Guten Tag zusammen :)
Ich habe folgendes Anliegen: ich bin im vergangenen Jahr als OA mit Verwendung als Feldjäger und Studium in Hamburg (Politikwissenschaften) angenommen worden, habe dann nach knapp drei Monaten Gebrauch von meinem Widerruf gemacht. Nun spiele ich allerdings intensiv mit dem Gedanken, mich für das kommende Jahr erneut zu bewerben. Jetzt habe ich bereits mehrfach gelesen, dass die Ergebnisse aus den Eignungstests der OPZ bei Bestehen für drei Jahre gespeichert werden. An anderer Stelle jedoch, dass man, obwohl die Ergebnisse gespeichert werden, alle Tests erneut durchlaufen muss. ???
Kommen wir nun zu meiner/n Frage/n:
1. Wie ist das generelle Prozedere? Muss ich erneut die ganzen Schritte gehen, Bewerbung, Einladung Musterung und Tests, anschließend OPZ?
2. Müssen wirklich die gesamten Tests in der OPZ wiederholt werden? Dann verstehe ich die Speicherung der Ergebnisse für die folgenden drei Jahre nämlich überhaput nicht :o
3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine gezogen" habe? :-\
Danke schon einmal für euer Bemühen, ich hoffe ich nerve niemanden falls die Fragen bereits geäußert wurden, mit konkreten Antworten habe ich sie jedenfalls nicht gefunden :-X
Mit freundlichen Grüßen :)
Zitat1. Wie ist das generelle Prozedere? Muss ich erneut die ganzen Schritte gehen, Bewerbung, Einladung Musterung und Tests, anschließend OPZ?
2. Müssen wirklich die gesamten Tests in der OPZ wiederholt werden? Dann verstehe ich die Speicherung der Ergebnisse für die folgenden drei Jahre nämlich überhaput nicht :o
Das können andere kompetenter beantworten, wenn ich es aber richtig in Erinnerung habe, wird individuell festgelegt, was wiederholt werden muss. Dennoch würde ich gerne etwas zu Ihrer dritten Frage schreiben:
Zitat3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine gezogen" habe? :-\
Selbstverständlich wird es Ihnen zunächst ersteinmal negativ angelastet, denn wer garantiert der Bundeswehr, dass Sie es sich bei erneuter Einstellung nicht wieder anders überlegen. Sollten Sie gute Gründe für Ihren Widerruf vorbringen können, wird man es zwar nicht positiv bewerten, aber eventuell "nicht mehr ganz so negativ". Dafür rechtfertigen werden Sie sich aber sehr wahrscheinlich müssen.
Zumindest das Psychologengespräch wirst du machen, den Rest wahrscheinlich nicht.
Zitat von: Erneuerer12 am 18. Mai 2014, 14:19:22
3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine gezogen" habe? :-\
ja wird es, denn
Du hast Dich selber verpflichtet und bist nicht verpflichtet worden.
Niemand hat Dich damals gezwungen.
Wer sagt denn, das Du diesesmal durchhälst?
Warum hast du denn so schnell gekündigt und was hat sich inzwischen an den Gründen geändert?
Ich danke euch bis hier schon für eure Antworten, das hat zumindest schonmal ein wenig Licht ins Dunkel bringen können :)
Zitat von: ulli76 am 18. Mai 2014, 14:31:14
Warum hast du denn so schnell gekündigt und was hat sich inzwischen an den Gründen geändert?
Letzten Endes war meine Entscheidung vor allem von Unsicherheit im Privatleben geprägt und hatte nichts mit Unzufriedenheit oder Zweifel dem Beruf/Berufsbild als solches gegenüber zu tun. Da sich der private Rahmen aber entscheidend geändert hat, fühle ich mich durchaus in der Lage, wieder diesen Weg einzuschlagen und bin sicher, diesen auch bewältigen zu können.
Guten Tag zusammen!
Da ich jetzt selber die Antwort auf mein gestellte Frage weiß, werde ich sie hier nun kurz für alle, die sich eventuell das Gleiche fragen, aufdröseln.
Ich habe mich wieder als OA beworben, wie jeder Ungediente ebenfalls. Habe dann eine Einladung NUR zu den ärztlichen Tests in Köln bekommen, Eignung samt Zusage für eine Einstellung in die Jägertruppe mit Politikwissenschaftsstudium sofort im Anschluss bekommen. Das heißt, ich musste wider Erwarten nicht den Sporttest wiederholen (und das obwohl dieser in der Zwischenzeit vom PFT auf BFT umgestellt wurde und meines Erachtens nach die Ergebnisse meines Tests NOCH unaussagekräftiger sind als sie nach 2 Jahren ohnehin schon sind, aber gut :o ), musste weder die ganzen Logik- und Intelligenztests, Gruppenverfahren, noch das psychologische Gespräch hinter mich bringen.
