Morgen.
Ich bin Dachdecker,22, seit 2 Jahren ausgelernt und hab somit einen verwendungsnahen Beruf. Werde also laut Einplaner als SU eingestellt. So weit so gut, nur welcher Erfahrungsstufe werde ich eingeordnet? Das finde ich etwas undurchsichtig erklärt. Danke schonmal
Nachdem Sie mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden (und nur dann gilt das!) wird Ihre Erfahrungsstufe so gerechnet, als wären Sie an Ihrem 21. Geburtstag schon im Dienst bei der Bundeswehr gewesen! Somit kommen Sie trotz allem leider nur in Erfahrungsstufe 1, allerdings ist Ihr "Upgrade" in Erfahrungsstufe 2 schon am dem ersten Tag des Monats, in dem Sie Ihren 23. Geburtstag feiern.
Ok danke. Passt genau, komme in dem Monat aus der Grundausbildung ^^
Hallo
Bin ebenfalls Wiedereinsteiger, werde als Obermaat BA eingestellt und bin damals als Stabsunteroffizier gegangen nach 4 Jahren. Ist ja quasi der der gleiche Dienstgrad gewesen nur jetzt BA
Gehe mit abgeschlossene Ausbildung in den Fachdienst,bin 39 Jahre alt.
Welche Erfahrungsstufe bekomme ich.? Hatte Stufe 6 errechnet,stimmt das.?
LG Marco
ja
Ok,super.
Vielen Dank für die Antwort. War halt bisschen verwirrt weil ich mir nicht wirklich sicher war.
Weil es immer hieß wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird und der ist bei der Einstellung ja gleich und geht später erst höher.
Hatte auch was von den Altersstufenregelung ab 01/2014 gelesen und dachte das sich das jetzt alles zu meinen Ungusten ändert.
Vielen Dank
Zitat von: SU-Marco am 03. Oktober 2014, 07:36:32
Weil es immer hieß wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird und der ist bei der Einstellung ja gleich und geht später erst höher.
Mit höherer Dienstgrad ist in dem Fall alles über Schütze/Flieger/Matrose gemeint.
Ok,super.
Vielen Dank
Zitat von: Lidius am 03. Oktober 2014, 10:18:15
Zitat von: SU-Marco am 03. Oktober 2014, 07:36:32
Weil es immer hieß wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird und der ist bei der Einstellung ja gleich und geht später erst höher.
Mit höherer Dienstgrad ist in dem Fall alles über Schütze/Flieger/Matrose gemeint.
Guten Abend und Entschuldigung für die freche Einmischung.
Ich hätte da auch ein paar Fragen, die mir bisher leider Niemand beantworten konnte...
1998 - 2004 war ich bei der Marine als Obermaat in der VWdR 26 (Navigation).Dagab es noch keine Erfahrungsstufen....Ausgescheiden bin ich also demnach als A6.
Mittler Weile bin ich verheiratet und habe 2 Kinder (6 und 11 Jahre alt).
Meine Frage bezieht sich auf die Erfahrungsstufen.Das ich mit dem alten Dienstgrad wieder anfange, habe ich bereits vom Einplanungsoffizier in Whv vernehmen dürfen.
Ich habe mich nach Anraten des Wehrbeauftragten, als SAZ12 beworben. Nach dem Einstellungstest, ging ich mit 14 Jahren - folglich als SAZ 14. Effektiv habe ich dann noch 8 Jahre Dienstzeit-Änderungen vorbehalten.Ich frage mich nun, in welcher Erfahrungsstufe ich dann ab dem 01.04.2015 anfangen würde. Man wies mich immer wieder auf diesen Besoldungsrechner im Netz hin.Allerdings hat dieser Rechner, so gut dieser auch sein mag, immer einen Reiter, in dem man Seine Erfahrungsstufe eingeben muss zur Berechnung.Das ist natürlich nicht die Antwort, die ich mir wünsche... vielleicht kann man mir ja hier besser helfen...
