Hallo zusammen,
ich suche Jemand der schon Erfahrungen sammeln konnte mit der Dienstzeitverkürzung.
Folgendes Szenario trifft auf uns zu.
Ich bestreite seit 2009 meinen Dienst (SaZ12), habe bereits ein Kind bekommen und war ein Jahr in Elternzeit, jetzt habe ich meine Ausbildung als alleinerziehende Mutter erfolgreich beendet und meine Einheit wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Jahr 2015 versetzt. Mit meinem derzetigen Partner bin ich erneut schwanger geworden. Jetzt stellt sich uns die Frage wie wir die gemeinsame Zukunft gestalten können.
erstens: Ist es möglich das die Elternzeit nicht nachgedient werden muss? (die erste sowie die jetzt anstehende?)
zweitens:liegt ein Härtefall vor? Da mein jetziger Partner (eine Hochzeit ist denkbar) beruflich an unserem jetzigen Standort gebunden ist und bei Versetzung nicht mit umziehen könnte. Zudem kommt hinzu dass der Vater des erstens Kindes sein Kind ja auch sehen möchte.
drittens: aus den oben genannten Gründen vielleicht eine verkürzung der Dienstzeit wahrscheinlich?
Also einen Härtefall sehe ich nicht. Pendler, die ihre Kinder nur am Wochenende sehen, gibt es leider viele in der Bundeswehr.
In welcher AVR/auf welchem Dienstposten sitzt du? Bei einer Mangelverwendung wirds schwieriger, als wenn von deinem Dienstposten eh zu viele da sind.
Ein Personalgespräch beim BAPersBw wirkt manchmal Wunder.
Von welcher Distanz von Wohnort zum Dienstort sprechen wir denn nach der Versetzung?
Bin Rettungsassistent.
Wohin ich versetzt werde ist noch offen.
Typischer Fall von "Bei der Bundeswehr machts mir keinen Spaß mehr, Elternzeit war viel toller."
Warum sollten Sie ein Härtefall sein? Es gibt viele Soldaten mit Kindern und die kriegen das auch geregelt. Wenn Sie unbedingt rauswollen, dann beantragen Sie eine Dienstzeitverkürzung und ich (ich schließe Sie in mein Gebet ein) hoffe, Ihrem Antrag wird stattgegeben. Meine Steuergelder werden schon genug verschwendet, da muss ich Sie als Soldatin nicht auch noch durchfüttern.
Hast du eine Fachausbildung von länger als 6 Monaten bekommen?
Zitat von: Nachdenker am 25. April 2014, 10:59:09
Typischer Fall von "Bei der Bundeswehr machts mir keinen Spaß mehr, Elternzeit war viel toller."
Warum sollten Sie ein Härtefall sein? Es gibt viele Soldaten mit Kindern und die kriegen das auch geregelt. Wenn Sie unbedingt rauswollen, dann beantragen Sie eine Dienstzeitverkürzungund ich (ich schließe Sie in mein Gebet ein) hoffe, Ihrem Antrag wird stattgegeben. Meine Steuergelder werden schon genug verschwendet, da muss ich Sie als Soldatin nicht auch noch durchfüttern.
Bis auf das rot Markierte ist der Beitrag einfach Schwachfug.
Es ist durchaus zu verstehen das eine Mutter möglichst nah beim Kind sein will und nicht nur am Wochenende. Allerdings gibt es hier ein Problem. Nämlich den Beruf des Soldaten. Sie wussten bestimmt worauf Sie sich einlassen als Sie sich verpflichtet haben. Rettungsassistenten sind nicht wirklich eine Mangelverwendung. Allerdings kann sich die Bundeswehr auch nicht unbedingt über einen Überschuss beklagen.
Ihnen bleibt nur: Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen und abwarten. Würde aber mit einer Ablehnung rechnen. Härtefall liegt hier m.M.n. nicht vor.
Haben Sie den RettAss als ZAW bekommen oder mitgebracht?
Als ZAW bekommen.
Auf den Beitrag vom "nachdenker" gehe ich nicht weiter ein, ich schließe ihn jedoch in meine gebete ein und hoffe das er niemals eine familie gründen wird.
Auch ohne Antrag nach Absatz 7 kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach Absatz 4 Satz 1 verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht. 2Die Absicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, soll bereits im Rahmen der Bearbeitung eines Antrages auf Bewilligung der Elternzeit eröffnet werden. 3Die Entscheidung ist spätestens mit der Bewilligung der Elternzeit zu treffen. 4Absatz 7 bleibt im Übrigen unberührt.
