Guten Tag,
ich war letzte Woche bei der Musterung und hab da mal eine Frage. Ich muss nochmal zu einer Facharztuntersuchung wegen meinem Knie. Auf meinem Verwendungsausweis wurde der Rettungsdienst leider angekreuzt und habe jetzt die Befürchtung das ich dies nicht ausführen kann. Der Musterungsarzt meinte aber das er gern eine fachmeinung dazu haben möchte. Kann der facharzt noch den Verwendungsausweis ändern zum positiven ?
Gruß tim
Ja kann er, der Arzt bei der Musterung will ja eben seine Meinung haben bzw. seine Prognose :)
Zitat von: baumtalent am 15. April 2014, 22:49:39
Ja kann er, der Arzt bei der Musterung will ja eben seine Meinung haben bzw. seine Prognose :)
Nein, kann er nicht. Er kann lediglich dem Musterungsarzt seinen Befund mitteilen.
Nur der Musterungsarzt kann die Tauglichkeit ändern.
Zitat von: Pericranium am 15. April 2014, 23:23:23
Zitat von: baumtalent am 15. April 2014, 22:49:39
Ja kann er, der Arzt bei der Musterung will ja eben seine Meinung haben bzw. seine Prognose :)
Nein, kann er nicht. Er kann lediglich dem Musterungsarzt seinen Befund mitteilen.
Nur der Musterungsarzt kann die Tauglichkeit ändern.
Richtig, jedenfalls aus meiner Erfahrung. Da war es auch so: Der Facharzt erstellt einen Befund, der Musterungsarzt entscheidet aufgrund dessen.
Zitat von: Nienshu am 15. April 2014, 23:32:52
Richtig, jedenfalls aus meiner Erfahrung. Da war es auch so: Der Facharzt erstellt einen Befund, der Musterungsarzt entscheidet aufgrund dessen.
Genau das meinte ich auch .. Das er halt die "Meinung" des Facharztes holt, und sich dann eventuell umstimmen lässt.
Was ist denn mit deinem Knie?
Cool danke, ich hatte als Kind ein Morbus Schlatter am Knie. Diese Erkrankung wächst sich im Erwachsenenalter aus. Hab keine Beschwerden und machen Leistungssport mit diesem Knie.
Mich wundert es,dass schon ein Verwendungsausweis erstellt wurde,obwohl die Untersuchungnoch aussteht.
Kann auch sein,dass es einen anderen Grund für die Ausschlüsse gibt.
Letztendlich geht es drum,ob der Facharzt eine GZ II oder III/59 vergibt. Hängt vom genauen Befund ab. III59 wäre ein Ausschluss für Rettungsdienst.
Hat man ja bei mir auch gemacht obwohl ich noch ins BWK muss, aber halt ohne Tauglichkeitsziffer.
So weiß man schon mal wie es aussehen könnte.
Hi was bedeutet GZ II oder III/59 ? Also er meinte T2 wird es werden wenn alles in Ordnung ist!
Einfach mal nach ZDv 46/1 googeln.
Dort Anlage 3.2 durchlesen.
Es gibt für (ich sage mal jedes Organ und Körperteil) Einstufungen.
Gradation 1 bedeutet, alles ok, keine Einschränkungen, ab Gradation 2 kann es dann schon Ausschlüsse geben
und Gradation 6 bedeutet, nicht diensttauglich und positive Veränderung zeitnah nicht absehbar.
Kann ich denn den Facharzt darauf hinweisen das ich gerne zum rettungsdienst möchte und dies in seinem Bericht irgendwie einbringen soll?
Sagen kannst du es, aber ändert nichts am Urteil des Arztes.
Zitat von: Timm284 am 17. April 2014, 12:21:22
Kann ich denn den Facharzt darauf hinweisen das ich gerne zum rettungsdienst möchte und dies in seinem Bericht irgendwie einbringen soll?
Was soll das bringen? Sie können ihm auch eine Wunsch für die Mittagsspeisen in der Grundausbildung nennen. Ob das aber den Speiseplan ändert...? ???
Nur mal so als Denkanstoß: Ich würde mir mit einem vorgeschädigtem Knie nicht unbedingt einen Bereich aussuchen wo eben dieses extrem belastet wird.
ich denke nicht das der rettungsdienst eine extrem belastung ist !
Und ich kann nach 8 Jahren Rettungsdienst sagen: Doch ist er.
