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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:19:06

Titel: fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:19:06
Guten Abend!
Mein Name ist Florian und ich komme aus der Rhön.
Ich war bis gestern SaZ 4 und wurde fristlos nach 55/5SG entlassen.
Hintergrund:
Im Jahre 2010 kommentierte ich ein bild auf Facebook was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Straftat nach 86a stgb darstellt. Hierzu wurde ich zu einer Jugendstrafe von 900 Euro verurteilt. (Verurteilung erfolgte im Februar 2014) 1.4.2012 bin ich direkt als saz 4 zu den Pionieren und jetzt hat man mich aufgrund meiner freien Meinungsäußerung fristlos nach 55/5 entlassen. Ich habe mir während meiner Dienstzeit nichts zu Schulden kommen lassen und jetzt sitze ich auf der Straße. Hat jemand eine Idee ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sinn macht? Bzw was hab ich noch für Möglichkeiten? Wäre super, wenn jemand hierzu ne Hilfestellung geben könnte.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: KlausP am 07. Juni 2014, 23:35:23
Ihre Jugendstrafe setzt sich aus wie vielen Tagessätzen zusammen?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Marc am 07. Juni 2014, 23:37:14
Hast du das schwebende Verfahren bei deiner Bewerbung und/oder während des Einstellungsverfahrens angegeben?
Vermute nicht, und selbst wenn: bei einer Verurteilung aufgrund des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen kann man die charakterliche Eignung eines Soldaten durchaus in Frage stellen und dementsprechend eine Entlassung nach §55 (5) SG einzuleitne.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:48:17
Es sind 20 tages sätze

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:49:16
Das Verfahren wurde nach ausspionieren meinerseits durch mein Te Fhr gemeldet

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:50:51
Das war von Anfang an eine Schlammschlacht innerhalb des standortes nach versetzung.

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Marc am 07. Juni 2014, 23:52:36
Ah, also nicht angegeben, nicht selbst gemeldet und dementsprechend unter Angabe falscher Tatsachen zum Zeitsoldaten ernannt worden. Sorry, aber damit bist du mit Recht entlassen worden und eine Klage vorm Verwaltungsgericht würde wohl hauptsächlich teuer für dich werden.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:54:24
Als OG hat man halt keine Chance gegen einen SFw. Und wenn man sich beschwert ,bekommt man so wortfetzen wie "so ist er halt" and den kopf geworfen.

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:55:09
Es gab kein Verfahren vor meiner Dienstzeit

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Paule79 am 07. Juni 2014, 23:56:21
Was für wirres Zeug.....

Wann war deine Einstellung und wann wusstest du das ein Verfahren gegen dich eröffnet worden ist?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:56:36
Und als Zivilist gibts ja anscheinend keine freie Meinungsäußerung

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Marc am 07. Juni 2014, 23:57:23
Ah, nicht das Verfahren wurde von deinem TE Fhr gemeldet, sondern dein Kommentar auf facebook, der dann zur Verurteilung geführt hat? Oder wie jetzt?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:57:42
Einstellung war zum 1.4. 2012 und das verfahren wurde im Februar 2013 vom Zugführer eingeleitet

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 07. Juni 2014, 23:58:07
Genau Marc

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 00:03:45
Und der Kommentar zum Bild wurde in ca 6 2010 vorgenommen also gut 2 jahre vor meiner Einstellung als SaZ

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Paule79 am 08. Juni 2014, 00:11:24
Offensichtlich spielte der Zeitpunkt für das Gericht keine Rolle.

Nimm dir einen Rechtsanwalt. Der soll das prüfen. Mir erschließt sich 55/5 gerade nicht zu deinem Fall.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 00:14:40
Mein s3 und mein "Leih TeFhr" hat das auch komplett geschockt

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 00:16:09
In der Begründung sind mindestens 3 Tatsachen völlig verdreht

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Paule79 am 08. Juni 2014, 00:21:59
Hier wird dir dazu niemand helfen können. Dazu müssten alle Vorgänge offen gelegt werden und davon rate ich dir dringend ab.

Rechtsanwalt und los geht's.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 00:40:41
Ja , nur muss es halt erstmal Dienstag werden

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 00:56:59
Die Geschichte ist komplett wirr und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch, denn einiges, was hier gesagt wurde, ist völlig ausgeschlossen.

1. Sie faseln etwas von einer Jugendstrafe. Unter diesem Begriff versteht man eine Gefängnisstrafe für Jugendliche, welche nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dann faseln Sie etwas von 20 Tagessätzen... kleiner Tip: Im Jugendstrafrecht gibt es überhaupt keine Geldstrafen! Also wurden Sie offensichtlich nach allgememeinem (Erwachsenen-)Strafrecht verurteilt. Wer schon nicht sein eigenes Strafverfahren kapiert (an welchem man wohl Interesse haben sollte), kapiert auch einiges anderes nicht.

2. § 55 Abs. 5 SG setzt zunächst mal voraus, dass Sie ein Dienstvergehen begangen haben, also gegen eine soldatische Pflicht verstoßen haben. Ich sehe hier weit und breit kein Dienstvergehen, weil Sie zum Zeitpunkt der Tat noch kein Soldat waren und demzufolge überhaupt keine Dienstpflichten hatten, gegen welche man hätte verstoßen können. Ein Einstellungsbetrug wird daher üblicherweise nach § 55 Abs. 4 (!) entlassen. Daher müsste man konkret wissen, warum Sie entlassen wurden.

3. Es ist fundamentaler Schwachsinn, hier irgendwem erzählen zu wollen, man sei angeblich wegen seiner "Meinungsfreiheit" entlassen worden. Der Grund steht ausführlich in den Entlassungschreiben drin und vielleicht sollte man sich auf diese Begründung beschränken, wenn man ernsthaft einen Ratschlag erwartet.

4. Das Thema (Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen) ist ausgesprochen ernst und da versteht die Bundeswehr zurecht keinen Spaß.

5. Sie haben das Recht, den üblichen Rechtsweg zu beschreiten. Zunächst Beschwerde einlegen gegen die Entlassungsverfügung (innerhalb eines Monats) und danach - falls das nicht klappt - können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dazu empfiehlt sich ein Anwalt. Zu den Erfolgsaussichten lässt sich bei dieser wirren Schilderung aber schlichtweg gar nichts sagen.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:27:30
http://www.infranken.de/regional/bad-kissingen/exklusiv/Hitlerbild-auf-Facebook-wird-Zeitsoldaten-zum-Verhaengnis;art127910,642992

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:31:32
Ich war Obergefreiter

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 01:35:14
Mal ganz im ernst, was erwartest du jetzt? Momentan sind Hitler-Memes zwar ziemlich im kommen, aber dazu zählt sicher nicht so ein dummes Bild. Sowas zu posten zeigt einfach, dass du anscheinend überhaupt nicht wirklich weist, was du eigentlich so schreibst (was miguhamburg ja auch schon realtiv gut zusammengefasst hat9
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Der StUffz am 08. Juni 2014, 01:37:47
Also auch im Notfall einer Verwarnung.