Abschließend lässt sich also sagen: viel Geschiss um nichts, es war einfacher als erwartet, was mich einerseits freut, mich andererseits aber auch nachdenklich macht, weil ich es durchaus richtig gefunden hätte zumindest den Sporttest und das Psychologische Gespräch noch einmal absolvieren zu müssen. Aber gut, ich will mich nicht beschweren, ich bin durchaus glücklich dass es so unkompliziert funktioniert hat.
Mit besten Grüßen :)
Das ist aus dem Grund so einfach weil die Eignung zum Offizier ab Eignungsfeststellung 3 Jahre (vorbehaltlich gesundheitlicher Tauglichkeit) gültig ist. Und da der CAT, PMO, das Interview, das Gruppensituationsverfahren und der BFT rein zur Feststellung der Eignung zum Offizier dienen, werden diese Tests erst nach Ablauf der 3 Jahre wiederholt.
Ob das sinnvoll oder aussagekräftig ist? Keine Ahnung... aber so ist es nun mal.
Da gebe ich dir Recht Roadrunner, hab dennoch nicht erwartet dass das ganze so ganz ohne Neuaufwand von Statten geht, freu mich trotzdem drüber :)
Wird einem aber genauso nach der erfolgreichen Eignungsfeststellung gesagt.
Hättest also wissen
Aber auch gut, freu dich.
Wann geht's los ich nehme an 1.7.16?
Ich war mir des Erhalts für 3 Jahre nach erfolgreichem Bestehen auch sicher, genauso wie der Speicherung für 1 Jahr bei Nichtbestehen. Als ich meine Bewerbung beim zuständigen Karrierecenter abgegeben habe und mich beim Hauptfeldwebel nochmal absichern wollte zur Prozedur war seine Antwort: "Na das wüsste ich jetzt aber nicht. Wäre zwar schöner für Sie müssten Sie nicht nochmal alles durchlaufen, soweit ich weiß müssen Sie aber alles nochmal wiederholen." Daher hatte ich mich auch damit abgefunden die OPZ zumindest zu Teilen noch einmal zu durchlaufen :o
Nein, 1.7.15 in Munster. Wo geht es für dich los? Hatte deinen Namen meine ich vorhin auch schon in dem Beitrag für die Offizieranwärter gesehen..? :)
Hammelburg 1./ OA Btl 2
Btw. Es heißt ACFüKrBw und nicht mehr OPZ
Es kann trotzdem sein, dass das Verfahren für andere Bewerber abweicht. Dieses wird jeweils individuell festgelegt.
Ich schließe mich kurz diesem etwas älteren Thread an, da meine Frage starken thematischen Bezug zu diesem hat.
Folgende Situation: Ich habe meine Ausbildung als OA (Laufbahn mit Studium) im Jahr 2014 abgebrochen[Nach weniger als 2 Monaten]. Im Nachhinein bedaure ich diese Entscheidung. Ich befinde mich momentan in einem dualen Studium, das ich auch gerne abschließen will (voraussichtlich Ende 2018; ein zweiter Abbruch, also damalige OA-Ausbildung und jetziges Studium kommt nicht Frage), jedoch interessiere ich mich auch für den Wiedereinstieg in die Offizierslaufbahn.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, da mir im Karrierechat mit der Bundeswehr teilweise widersprüchliche Antworten entgegenkamen.
- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Über Hindernisse im Interview mit dem Prüfoffizier und der Psychologin, die mir durch meinen Widerruf entstanden sind, bin ich mir bewusst.
Ich bin dankbar für jede Antwort.
Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
Nein, das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen für die Zulassung zur "normalen" Offizierslaufbahn mit Studium sind das Bestehen des Eignungstests im ACFüKrBw mit entsprechend gutem Ergebnis sowohl für die Offizierseignung wie auch für die Studieneignung, eine Hochschulzugangsberechtigung (Fach-/Abitur), und ein Maximalalter bei der Bewerbung von 29 Jahren.
Ob Du darüber hinaus Berufs- oder akademische Bildung mitbringst, ist egal. Allerdings ist das dann eben nicht die Seiteneinsteigerlaufbahn, d.h. Du fängst im Gegenteil zum zivilen Status wieder bei 0 an (Sold und Rang!).