Zitat von: timm284 am 17. April 2014, 14:05:41
ich denke nicht das der rettungsdienst eine extrem belastung ist !
Spätestens wenn du, mit Tragestuhl, eine 120 Kg-Person 3 Stockwerke hoch tragen musst, merkst du, dass das extreme Belastung ist.
Es muss ja so eine starke Belastung sein das ich aufgrund des Rettungsdienstes T2 gemustert wurde, ich hab wirklich überall die Freigabe außer dem Rettungsdienst.. da vertrete ich 3 Kreuze.. -.-
Zitat von: Timm284 am 17. April 2014, 12:21:22
Kann ich denn den Facharzt darauf hinweisen das ich gerne zum rettungsdienst möchte und dies in seinem Bericht irgendwie einbringen soll?
Machen Sie sich schon mal vorsorglich mit dem Gedanken vertraut, dass es mit Ihrer Wunschverwendung nicht klappt und fassen Sie einen Plan B und, noch besser, auch einen Plan C in's Auge.
Zitat von: Firli am 17. April 2014, 13:45:50
Nur mal so als Denkanstoß: Ich würde mir mit einem vorgeschädigtem Knie nicht unbedingt einen Bereich aussuchen wo eben dieses extrem belastet wird.
Warum denn nicht, könnte doch irgendwann eine schöne WDB bei herausspringen.
So hab ich das nicht gemeint tut mir leid. hab jetzt bei anderen berufsbildern in der Bundeswehr geschaut und denke das Kampfpiloten größere belastungsspitzen aushalten müssen als jetzt im rettungsdienst!
Zitat von: timm284 am 17. April 2014, 14:20:54
So hab ich das nicht gemeint tut mir leid. hab jetzt bei anderen berufsbildern in der Bundeswehr geschaut und denke das Kampfpiloten größere belastungsspitzen aushalten müssen als jetzt im rettungsdienst!
Deshalb werden die ja auch noch weiter und intensiver getestet mit noch höheren Ausfallquoten als der normale "Feld-, Wald- und Wiesenbewerber".
Zitat von: BulleMölders am 17. April 2014, 14:20:19
Zitat von: Firli am 17. April 2014, 13:45:50
Nur mal so als Denkanstoß: Ich würde mir mit einem vorgeschädigtem Knie nicht unbedingt einen Bereich aussuchen wo eben dieses extrem belastet wird.
Warum denn nicht, könnte doch irgendwann eine schöne WDB bei herausspringen.
Ob mir WDB ein lebenslanges rumhumpeln wert ist?
Zitat von: timm284 am 17. April 2014, 14:20:54
So hab ich das nicht gemeint tut mir leid. hab jetzt bei anderen berufsbildern in der Bundeswehr geschaut und denke das Kampfpiloten größere belastungsspitzen aushalten müssen als jetzt im rettungsdienst!
Das sind ganz andere Belastungen. Im Rettungsdienst sind die Gelenke und gerade die Knie und der Rücken stark belastet. Mit einer Vorschädigung im Knie ist das alles andere als prickelnd.
Hab ja keine Vorschädigung als Kind hatte ich nur ein Morbus Schlatter und jetzt hab ich nur eine kleine Ossifikation an der tuberositats tibia und das wollte er überprüfen lassen.
Zitat von: timm284 am 17. April 2014, 14:33:54
Hab ja keine Vorschädigung als Kind hatte ich nur ein Morbus Schlatter und jetzt hab ich nur eine kleine Ossifikation an der tuberositats tibia und das wollte er überprüfen lassen.
Wenn das was Versautes ist, wird das gelöscht! >:(
Zitat von: wolverine am 17. April 2014, 14:48:04
Wenn das was Versautes ist, wird das gelöscht! >:(
Manchmal könnte man meinen du wärst bei der Marine gewesen, da haben die meisten auch nichts anderes im Kopf gehabt. 8)
Der soll erst einmal heiraten! Dann kann er seinen Schlatter von den kleinen Ossifikationen an der Tibia untersuchen lassen. 8)
Und weil Sie "keine Vorschädigung" haben soll da ein Facharzt drauf gucken. Paradox oder?
Wolve: Made my day :D
Genau wegen der Frage, ob deine Vorerkrankung ein Problem darstellt, wirst du zum Facharzt geschickt. Alles andere ist Spekulation.