Da fällt mir nir ein.

DEPP

Ob 17, jünger oder älter sowas sollte man wissen!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:38:12
Wie gesagt, ich habe das bild kommentiert mit dem Wortlaut: ich glaub, dass ist ohne worte.

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:38:53
Ich hab nichts geliked oder sonstiges

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:39:16
Nur meine Meinung dazu geäußert

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 01:39:21
Das aber nur zu dir. Ganz oberflächlich betrachtet, finde ich diesen Sachverhalt mehr als lächerlich. Man kann alles übertreiben und dieses extreme Distanzieren zum dritten Reich (was ja im Fall hier eine Entlassung zur Folge hatte, weil jemand mit 17 ein Bild von Hitler gepostet hat) ist wirklich ein Paradebeispiel dafür.

Was ist jetzt mit dem Großteil der Jugend die Hitler-Memes auf 9gag liken? Auch direkt bei Abgabe der Bewerbung ablehnen?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: miT am 08. Juni 2014, 01:39:37
Gehen wir mal davon aus, dass würde alles so stimmen was dort geschrieben ist und dass meine Meinung in Wirklichkeit keine Relevanz hat, finde ich es diese Aktion harter Tobak. Ich kann diese Verurteilung so nicht stützen aus sicht eines Zivilisten und würde mich selber mit allen Mitteln die mir zur verfügung stehen inkl. Medien wehern bis aufs Blut. Man sollte sich an das deutsche Recht halten und gewisse Dinge sind mit Sicherheit nicht dazu geeignet um Scherze darüber zu machen, doch die veröffentlichte form bietet meines Erachtens nach keine Grundlage einer solchen Bestrafung. Das hat ein Gericht nun offenbar anders gesehen, Menschlich.... Wie gesagt ich kann nur für mich selber sprechen.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:43:23
Der Richter sagte damals, dass man den Wortlaut für oder gegen mich einsetzen kann und er setzt es jetzt mal gegen mich und damit war die Diskussion beendet

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:45:57
Das Urteil hat von uns keiner verstanden und der Staatsanwalt forderte 3000 euro Geldstrafe.  Der war richtig enttäuscht,  als der Richter 900 veranschlagt hat

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 01:46:41
Vor allem die angeführte Rechtsgrundlage für die Verurteilung ist eigentlich mehr zum Lachen, als zum Nachdenken ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen")

Dazu zählst also laut Meinung der Strafkammer und des Staatsanwalt ein Bild von Hitler, mit einem ausgedachten Zitat, dass an die Werbung einer Kreditkarten Firma angelehnt ist? Also wie mein Vorposter bereits schrieb, nur unter dem Punkt, dass das alles wirklich SO passiert ist.

Kennt jemand die Obersalzberg Parodie von Switch? Können die sich auch direkt auf eine Anzeige einstellen?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:46:51
Aber bei ihm hatte das glaube ich persönliche Gründe

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:47:38
Nein, das ist künstlerische Freiheit

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:48:47
Die verdienen damit ihr geld, wovon der staat auch was hat und dann ists ok...

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: miT am 08. Juni 2014, 01:53:15
Schätzelein, leg dich erstmal schlafen, morgen gönnst du dir 2-3 kühle Bier, am Montag schläfst du dich aus. Und am Dienstag gehst du gegen dieses Urteil vor, denn ich wiederhole, WENN ES SIXH SO!!! zugetragen hat, konmt damit niemand in der welt durch. Niemand! 
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 01:57:00
Ich hoffe auf das Gute im Menschen und auf wiedereinstellung. Wovon ich aber die nächsten 3 monate leben und meine Rechnungen bezahlen soll, weis ich auch noch nicht

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Verteidiger am 08. Juni 2014, 07:45:57
Irgendwie versteh ich diesen Fall nicht. Selbst wenn Sie ein Hitler Bild teilen macht man sich doch nicht strafbar. Oder darf man jetzt keine Bilder von hohen Nazis veröffentlichen wegen Verwendung Verfassungsfeindlicher Symblole? Wenn ja ist das komplett lächerlich. Wenn man wegen Verwenden von Witzen, auch solchen die deutlich härter sind als dieser, rausgeschmissen wird, dann würde die Bundeswehr doch recht schnell auf 10000 Mann/Frau zussammen schrumpfen. Vorallem wenn ich an diese Welle von "Schwarzer Humor Seiten" vor knapp 2 Jahren denke, war dieser Witz nichts. Ich wüßte mal gerne was in ihrer TE vorgegangen ist, denn in einer "normalen" kontroliert eine StFw nicht die Facebookseiten seiner Leute und guckt wem er was anhängen kann. Da muss es bei Ihnen ja mega geknallt haben.  :-\
Auch versteh ich nicht wie das Landgericht dem Amtsgericht auch noch in der Urteilsverkündung folgen kann. Auch verstehe ich nicht wie man mit 17 Jahren nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden kann.
Am Ende stellt sich bei mir die Frage, ob wir wieder soweit sind Witze zu verbieten
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 08:57:24
Zumindest strafrechtlich wird die Sache etwas klarer. Der Fragesteller wurde vermutlich zu einer Geldauflage im Sinne des § 15 JGG verurteilt. Das ist aber etwas völlig anderes als eine Geldstrafe im Erwachsenenstrafrecht.

Offen bleibt, was die Begründung für die fristlose Entlassung ist. Wie schon gesagt, wenn man kein Soldat ist, kann man auch kein Dienstvergehen begehen.

Vermutlich geht es darum, dass das Bild vom Fragesteller auch noch dann verwendet wurde, als er schon Soldat war. Ich könnte mir vorstellen, dass hier ggf. eine Dauertat vorliegt. Offensichtlich war der Beitrag des Fragestellers bei Facebook ja dauerhaft bei Facebook zu lesen. Solange also das Posting bei Facebook online war, liegt also auch das Fehlverhalten vor. Vielleicht ist das die Begründung, wieso man auch eine Verletzung der Dienstpflichten gesehen hat.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Flexscan am 08. Juni 2014, 08:58:18
Zitat von: Verteidiger am 08. Juni 2014, 07:45:57
Oder darf man jetzt keine Bilder von hohen Nazis veröffentlichen wegen Verwendung Verfassungsfeindlicher Symblole?

Genau das ist der springende Punkt.
Hitler-Bilder etc zählen als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole. Und diese sind nunmal verboten.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 09:04:04
ZitatHitler-Bilder etc zählen als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole.

Ja, ich habe eben auch nochmal nachgeschlagen. Ein Kopfbild von Hitler gilt dann als Kennzeichen der NSDAP (und damit als verfassunsgfeindlich), wenn es sich um ein (Partei-)amtliches Portraitbild handelt. Andere Bilder von Hitler fallen aber nicht darunter.

