübung. In manchen Zügen wurde auch letztes Jahr erlaubt mit Berghaus Rucksack rumzulaufen, in den meisten aber nicht.

Grüße
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Kormoran am 05. April 2014, 17:36:52
Für eine der Hammelburger Kompanien kann ich itchy bestätigen:
Zitat
- Sportschuhe/Laufschuhe/Hallenschuhe
- Stiefel (insofern schwarz, Leder - Haix/HanWag/Lowa usw. in Ordnung insofern es keine Adidas GSG9 oder Haix P6 - da Stoffanteile - sind)

Grundsätzlich ist der Ausstattungsstandard auf dem OAL ziemlich hoch: Mittlerweile gibt es wohl den neuen Schlafsack, die grünen Überziehstiefel (ich liebe sie <3), den Biwacksack und den Kampfrucksack entweder direkt bei der Einkleidung auf BAN oder zumindest leihweise für den Lehrgang auf Materialausgabeliste.
Bei uns wurde teilweise noch zwischen Ungedienten und Vorgedienten differenziert - letztere durften schon direkt zu Beginn privates Schuhwerk tragen, erstere erst nach drei Monaten.

Weil in den OA-Bataillonen meist ein erhöhtes Dienstaufsischtsaufkommen in Form höherer Stabsoffiziere vorkommt, werden die Regeln hier entsprechend auch eingehalten. Das die Ausbilder aber keine private Ausrüstung tragen dürfen, ist mir neu - bei uns haben die im Gelände überhaupt nix getragen...
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: IdZ am 05. April 2014, 17:54:36
Zitat von: Kormoran am 05. April 2014, 17:36:52
Grundsätzlich ist der Ausstattungsstandard auf dem OAL ziemlich hoch: Mittlerweile gibt es wohl den neuen Schlafsack, die grünen Überziehstiefel (ich liebe sie <3), den Biwacksack und den Kampfrucksack entweder direkt bei der Einkleidung auf BAN oder zumindest leihweise für den Lehrgang auf Materialausgabeliste.
Bei uns wurde teilweise noch zwischen Ungedienten und Vorgedienten differenziert - letztere durften schon direkt zu Beginn privates Schuhwerk tragen, erstere erst nach drei Monaten.

Weil in den OA-Bataillonen meist ein erhöhtes Dienstaufsischtsaufkommen in Form höherer Stabsoffiziere vorkommt, werden die Regeln hier entsprechend auch eingehalten. Das die Ausbilder aber keine private Ausrüstung tragen dürfen, ist mir neu - bei uns haben die im Gelände überhaupt nix getragen...

Richtig, gibts jetzt alles mittlerweile.

Genau, das mitt der Unterscheidung zwischen Vor- und Ungedienten ist öfters so, finde ich auch gut so.

Dieser Befehl (wenn es ihn denn jetzt schon gibt) stimmt aber, jedenfalls wurde uns das letztes Jahr auch gesagt, dass so einer kommen soll oder vielleicht jetzt schon da ist...wurde woohl auf irgendeiner Generalversammlung so von einem 3-Sterne-General so entschieden. Völlig übertrieben meiner Meinung nach, mir tun die Ausbilder (und es sind in den OA-Btl wirklich top Ausbilder) jetzt schon leid...
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Gunni am 06. April 2014, 20:57:29
Ich befinde mich derzeit wegen schon bestandenem Englisch kurz im OA-Btl 1, und der neue Kdr hat bereits verlauten lassen, dass keine, absolut keine private Ausrüstung genutzt werden darf.
Weder Ausbilder, noch Lehrgangsteilnehmer.
Also nix Stiefel, Polster oder Sportschuhe :/


Gunni
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: F_K am 06. April 2014, 21:17:31
Soldat - soll ohne langes Denken ...
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. April 2014, 14:23:04
Dieser Befehl erging vom BefH AusbKdo an die OA- und Fw/UABtl. Der Befehl wurde insofern falsch wiedergegeben, als dass Bekleidung und persAusr den Bestimmungen der 37/10 zu entsprechen habe und diese Bestimmungen von allen Vorgesetzten durchzusetzen wären.

Da die Bestimmungen der 37/10 hinsichtlich privat beschafften Bekleidungsstücken eindeutig sind, ist es durchaus erlaubt, privat Beschafftes zu tragen, wenn es dem an alle Anderen dienstlich Bereitgestelltem in Form und Farbe entspricht.