Wie werden heir die Entscheidungen getroffen ob nachgedient werden soll oder nicht!?
Wann wurde die ZAW abgeschlossen?
Sie müssen verstehen dass das jetzt bei manchen rüber kommt wie "Ausbildung mitgenommen und jetzt hab ich Lust auf Familie also Bye bye Bw".
Daher gibt es 4 Szenarien:
1. Antrag stellen - abgelehnt
2. Antrag stellen - geht durch aber Sie müssen Teile der Ausbildungskosten zurückzahlen
3. Antrag stellen - geht durch und Sie zahlen keinen Cent zurück
4. Antrag nicht stellen und es machen wie viele tausende Elternteile in der BW auch. In dem Punkt hatte Nachdenker nämlich recht. Es gibt viele die es trotz der Bundeswehr schaffen ein Familienleben zu führen. Es ist schwierig aber machbar.
Und mal ganz nebenbei erwähnt: Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Nur da ich ebenfalls RettAss bin und mein Standortwechsel angeblich 2017 ansteht kann ich das ein bisschen nachvollziehen. Denn hier weiß auch noch niemand wohin mit uns.
Zitat von: camgi am 25. April 2014, 11:24:32
Auch ohne Antrag nach Absatz 7 kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach Absatz 4 Satz 1 verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht. 2Die Absicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, soll bereits im Rahmen der Bearbeitung eines Antrages auf Bewilligung der Elternzeit eröffnet werden. 3Die Entscheidung ist spätestens mit der Bewilligung der Elternzeit zu treffen. 4Absatz 7 bleibt im Übrigen unberührt.
Wie werden heir die Entscheidungen getroffen ob nachgedient werden soll oder nicht!?
Die Antwort haben Sie selbst gegeben ;)
Zitatwenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht
Es geht ja auch nicht darum ob wir es schaffen, nur wenn man sich vorher zu informieren ist unter keinen Umständen eine schelchte Idee.
Es gäbe Standorte die für uns sicherlich gut und verträglich wären.
Allerdings habe ich das Gefühl in NRW schließt quasi so gut wie alles...
So ist das Leben.
Schlieslich heist es auch Bundeswehr und nicht NRWwehr.
Darüber hätte man sich vorher Gedanken machen sollen bevor man unterschreibt.
Rheine macht 2018 dicht. Was anderes weiß ich in NRW nicht.
Da bleibt aber noch Ahlen,Münster,Aachen,Augustdorf,etc. Also viele Dienstposten für RettAss sind da noch innerhalb NRWs möglich. Allerdings sind Sie Soldat in der Bundeswehr.
Wahnsinn,
wie eine kaputte Schalplatte dieser Flexscan, habe schon einige Berichte gelesen und immer wieder wird der gleiche Senf dazu gegeben.
Das man mit 19 vielleicht nicht die notwendige Lebenserfahrung oder Weitsicht hat ist Ihnen völlig unverständlich was?
Ahlen macht 2015 dicht meines Wissens nach.
Natürlich bin ich Soldat der Bundeswehr, aber ich bin primär noch etwas anderes, vorallem nach der Dienstzeit, ein Mensch mit Wünschen und Bedürfnissen. Und das weitaus länger als meine unterschriebenen 12 Jahre.
Das SanRgt. macht dicht? Da muss ich mal ins Stationierungskonzept gucken. Bin mir da gerade unsicher.
Naja, Flexscan hat da aber recht. Die Frage ist wie Sie die Aussage aufnehmen.
Bevor ich für 12 Jahre unterschreibe setze ich mich mit den Vor- und Nachteilen des Soldatenberufs auseinander. Mit einer Versetzung ist praktisch immer zu rechnen. Dass das Ganze dann nicht unbedingt mit der Familienplanung zusammen passt ist vorhersehbar. Ihre Wünsche und Bedürfnisse sind aber erst einmal zweitrangig. Ich kann mir nicht vorstellen das es im dienstlichen Interesse ist einen fertig ausgebildeten RettAss eher gehen zu lassen. Wenn dem so ist bleibt nur die KDV Karte oder dienen bis DZE.
Ich kann beruhigen ich bin keine Platte.
Nur kommt mir bei dieser Jammerei regelmässig die Galle hoch.
Erst ZAW abstauben, dazu Gehalt kassieren. Dann zusehen das ich schnell rauskomme. Was soll man da denken?