Vielen Dank schon mal für die Zeit und Mühe, die man in die Beantwortung meiner Frage nimmt.
....hatte ich ganz ausgelassen - abgeschlossene Berufsausbildung (kaufmännisch) liegt vor.
Zitat von: interessent am 23. Januar 2015, 20:05:48Ich habe mich nach Anraten des Wehrbeauftragten, als SAZ12 beworben.
Zwei Fragen:
1. Was hat der Wehrbeauftragte (des Deutschen Bundestages) mit Ihrer Bewerbung zu tun, oder sprechen wir da vom Karriereberater, der früher Wehrdienstberater hieß?
2. Um die Frage nach der Erfahrungsstufe beantworten zu können, sollte man wissen, wie alt sie sind! Also: Wie alt sind Sie?
Das ist wie bei allen anderen auch, die vorher hier gefragt haben: Zurückrechnen auf das 21.Lj und dann die Stufen hochzählen.
...upps - hatte mit dem Wehrbeauftragten viel zu tun in letzter Zeit...daher der Ausfall der Synapsen...Werhberater - Karriereberater ist natürlich gemeint. Ich bin 35ig.
Ok, dachte ich es mir doch ;) !
BTW: Sie werden in Erfahrungsstufe 6 eingestuft werden!
Zitat von: Ralf am 23. Januar 2015, 20:10:13
Das ist wie bei allen anderen auch, die vorher hier gefragt haben: Zurückrechnen auf das 21.Lj und dann die Stufen hochzählen.
35-21 =14 Jahre - folglich Stufe 7? oder doch 6? bin Neuling in den Stufenverteilungen... - Stufe 6?...ich falle gleich um!
Es ist die Stufe 6, in die Stufe 7 kommt man erst mit 37 Jahren und drei Monaten ...
Zitat von: Tommie am 23. Januar 2015, 20:21:26
Ok, dachte ich es mir doch ;) !
BTW: Sie werden in Erfahrungsstufe 6 eingestuft werden!
Vielen Dank und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel !
Komisch. Ich bin 35. mit 20 zum Bund und habe Stufe 5.....
Sind Sie A8 oder höher? Dann sind nämlich die Stufen-Zeiten verlängert ;) !
Dieses Stufengedöns..... :o
A8
Waren die Stufen nicht 2 Jahre - 2 Jahre 3 Monate - 3 Jahre - 4 Jahre u.s.w.?
Genau da steht es etwas übersichtlicher als im BBesG. :)
ein wenig schwer beschrieben im BBesG - was trifft denn nun auf meine Person zu?35ig, 98-04, verh.,2 kinder und obermaat - bleibt es nun bei stufe 6 ? das steht dort beschrieben : Durch eine stetig wachsende Berufserfahrung im alltäglichen Dienst wird ein Stufenaufstieg automatisch nach 2, 3 oder 4 Jahren vorgenommen. Zusätzliche Qualifikationen werden angerechnet und können zu einem schnelleren Aufstieg führen.
Irgendwie ungerecht warum gilt das nicht für die mannschaftslaufbahn?
Was genau gilt nicht für die Mannschaftslaufbahn?
Na wenn ich als flieger eingestellt werde und einen realschulabschluss habe und einen anerkannten beruf dann steig ich immer in der eins ein......nicht fair oder?
Doch, ist es. Welche zivilberufliche Qualifikation wird denn für die Mannschaftslaufbahn benötigt? Richtig: KEINE. Und auch ein Feldwebelanwärter im Truppendienst, der einen Realschul- und einen Berufsabschluss hat, wird als Schütze (FA) mit A 3, Erfahrungsstufe 1 eingestellt.
Warum wird denn ein Wiedereinsteiger besser behandelt?