Ich vermute, strafrechtlich ist hier seitens des Amtsgerichts alles richtig gemacht worden. Das mag zwar vielleicht dem ein oder anderen nicht gefallen, aber die Rechtslage ist nunmal so.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Flexscan am 08. Juni 2014, 09:25:13
Mein Mitleid hält sich bei solchen Deppen wirklich in Grenzen.
Selbst als 17jähriger sollte man sein Handeln einschätzen können.
Meiner Meinung nach hätte es mangels charakterlicher Eignung erst gar nicht zu einer Ernennung als SAZ kommen dürfen.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: OSG Oschi am 08. Juni 2014, 09:37:55
Also "mangels Charakterlicher Eignung"  finde ich wegen sowas etwas hart. 

Er hat das Bild ja nicht selbst gepostet wenn ich es richtig verstanden habe, sondern nur kopiert.

Mal ganz abgesehen von der  Rechtslage, aber alle Welt  macht im Netz auf Seiten wie 9gag Witze über Hitler, die NS Zeit,  Rassismus in allgemeinen,  etc etc.  Alle Welt hat genug Humor um zu erkennen das  es nur Humor ist und lacht...  Außer wir Deutschen, die sich selber daran hindern, selbst nach so langer Zeit, zu akzeptieren das  man auch anders mit diesem Thema umgehen kann. Und das keiner,  der mal einen Witz über diese Zeit komisch findet, automatisch dieser Ideologie angehört oder die Verbrechen gut heißt. 
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Paule79 am 08. Juni 2014, 09:39:07
Dazu hätte man aber die mangelnde Eignung feststellen müssen. Offensichtlich ist das nicht geschehen.

Da die Bundeswehr keine Fehler macht ist er wohl doch geeignet gewesen....  ::)
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:41:28
Wie gesagt; für mich war es Satire.  Wenn man nur wirklich lange genug sucht findet man bei jedem etwas, dass man ihm vorwerfen kann. Was in der Dienststelle abging war teilweise derb und menschenfeindlich. Egal ob portopee oder offz. Der eine baut sch... und der nàchste deckt es. Hab es leider nicht geschafft das alles auffliegen zu lassen. Als Beispiel kann man hier mal erwähnen, dass es schwule nicht leicht haben ( OG ... mach dir das Gel aus den Haaren, du siehst ja aus wie ein Schwuler) zu erwähnen wäre noch, dass ich ganz normal bin.
Als ich dies meldete wurde ich nur ausgelacht und bekam die Antwort, dass er halt so wäre und ich mich doch nicht so anstellen sollte.
Das war kein Einzelfall.  Ich war halt nur so gutgläubig und hab keine Eingabe in Berlin gemacht aus angst vor Repressalien.

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:44:02
Und die Quittung hab ich jetzt für meine gutgläubigkeit kassiert...

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 08. Juni 2014, 09:49:27
Sie haben immer noch nicht erwähnt warum Die jetzt konkret entlassen wurden. Sicher nicht wegen 900 € Geldauflage.
Aber sei es drum: wir können das hier ohne die Akte sowieso nicht ausreichend bewerten und schon gar nicht ändern. Nutzen Sie die Rechtsmittel, die Ihnen auf jedem Bescheid beschrieben werden. Mehr kann man halt nicht machen.
Und wenn Sie wirklich das Opfer aller widrigsten Umstände und Ungerechtigkeiten sind, dem vom allen übel mitgespielt wird, dann: Ja! Auch das gibt es! Die Welt ist wie sie ist.
Dann seien Sie froh, dass Sie da raus sind und suchen sich einen neuen Job.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 09:50:50
Du bist verurteilt worden. Das steht ja fest.
Die Bundeswehr hat dich entlassen wegen:
ZitatEin Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine
Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das
Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Sie hat das Urteil als Grundlage dessen genommen. Schaue ich mir den Zeitungsbericht an, die Hinweise auf deinen Status als Soldat auf Zeit und letztendlich auch hier das verharmlosen als "Satire" (es gibt da auch Grenzen und die ist bei so einer Sache ganz ganz weit überschritten, mit welchem kranken Verstand entwirft man eigentlich so einen Mist?), könnte ich als Begründung
Zitatoder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde
gut nachvollziehen.

Was mich aber noch mehr erschreckt ist, dass es hier einige gibt, die für solche Posts auch noch Verständnis aufbringen und es versuchen mit Hinweis auf "das machen doch viele" zu verharmlosen. Mal unabhängiig davon, dass man mit dem Status Soldat nunmal noch einem anderen Gesetz (SG) unterliegt.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 09:53:05
Ralf, das Bild wurde nicht von dem TE gepostet. Er hat dieses Bild "nur" kommentiert.

Wenn man das Bild jetzt mir "Was soll dieser Schwachsinn" kommentieren würde dann würde man ja auch nicht verurteilt werden.

Ich kann den Kommentar vom TE für dieses Bild nicht negativ aber sicherlich auch nicht positiv deuten.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 09:54:43
Brauchst du ja nicht, das hat doch der Richter gemacht. Und das ist letztendlich für die Bw maßgeblich.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 09:55:53
Ich benutze dieses "ohne Worte" übrigens auch relativ oft und das immer wenn ich etwas seh was ich als negativ empfinde.
Ich bin kein Anwalt, Richter oder weiss der Geier was aber für mich ist der gegebene Kommentar auf jeden fall nicht positiv gemeint und in meinem Wortschatz kann man "ohne Worte" auch nicht positiv aus legen.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:57:20
Doch, kann man. Laut Richter

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 09:57:41
Mit dem was du gepostet hast, hast du natürlich recht das wollte ich auch gar nicht anzweifeln. Die Bundeswehr hat korrekt gehandelt.

Aber meiner Meinung nach das Gericht nicht, aber wie gesagt ich bin ja auch Laie.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 09:58:01
Nochmal Rollo, die Bewertung dessen ist gerichtlich abgeschlossen.
Wenn der TE nun erreichen würde, dass das Urteil aufgehoben werden würde, würde ich meinen, dass es dann eine gute Erfolgschance gibt, dass die Entlassung rückgängig gemacht werden würde.
Aber das Urteil steht so im Raum wie es ist. Und der Richter sah das anders. Und das ist maßgeblich.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 09:59:38
Ich denke mal, das trifft es ganz gut:
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2014, 09:49:27
...
Und wenn Sie wirklich das Opfer aller widrigsten Umstände und Ungerechtigkeiten sind, dem vom allen übel mitgespielt wird, dann: Ja! Auch das gibt es! Die Welt ist wie sie ist.
Dann seien Sie froh, dass Sie da raus sind und suchen sich einen neuen Job.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:59:43
Ich hätte auch miau oder eisbergsalat drunter schreiben können und er hätte es gegen mich ausgelegt

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 10:01:24
@ Ralf

Ich bin absolut bei dir und seh das ganz genau so. Der Dienstherr hat richtig gehandelt und einen Soldaten entlassen der wegen ... entlassen wurde. Absolut korrekt.

