Moin,
ich werd am 01.07. nach Mürwik in die Offiziersausbildung gehen und brauche bis dahin ein Konto, da ich noch minderjährig bin und mein Vater aufgrund eines Fehlers vom Gericht nicht das alleinige Sorgerecht besitzt, darf ich aber nicht ohne weiteres ein Konto eröffnen. Nun wurde mir gesagt, dass Minderjährige sehr wohl eigenständig ein Girokonto eröffnen dürfen, aber nur ein Girokonto welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll - sprich bei Kontoeröffnung muss der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Nun meine Frage: Zählt die Verpflichtungserklärung die ich in Köln bekommen und unterschrieben habe als Ausbildungsvertrag oder bekommt man den erst bei Dienstantritt?
minderjährig?
und dann unterschriftsberechtigt? was hast du in köln unterschrieben?
Ich hatte die Zustimmung meiner Erziehungsberechtigten.
ZitatNun meine Frage: Zählt die Verpflichtungserklärung die ich in Köln bekommen und unterschrieben habe als Ausbildungsvertrag oder bekommt man den erst bei Dienstantritt?
Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".
Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:25:02
Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".
Keinen Ausbildungsvertrag von der Form her oder keinen den eine Bank anerkennen würde?
Als minderjähriger Offizierseignung? Respekt!
Frag doch mal am besten bei der Bank nach.
Ich hatte mein erstes Konto schon mit glaube 14 Jahren.
Nannte sich dann Schülerkonto oder so und wurde später in ein normales Konto umgewandelt, ist aber egal, hauptsache du hast eins und kannst die IBAN und BIC dann
dem ReFü geben.
Zitat von: JonK am 23. Juni 2014, 12:27:48
Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:25:02
Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".
Keinen Ausbildungsvertrag von der Form her oder keinen den eine Bank anerkennen würde?
Es gibt keinen, weil Sie keine (Berufs)Ausbildung absolvieren. Was Ihre Bank akzeptiert und was nicht ist mir nicht bekannt.
geh am besten zur bank und frag dort nach. meines wissens kannst du das konto nur mit unterschrift der erziehungsberechtigten eröffnen.
mfg
Naja ich bin in 2 Monaten volljährig :D
Den Weg zur Bank werd ich so oder so machen, wollte mich hier nur vergewissern ob ich den Weg evtl. umsonst gehe - und für ein Schülerkonto ist es bei mir jetzt bissel zu spät ;)
Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:33:06
Es gibt keinen, weil Sie keine (Berufs)Ausbildung absolvieren. Was Ihre Bank akzeptiert und was nicht ist mir nicht bekannt.
Das heißt die Verpflichtungserklärung ist gleichwertig mit einem Arbeitsvertrag?
Nein; es ist das was es ist: eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung.
Zitat von: wolverine am 23. Juni 2014, 12:41:20
Nein; es ist das was es ist: eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung.
Dann mal andersrum gefragt: Gibt es in der Bw ein Äquivalent zum zivilen Arbeitsvertrag? Irgendetwas muss es da doch geben
nein gibt es nicht...in meinen augen jedenfalls nicht
Auf welchem Dokument beruht dann das Arbeitsverhältnis?
aufgrund der dienstverpflichtung
@ JonK:
"Muss" es NICHT und gibt es auch nicht ...
aber weil ich heute meinen sozialen Tag habe:
ZitatJe nach Kontotyp bestehen unterschiedliche Voraussetzungen bei der Kontoeröffnung:
Voraussetzungen im Überblick
•Volljährigkeit
•Gültiges Ausweisdokument
•Für eigene Zwecke
•Schufa-Klausel
•Individuelle Regelungen
Volljährigkeit
Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, eingeschränkt geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen können ein Konto eröffnen, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Vormund zustimmt. Bei der Kontoeröffnung muss daher der gesetzliche Vertreter anwesend sein und sich entsprechend ausweisen.[/quote]
@ JonK:
Du hast KEIN Arbeitsverhältnis - bzw. wirst keins haben ...