Entschuldigen Sie für meinen Einwurf....das Wort -Wiedereinsteiger- gibt eigentlich schon den Sinn des Wortes an sich wieder - "Wieder-Einsteiger".Dieser Soldat/Kamerad, hat schon einmal Dienst an der Waffe geleistet, für einen gewissen Zeitraum und somit auch Erfahrung gesammelt...deshalb, wird ein Wiedereinsteiger, gegenüber einem noch nie Gedienten, bezüglich der Besoldungsstufen und auch Erfahrungsstufen, besser behandelt...Auch kann der Kamerad, wie zum Beispiel meine Person, bereits 6 Jahre Dienst geleistet haben und eine Gewisse Besoldungsstufe in dieser Zeit erreicht haben!Nicht viel Zeit, wie andere Kameraden-das gehört hier aber nicht hin-Habe auch als Aal angefangen (Matrose).Bin dann wie gewöhnlich zum OG,HG,Maat und letztendlich Obermaat befördert worden.Hätte auch SG werden können - dafür war aber der Posten nicht da.Und meiner Einheit fehlte zu dieser Zeit ein Omt im Abschnitt.Also erbarmte ich mich-ich wollte ja mehr!Auch war der Posten des Navmeisters für mich an Bord vorgesehen-da trat aber die Niederkunft meines Kindes in die Angeln und schwupps, war ich bei Mama zivil... Aber einen Nachteil oder eine Besserbehandlung sehe ich hier in keinem Fall.Man durchläuft genau wie jeder andere Rekrut,die Bewerbungs-und Einstellungsphase im KarrC - nur hat man bereits gedient....halt mehr Erfahrung.Und die Besoldungsstufen weise ich mir oder andere Kameraden der Kategorie Wiedereinsteller/Wiedereinsteiger, sich nicht selbst zu sondern das Bundesbesoldungsgesetz....auch wenn diesen manches Mal etwas undurchsichtig ist....fragen Sie doch mal Ihren Spieß nach der Besserbehan dlung und warum das so ist.
Hier geht es nicht um die Meinung vom Spieß ihre die ich respektiere..sondern um meine persönliche.Wenn das meine Meinung ist ist das meine Meinung. Ich gönne jedem das was ihm zusteht....ausserdem habe ich sie nicht persönlich angesprochen.Aber man muss im Leben nicht alles verstehen.
Zunächst einmal---tief Luft holen . Niemand wurde hier persönlich angegangen. Aber es gibt immer weider welche die das auf sich Münzen und mit Worten nicht umgehen wollen.
Ungerecht ist an der Sache Wiedereinsteiger rein garnichts. - Warten Sie es mal ab.Vielleicht kommen Sie selbst einmal in den Genuss und wollen Wiedereinsteiger werden - sich bewerben...und bevor Sie so harsch und willkührlich mit Worten feuern - sie fanden das alles so ungerecht... :o
Eine andere Frage - Wie alt sind Sie?
Eines wurde schon vorneweg genommen - ich Zitiere :" Welche zivilberufliche Qualifikation wird denn für die Mannschaftslaufbahn benötigt? Richtig: KEINE. Und auch ein Feldwebelanwärter im Truppendienst, der einen Realschul- und einen Berufsabschluss hat, wird als Schütze (FA) mit A 3, Erfahrungsstufe 1 eingestellt."-und warum?Erfahrung fehlt....
Aber ich merke, dass man bei Ihnen in den dunklen Gefilden der Synapsen, vergeblich nach elektrischen Impulsen sucht...Sie sind jetzt wie lange dabei, mit welchem DG?
Zitat von: Gast05011980 am 24. Januar 2015, 01:12:13
Warum wird denn ein Wiedereinsteiger besser behandelt?
Ist das eine ernsthafte Frage oder haben Sie von der ganzen Problematik bisher so rein gar nichts verstanden?
Zitat von: Gast05011980 am 24. Januar 2015, 02:49:22
Hier geht es nicht um die Meinung vom Spieß ihre die ich respektiere..sondern um meine persönliche.Wenn das meine Meinung ist ist das meine Meinung. Ich gönne jedem das was ihm zusteht....ausserdem habe ich sie nicht persönlich angesprochen.Aber man muss im Leben nicht alles verstehen.