Es gibt zigtausend KameradInnen, die ebenfalls Kinder haben und Wochenendbeziehungen führen. Diese kriegen es geregelt und jammern nicht rum.
Und mit 19 sollte man eigtl sein Handeln überblicken können. Schlieslich sagt der Gesetzgeber, das man mit 18 Volljährig ist.
Seis drum ich klink mich hier aus. Alles Gute im weiteren hoffentlich noch langem Soldatendasein.
Zitat von: Flexscan am 25. April 2014, 12:09:00
(...) Und mit 19 sollte man eigtl sein Handeln überblicken können. Schlieslich sagt der Gesetzgeber, das man mit 18 Volljährig ist. (...)
Ich schließe mich Flexscan da an. Sicher geht es nicht um Volljährigkeit von gesetzeswegen her, aber es geht um Reife. Gut, das kann man auch unterschiedlich sehen, ist aber zweitrangig.
Wieso wissen die Leute immer genau was sie für Rechte haben, wenn Sie einen Fernseher kaufen oder Garantien in Anspruch nehmen wollen/müssen? Da macht man sich dann immer im Vorfeld Gedanken, weil das Ergebnis ja schließlich positiv ist oder sein kann. Bei Verträgen wo es um Abwägung zwischen Nutzen/Ertrag und Risiko geht, sei es bei Aktien, Arbeitsverträgen oder eben der Dienstverpflichtung, dann will man sich auf sein junges Alter, die angeblich nicht stattgefundene Beratung oder gar das schlechte und/oder undurchsichtige Vetragswerk berufen. Am Ende ist dann die Gesellschaft, die Banken der Arbeitgeber oder die Bundeswehr schuld weil man da sehr gut drauf herumreiten, alle Schuld von sich auf andere schieben und nach Entschädigung oder durchgreifenden Maßnahmen geifern kann.
Jeder ist halt seines Glückes oder Schicksals Schmied und auch mit 19 sollte man in der Lage sein längerfristig zu denken und auch den Blick ins Übermorgen, ja auch mit allen möglichen Konsequenzen, werfen zu können. Und das bei allem Verständnis für die aktuelle Situation.
Macht es euch doch nicht immer so einfach.
... und ja, auch ich wiederhole mich und nein, auch ich bin keine Platte.
daher gibt es auch so gut wie kaum studien oder ausbildungsabbrecher,
mit 19 haben Sie schon die Fähigkeit und den Weitblick sich exakt für das zu entscheiden was sie in ihrem Leben machen und erreichen wollen. Manchmal entscheiden auch Lebensumstände das die eigene oder bisherige Einstellugn überdacht werden muss.
einfach zu schreiben "das hätte man sich vorher überlegen sollen" ist mMn eben zueinfach.
Das schweift nun aber zuweit vom Thema ab.
Angenommen Sie werden an den "AdW" versetzt und die Dienstzeitverkürzung wird abgelehnt + Sie müssen die Elternzeit nachdienen. Also praktisch der "worst case". Was machen Sie denn dann?
Aber es gibt auch Überlegungen, die man anstellen sollte, bevor man Kinder in die Welt setzt und eine Familie gründet. Und nicht einfach nur hoffen, dass die Bundeswehr den Wunscherfüller spielt.
Fakt ist zumindest, dass die Bundeswehr eine Menge Geld in deine Ausbildung gesteckt und bisher noch keine Gegenleistung bekommen hat. Dass deine Einheit verlegt wird, sollte auch schon ein paar Tage bekannt sein.
Warum soll jetzt dein Arbeitgeber das Nachsehen haben und nicht der deines Mannes? Oder warum kann dein Mann da beruflich überhaupt nicht weg?
Stell halt den Antrag auf Dienstzeitverkürzun und schau, was bei raus kommt.
Einen Härtefall sehe ich hier aber auch nicht.
Dich hat niemand!! gezwungen, den Vertrag mit der Bundeswehr einzugehen.
Man hat als Soldat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!!
Stell den Antrag und warte ab.
Die möglichen Szenarien hat Firli bereits erwähnt.
Also sollte die Bundeswehr der entscheidene Grund sein das ich dem Kind nicht erlauben soll/kann zu leben?
Wahnsinn was hier einige für Werte haben.
Zumal, ich habe NIE gesagt, dass wenn der Antrag nicht positiv bewertet wird oder ich Versetzt werde ich meinen Vertrag nicht erfüllen werde.