Wenn da was nicht passt dann liegt es an der Verurteilung.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 10:01:54
Zitat von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:59:43
Ich hätte auch miau oder eisbergsalat drunter schreiben können und er hätte es gegen mich ausgelegt

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Oder ignorieren und dem Betreiber melden!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 10:38:59
Ich frage mich trotzdem immernoch, wo das Dienstvergehen ist, wenn der Fragesteller VOR seiner Bundeswehrzeit, als er noch nicht Soldat war, und noch gar keine Dienstpflichten hatte, ein Fehlverhalten zeigte.

Ich frage mich auch, warum uns der Fragesteller nicht den Gefallen tut, mal endlich in seinen Entlassungsbescheid reinzuschauen und dann die Frage zu beantworten, wie ein Dienstvergehen begründet wurde.

Möglicherweise tauchen dann auch die entscheidenden Dinge auf, die der Fragesteller bisher ignoriert hat, um bei seiner Opferhaltung bleiben zu können.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Verteidiger am 08. Juni 2014, 10:39:53
Sowie ich das sehe sind hier mehre Dinge die wichtig sind.
1. Ihr Vorgesetzter wollte Sie los werden und suchte nur einen Vorwand und hat diesen auch gefunden.
2. Die Verurteilung ist für mich komplett lächerlich, aber die Gesetzlage ist nun mal so und das muss annehmen und dafür sorgen, dass sowas geändert wird. Wir haben andere Probleme als irgendwelche Hitlerbildchen. Aber das tut hier nichts zur Sache.
3. Die Entlassung erfolgt aufgrund eines Schuldspruches also rechtmäßig, bis das Urteil aufgehoben wird, wenn es dazu kommen sollte.
4. Ich wüßte gern mal was bei Ihnen los war im Zug/Komapnie
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 10:56:06
ZitatDie Entlassung erfolgt aufgrund eines Schuldspruches also rechtmäßig,

Das ist so nicht richtig. Eine Entlassung kann NUR erfolgen, wenn der Soldat ein Dienstvergehen begeht, er also gegen seine soldatischen Pflichten im Sinne des Soldatengesetzes verstößt.

Und ich könnte platzen vor Neugier, welche das hier war. Denn zum Zeitpunkt des Facebook-Kommentars war er überhaupt kein Soldat und hatte logischerweise auch noch keine Dienstpflichten, gegen die er hätte verstoßen können.

Ich habe zwar eine Theorie (Dauerdelikt), aber ich würde es in der Tat genauer wissen.



Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: miT am 08. Juni 2014, 10:59:05
Ich habe auch nicht als positiv oder gut angesehen nur diese Verurteilung... Ich dtelle mir einfach vor alles würde vor Gericht so gehandhabt werden.... Die Gerichte würden überlaufen, ubd so manch einer würde sich umgucken!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 11:04:03
Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 11:10:22
@Verteidiger: Dass der Vorgesetzte ihn los werden wollen, behauptet zumindest der TE, ob das stimmt, weiss hier keiner.
Dass man mal schaut, was die eigenen Untergebenen (oder auch im Zivilen Mitarbeiter und Bewerber) so auf sozialen Netzwerken posten ist nicht unbedingt was ungewöhnliches. Das sind ja frei zugängliche Informationen.

Jetzt hat der Vorgesetzte was gefunden, was er für gesetzwidrig hielt und hat ihn angezeigt.
Dann wurde ermittelt, es kam zum Verfahren und der Richter sah das genauso.
Den verlinkten Zeitungsartikel habt ihr gelesen? Da steht dass der Richter bewertet hat, ob das Bild bzw. der Beitrag satirisch war oder sich der TE vom Inhalt eindeutig distanziert hat. Und er kam zu dem Schluss dass keiner der beiden Punkte erfüllt war. Der TE und sein Anwalt werden im Verfahren ausführlich Gelegenheit gehabt haben, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Offenbar konnten sie den Richter nicht überzeugen.
Damit hatte der TE nix weiter zu tun- war ja nicht Beteiligter.

Die Bundeswehr hat wohl auch die Ergebnisse des Verfahrens abgewartet und dann entschieden, dass der TE als Soldat nicht weiter tragbar ist. Also auch nicht so einfach mal Entlassung weil nem Vorgesetzten was nicht passt.

§55.5 kommt allerdings wirklich nicht hin- das Verfahren lief ja vor Einstellung noch nicht und die Tat wurde auch vor der Einstellung begangen, also kein Dienstvergehen.
Dann wohl eher Entlassung nach §55.4.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 11:32:56
Nein Ulli, wenn es das Ansehen der Bw ernsthaft gefährdet kann es auch (5) sein, wenn es z.B. das von justice beschriebene "Dauerdelikt" ist.

Zitat von: Cally am 08. Juni 2014, 11:04:03
Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.
Also wenn du sowas lustig findest, dann bin ich froh, dass ich nicht so einen Humor habe und ein "älteres" Semester bin.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Flexscan am 08. Juni 2014, 11:36:03
Zitat von: Cally am 08. Juni 2014, 11:04:03
Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.
Bei solchen Aussagen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 08. Juni 2014, 11:36:50
ZitatBei solchen Aussagen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln

Allerdings. Mein Verständnis ist hier jedenfalls absolut auf dem Nullpunkt.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 11:37:30
Ich werde gleich morgen früh die Begründung hier einsetzen.  Ich bin nicht Zuhause und hab die Begründung deshalb nicht zur Hand

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 11:45:00
Aber du wirst doch halbwegs wissen, wie die Entlassung begründet wurde:
Mit Dienstvergehen oder Nichteignung
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 11:45:43
Nichteignung aus folge des dienstvergehens

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 11:47:12
Ähm nein-
§55.5 Dienstvergehen- irgendwas verbrochen, was so schwerwiegend ist, dass du deswegen entlassen wirst
$55.4 Nichteignung- charakterlich nicht geeignet oder ist den Anforderungen nicht gewachsen (z.B. wenn man bestimmte Prüfungen nicht besteht)
Wie wurde das denn mit dem Dienstvergehen begründet, wenn du es 2010 eingestellt hast? Damit, dass es während deiner Dienstzeit noch drin war?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 11:48:48
Exakt

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 11:49:32
Ich habe es nicht eingestellt,  sondern NUR kommentiert

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 08. Juni 2014, 12:13:54
Und Sie wurden im Entlassungsverfahren nicht angehört? ::)  Warum denken Sie, macht man das? Damit Sie zumindest VERSTEHEN warum man Sie entlässt und evtl. dazu Ihre Sicht einbringen können.
Erstes hat offensichtlich nicht so ganz geklappt.

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gilt das "Kommentieren" und "Teilen" technisch als Herunterladen und Posten. Dazu kenne ich mich aber technisch zu wenig aus und nicht die aktuellen Rechtsmeinungen dazu.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 12:15:08
@ justice

Ich seh da schon ein Dienstvergehen auch zur jetzigen zeit. Der Kommentar wurde zwar vor der Dienstzeit abgegeben, aber da man Diesen jetzt immer noch auf dem Profil findet (sonst hätte der Vorgesetzte dies ja nicht gefunden) ist der Tatbestand des Dienstvergehens doch jetzt zur Dienstzeit auch noch gegeben oder hab ich da einen Denkfehler ?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Flexscan am 08. Juni 2014, 12:20:11
sehe ich auch so.
Dauertatbestand.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 12:22:19
Wenn man es z. B. mit einem Tattoo vergleicht, könnte man das meinen
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: elec am 08. Juni 2014, 12:23:05
Umkehrschluss: Wenns zur Bw geht Facebook Profil löschen? Denn es reicht ja schon aus wenn mein Name von einem anderen auf so einem Bild "markiert wird" damit es, ohne mein zu tun für immer auf meinem (!) Profil landet.