Doch wenn das dann nicht anders aussieht, als das der Kameraden aussieht, ist es wohl nicht mehr richtig cool, dafür dann auch noch Geld auszugeben...
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Kormoran am 07. April 2014, 15:38:57
Der Befehlshaber des Ausbildungskommandos ist seit Mitte 2013 Generalmajor Spindler. Ich war kurz nach seinem Amtsantritt mit dem Offizier- und Unteroffizierkorps 2 in Hammelburg bei einer Versammlung, wo er die versammelte Mannschaft dazu aufgefordert hat Klartext zu reden und ihm jegliche Probleme im Bataillon vorzutragen.
Besonders zwei sind bei mir hängengeblieben: Erstens lehnte BAPersBw/PersAmt die Entlassung nicht geeigneter OAs grundsätzlich ab (laut dem vortragenden Kompaniefeldwebel mit der Begründung, dass die OPZ die Eignung ja schon zweifelsfrei festgestellt hatte).
Zweitens (und schwerwiegender) stand Vektorenschutzbekleidung nur für Stammpersonal, nicht aber für Lehrgangsteilnehmer zur Verfügung, zudem waren BSME-Impfungen erst gegen Ende des Lehrgangs vorgesehen - Hammelburg liegt übrigens in einem Risikogebiet.

Der General hat sich alles angehört und dann versprochen, sich den gemeldeten Problemen (vor allem dem Zweiten) anzunehmen. Meines Wissens nach hat sich die Lage bis heute nicht geändert, aber schön dass er seinen Schwerpunkt zweifelsfrei festgelegt hat.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 07. April 2014, 16:20:12
Vektorenschutzbekleidung bringt eh so gut wie nix.
Hatte im Sommer 2013 Vektorenschutzbekleidung an und innerhalb von 30 Minuten sind mir 3 Zecken über die Hände gelaufen und ich denke nicht, dass die, beim erreichen der Ärmel, abgefallen wären.
Ist halt die Frage ob der Vektorenschutz noch relativ neu war oder schon x-mal gewaschen wurde und somit der Schutz kaputt war. Wobei ich eher letzteres denke.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. April 2014, 18:00:31
Vektorenschutzkleidung ist nicht automatisch "scharf", wie der Vorposter zutreffend beschrieb.

@ Kormoran, woher wissen Sie, dass GM Spindler seine Schwerpunkte geändert hätte? Das eine hat doch nicht zwingend mit dem anderen zu tun. Ich kann doch schlicht darauf dringen, dass in Ausbildungsbataillonen für den Führer- und Unterführernachwuchs die Anzugsordnung durchgesetzt wird und mir dennoch bei meinen Untergebenen anhören, wo der Schuh drückt!
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 07. April 2014, 18:29:18
Zitat von: miguhamburg1 am 07. April 2014, 18:00:31
Vektorenschutzkleidung ist nicht automatisch "scharf", wie der Vorposter zutreffend beschrieb.

Wo hat der Vorposter etwas über den Zustand von Vektorenschutz gesagt?
Er sagte lediglich, dass Vektorenschutzkleidung nur für Stammpersonal und nicht Lehrgangsteilnehmer gedacht war.
Da steht nix von wegen Vektorenschutzkleidung, welcher mit dem Insektenschutzmittel "scharf" gemacht wurde oder eben nicht.
Und wenn mir ein Satz Vektorenschutzkleidung ausgegeben wird, dann gehe ich ja wohl davon aus, dass der "scharf", also funktionsfähig, ist.
Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, dass mir der Herausgebende, in dem Fall der VU, sagt, dass das Zeug nicht "scharf" ist.
Denn in diesem Fall hätte ich dann eine Flasche des Insektenschutzmittels großzügig auf die Vektorenschutzkleidung geschmiert ;D
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. April 2014, 19:32:17
Ich darf Sie zitieren: "Ist halt die Frage ob der Vektorenschutz noch relativ neu war oder schon x-mal gewaschen wurde und somit der Schutz kaputt war. Wobei ich eher letzteres denke."