Zitat von: F_K am 23. Juni 2014, 12:48:12
Je nach Kontotyp bestehen unterschiedliche Voraussetzungen bei der Kontoeröffnung:
Voraussetzungen im Überblick
•Volljährigkeit
•Gültiges Ausweisdokument
•Für eigene Zwecke
•Schufa-Klausel
•Individuelle Regelungen
Volljährigkeit
Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, eingeschränkt geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen können ein Konto eröffnen, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Vormund zustimmt. Bei der Kontoeröffnung muss daher der gesetzliche Vertreter anwesend sein und sich entsprechend ausweisen.
Da habe ich hier (
http://www.kostenloses-girokonto.info/ratgeber/girokonto-fuer-schueler.html ) aber was anderes gelesen:
ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.
Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.
das steht auf der seite im 2. abschnitt.
es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....
Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:47:50
aufgrund der dienstverpflichtung
Worin genau besteht der juristische Unterschied zwischen Dienstverpflichtung und Arbeitsvertrag? Das ist keine rhetorische Frage, ich würde das wirklich gerne wissen.
Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:53:19
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.
das steht auf der seite im 2. abschnitt.
es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....
Und wie gesagt, direkt da drunter steht das hier:
ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.
ich bin raus.....
Schwerhörig?
Geh zu Deiner Bank und kläre es dort!
Wenn die Eltern der Verpflichtungserklärung zugestimmt haben, könnte man § 113 BGB so auslegen, dass damit auch für Verträge im Zusammenhang damit die Zustimmung erteilt ist.
Sie sind verpflichtet Dienst zu leisten (aufgrund der abgegebenen Erklärung)! Die dafür gezahlte Besoldung muss irgendwo hin. Dazu braucht man ein Konto. = Zusammenhang.
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.
Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!
Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.
Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?
Ja das werd ich machen, weiteres fragen bringt hier wohl nichts mehr lol
PS: Prepaid-Karte und über den Vater ;)
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.
Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?
Aldi talk?
@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.
Dein baldiger Crewkamerad :D
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.
Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!
Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
du sprichst mir sowas von aus der seele ;D
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.
Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!
Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Danke für den Hinweis aber da geh ich dann doch lieber direkt selbst hin - soll ja gesund sein.
Den Kommentar nehm ich dann mal als Ansporn ihn im Dienst zu widerlegen :P
Zitat von: Kartesh am 23. Juni 2014, 13:02:08
@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.
Dein baldiger Crewkamerad :D
Klasse noch einer!!! :D
Biste schon bei uns in der FB-Gruppe? :)
Du bekommst mit Ernennung zum SaZ eine Dienstzeitfestsetzung. Oftmals reicht das auch schon einigen Stellen als Nachweis aus. Da das aber erst nach Dienstantritt ist, würde ich nun den Einplanungsvermerk des BAPersBw mitnehmen (da steht ja Dienstantritt etc drauf) und denen das erklären.
Falls du als Minderjähriger ein Kto alleine eröffnen darfst, sollte das erst einmal ausreichen.
Wunderbar, danke! Mehr wollte ich gar nicht wissen :)
Aus den Erfahrungen heraus, die wir mit unseren Söhnen gemacht haben, kann ich dir sagen, dass
dein Einstellungsbescheid bzw. deine Dienstantrittsaufforderung der Bank reichen wird, da du auch später,
außer deine SAZ-Urkunde nichts weiter von der BW erhälst.
Das alles ist bspw. auch völlig ausreichend für die Bewilligung des Antrages auf Kindergeld, was
jedoch deine Eltern beantragen müssen und es auch tun sollten, da OAs diesbezüglich gleichgestellt
sind, mit Auszubildenden usw., vorausgesetzt, es handelt sich um eine ERSTausbildung.
LG Chefzwerg
Hallo!
Der zweite Erziehungsberechtigte kann doch bestimmt auch seine Unterschrift über Fax oder Brief dem Dokument hinzufügen.
Die Leute bei der Bank stellen sich ja gerne immer etwas an, aber da muss man sich meiner Meinung gar nicht viel bei denken.
Viele Grüße
Die Frage ist ob die Bank überhaupt ein Nachweis haben will ob der Vater das Sorgerecht hat.
Evtl. nur Ausweis und das war es.