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Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Rollo83 am 08. Juni 2014, 12:26:50
Also ich hab mein Facebookprofil vernünftig eingestellt, hoffe ich zumindest.

Wenn man sich irgendwo auf solch einer Verlinkung findet löscht man diese einfach, die Meisten schauen ja sowieso jede Tag auf ihrem Account nach.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Nienshu am 08. Juni 2014, 12:35:49
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2014, 12:13:54
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gilt das "Kommentieren" und "Teilen" technisch als Herunterladen und Posten. Dazu kenne ich mich aber technisch zu wenig aus und nicht die aktuellen Rechtsmeinungen dazu.

Soweit ich es noch kenne, erscheint das Bild / der Post / der Artikel etc. automatisch auf der eigenen Profilseite, wenn man etwas kommentiert, wenn auch mit dem Vermerk "XY hat das kommentiert / XY gefällt das". Wie das rechtlich gesehen wird, weiß ich natürlich nicht - aber nur mal vom technischen her.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: baumtalent am 08. Juni 2014, 12:56:19
Zitat von: Nienshu am 08. Juni 2014, 12:35:49
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2014, 12:13:54
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gilt das "Kommentieren" und "Teilen" technisch als Herunterladen und Posten. Dazu kenne ich mich aber technisch zu wenig aus und nicht die aktuellen Rechtsmeinungen dazu.

Soweit ich es noch kenne, erscheint das Bild / der Post / der Artikel etc. automatisch auf der eigenen Profilseite, wenn man etwas kommentiert, wenn auch mit dem Vermerk "XY hat das kommentiert / XY gefällt das". Wie das rechtlich gesehen wird, weiß ich natürlich nicht - aber nur mal vom technischen her.

wolverine hat da schon recht, es ist so ausgelegt:

Wer ein Kommentar unter einem Bild postet oder dieses Bild "liket" verbreitet diese.
Es wird im Profil übertragen und mehr oder weniger auf dem eigenen Profil "hochgeladen" bzw. markiert.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Nienshu am 08. Juni 2014, 13:02:01
Zitat von: baumtalent am 08. Juni 2014, 12:56:19
Zitat von: Nienshu am 08. Juni 2014, 12:35:49
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2014, 12:13:54
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gilt das "Kommentieren" und "Teilen" technisch als Herunterladen und Posten. Dazu kenne ich mich aber technisch zu wenig aus und nicht die aktuellen Rechtsmeinungen dazu.

Soweit ich es noch kenne, erscheint das Bild / der Post / der Artikel etc. automatisch auf der eigenen Profilseite, wenn man etwas kommentiert, wenn auch mit dem Vermerk "XY hat das kommentiert / XY gefällt das". Wie das rechtlich gesehen wird, weiß ich natürlich nicht - aber nur mal vom technischen her.

wolverine hat da schon recht, es ist so ausgelegt:

Wer ein Kommentar unter einem Bild postet oder dieses Bild "liket" verbreitet diese.
Es wird im Profil übertragen und mehr oder weniger auf dem eigenen Profil "hochgeladen" bzw. markiert.

Gut, vom technischen her wusste ich das - ja. Dass es dann vom rechtlichen her auch so ausgelegt wird, macht da wohl Sinn. Danke, für die Klarstellung! Wieder was gelernt.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 13:11:00
Nein, ihr müsst natürlich nicht eure FB-Profile bei Eintritt in die Bundeswehr löschen.
Außerdem ist das eh der falsche Ansatz- ihr sollt auf FB eh nix verbotenes tun. Da sollte man schon gut überlegen, ob die eigene Einstellung zur Bundeswehr passt.
Aber es schadet ja nix, ab und zu mal euer Profil zu überprüfen und zu säubern. Außerdem sollte man regelmäßig seine Privatsphäreeinstellungen anpassen.

Ein Problem ist, dass Likes für Seiten auftauchen, mit denen man gar nichts zu tun hat- genau das sollte man regelmäßig prüfen und auch seine Freunde drauf hinweisen, wenn es einem auffällt. Oft handelt es sich dabei um Spamseiten.
Genauso sollte man einstellen, dass jede Markierung der eigenen Person auf Fotos bestätigt werden muss.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: baumtalent am 08. Juni 2014, 13:14:02
@Nienshu

Du hattest auch schon recht, ich wollte nur noch mal die Aussage von Wolverine bestätigen. :)

Irgendwie hab ich aber deins noch mitzitiert! :D Weil ich das einfach mal so zusammenpacken wollte :)
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: KlausP am 08. Juni 2014, 13:15:35
Was ich nicht verstehe:

Jeder Rekrut wird zu Beginn der Grundausbildung mehrfach belehrt, was er als Soldat alles so zu tun und was er alles so tunlichst zu unterlassen het - einschließlich möglicher Rechtsfolgen.
Belehrende sind außer dem Disziplinarvorgesetzten der Truppenarzt und der S2-Offizier. Beim TrArzt betrifft das z.B illegalen Drogenkonsum im und außer Dienst und beim S2Offz u.a. auch Nutzung moderner Medien und insbesondere sozialer Netzwerke. Keine Ahnung, warum man da nicht mal nachdenklich wird.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: elec am 08. Juni 2014, 13:19:19
Was mich grad nachdenklich macht, ist die Vermutung, dass ihr alle zuhause im dunklen Zimmer vom PC hockt während ich in der Sonne brutzel und gemütlich vom Handy schreibe. ;) sry fürs OT

Tapatalk @ NEXU5

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 13:25:28
1. Bin ich gestern schon den halben Tag auf Arbeit in der Sonne gesessen und
2. Ist hier nix mehr mit Sonne, sondern das Gewitter steht unmittelbar bevor
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 13:28:13
Dafür müsste eine Belehrung in diesem Ausmaße erstmal stattfinden. Uns wurde in den ersten Tagen gesagt, wir sollen nicht gleich als erstes Bundeswehr als Arbeitgeber in unserem Profil hinzufügen und auch keine Bilder vom Kaserneninneren posten. Zweites war schon etwas paradox, weil unsere Kaserne von außen fast komplett einsehbar und auch bei google maps zu erkennen ist.