Es sollte nicht so sein, aber es kann eben doch passieren, dass der Vektorenschutz der ausgegebenen Bekleidung nicht mehr richtig vorhanden ist. Außerdem sollten Sie in entsprechenden Gebieten zumindest gegen FSME geimpft sein, wenn Sie viel Draußen zu tun haben ... Zusätzlich gibt es dienstlich bereitgestellte Anti-Zeckenmittel, die man an entsprechenden Körperstellen aufbringen sollte. Also, auf Vertorenschutzbekleidung allein sollte man sich nicht verlassen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 07. April 2014, 23:25:56
Zitat von: miguhamburg1 am 07. April 2014, 19:32:17
Ich darf Sie zitieren: "Ist halt die Frage ob der Vektorenschutz noch relativ neu war oder schon x-mal gewaschen wurde und somit der Schutz kaputt war. Wobei ich eher letzteres denke."


Ach so, ich dachte Sie meinen mit Vorposter Kormoran ;)
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: ouija am 08. April 2014, 09:56:32
Vielleicht mal kurz eine Info zum "auswaschen" des Vektorenschutzes, hab ich grade gefunden.

ZitatDauerhaft wirksamer Schutz

Bei der Prävention geht es darum zu verhindern, dass Zecken, Moskitos, Flöhe oder ähnliche Insekten durch Berührung, Stich oder Biss den Menschen infizieren. Seit nunmehr elf Jahren werden die Uniformen der Soldaten der Bundeswehr durch zertifizierte Zulieferfirmen mittels eines speziellen Kunststoffüberzuges werksseitig imprägniert. ,,Auf diesem Gebiet sind wir innerhalb der NATO führend", erklärt Prof. Faulde. Deshalb ist bei Bundeswehruniformen auch keine Nachimprägnierung erforderlich.

Die mit der Vektoren-Schutzausrüstung versehenen Uniformen müssen dauerhaft wirksam gegen alle blutsaugenden Gliedertiere geschützt sein. Die Schutzwirkung muss gemäß den Bundeswehr-Kriterien auch nach 100 Wäschen noch gewährleistet sein. In der Praxis sieht das so aus, dass Insekten den Kontakt mit imprägnierten Uniformen vermeiden und somit eine Erregerübertragung verhindert bzw. minimiert wird.

Quelle: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0CEMQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.sanitaetsdienst-bundeswehr.de%2Fportal%2Fpoc%2Fsanitaetsdienst%3Furi%3Dci%253Abw.zsan.ueberuns.institut%26de.conet.contentintegrator.portlet.current.id%3D01DB080000000001%257C8YHC5K343DIBR&ei=oapDU5mwMKiCzAP6m4DQCQ&usg=AFQjCNEd0g911GUN_TyRtpvyzf5hidWLeA&sig2=H47LGy5zJzABVArHINT3Mw&bvm=bv.64367178,d.bGQ
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. April 2014, 17:03:45
Dann muss allerdings auch gewährleistet sein, dass die Bekleidung nur mit den dafür zugelassenen Waschmitteln gewaschen wird. Daran habe ich allerdings meine berechtigten Zweifel.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schlammtreiber am 09. April 2014, 10:16:21
Zitat von: miguhamburg1 am 08. April 2014, 17:03:45
Dann muss allerdings auch gewährleistet sein, dass die Bekleidung nur mit den dafür zugelassenen Waschmitteln gewaschen wird. Daran habe ich allerdings meine berechtigten Zweifel.

Ich werde die Verkäuferin im örtlichen Supermarkt heute Abend mal intensiv zur Vektorenschutzkompatibilität verschiedener dort angebotener Waschmittelmarken befragen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: wolverine am 09. April 2014, 10:22:10
Du lebst ja auch im FSME-Gebiet. :D
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 10:43:26
Lieber Schlammtreiber, aufderen Reaktion wäre ich ja mal wirklich neugierig :)

Nein, im Ernst: Die Feldanzüge dürfen ja eigentlich nur über die Bundeswehr gewaschen werden. Hierzu schließen ja die DLZ Rahmenverträge mit Großwäschereien ab. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Rahmenverträge nicht die Verwendung spezifischer Waschmittel vorsehen. Sondern, dass die Bundeswehrwäsche zusammen mit allen möglichen anderen Wäschesücken in den Waschanlagen "durchgekaut" werden. Insofern kann es eben auch zur Verminderng des aufgebrachten Vektorenschutzes kommen.