Wenn Sie das Ganze nicht verstehen, sollten Sie aber nicht auf "die ach so ungerechte Bundeswehr" schimpfen. Die setzt nämlich nur die
gesetzlichen Vorgaben um, die sie von der Politik bekommt. Festgelegt ist das Ganze im Bundesbesoldungsgesetz und der Bundesbesoldungsordnung A, beschlossen durch den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber. Der richtige Ansprechpartner wäre also der Bundestagsabgeordnete Ihres Wahlkreises - wenn der das, was er mitbeschlossen hat denn versteht.
Zitat von: Tommie am 23. Januar 2015, 20:26:12Es ist die Stufe 6, in die Stufe 7 kommt man erst mit 37 Jahren und drei Monaten ...
Und wenn man nicht richtig rechnen kann, so wie ich offensichtlich gestern Abend, dann kommt man zu solchen Ergebnissen :D !
Ich lag falsch und man wechselt erst mit 37 Jahren und 3 Monaten in Stufe 6,
somit hat man mit 35 Jahren, wie von "Jens79" vollkommen richtig bemerkt,
immer noch die Stufe 5!
Sorry, ich bitte um harte und gerechte Bestrafung ;) !
komm rüber Schneeschippen und spülen.
Sorry, bin im Dienst als "OvD" und darf mich nicht weiter vom Standort entfernen, weil ich diesen innerhalb von 60 Minuten erreichen können sollte! Und Du wohnst deutlich weiter weg ;) !
Zitat von: Tommie am 24. Januar 2015, 10:24:04
Zitat von: Tommie am 23. Januar 2015, 20:26:12Es ist die Stufe 6, in die Stufe 7 kommt man erst mit 37 Jahren und drei Monaten ...
Und wenn man nicht richtig rechnen kann, so wie ich offensichtlich gestern Abend, dann kommt man zu solchen Ergebnissen :D !
Ich lag falsch und man wechselt erst mit 37 Jahren und 3 Monaten in Stufe 6, somit hat man mit 35 Jahren, wie von "Jens79" vollkommen richtig bemerkt, immer noch die Stufe 5!
Sorry, ich bitte um harte und gerechte Bestrafung ;) !
Jetzt passt es. :)
Wollte nur nix dagegen sagen.
Hab Was ist ihr Problem? Sie haben ihre Meinung ich meine.Ausserdem sagte ich das ich ihre Meinung respektiere!!! Wenn sie das nicht können dann ist das ihre Sache.....Wenn man in einer Diskussion nicht eine andere Meinung haben darf ist das traurig.Erzählen sie mir doch mal wo Sie in der Privatwirtschaft genauso behandelt werden? Sie fangen mit 20 an scheiden mit 25 aus und fangen mit 35 wieder an.....werden sie da auch so behandelt als wären Sie nie weg gewesen? Ich glaube nicht! Aber das können Sie mir bestimmt erklären.Da sagt das Besoldungsrecht irgendwie was anderes...oder sagt das nicht tatsächliche Erfahrungszeit!nun waren Sie 10 Jahre nicht da und werden trotzdem bezahlt als wären Sie nie weg gewesen.Aber verstehen tu ich das nicht.Sie vielleicht aber ihre Meinung...
Uns lassen Sie ihre dunklen Vermutungen in welcher Welt ich lebe...sachliche Diskussionen sehen irgendwie anders aus!!! Sie kennen mich nicht ich Sie nicht belassen wir es dabei.Schönen Tag ihnen noch trotz alledem.
Ääähmm ... mit wem reden Sie jetzt konkret? Sollten Sie vielleicht dazuschreiben. So jedenfalls fühlen sich Alle oder Keiner angesprochen.
@klaus....ist schon für den gedacht der mir geantwortet hat.Das können Sie bestimmt nachvollziehen.
Zitat von: Gast05011980 am 24. Januar 2015, 13:30:53
@klaus....ist schon für den gedacht der mir geantwortet hat.Das können Sie bestimmt nachvollziehen.