In der Seiteneinsteigerlaufbahn ist kein weiteres Studium vorgesehen, da die Bw mit der Einstellung ja explizit das vorhandene nutzen möchte. Dafür wird man auch mit entsprechendem Rang und Sold entlohnt.
Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Heißt jetzt ACFüKrBw ;)
Es ist nicht nur möglich, sondern im Rahmen einer neuen Bewerbung
nötig, die Offizierseignung neu abzulegen, wenn die alte abgelaufen ist. Umgekehrt ist es innerhalb des Gültigkeitszeitraumes
nicht möglich, die Eignung neu abzulegen, um ggfs das Prüfergebnis zu verbessern.
Viel Erfolg dabei! Wenn deine Motivation passt und Du dein jetziges Studium gut abschließt, sollte der frühere Widerruf bei der Wiederbewerbung nach meiner Einschätzung keine ernsthafte Hürde darstellen.
Die wichtigere Frage für Dich ist: willst Du nochmal als Rekrut einsteigen und nochmal ein (stressiges) Studium durchziehen, oder eben doch lieber im bereits gelernten Beruf arbeiten?
Schon mal über die Variante ROA nachgedacht?
Ähm, mir scheint, der TE ist auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive. Wieso also sollte er sich mit einem "Hobby" auseinandersetzen? :o
Weil er so schonmal seine Offz. Ausbildung beginnen könnte ohne dass seine Eignung verfällt. Die Module finden doch jetzt eh nur noch an den Wochenenden statt. Und Reserve als "Hobby" abzutun finde ich reichlich lächerlich. Das können Sie ja mal den "Berufsreservisten" erzählen oder den RSUKr. Der Einstieg über die Reservelaufbahn ist halt was das nicht jeder gleich auf dem Schirm hat. Daher meine Anmerkung.
Ich tue doch nichts ab, ich habe hier schon anderweitig geschrieben, dass Reservisten Gutes und Sinnvolles leisten. Ich habe "Hobby" deshalb bewusst apostrophiert.
Aber Fakt ist doch, dass ROA einen karrieretechnisch bestenfalls flankierend weiterbringt. Gerade RSU würde ich eher als gutes mehr oder minder ehrenamtliches Engagement betrachten, aber sicher weniger als etwas, das einem beruflich großartig weiterhilft, sieht man von "weichen Faktoren" einmal ab.
Und von einem "Einstieg über die Reservelaufbahn" zu sprechen...naja, mich würde mal interessieren, wie viele dann tatsächlich in eine aktive Laufbahn übernommen werden, allzu viele sollten das nicht sein.
Das mag daran liegen, dass viele sich nicht für eine aktive Laufbahn
Entscheiden. Fakt ist aber, dass die Ausbildung der ROAs besonders für Studierende gut machbar ist und anschließend der Wechsel in die aktive Verwendung möglich ist. Bei Eignung und Bedarf. Der TE müsste dann also nicht nochmal seine OffzEignung fetstellen lassen und sich dem Risiko aussetzen diese evtl nicht mehr zu bekommen in 3 Jahren. Da wäre er dann aber u.U. schon Leutnant oder Oberfähnrich. Daher wollte ich diese Möglichkeit aufzeigen. So könnte er sein Studium fertig machen und zeitnah Offz werden.
Leider ist meine Freizeit durch das duale Studium (keine Semesterferien o.Ä.) stark eingeschränkt, sonst hätte ich den ROA adw auch bereits in Betracht gezogen.
Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten!
Die Präsensphasen finden aber seit neuestem überwiegend an den Wochenendem statt.
Alles klar.
Ich hätte noch eine Frage zur Gültigkeit der Offizierseignung.
Muss diese zur Einplanung beim AcFüKrBW vorliegen oder auch zum Dienstantritt?
Bsp Offizierseignung von 06/2014, erneute Bewerbung am 1.3.17 für einen Dienstantritt zum 1.10.18 bei der Luftwaffe (da jetziges Studium im September 2018 abgeschlossen wird).
Zitat von: Ralf am 31. März 2016, 05:33:33
Die Eignung ist 2 Jahre gültig.[...]
Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. Bedeuten 2 Jahre hier konkret 24 Monate oder wäre eine Eignung von 02/2015 Beispielsweise auch noch für 07/2017 gültig?
Grundsätzlich heißt es "2 Jahre" und nicht "2 Kalenderjahre". Davon ab kann die PersGOrg auch von dem Zeitraum im Positiven wie Negativen abweichen, wenn sie das für geboten hält. Selbst erlebt bei einem Bewerber, der 2 mal seine Einplanung zurückgegeben hat und dann ein drittes Mal wollte. Zum Prüfgespräch eingeladen und OffzEignung aberkannt.