Entsprechendes gilt für die Wäsche in den Einsazländern und natürlich auch für die verbotswidrig privat zu Hause gewaschene Bekleidung.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schwarzbunt am 09. April 2014, 13:35:34
Zitat von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 10:43:26
Die Feldanzüge dürfen ja eigentlich nur über die Bundeswehr gewaschen werden.
Sind damit alle Feldanzüge gemeint, oder nur die Vektorenschutzbekleidung (u. ggf. noch andere imprägnierte Bekleidung wie Nässeschutz)?
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 13:59:49
Damit sind alle gemeint.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Marc am 09. April 2014, 14:35:21
Wie, Feldanzüge dürfen nur über die Bw gewaschen werden?? In welcher Vorschrift steht denn das und mit welcher Begründung? Dann würde ja jeder, der bei seiner Steuererklärung Mehrkosten durch Wäsche von Dienstbekleidung angibt, quasi ein Dienstvergehen zugeben  :o
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: StOPfr am 09. April 2014, 14:43:44
Zitat von: wolverine am 09. April 2014, 10:22:10
Du lebst ja auch im FSME-Gebiet. :D
Nicht nur er...  :(

Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schwarzbunt am 09. April 2014, 17:58:55
Zitat von: Marc am 09. April 2014, 14:35:21
Wie, Feldanzüge dürfen nur über die Bw gewaschen werden?? In welcher Vorschrift steht denn das und mit welcher Begründung? Dann würde ja jeder, der bei seiner Steuererklärung Mehrkosten durch Wäsche von Dienstbekleidung angibt, quasi ein Dienstvergehen zugeben  :o
Miguhamburg1 sprach von Feldanzügen, es gibt ja noch Dienstanzughemden, olive Unterwäsche, Socken etc. - das würde die Steuererklärung begründen können.
Die Quelle interessiert mich aber auch, da ich dann auch dagegen verstoße.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 18:37:52
Richtlinien für die Bekleidungswirtschaft in der Bw... Und dass Sie Waschkosten steuerlich geltend machen können, halte ich für ein Gerücht.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2014, 18:39:29
1. Doch, kann man.
2. An vielen Standorten lässt es sich je nach Verwendung nicht realisieren, seine Feldanzüge ausschließlich über die dienstliche Wäsche waschen zu lassen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 18:53:05
1) Aufgrund welcher Grundlage kann die Wäsche dienstlich bereitgestellter Bekleidung, für die der Dienstherr kostenfreie Wäsche anbietet, abgesetzt werden?

2) Was hat die Verwendung mit der Abgabe von Wäsche zu tun?

Mir ist bekannt, dass diese bestehende Vorschrift seit Jahrzehnten vor allem von SaZ/BS umgangen wird und dass sich auch kaum ein Vorgesetzter darum kümmert, wo Soldaten ihre Feldanzüge waschen (lassen). Mir ist auch bekannt, dass es an manchen Standorten umständlich/zeitaufwendig ist, die dienstliche Wäsche in Anspruch zu nehmen. Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass die Privatwäsche nicht zulässig ist.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2014, 19:00:46
Ganz einfach: Man benötigt eine Verwendung bzw. einen Dienstposten, auf dem man regelmäßig am Standort ist um seine Klamotten zu den passenden Tagen abgeben und wieder abholen kann und man dann auch noch passend abkömmlich ist.
Wenn man regelmäßig auf Übungsplätzen oder Lehrgängen ist funktioniert das System kaum.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. April 2014, 19:13:32
Naja, das ist in der Praxis während Übungsplatzaufenthalten und Übungen nicht möglich. Dafür ist man ja auch mit mehr als einem FA ausgestattet. Diese Zeiträume sind also wohl zu überstehen. Auf Lehrgängen Haben Sie selbstverständlich Anspruch auf kostenfreie Wäsche des Feldanzuges und die Ausbildungseinrichtung muss auch sicherstellen, dass Sie Ihre Wäsche abgeben und wieder abholen können.

Ist im Übrigen Dasselbe, wenn die LHBw Ihnen keine passenden Kampfstiefel bereitstellen kann. Auch das ist dann Problem des Dienstherrn, Ihnen Passende zu beschaffen. Darauf wiesen Sie selbst an anderer Stelle hin.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2014, 19:21:57
Ähm nein, es funktioniert einfach wegen den Wäschelaufzeiten nur, wenn man entweder längere Zeit an einem Lehrgangsort ist oder wenn man zuverlässig zu den Hol- und Bringetagen der Wäscherein in der eigenen Kaserne ist.