Daraus etwa?
ZitatHab Was ist ihr Problem?
Kaum.
ZitatAusserdem sagte ich das ich ihre Meinung respektiere!!! Wenn sie das nicht können dann ist das ihre Sache
Wer hat behauptet, dass ich das nicht tue? Ich jedenfalls nicht.
ZitatWenn man in einer Diskussion nicht eine andere Meinung haben darf ist das traurig.
Wobei wir uns ausnahmsweise einig sind.
ZitatErzählen sie mir doch mal wo Sie in der Privatwirtschaft genauso behandelt werden?
Das muss ich gar nicht, ich will und kann es auch nicht. Das war bisher auch nicht Gegenstand der Diskussion, davon haben Sie gerade erst angefangen.
ZitatDa sagt das Besoldungsrecht irgendwie was anderes...
Gut, dann haben Sie bestimmt auch etwas im Besoldungsrecht gefunden, das Ihre Aussage belegt. Ein Zitat mit Quellenangabe wäre nicht schlecht.
Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Die Bundeswehr hat das Bundesbesoldungsgesetz und die dazugehörigen Bundesbesoldungsordnungen (gibt ja mehrere) nicht gemacht, das war der Gesetzgeber.
@Klaus....ich habe nur geantwortet auf das geschrieben wurde.Ich habe auch nicht der Bundeswehr an irgentetwas die Schuld gegeben.Wenn das Gesetz so ist dann ist das so.Respektiere ich. Verstehen muss ich es aber nicht.....weil es hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Und das man in einer Demokratie auch mal was kritisch hinterfragt gehört auch dazu....
Hallo,
habe das Schreiben erhalten, auf welches ich so innig gewartet habe.
Meine Grundausbildung startet, ab dem 01.04.2015 in BHv, in der 3. MOS :D
Nur liegen heute wohl keine Bahntickets (Fahrgutcheine) mehr dem Schreiben bei.
Auch ist das Schreiben wohl Systemgeneriert, da nirgends etwas von persönlicherAnsprache zu erkennen ist. LEiglich auf dem Briefumschlag bin ich als Adressat angegeben.
Im Schreiben selbst wird man als zukünftige Rekrutin, zukünftiger Rekrut begrüßt.
Auch soll man nochmals alle Unterlagen mitbringen, die man bereits bei der Bewerbung abgegeben hatte....
da sich zu meiner Person nichts geändert hat, wollte ich kurz anfragen, ob alle benbötigten Unterlagen nicht eh schon in meiner Akte /also G-Akte etc. für die Inspektion hinterlegt worden ist?
Wozu so viel Papierkram mitnehmen, obwohl dieser doch schon längst vorliegen müsste, wenn man das Dinstantrittsschreiben erhalten hat?
Zu meiner ersten AGA - 1998, musste ich dieses nicht wieder vorlegen, da ja schon alles vorhanden war.Lediglich die Kontoverbindung und die Lohnsteuerklasse mussten vorgewiesen werden.
Hat sich wohl sehr viel verändert... ;)
Mal ehrlich...wenns da steht, warum nicht einfach machen? Das sind max. 500gr Gewicht. Du wirst noch vielmehr tragen ;)
Das steht halt immer dabei, weil man vorher nicht unterscheidet ob einer schon alles mitgebracht hat oder nicht. Und ob "alles" auch "alles" ist, wird man dir dann in deiner Einheit sagen.
Danke-
500gr. mal 4 kommt eher hin...naja hab das Ganze ja schon mal durch...nur ist das schon 16,5 Jahre her :-)
2 Kg Gewicht sollte nicht einmal meine PersAkte oder GKartei haben.
Mein Mann hatte zur Bewerbung auch alles abgegeben, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden.. Einfach alles. In seinem Schreiben stand dann zum Dienstantritt soll er nur noch den Nachweis über die Pflegeversicherung und über die Lohnsteuermerkmale mitbringen.
