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Wiedereinstellung nach Widerruf als OA

Begonnen von Erneuerer12, 18. Mai 2014, 14:19:22

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Erneuerer12

Guten Tag zusammen  :)

Ich habe folgendes Anliegen: ich bin im vergangenen Jahr als OA mit Verwendung als Feldjäger und Studium in Hamburg (Politikwissenschaften) angenommen worden, habe dann nach knapp drei Monaten Gebrauch von meinem Widerruf gemacht. Nun spiele ich allerdings intensiv mit dem Gedanken, mich für das kommende Jahr erneut zu bewerben. Jetzt habe ich bereits mehrfach gelesen, dass die Ergebnisse aus den Eignungstests der OPZ bei Bestehen für drei Jahre gespeichert werden. An anderer Stelle jedoch, dass man, obwohl die Ergebnisse gespeichert werden, alle Tests erneut durchlaufen muss. ???
Kommen wir nun zu meiner/n Frage/n:

1. Wie ist das generelle Prozedere? Muss ich erneut die ganzen Schritte gehen, Bewerbung, Einladung Musterung und Tests, anschließend OPZ?
2. Müssen wirklich die gesamten Tests in der OPZ wiederholt werden? Dann verstehe ich die Speicherung der Ergebnisse für die folgenden drei Jahre nämlich überhaput nicht  :o
3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine  gezogen" habe?  :-\

Danke schon einmal für euer Bemühen, ich hoffe ich nerve niemanden falls die Fragen bereits geäußert wurden, mit konkreten Antworten habe ich sie jedenfalls nicht gefunden  :-X

Mit freundlichen Grüßen  :)

dunstig

Zitat1. Wie ist das generelle Prozedere? Muss ich erneut die ganzen Schritte gehen, Bewerbung, Einladung Musterung und Tests, anschließend OPZ?
2. Müssen wirklich die gesamten Tests in der OPZ wiederholt werden? Dann verstehe ich die Speicherung der Ergebnisse für die folgenden drei Jahre nämlich überhaput nicht  :o

Das können andere kompetenter beantworten, wenn ich es aber richtig in Erinnerung habe, wird individuell festgelegt, was wiederholt werden muss. Dennoch würde ich gerne etwas zu Ihrer dritten Frage schreiben:

Zitat3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine  gezogen" habe?  :-\

Selbstverständlich wird es Ihnen zunächst ersteinmal negativ angelastet, denn wer garantiert der Bundeswehr, dass Sie es sich bei erneuter Einstellung nicht wieder anders überlegen. Sollten Sie gute Gründe für Ihren Widerruf vorbringen können, wird man es zwar nicht positiv bewerten, aber eventuell "nicht mehr ganz so negativ". Dafür rechtfertigen werden Sie sich aber sehr wahrscheinlich müssen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Zumindest das Psychologengespräch wirst du machen, den Rest wahrscheinlich nicht.
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Flexscan

Zitat von: Erneuerer12 am 18. Mai 2014, 14:19:22
3. Wird es mir negativ angelastet, dass ich bereits einmal verpflichtet wurde und die "Reißleine  gezogen" habe?  :-\

ja wird es, denn Du hast Dich selber verpflichtet und bist nicht verpflichtet worden.
Niemand hat Dich damals gezwungen.
Wer sagt denn, das Du diesesmal durchhälst?
MkG Flex
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ulli76

Warum hast du denn so schnell gekündigt und was hat sich inzwischen an den Gründen geändert?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Erneuerer12

Ich danke euch bis hier schon für eure Antworten, das hat zumindest schonmal ein wenig Licht ins Dunkel bringen können  :)

Zitat von: ulli76 am 18. Mai 2014, 14:31:14
Warum hast du denn so schnell gekündigt und was hat sich inzwischen an den Gründen geändert?

Letzten Endes war meine Entscheidung vor allem von Unsicherheit im Privatleben geprägt und hatte nichts mit Unzufriedenheit oder Zweifel dem Beruf/Berufsbild als solches gegenüber zu tun. Da sich der private Rahmen aber entscheidend geändert hat, fühle ich mich durchaus in der Lage, wieder diesen Weg einzuschlagen und bin sicher, diesen auch bewältigen zu können.

Erneuerer12

Guten Tag zusammen!

Da ich jetzt selber die Antwort auf mein gestellte Frage weiß, werde ich sie hier nun kurz für alle, die sich eventuell das Gleiche fragen, aufdröseln.

Ich habe mich wieder als OA beworben, wie jeder Ungediente ebenfalls. Habe  dann eine Einladung NUR zu den ärztlichen Tests in Köln bekommen, Eignung samt Zusage für eine Einstellung in die Jägertruppe mit Politikwissenschaftsstudium sofort im Anschluss bekommen. Das heißt, ich musste wider Erwarten nicht den Sporttest wiederholen (und das obwohl dieser in der Zwischenzeit vom PFT auf BFT umgestellt wurde und meines Erachtens nach die Ergebnisse meines Tests NOCH unaussagekräftiger sind als sie nach 2 Jahren ohnehin schon sind, aber gut  :o ), musste weder die ganzen Logik- und Intelligenztests, Gruppenverfahren, noch das psychologische Gespräch hinter mich bringen.