Ich hab den Spass übrigens mit dem Weisszeug durch. Und ja, ich war auch der Meinung, dass das primär das Problem des Dienstherrn ist. Funktioniert hat es nur, weil ich öfter mal verbotenerweise im Grünzeug Dienst getan hatte und somit mehr Bekleidungssätze zur Verfügung standen.
Vorm Einsatz mit vielen kurzen Lehrgängen bzw. Übungsplatzaufenthalten ging es schlicht nicht.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: mailman am 09. April 2014, 21:55:08
Mit dem Wäschesystem wie es bei den mir bekannten Standorten ist, funktioniert es auf Dauer einfach nicht.

Dafür hat man einfach zu wenig FA zur Verfügung. Und in vielen Einheiten ist der FA ja der Tagesdienstanzug und wie schnell ist der mal "versaut", durchgeschwitzt oder ähnliches?

Das System mit den "Wäschedienstleistern" funktioniert schon im zivilen nicht, das kenne ich nur zu gut.

Besser wäre wohl eine Kasernenwäscherei oder zumindest eine an größeren Standorten.
Aber das ist wohl zu teuerund nicht realisierbar.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2014, 22:07:29
Es würde schon einiges erleichtern, wenn es dienstliche Waschmaschinen gäbe.
Gerade auch an den Lehrgangsorten.

Wenn ich mal überlege 2 Wochen ZA EAKK mit 72-Stunden-Übung in der 2. Woche. Wie soll das mit nem Wäscheservice gehen, der 2x/Woche abholt?
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 09. April 2014, 22:28:56
Einfach total schmerzbefreit den stinkenden Feldanzug tragen.
Und wenn der DV dann fragt wieso man das macht, kann man ja sagen, dass es die Bundeswehr nicht schafft die Wäsche schnell genug zu waschen.
Wenn das alle machen würden, dann würde sich vielleicht mal was tun.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Andi am 09. April 2014, 22:57:41
Nö, das wäre der falsche Ansatz. Der richtige wäre verschmutzte Bekleidung zum Waschen zu geben und wenn man keine komplette Uniform mehr hat z.B. mit dem Sportanzug oder der Badehose zu kompensieren.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 09. April 2014, 23:03:08
Zitat von: Andi am 09. April 2014, 22:57:41
Nö, das wäre der falsche Ansatz. Der richtige wäre verschmutzte Bekleidung zum Waschen zu geben und wenn man keine komplette Uniform mehr hat z.B. mit dem Sportanzug oder der Badehose zu kompensieren.

Ja, das klingt plausibler. Denn das ist ja dann quasi automatisch Beweis dafür, dass die Wäscherei nicht schnell genug ist.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: StOPfr am 09. April 2014, 23:07:13
Zitat von: Pericranium am 09. April 2014, 23:03:08
...Denn das ist ja dann quasi automatisch Beweis dafür, dass die Wäscherei nicht schnell genug ist.

Streiche automatisch, schreibe optisch  ;)!
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schwarzbunt am 10. April 2014, 09:27:39
@ Miguhamburg1:
Ich möchte nochmal nachhaken, da ich tatsächlich noch nie davon gehört und bislang immer selbst gewaschen habe.

1. Sie sprachen von "Richtlinien für die Bekleidungswirtschaft in der Bw". Haben diese den Charakter einer Vorschrift, bzw. wäre es ein Dienstvergehen, gegen diese zu verstoßen?
2. Es ist immer die Rede vom Feldanzug. Geht es hier nur um diesen (inkl. Nässeschutz, Feldjacke, dienstliche Smocks etc.) oder auch um olive Unterwäsche, Socken usw.? Ulli sprach auch schon vom Weißzeug.

Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Marc am 10. April 2014, 09:38:58
Zitat von: ulli76 am 09. April 2014, 22:07:29
Es würde schon einiges erleichtern, wenn es dienstliche Waschmaschinen gäbe.
Gerade auch an den Lehrgangsorten.
In Augustdorf wurde das letztes Jahr realisiert. Wenn ich mich recht erinnere, kam das aber eher durch eine Spende zustande, als dass sich explizit darum gekümmert wurde.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schlammtreiber am 10. April 2014, 09:39:04
Zitat von: schlammtreiber am 09. April 2014, 10:16:21
Zitat von: miguhamburg1 am 08. April 2014, 17:03:45
Dann muss allerdings auch gewährleistet sein, dass die Bekleidung nur mit den dafür zugelassenen Waschmitteln gewaschen wird. Daran habe ich allerdings meine berechtigten Zweifel.