Das Ende vom Lied war, dass nix von seinen vorab eingereichten Unterlagen mehr auffindbar war und ich dann per Einschreiben Stammbuch etc hinschicken musste...
Also besser alles nochmal mitnehmen....
Hab alles zusammen in einen Ordner gelegt.Allerdings steht in der Dienstantrittsaufforderung nichts, außer Bescheinigung über die Pflegeversicherung.Aber wenn man schon mal dabei war - die Wege des Herrn (Bundeswehr) sind unergründlich!!
Habe auch so einen Hinweis auf Prämiengewährung erhalten-keine Vermutung-gab es früher nicht in meiner ersten Dienstzeit.-Ist auch nichts von Wichtigkeit für mich. Frage mich aber immer wieder, wofür benötige ich Bitteschön 5x Vorhängeschloss ? Früher waren es gerade einmal zwei Stück.Eines für's Wertfach und eines für die Spinttür. Bin gespannt ob es in den Kasernen schon ein wenig anders, als damals aussah. Nicht das gute Federlattenrost....haben immer die Einlegebretter unserer Regale benutzt, die wir dann auf den Bock-Rahmen gelegt hatten, damit wir nicht diesen Hängematteneffekt bekamen - und als Bauchschläfer-ziemlich übel...
Zitat... wofür benötige ich Bitteschön 5x Vorhängeschloss ? ...
Weil es neue Spinde gibt. So einfach kann Bundeswehr sein. 8)
Na ja, schon ich habe zu meiner Zeit fünf Vorhängeschlösser benötigt. Zwei für den Spins an Land und drei für die Spindel an Bord.
Da kann man mal sehen wie fortschrittlich die Marine schon früher gegenüber den anderen TSK waren. ;D
Da könnte ich kotzen... bin 38 HptFw Wiedereinsteller und habe von 2000 bis 2011 schon gedient. Habe trotzdem nur Stufe 5. Irgendwas läuft da falsch.
Verstehe ich nicht, wieso bist du darüber so aufgeregt, bzw. wer wird denn besser bestellt und wieso fühlst du dich ungerecht behandelt?
Naja hier schreiben welche das sie mit 37 jahren und drei Monaten bereit Stufe 6 haben. Kenn einen der ist komplett neu in der Bundeswehr als Stuffz eingestellt ist 35 hat Stufe 5. Echt krass wenn man schon 12 Jahre Bundeswehr Erfahrung hat und auch nur Stufe 5 ist und auch noch 3 Jahre älter.
Uns was kann ein Soldat Unternehmen wenn er glaubt ungerecht behandelt zu werden? Richtig! Ein Blatt Papier schwarz machen. Als Wiedereinsteller und HptFw sollte man davon schon mal was gehört haben.
Zitat von: andy050277 am 16. März 2015, 10:18:57
Naja hier schreiben welche das sie mit 37 jahren und drei Monaten bereit Stufe 6 haben. Kenn einen der ist komplett neu in der Bundeswehr als Stuffz eingestellt ist 35 hat Stufe 5. Echt krass wenn man schon 12 Jahre Bundeswehr Erfahrung hat und auch nur Stufe 5 ist und auch noch 3 Jahre älter.
Eine Beschwerde wird da nichts bringen, wenn es BBesG-konform geschieht. Zumal die Stufenfestsetzung ja mit Bescheid eröffnet wird und die Beschwerdefrist dagegen sicherlich abgelaufen ist.
Unbeschadet dessen sehe ich trotzdem noch nicht das Problem: der eine ist gerade Stufe 5 geworden und der andere gerade Stufe 6, zumal es ja von Bedeutung ist, ob man A08 (Verlängerung um jeweils ein Jahr der Zeiträume) ist oder nicht. Zumal "Erfahrung" ja auch zivil erworben werden kann und das wird anerkannt.
Das wäre doch das selbe als wenn ich motze, dass A11 so viel bekommt und A10 so wenig (Besoldungsstufen sind beliebig austauschbar). Das ist gesetzl. Grundlage.