Auch mit der Gesundheitsziffer III59 (guggst du in der ZDv 46/1 Anlage 3.2- gibbet über Google und ja, das ist die KDV-Seite, und nein 100%ig aktuell ist die nicht. Inzwischen darf man z.B. Plattfüße für den Rettungsdienst haben) wärst du T2, aber eben nicht für den Rettungsdient geeignet.
Danke aber dein Satz wiederspricht sich eiin etwas. darf man nun mit plattfüße rettungsdienst oder nicht?
Inzwischen ja- es sollte aber nur verdeutlichen, dass die im Internet verfügbare Vorschrift veraltet ist. In der Version auf der KDV-Seite ist es noch ein Ausschluss.
Hat aber nichts mit deinem Knie zu tun. Wenn der Arzt die III59 vergibt, kannst du kein Rettungsdienst bei der Bundeswehr machen
hi hab diesen satz gefunden und kann diesen nicht richtig deuten?
Werden bei der Einstellungsuntersuchung
oder Annahmeuntersuchung Gesundheitsziffern
festgestellt, die die Verwendung in der vorge
sehenen Ausbildungsreihe ausschließen, kann
von dem SanOffizier der personalbearbeitenden St
elle, mindestens in de
r Dienststellung eines
Divisionsarztes/Beratenden SanO
ffiziers, eine militärische Ausnahme (FA InspSan D 01.01)
für die Verwendung in der vorgesehene
n Ausbildungsreihe erteilt werden.
Im Ärztlichen Dienst des Wehrersatzwesens er
folgt die Erteilung einer ärztlichen Ausnahme
gemäß FA InspSan C 40.04.
Die ärztliche Ausnahme soll nur erteilt werd
en, wenn trotz körperlicher Behinderung der
Einsatz in bestimmten Funktionen möglich und
keine zusätzliche gesundheitliche Schädigung
des Soldaten oder eine Gefährdung
der Umgebung zu erwarten ist
Wenn du einen Ausschluss hast, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Ist aber bei Bewerbern ohne Vordienstzeit eher selten, dass die erteilt wird.
das kann man bestimmt beantragen oder?
Ja, das müsste beantragt werden.
Giesem Antrag dürfte mMn aber nur dann stattgegeben werden werden, wenn die Bundeswehr Sie unbedingt einstellen will - entweder, weil Sie der absolute Spitzen-Bewerber sind oder weil Sie einen äußerst seltenen Beruf mitbringen. Beides wage ich zu bezweifeln.
... Und der Antrag wird NICHT vom Bewerber gestellt . . .
So zu dem Thema kann ich was sagen :)
Ich habe auch seit dem ich 14 bin einen Morbus Schlatter am linken Knie. Letztes Jahr im Juli wurde ich dann operiert und ein Teil der Knochenstücke wurde entfernt.
Im Dezember war ich dann in Köln im AC und wurde T1 gemustert. Bei der Musterungsärztin war alles ziemlich unproblematisch, ich hatte alle Unterlagen dabei, den OP-Bericht und nen fachärztlichen Befund, daher das Ergebnis. Ich werde jetzt am 01.07 als Offizieranwärter anfangen, als Fallschirmjäger.
Klar, das Ausmaß und die Schmerzen sind von Person zu Person verschieden, aber ausgemustert wird man dafür nicht, geschweige denn, dass man sofort viele Ausschlüsse erhält.
Man KANN damit ausgemustert werden, man KANN damit einige Ausschlüsse bekommen- es hängt vom individuellen Befund ab.
Zitat von: ulli76 am 21. April 2014, 11:57:31
Man KANN damit ausgemustert werden, man KANN damit einige Ausschlüsse bekommen- es hängt vom individuellen Befund ab.
Ja okay da stimm ich zu :)
Hi der musterungsarzt meinte es wird T2 aber ich versteh nicht ganz warum er den Rettungsdienst ausgeschlossen ha, wollte er das ich zum facharzt überwiesen werde? Weil wenn er dies nicht gemacht hätte wäre ich ja schon eingeplant! Naja mal abwarten, ich hoffe es klappt noch! das heben und tragen zwischen rettungsdienst und Krankenpflege ist ja jetzt kein großer Unterschied denk ich mal weil die Krankenpflege dürfte ich beim bund machen.
Hebt man in der Krankenpflege jetzt auch im Trage-/Bergetuch über zig Etagen?
Es ist ein Unterschied. Zumal man im RD auch relativ viel Zeit auf den Knien verbringt. Ist nicht allein das Heben was da auf die Knie geht.