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Verpflichtungserklärung = Ausbildungsvertrag?

Begonnen von JonK, 23. Juni 2014, 12:20:07

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JonK

Moin,

ich werd am 01.07. nach Mürwik in die Offiziersausbildung gehen und brauche bis dahin ein Konto, da ich noch minderjährig bin und mein Vater aufgrund eines Fehlers vom Gericht nicht das alleinige Sorgerecht besitzt, darf ich aber nicht ohne weiteres ein Konto eröffnen. Nun wurde mir gesagt, dass Minderjährige sehr wohl eigenständig ein Girokonto eröffnen dürfen, aber nur ein Girokonto welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll - sprich bei Kontoeröffnung muss der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.

Nun meine Frage: Zählt die Verpflichtungserklärung die ich in Köln bekommen und unterschrieben habe als Ausbildungsvertrag oder bekommt man den erst bei Dienstantritt?

Darkir

minderjährig?

und dann unterschriftsberechtigt? was hast du in köln unterschrieben?

JonK


KlausP

ZitatNun meine Frage: Zählt die Verpflichtungserklärung die ich in Köln bekommen und unterschrieben habe als Ausbildungsvertrag oder bekommt man den erst bei Dienstantritt?

Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JonK

Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:25:02
Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".

Keinen Ausbildungsvertrag von der Form her oder keinen den eine Bank anerkennen würde?

FmUffz

Als minderjähriger Offizierseignung? Respekt!

Frag doch mal am besten bei der Bank nach.
Ich hatte mein erstes Konto schon mit glaube 14 Jahren.
Nannte sich dann Schülerkonto oder so und wurde später in ein normales Konto umgewandelt, ist aber egal, hauptsache du hast eins und kannst die IBAN und BIC dann
dem ReFü geben.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

KlausP

Zitat von: JonK am 23. Juni 2014, 12:27:48
Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:25:02
Für Soldaten gibt es keinen "Ausbildungsvertrag".

Keinen Ausbildungsvertrag von der Form her oder keinen den eine Bank anerkennen würde?

Es gibt keinen, weil Sie keine (Berufs)Ausbildung absolvieren. Was Ihre Bank akzeptiert und was nicht ist mir nicht bekannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Darkir

geh am besten zur bank und frag dort nach. meines wissens kannst du das konto nur mit unterschrift der erziehungsberechtigten eröffnen.


mfg

JonK

Naja ich bin in 2 Monaten volljährig :D

Den Weg zur Bank werd ich so oder so machen, wollte mich hier nur vergewissern ob ich den Weg evtl. umsonst gehe - und für ein Schülerkonto ist es bei mir jetzt bissel zu spät ;)                                 

JonK

Zitat von: KlausP am 23. Juni 2014, 12:33:06
Es gibt keinen, weil Sie keine (Berufs)Ausbildung absolvieren. Was Ihre Bank akzeptiert und was nicht ist mir nicht bekannt.

Das heißt die Verpflichtungserklärung ist gleichwertig mit einem Arbeitsvertrag?

wolverine

Nein; es ist das was es ist: eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

JonK

Zitat von: wolverine am 23. Juni 2014, 12:41:20
Nein; es ist das was es ist: eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung.

Dann mal andersrum gefragt: Gibt es in der Bw ein Äquivalent zum zivilen Arbeitsvertrag? Irgendetwas muss es da doch geben

Darkir


JonK



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