Das vorliegender Fall aber irgendwelche Folgen auf ein bestehendes Dienstverhältnis hat, finde ich trotzdem lächerlich. Ich muss zugeben, dass der Spruch schon geschmacklos ist und ich über diesen auch nicht gelacht hätte. Dass ich mit einem solchen Kommentar Zeichen verfassungswidriger Organisationen verbreite, wäre mir jedoch auch nicht bewusst gewesen. Nur so nebenbei, in meiner GA hatte ein Kamerad ein Bild von Hitler gepostet auf dem Stand: What's Hitlers telephonnumber? Nine, nine, nine, nine und wir haben es geliket. Dementsprechend hätte wir alle entlassen werden müssen (und in diesem Beispiel geht es um gut 40 Leute). Auf der anderen Seite war der StFw definitiv auf der Suche nach irgendetwas, was er gegen den TE (Threadersteller) verwenden kann, da man sonst definitiv nicht 4 Jahre rückwirkend nach Kommentaren auf Facebook sucht. Als ich meine damalige Freundin kennengelernt habe, hatte wir am selben Abend ein Foto gemacht und auf FB hochgeladen. Um das genaue Datum nach 2 Jahren nochmal herauszufinden, habe ich nach dem Bild auf meiner Pinnwand gesucht. Ich weis daher also, wie der zeitliche Aufwand hier aussieht.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Cally am 08. Juni 2014, 13:29:22
@ulli... Ich hoffe das Gewitter zieht gleich weiter hier rüber, dann sind die Maibaumgänger evt. endlich mal still :D
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: StOPfr am 08. Juni 2014, 13:54:07
Zitat von: elec am 08. Juni 2014, 13:19:19
Was mich grad nachdenklich macht, ist die Vermutung, dass ihr alle zuhause im dunklen Zimmer vom PC hockt während ich in der Sonne brutzel und gemütlich vom Handy schreibe. ;) sry fürs OT

Danke für die Erinnerung. In diesem Thread ist ja ohnehin alles klar:

Zitat von: Flexscan am 08. Juni 2014, 12:20:11
sehe ich auch so.
Dauertatbestand.

Ich bin dann mal weg  :D!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: mailman am 08. Juni 2014, 14:28:07
Vermutlich wurde das Bild "geteilt" und dann "kommentiert".

Dann erscheint das Bild dauerhaft in der eigenen Chronik (Timeline) mit dem Bild und dem Kommentar. Somit kann  man es beim runterscrollen jederzeit sehen.

Hätte man es nur geliked oder kommentiert, hätten es nur die Freunde rechts über der Chatleiste gesehen für eine gewisse Zeit.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 08. Juni 2014, 14:36:31
Zitat von: elec am 08. Juni 2014, 12:23:05
Umkehrschluss: Wenns zur Bw geht Facebook Profil löschen? Denn es reicht ja schon aus wenn mein Name von einem anderen auf so einem Bild "markiert wird" damit es, ohne mein zu tun für immer auf meinem (!) Profil landet.

Tapatalk on NEXU5

Das wird nur nichts nützen: FB löscht die Daten nicht physisch, sondern zeigt sie dir und anderen Benutzern nur nicht mehr. Für ermittelnde Behörden usw. sind diese aber weiterhin noch zugänglich. Angeblich (?) soll dies auch einer der Hauptgründe der nach Löschung weiter stattfindenden Datenvorhaltung sein.

Ich war/bin und werde deshalb auch kein FB-Nutzer, weil mir die alleinige Kontrolle über meine Daten an dieser Stelle fehlt.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 08. Juni 2014, 14:43:49
Zitat von: ulli76 am 08. Juni 2014, 13:11:00
Außerdem sollte man regelmäßig seine Privatsphäreeinstellungen anpassen. (...)

Das wäre der falsche Annsatz, denn es suggeriert dem Täter, dass er machen und lassen (Posten, Kommentieren, ...) kann, was er will, wenn er dafür sorgen kann, dass es nur ein bestimmter Personenkreis sehen kann. Wer sowas mitbekommt, hat dennoch ggf. mittels Screenshoots für eine Meldung relevanter Tatbestände zu sorgen.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: mailman am 08. Juni 2014, 15:01:08
Selbst wenn man es nur so postet das es die "angeblichen" Freunde sehen können, kann das nach hinten losgehen.

Bei meinem alten AG hat eine Frau in der Nachtschicht ein paar Fotos gemacht, hochgeladen kommentiert "Hier arbeite ich".
Ging glücklich um 6 Uhr nach Hause, um 10 Uhr hatte sie die fristlose Kündigung.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 15:03:25
So meinte ich das natürlich nicht, dass man irgendwelche verbotenen Dinge postet und meint, dass man mit der entsprechenden Privatsphäreeinstellung sicher ist.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 08. Juni 2014, 16:09:40
.. ich finde es mal wieder interessant, dass es hier trotz erfolgter nicht unerheblicher Geldauflage / Strafe vor einem Gericht und einem offensichtlich abgeschlossenen Entlassungsverfahren (was ja seine Zeit dauert), trotz Beratung durch einen rechtsanwalt immer noch nicht zur Erkenntnis des eigenen Fehlverhaltens gereicht hat.

Gleiches gilt für einige der User in dem Thread hier - Straftatbestand ist FESTGESTELLT - dass dies eine Straftat ist, scheinen einige hier auch nicht verstanden zu haben.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 10. Juni 2014, 16:44:59
Also ich habe in der Kündigung nachgelesen und es wird nach 55/5 entlassen aufgrund von 23/1, 8sg,17abs2s. 2sg

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 10. Juni 2014, 17:19:04
 
Zitat55/5 entlassen aufgrund von 23/1, 8sg,17abs2s. 2sg

Nun gut.

§ 55 Abs. 5 Soldatengesetz:  Innerhalb der erste vier Dienstjahre kann man fristlos entlassen werden, wenn man seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt und ein Verbleiben im Dienst eine ernstliche Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr oder die militärische Ordnung wäre.

§ 23 Abs. 1 Soldatengesetz: Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten ist ein Dienstvergehen

§ 8 Soldatengesetz: Du hast gegen die Pflicht verstoßen, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

§ 17 Abs. 2 Satz 2: Du hast gegen die allgemeine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen.

Diese ganzen Pflichten kann man aber logischereise nur verletzen, wenn man Soldat ist. Ich gehe daher davon aus, dass du diese Pflichten auch noch während (!) deiner Zeit als Soldat verletzt hast. Zum Thema Dauerdelikt wurde ja oben schon einiges gesagt.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: itschie am 10. Juni 2014, 22:48:11
die Richter haben es jetzt so ausgelegt... entsprechend Greift das System wie geschrieben wurde!

Sie hatten einfach Pech! Ich denke ein normaler Vorgesetzter hätte gesagt, siehe mal zu das du das von deinen Profil verschwinden läßt weil man es falsch verstehen kann, Ihrer hat es halt Angezeigt!

Beschwerde können Sie versuchen, aber ich denke es wird Ihnen nix mehr helfen, des weiteren würde ich schnellst möglich das vom Profil entfernen!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 11. Juni 2014, 06:43:34
Zitatdie Richter haben es jetzt so ausgelegt...