Abschließend lässt sich also sagen: viel Geschiss um nichts, es war einfacher als erwartet, was mich einerseits freut, mich andererseits aber auch nachdenklich macht, weil ich es durchaus richtig gefunden hätte zumindest den Sporttest und das Psychologische Gespräch noch einmal absolvieren zu müssen. Aber gut, ich will mich nicht beschweren, ich bin durchaus glücklich dass es so unkompliziert funktioniert hat.

Mit besten Grüßen  :)

Roadrunner1987

Das ist aus dem Grund so einfach weil die Eignung zum Offizier ab Eignungsfeststellung 3 Jahre (vorbehaltlich gesundheitlicher Tauglichkeit) gültig ist. Und da der CAT, PMO, das Interview, das Gruppensituationsverfahren und der BFT rein zur Feststellung der Eignung zum Offizier dienen, werden diese Tests erst nach Ablauf der 3 Jahre wiederholt.

Ob das sinnvoll oder aussagekräftig ist? Keine Ahnung... aber so ist es nun mal.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN

Erneuerer12

Da gebe ich dir Recht Roadrunner, hab dennoch nicht erwartet dass das ganze so ganz ohne Neuaufwand von Statten geht, freu mich trotzdem drüber  :)

Roadrunner1987

Wird einem aber genauso nach der erfolgreichen Eignungsfeststellung gesagt.

Hättest also wissen

Aber auch gut, freu dich.
Wann geht's los ich nehme an 1.7.16?
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
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Erneuerer12

Ich war mir des Erhalts für 3 Jahre nach erfolgreichem Bestehen auch sicher, genauso wie der Speicherung für 1 Jahr bei Nichtbestehen. Als ich meine Bewerbung beim zuständigen Karrierecenter abgegeben habe und mich beim Hauptfeldwebel nochmal absichern wollte zur Prozedur war seine Antwort: "Na das wüsste ich jetzt aber nicht. Wäre zwar schöner für Sie müssten Sie nicht nochmal alles durchlaufen, soweit ich weiß müssen Sie aber alles nochmal wiederholen." Daher hatte ich mich auch damit abgefunden die OPZ zumindest zu Teilen noch einmal zu durchlaufen  :o

Nein, 1.7.15 in Munster. Wo geht es für dich los? Hatte deinen Namen meine ich vorhin auch schon in dem Beitrag für die Offizieranwärter gesehen..? :)

Roadrunner1987

Hammelburg 1./ OA Btl 2
Btw. Es heißt ACFüKrBw und nicht mehr OPZ
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN

Ralf

Es kann trotzdem sein, dass das Verfahren für andere Bewerber abweicht. Dieses wird jeweils individuell festgelegt.
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geronimoo

Ich schließe mich kurz diesem etwas älteren Thread an, da meine Frage starken thematischen Bezug zu diesem hat.

Folgende Situation: Ich habe meine Ausbildung als OA (Laufbahn mit Studium) im Jahr 2014 abgebrochen[Nach weniger als 2 Monaten]. Im Nachhinein bedaure ich diese Entscheidung. Ich befinde mich momentan in einem dualen Studium, das ich auch gerne abschließen will (voraussichtlich Ende 2018; ein zweiter Abbruch, also damalige OA-Ausbildung und jetziges Studium kommt nicht Frage), jedoch interessiere ich mich auch für den Wiedereinstieg in die Offizierslaufbahn.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, da mir  im Karrierechat mit der Bundeswehr teilweise widersprüchliche Antworten entgegenkamen.

- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall  voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Über Hindernisse im Interview mit dem Prüfoffizier und der Psychologin, die mir durch meinen Widerruf entstanden sind, bin ich mir bewusst.

Ich bin dankbar für jede Antwort.

SDW

Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall  voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
Nein, das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen für die Zulassung zur "normalen" Offizierslaufbahn mit Studium sind das Bestehen des Eignungstests im ACFüKrBw mit entsprechend gutem Ergebnis sowohl für die Offizierseignung wie auch für die Studieneignung, eine Hochschulzugangsberechtigung (Fach-/Abitur), und ein Maximalalter bei der Bewerbung von 29 Jahren.
Ob Du darüber hinaus Berufs- oder akademische Bildung mitbringst, ist egal. Allerdings ist das dann eben nicht die Seiteneinsteigerlaufbahn, d.h. Du fängst im Gegenteil zum zivilen Status wieder bei 0 an (Sold und Rang!).
In der Seiteneinsteigerlaufbahn ist kein weiteres Studium vorgesehen, da die Bw mit der Einstellung ja explizit das vorhandene nutzen möchte. Dafür wird man auch mit entsprechendem Rang und Sold entlohnt.

Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Heißt jetzt ACFüKrBw ;)
Es ist nicht nur möglich, sondern im Rahmen einer neuen Bewerbung nötig, die Offizierseignung neu abzulegen, wenn die alte abgelaufen ist. Umgekehrt ist es innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht möglich, die Eignung neu abzulegen, um ggfs das Prüfergebnis zu verbessern.

Viel Erfolg dabei! Wenn deine Motivation passt und Du dein jetziges Studium gut abschließt, sollte der frühere Widerruf bei der Wiederbewerbung nach meiner Einschätzung keine ernsthafte Hürde darstellen.

Die wichtigere Frage für Dich ist: willst Du nochmal als Rekrut einsteigen und nochmal ein (stressiges) Studium durchziehen, oder eben doch lieber im bereits gelernten Beruf arbeiten?

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