Ich werde die Verkäuferin im örtlichen Supermarkt heute Abend mal intensiv zur Vektorenschutzkompatibilität verschiedener dort angebotener Waschmittelmarken befragen.

Es ist leider festzustellen, dass die Fachkompetenz des Personals im lokalen Einzelhandel, Fragen zu den militärisch relevanten Qualitätsmerkmalen des feilgebotenen Sortiments betreffend, doch einiges zu wünschen übrig lässt. Auch der nachdrückliche Hinweis, dass im zunehmend harten Wettbewerb ein Mindestmaß an Service und Beratung unerlässlich sei, sowie vehement vorgetragener Protest, dass ich mich hier als behinderter, homosexueller, alleinerziehender Transgender-Vater nicht ernst genommen und geradezu diskriminiert fühle, hat nicht wirklich gefruchtet.   >:(
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. April 2014, 09:59:46
Die Richtlinien für die Bekleidungswirtschaft und die daraus folgenden Algemeinen Umdrucke haben für die Bundeswehr Vorschriftencharakter, genauso wie die "Besonderen Anweisungen für XY (also z.B. die Versorgung im Heer  BesAnVH"). Sie sind demnach einzuhalten.

Wie gesagt, mir ist durchaus bekannt, dass es an manchen Orten zu Verzögerungen bei der Wäschreinigung einschließlich Abgabe/Rückempfang kommt. Deshalb werden natürlich vor allem von Soldaten, die den Feldanzug als allgemeinen Dienstanzug tragen, auch - verbotenerweise - privat gewaschen. Hieraus allerdings zu folgern, man müsse ja auf das private Waschen ausweichen, um saubere Bekleidung tragen zu können, ist allerdings genauso falsch, als wenn man sich privat Kampfstiefel beschafft, weil die LHBw angeblich die passende Größe nicht bereitstellen kann. Denn dieses Vorgehen schafft das bestehende Problem nur scheinbar aus der Welt, löst es allerdings nicht. Der Dienstherr hat schlicht dafür zu sorgen, dass seine Soldaten ihre Feldanzüge in einer angemessenen Zeit dienstlich waschen lassen können. Das bedeutet einerseits, dass entsprechend häufige Abgabe-/Empfangszeiten vor Ort angeboten werden und bedeutet andererseits, dass die zuständigen Vorgesetzten ihren Soldaten Gelegenheit einräumen müssen, diese Zeiten in Anspruch nehmen zu können.

Um u.a. normale Wasch-Umlaufzeiten kopensieren zu können, hat jeder Soldat, der den Feldanzug als allgemeinen Dienstanzug trägt, mindestens drei Feldblusen und -hosen sowie zwei Feldjacken. Damit sollte eine einwöchige Reinigungszeit durchaus zu kompensieren sein. Man hat ja immer noch mindestens zwei Feldblusen-/hosen, die man tragen kann. Insofern scheint mir manche "Begründung", man müsse seine Feldanzüge privat waschen, schlicht der persönlichen Bequemlichkeit geschuldet zu sein. Eben der Bewuemlichkeit, es einfach kommentarlos zu tun oder der Bequemlichkeit, einer bei unzureichendem Wäscheservice fälligen Beschwerde aus dem Weg zu gehen. Denn, wie gesagt, der Dienstherr hat seine Soldaten einmal mit der nötigen Anzahl der Bekleidungsstücke auzustatten, damit er in sauberer Bekleidung seinen Dienst versehen kann und er hat für einen reibungslosen Wäschereiservice zu sorgen. Übrigens: Eine Beschwerde in diesem Fall wirkt Wunder, alles schon mehrfach selbst erlebt/praktiziert.

@ schwarzbunt: FWDLer können/müssen sämtliche, dienstlich bereitgestellte Wäsche vom Dienstherrn kostenfrei waschen/reinigen (lassen). SaZ/BS nur die Arbeitsschutzbekleidung, also den Feldanzug nebst seinen Ergänzungsteilen oder Sanitätspersonal das Weißzeug, Panzre-/Fliegerkombi, Blaumann etc. Leibwäsche und Strümpfe müssen sie hingegen selbst und auf eigene Kosten waschen (lassen).



Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: schwarzbunt am 10. April 2014, 10:57:48
Danke für die umfangreiche Antwort, wieder was gelernt. Bin direkt neugierig geworden, wie das in meiner Beorderungseinheit umgesetzt wird, werde bei meiner nächsten RDL prüfen.



Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: turbotyp am 10. April 2014, 17:42:07
Wow. Wieder was gelernt.

Vor allem wenn ich darüber nachdenke, dass auf einigen Lehrgängen der UvD den Schlüssel zum Waschmaschinenraum hatte und man pro Wäsche 2€ bezahlen musste. Und wie oft bin ich mit Säcken voller Schmutzwäsche durch die Republik getingelt :(

Das wäre auch billiger gegangen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: mailman am 10. April 2014, 21:08:19
ZitatWie soll das mit nem Wäscheservice gehen, der 2x/Woche abholt?

Das funktioniert schon im zivilen nicht gut.
Entweder kommt der Service öfter oder man hat mehr Kleidung.
Alles schon miterlebt in einem Lebensmittelbetrieb. Ist sehr schön wenn man Donnerstag nihts mehr  hat und Dienstag der Laster kommt, und man aber bis dahin arbeiten muss.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. April 2014, 21:43:23
Alles schön und gut, lieber Mailmann. Allerdings kein Grund dafür, dass der Dienstherr nicht dazu gebracht wird, seine eigenen Vorgaben durch entsprechende Bereitstellung von Dienstleistungen einzhalten und erst Recht kein Anlass dafür, dass Soldaten ihre Schutzbekleidung verbotswidrig selbst waschen. Dann muss der Dienstherr eben andere Dienstleistungsverträge abschließen und/oder andere organisatorische Maßnahmen treffen, damit dies klappt!
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: HCRenegade am 10. April 2014, 22:00:32
Kurze Frage:

Wann das Selbstwaschen angeblich vorschriftswidrig ist, wieso habe ich dann in meiner aktiven Zeit noch nie davon gehört? Genausowenig habe es andere Kameraden in Anspruch genommen (u.a. mangels Kenntnis der Möglichkeit).

Auch jetzt noch kenne ich noch genug Leute, die aus verschiedenen Gründen privat waschen.

Nächster Einwand - Thema Res: Als ich "damals" auf einem 3wöchigen LG war und ein LT mal nach dieser Möglichkeit fragte, wurde uns mitgeteilt, dass zwischen Wäscheabgabe und Rückerhalt 2 Wochen vergehen können - bei einem 3wöchigen LG also sehr suboptimal, bei noch kürzeren LG also unmöglich nutzbar. Weiterhin frage ich mich, wie ich einen Feldanzug, den ich am Ende einer WÜ trage, dann reinigen soll - soll ich den dann bis zur nächsten WÜ stinkend in meinen Schrank hängen?  ::)
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: Pericranium am 10. April 2014, 22:06:10
Zitat von: HCRenegade am 10. April 2014, 22:00:32
Kurze Frage:

Wann das Selbstwaschen angeblich vorschriftswidrig ist, wieso habe ich dann in meiner aktiven Zeit noch nie davon gehört? Genausowenig habe es andere Kameraden in Anspruch genommen (u.a. mangels Kenntnis der Möglichkeit).


Das liegt wohl einfach daran, dass dies kaum jemand weiß.
Ich wusste das, bis ich diesen Thread hier gelesen habe, auch nicht.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: kman am 10. April 2014, 23:18:01
Dachte saz/bs zahlen für den wäscheservice?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: miguhamburg1 am 11. April 2014, 06:28:37
Zählen sie ja auch - für alles, was sie außer Schütz- und Sonderkleidung waschen lassen.
Titel: Antw:Private Ausrüstung OAL1
Beitrag von: TheScientist am 11. April 2014, 07:20:35
@HCRenegade

Deswegen bekommen wir Reservisten Wäschegeld bzw. einen Pauschalbetrag überwiesen, (natürlich) mehrere Wochen nach dem Lehrgang. Ja, die Bw kümmert sich um ihre Schäfchen(Reservisten).... ;)

Z.b. hier ReinigKo­sten WUe 10.-15.­11.13 (SanAk Modul2), <5 Euro.

Gilt aber nicht für jede RDL. Am BWZK werden für uns die weissen Klamotten gestellt, dann werden keine ReinigKo­sten überwiesen.

Gruss