Naja, bei der Entlassung war noch kein Richter involviert. Die Entlassung verfügt entweder der Leiter der personalbearbeitenden Dienststelle oder der Divisionskommandeur. Im Falle einer Beschwerde entscheidet dann der Befehlshaber des entsprechenden Führungskommandos und wenn einem das dann immernoch nicht passt, dann entscheidet ein Richter am Verwaltungsgericht.

Ich sehe aber auch wenig Chancen. Bei Verstößen gegen § 8 SG (einsetzen für die freiheitlich demokratische Grundordnung) versteht man üblicherweise keinerlei Spaß.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2014, 08:46:01
ZitatSie hatten einfach Pech!

Dieser TE hat eine STRAFTAT verwirklicht und wurde deswegen (rechtskräftig) verurteilt.

Dies als "Pech" zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Hptm. d. R. am 11. Juni 2014, 18:00:24
Richter müssen einen möglichen Tatbestand immer im Zweifel immer für den Angeklagten auslegen. Das heißt ein Richter war überzeugt vom vorliegen einer Straftat. Das hat nichts mit Pech oder Auslegung zu tun.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2014, 18:18:01
So apodiktisch würde ich das nicht sehen: "In dubio" hebelt der Richter mit dem schlichten Satz "zur vollen Überzeugung des Gerichts" aus; that´s it. Und das hier beschriebene Verhalten (und nur dazu äußere ich mich!) ist sicher grenzwertig und kann wirklich auch anders bewertet werden: ich hätte nicht auf Anhieb gewusst, dass ich mit einem Kommentar auf Facebook gleich speichere und verbreite (im Rechtssinn). Und ein simples Bild von Adolf Hitler hätte ich auch nicht als "Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" gesehen. Beide Auffassungen sind vertretbar, gar keine Frage. Aber man kann beides auch mit guten Gründen anders sehen.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2014, 19:21:36
Ja, Wölfe, so ist es.

Allerdings wird der Dienstherr einfach auf das rechtskräftige Urteil schauen - und da gibt es dann wenig Handlungsspielraum - in Streitkräften, wo rein vorsorglich sxhonmal ein Spruch verboten wird, nur weil er den Anschein hat von einem Nazispruch abzustammen ...
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2014, 20:59:03
Zitat von: F_K am 11. Juni 2014, 19:21:36
Allerdings wird der Dienstherr einfach auf das rechtskräftige Urteil schauen - und da gibt es dann wenig Handlungsspielraum - in Streitkräften,
Da gibt es gar keinen Spielraum. Das steht in § 34 Abs. 1 WDO.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 11. Juni 2014, 21:37:48
Die Bindungswirkung gilt aber nur für ein Disziplinarverfahren. Hier gibt es kein Disziplinarverfahren sondern einer Entlassung nach Soldatengesetz. Disziplinar gibt es allenfalls noch eine Absehensverfügung. Außerdem geht es bei der Entlassung einzig und alleine um die Frage, ob der Soldat - kurz gesagt - noch tragbar ist oder nicht.

Man kann auch fristlos entlassen werden, ohne eine Straftat begangen zu haben. Ebenso kann man in anderen Fällen seinen Dienst fortsetzen, auch wenn man eine Straftat begangen hat. Das ist alles kein Automatismus.

Vor allem hat der Entlassungstatbestand nichts mit dem Strafrecht zu tun und beides wiederum hat auch nichts mit einem Disziplinarverfahren zu tun. Das sind 3 (!) unterschiedliche Dinge.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2014, 21:51:21
Gibt es Rechtsprechung dazu, die eine analoge Anwendung oder zumindest Übertragung des Rechtsgedankens ausschließt?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: itschie am 11. Juni 2014, 22:16:52
Zitat von: F_K am 11. Juni 2014, 08:46:01
ZitatSie hatten einfach Pech!

Dieser TE hat eine STRAFTAT verwirklicht und wurde deswegen (rechtskräftig) verurteilt.

Dies als "Pech" zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

das "Pech" war nicht aufs Urteil bezogen, sondern darauf das der TE-Fhr so gehandelt hat, wie er gehandelt hat! Man hätte es halt auch in der Einheit klären können, weil es um ein Kommentar ging und nicht darum, dass das ganze Profil zu war mit irgendwelchen Parolen. Man hätte da halt auch andere Wege suchen können! Also mal ehrlich: "Wer unter euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein." Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Es nur um das "Vorspiel" zur Bemühung der Gerichte!

Da nach einen Urteil, der Handlungsspielraum nicht mehr das ist klar!
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2014, 22:36:12
... Klar kann man versuchen, alles zu deckeln.

Hier lag aber ein Straftatbestand vor, der Rechtskräftig von zwei Instanzen so festgestellt wurde.

Also Ratschlag: solche Bilder nicht kommentieren oder linken - das könnte einen Straftatbestand verwirklichen, der Regelmäßig in den ersten 4 Jahren zur Entlassung führt.

Ist komisch, liebe Kinder, ist aber so ...
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 12. Juni 2014, 06:41:03
ZitatGibt es Rechtsprechung dazu, die eine analoge Anwendung oder zumindest Übertragung des Rechtsgedankens ausschließt?

Eine disziplinare Entscheidung bindet später das Verwaltungsgericht. Deshalb muss auch jeder Disziplinarvorgesetzte - auch wenn er kein Diszi neben einer Entlassung verhindern will - ein Dienstvergehen im Sinne der WDO feststellen. Das erfolgt üblicherweise durch eine Absehensverfügung. Diese disziplinare Entscheidung bindet dann später den Verwaltgungsrichter, sodass man eine neue Beweisaufnahme im Verwaltungsverfahren verhindert.

Die disziplinare Entscheidung widerum kann sich auf das rechtskräftige Strafurteil stützen, wie du ja schon mit § 34 WDO richtig gesagt hast.

Der normale Weg ist folgender:

1. Soldat wird strafrechtlich verurteilt.
2. Der Disziplinarvorgesetzte stellt ein Dienstvergehen fest und sieht von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ab.
3. Der Soldat wird fristlos aufgrund der festgestellten Tatsachen entlassen und es wird zusätzlich begründet, dass der Soldat untragbar ist.
4. Vor dem Verwaltungsgericht später wird dann nur noch über die Frage gestritten, ob der Soldat tragbar ist oder nicht. Die Tatsachen werden nicht mehr geprüft.

--> Deshalb sollte ein Soldat gegen eine solche Absehensverfügung auch unbedingt Beschwerde einlegen, um das Dienstvergehen prüfen zu können. Das macht aber kein Mensch, weil der Soldat für sich nur die Botschaft rausnimmt, dass er ja gar kein Diszi bekommen hat. Dass der Teufel im Detail steckt, nämlich in der rechtskräftigen Feststellung eines Dienstvergehens, erkennt er nicht.

Das klappt also alles meines Wissens nach über die Ecke Strafrecht --> WDO --> Entlassung.

Eine unmittelbare Bindungsgwirkung zwischen Strafrecht und Entlassung gibt es meines Erachtens nicht, obgleich natürlich ein Strafurteil ein mächtiges Indiz ist, an dem der Verwaltungsrichter kaum vorbei kommt.