Versteht ihr nicht das es hier nicht lediglich um mich geht? Erneut kann ich mir nur wünschen das man mit solch einer Einstellung keine Familie gründet.
Das nicht- aber man sollte sich gewisse Gedanken über die Realisierbarkeit machen bevor man schwanger wird.
Dass du Soldat mit entsprechenden Pflichten bist, lässt sich ja nicht leugnen. Dass deine Einheit woanders hin geht ist auch lange genug bekannt. Und offenbar kann oder will dein Mann auch nicht weg.
Aber statt dir Gedanken zu machen, wie und ob man unter diesen Bedingungen eine Familie gründet, schaffst du einfach mal die Tatsachen und jetzt soll sich die Bundeswehr deinen Wünschen anpassen.
Falls du diesen Thread gelesen hast, sollte dir bewusst sein das ich bereits ein Kind habe.
Dementsprechend ist das Thema "gründen" hinfällig.
Mein Arbeitgeber soll sich nicht meinen Wünschen anpassen, sondern soll mit mir meine Wünsche die ich als Mensch habe versuchen zu realiseren. Undzwar so das ich meine Pflichten auch ausüben kann.
Jeder normale Arbeitgeber in der Wirtschaft bietet auch zB Teilzeit an, aber auch diese muss!!!! ich nachdienen. Ebenfalls die Elternzeit.
Nur ist die Bundeswehr kein normaler Arbeitgeber und Soldat ist kein normaler Job.
Glaubst du, im Zivilen ist es so anders?
Wenn dein Arbeitgeber pleite geht (also den "Standort schließt") und du nur Jobangebote aus Bayern bekommst, wird auch keiner von denen nen Unternehmenssitz bei dir vor der Tür gründen.
Ich glaube nicht, an eine Verkürzung, der Rest hier auch nicht. Stellen kannst du den Antrag trotzdem, aber mach dir nicht zu viele Hoffnungen.
Die Bundeswehr hat dich für die Stelle als RettAssFw eingestellt und da will sie dich jetzt auch nutzen. Dienstliche Belange gehen hierbei normalerweise vor.
Du solltest dir überlegen, ob dein Mann nicht doch den Job wechseln kann oder du zur Wochenendpendlerin wirst (oder evtl auch er).
Manch "scharfer" Kommentar hier mag dir unangemessen erscheinen, aber bedenke, dass dich keiner kennt und es genug Idioten gibt, die nur die ZAW abgreifen wollen und dann KDV stellen o.Ä.
Ansosten: Dass Bundeswehr bundesweit heißt, musst du ja vor der ersten Schwangerschaft gewusst haben, du wurdest ja nicht schwanger eingestellt.
Wollen wir mal emotionslos festhalten:
War die militärische Ausbildung mit einem erfolgreich abgeschlossenem Studium oder einer erfolgreich abgeschlossenen Fachausbildung verbunden, ist zwischen Abschluss der Ausbildung und Beendigung des Dienstverhältnisses oder dem Beginn der Freistellung vom militärischen Dienst noch eine Verwendung von mindestens drei Jahren erforderlich.
Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen befindet der Entscheidungsbefugte im Rahmen seines Ermessens. Ausnahmen liegen regelmäßig dann vor, wenn zusätzliche Umstände, wie z.B. der Wegfall des Zieldienstpostens oder fehlende Verwendungsmöglichkeiten hinzukommen und die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Ausbildungs- und Verwendungsreihe/Verwendungsreihe/Werdegangskennung Luftwaffe nicht gegeben ist.
Da ich weder sehe, dass es keinen freien Dienstposten mehr gigt, der diese Tätigkeit beinhaltet, noch dass in diesem Falle keine Umschulung möglich wäre (es ist genug Restnutzungszeit vorhanden), wird das wohl nichts werden.
Es spricht aber auch nichts dagegen, dass du an einen anderen StO versetzt wirst und dein Partner euch am WoEn besucht. Das machen hunderte.
1. Aahlen wird nicht zu gemacht sondern umgegliedert.
Da kommt meine ich ein AufklärungsBtl rein.
2. Machen sie doch einfach einen Termin mit ihrem PersFhr. Sein Job ist es eine Lösung zu finden die für beide Seiten akzeptabel ist. natürlich müssen da beide Seiten auch kompromissbereit sein. Sicherlich gibt es im BAPersBW gute und schlechte PersFhr aber mit den Kameraden kann man immer reden.