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fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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florianmk1

Wie gesagt; für mich war es Satire.  Wenn man nur wirklich lange genug sucht findet man bei jedem etwas, dass man ihm vorwerfen kann. Was in der Dienststelle abging war teilweise derb und menschenfeindlich. Egal ob portopee oder offz. Der eine baut sch... und der nàchste deckt es. Hab es leider nicht geschafft das alles auffliegen zu lassen. Als Beispiel kann man hier mal erwähnen, dass es schwule nicht leicht haben ( OG ... mach dir das Gel aus den Haaren, du siehst ja aus wie ein Schwuler) zu erwähnen wäre noch, dass ich ganz normal bin.
Als ich dies meldete wurde ich nur ausgelacht und bekam die Antwort, dass er halt so wäre und ich mich doch nicht so anstellen sollte.
Das war kein Einzelfall.  Ich war halt nur so gutgläubig und hab keine Eingabe in Berlin gemacht aus angst vor Repressalien.

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florianmk1

Und die Quittung hab ich jetzt für meine gutgläubigkeit kassiert...

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wolverine

Sie haben immer noch nicht erwähnt warum Die jetzt konkret entlassen wurden. Sicher nicht wegen 900 € Geldauflage.
Aber sei es drum: wir können das hier ohne die Akte sowieso nicht ausreichend bewerten und schon gar nicht ändern. Nutzen Sie die Rechtsmittel, die Ihnen auf jedem Bescheid beschrieben werden. Mehr kann man halt nicht machen.
Und wenn Sie wirklich das Opfer aller widrigsten Umstände und Ungerechtigkeiten sind, dem vom allen übel mitgespielt wird, dann: Ja! Auch das gibt es! Die Welt ist wie sie ist.
Dann seien Sie froh, dass Sie da raus sind und suchen sich einen neuen Job.
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Ralf

Du bist verurteilt worden. Das steht ja fest.
Die Bundeswehr hat dich entlassen wegen:
ZitatEin Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine
Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das
Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Sie hat das Urteil als Grundlage dessen genommen. Schaue ich mir den Zeitungsbericht an, die Hinweise auf deinen Status als Soldat auf Zeit und letztendlich auch hier das verharmlosen als "Satire" (es gibt da auch Grenzen und die ist bei so einer Sache ganz ganz weit überschritten, mit welchem kranken Verstand entwirft man eigentlich so einen Mist?), könnte ich als Begründung
Zitatoder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde
gut nachvollziehen.

Was mich aber noch mehr erschreckt ist, dass es hier einige gibt, die für solche Posts auch noch Verständnis aufbringen und es versuchen mit Hinweis auf "das machen doch viele" zu verharmlosen. Mal unabhängiig davon, dass man mit dem Status Soldat nunmal noch einem anderen Gesetz (SG) unterliegt.
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Rollo83

Ralf, das Bild wurde nicht von dem TE gepostet. Er hat dieses Bild "nur" kommentiert.

Wenn man das Bild jetzt mir "Was soll dieser Schwachsinn" kommentieren würde dann würde man ja auch nicht verurteilt werden.

Ich kann den Kommentar vom TE für dieses Bild nicht negativ aber sicherlich auch nicht positiv deuten.

Ralf

Brauchst du ja nicht, das hat doch der Richter gemacht. Und das ist letztendlich für die Bw maßgeblich.
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Rollo83

Ich benutze dieses "ohne Worte" übrigens auch relativ oft und das immer wenn ich etwas seh was ich als negativ empfinde.
Ich bin kein Anwalt, Richter oder weiss der Geier was aber für mich ist der gegebene Kommentar auf jeden fall nicht positiv gemeint und in meinem Wortschatz kann man "ohne Worte" auch nicht positiv aus legen.

florianmk1

Doch, kann man. Laut Richter

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Rollo83

Mit dem was du gepostet hast, hast du natürlich recht das wollte ich auch gar nicht anzweifeln. Die Bundeswehr hat korrekt gehandelt.

Aber meiner Meinung nach das Gericht nicht, aber wie gesagt ich bin ja auch Laie.

Ralf

Nochmal Rollo, die Bewertung dessen ist gerichtlich abgeschlossen.
Wenn der TE nun erreichen würde, dass das Urteil aufgehoben werden würde, würde ich meinen, dass es dann eine gute Erfolgschance gibt, dass die Entlassung rückgängig gemacht werden würde.
Aber das Urteil steht so im Raum wie es ist. Und der Richter sah das anders. Und das ist maßgeblich.
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Ralf

Ich denke mal, das trifft es ganz gut:
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2014, 09:49:27
...
Und wenn Sie wirklich das Opfer aller widrigsten Umstände und Ungerechtigkeiten sind, dem vom allen übel mitgespielt wird, dann: Ja! Auch das gibt es! Die Welt ist wie sie ist.
Dann seien Sie froh, dass Sie da raus sind und suchen sich einen neuen Job.
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florianmk1

Ich hätte auch miau oder eisbergsalat drunter schreiben können und er hätte es gegen mich ausgelegt

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Rollo83

@ Ralf

Ich bin absolut bei dir und seh das ganz genau so. Der Dienstherr hat richtig gehandelt und einen Soldaten entlassen der wegen ... entlassen wurde. Absolut korrekt.

Wenn da was nicht passt dann liegt es an der Verurteilung.


Ralf

Zitat von: florianmk1 am 08. Juni 2014, 09:59:43
Ich hätte auch miau oder eisbergsalat drunter schreiben können und er hätte es gegen mich ausgelegt

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Oder ignorieren und dem Betreiber melden!
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justice005

Ich frage mich trotzdem immernoch, wo das Dienstvergehen ist, wenn der Fragesteller VOR seiner Bundeswehrzeit, als er noch nicht Soldat war, und noch gar keine Dienstpflichten hatte, ein Fehlverhalten zeigte.

Ich frage mich auch, warum uns der Fragesteller nicht den Gefallen tut, mal endlich in seinen Entlassungsbescheid reinzuschauen und dann die Frage zu beantworten, wie ein Dienstvergehen begründet wurde.

Möglicherweise tauchen dann auch die entscheidenden Dinge auf, die der Fragesteller bisher ignoriert hat, um bei seiner Opferhaltung bleiben zu können.


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