Ich denke, das Verhältnis ist wie bei Strafrecht und nachfolgendem Zivilrecht, wo beispielsweise Schadensersatz vom Straftäter eingeklagt wird. Dort gibt es zwar auch keine Bindungswirkung, aber mit einem Strafurteil in der Hand ist der folgende Zivilprozess einfach.

Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 12. Juni 2014, 08:39:37
Zitat--> Deshalb sollte ein Soldat gegen eine solche Absehensverfügung auch unbedingt Beschwerde einlegen, um das Dienstvergehen prüfen zu können.

Dies würde ich anders formulieren - eine Beschwerde sollte nur dann eingelegt werden, wenn der Soldat tatsächlich der Meinung ist, dass hier kein Dienstvergehen vorliegt.

Im hier geschilderten Fall liegt wohl ein Dienstvergehen vor - schon das "verlinken" von Inhalten auf dem eigenen Webspace erfüllt den Tatbestand der "Verbreitung" (selbst wenn es um "unterlinks" der Webseite geht) - im Falle von Facebook und "teilen" entsteht sogar eine Kopie des Inhaltes auf dem "eigenen Bereich".

ZitatEine unmittelbare Bindungsgwirkung zwischen Strafrecht und Entlassung gibt es meines Erachtens nicht, obgleich natürlich ein Strafurteil ein mächtiges Indiz ist, an dem der Verwaltungsrichter kaum vorbei kommt.

Es gibt keine Bindungswirkung der Urteile - aber Gerichte sind an (rechtskräftige) Tatsachenfeststellungen anderer Gerichte gebunden.
In dem Fall der "Straftaten gegen die FDGO u. ä." wird der Disziplinarvorgesetzte wohl regelmäßig ein Entlassungsverfahren (in den ersten vier Jahren) mit Absehensverfügung einleiten - da "versteht der Bund keinen Spass".
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: justice005 am 12. Juni 2014, 08:53:57
ZitatDies würde ich anders formulieren - eine Beschwerde sollte nur dann eingelegt werden, wenn der Soldat tatsächlich der Meinung ist, dass hier kein Dienstvergehen vorliegt.

Das ist natürlich richtig.

ZitatEs gibt keine Bindungswirkung der Urteile - aber Gerichte sind an (rechtskräftige) Tatsachenfeststellungen anderer Gerichte gebunden.

Das widerspricht sich. Man muss unterscheiden. Manchmal gibt es eine echte Bindungswirkung. Manchmal ist aber ein Urteil eines anderen Gerichts nur ein Beweismittel ohne Bindungswirkung.

Beispiel: Ein Täter wird rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt. Anschließend klagt das Opfer vor einem Zivilgericht auf Schmerzensgeld. Dann ist das Strafurteil zwar ein wichtiges Beweismittel, dass ein solcher Anspruch gegen den Täter besteht und höchst wahrscheinlich wird er dann auch vom Zivilgericht zur Zahlung verurteilt. Aber der Zivilrichter ist nicht gesetzlich daran gebunden. Er könnte theoretisch auch zu der Aufassung kommen, dass der Täter gar keine verletzungshandlung getätigt hat und daher kein Schmerzensgeld zusteht. Das ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber die Gesetzeslage gibt diese abweichenden Entscheidungen her.

Nur ganz selten gibt es eine echte Bindungswirkung, die dann aber auch einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf, wie zum Beispiel der genannte § 34 WDO.

Wie gesagt, im vorliegenden Fall sind wir uns ja wohl alle einig.


Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: F_K am 12. Juni 2014, 09:48:25
Ja justice,

ich habe nachgelesen und formuliere neu:

Eine "echte, gesetzliche" Bindungswirkung an andere Urteile gibt es nicht.

Ein Urteil ist bezüglich der Tatsachenfeststellungen aber ein Beweis, den das Gericht natürlich in seine Wertungen einbezieht. Da die Anforderungen an den Tatnachweis bei Strafgericht deutlich höher sind als im Zivilprozess, ist z. B. ein Strafurteil wegen Körperverletzung ein extrem starker Beweis für die Täterschaft - diesem Beweis wird das Zivilgericht in aller Regel folgen.

Gleiches gilt für den Fall hier - der DV wird in aller Regel die Tatsachenfeststellungen des Strafgerichtes als Beweis "übernehmen".
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 24. Dezember 2014, 14:49:11
Hallo.
Ich habe nochmals Einsicht in die Strafregister genommen und stelle fest, dass nie etwas gegen mich vorlag, bzw sind alle führungszeugnisse ohne Eintrag. Kann dann meine Verurteilung/Entlassung aus der Bundeswehr rechtens sein?
Gruß und Frohe Weihnachten.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: mailman am 24. Dezember 2014, 15:18:07
Dürfte jetzt zu spät sein.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 24. Dezember 2014, 15:28:30
Mhh weis nicht, wenn nichts gegen mich vorliegt/lag ist doch eig die Kündigung auch auf sand gebaut oder?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: wolverine am 24. Dezember 2014, 15:34:17
Haben Sie gegen die Entlassungsverfügung Widerspruch eingelegt?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 24. Dezember 2014, 16:06:51
Nein, war mir finanziell nicht möglich
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: KlausP am 24. Dezember 2014, 16:08:36
Seit wann muss man für einen Widerspruch (oder bei einer Beschwerde) gegen eine Verwaltungsentscheidung bezahlen?
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: Flexscan am 24. Dezember 2014, 16:09:17
Zitat von: F_K am 12. Juni 2014, 08:39:37
Im hier geschilderten Fall liegt wohl ein Dienstvergehen vor - schon das "verlinken" von Inhalten auf dem eigenen Webspace erfüllt den Tatbestand der "Verbreitung" (selbst wenn es um "unterlinks" der Webseite geht) - im Falle von Facebook und "teilen" entsteht sogar eine Kopie des Inhaltes auf dem "eigenen Bereich".

unabhängig von der strafrechtlichen Seite liegt hier eine charakterliche Uneigung  vor und der Dienstherr hatt hier meiner Auffassung nach vollkommen richtig gehandelt und nach 55.5 entlassen.


mit finanziell ist wohl ein Rechtsbeistand gemeint

Da kein Widerspruch eingelegt wurde ist die Entlassung eh rechtskräftig.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: florianmk1 am 24. Dezember 2014, 16:24:19
Seitdem der richter eine Berufung abgelehnt hat und keine kostendeckung durch den dbwv genehmigt wurde hat mir mein Anwalt davon abgeraten einen weiteren Schritt zu machen, da sonst erhebliche Kosten auf mich zukommen würden
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: mailman am 24. Dezember 2014, 16:39:58
Dann ist der Zug jetzt eben abgefahren.
Titel: Antw:fristlose Entlassung nach 55/5
Beitrag von: KlausP am 24. Dezember 2014, 16:55:34
Zitat... Seitdem der richter eine Berufung abgelehnt hat  ...

Welcher Richter denn nun schon wieder? Die Entlassung nach § 55/5 SG wird doch durch die Personalführung verfügt und nicht durch einen Richter.