Guten Tag,
leider erhielt ich vor einigen Tagen eine Absage aus Wilhelmshaven.
Der Brief war sehr kurz gehalten und es war auch nicht direkt entnehmbar aus welchem Grund ich genau abgelehnt wurde, es hieß laut Brief die Bundeswehr habe spezielle Anforderungen und deswegen wäre eine solche Auswahl nötig.
Da ich vorbestraft bin (50 Sozialstunden wegen Cannabisbesitz) konnte ich mir schon denken das es daran lag, wollte aber auf Nummer sicher gehen und rief in Wilhelmshaven an. Es bestätigte sich das es rechtliche Bedenken gab, aber als ich dann nach der Sperrfrist fragte, sagte man mir diese wäre auf Dauer. Ich fragte noch einmal:"Auf Dauer? Was soll das genau heißen?", der Herr am Telefon erwiderte "Für immer". Das war für mich schon ein Brocken, habe mich für die Auskunft bedankt und das Telefonat beendet.
Ich weiss echt nicht was ich dazu sagen soll. Ich hätte kein Problem damit wenn man mir gesagt hätte, dass ich für 1,2,3 oder auch 4 Jahre gesperrt wäre, aber auf Lebenszeit wegen 50 Sozialstunden? Habe im Internet etwas gegoogled und auch hier im Forum gelesen und da wurde für Leute die Körperverletzung welche mit Bewährung geahndet wurde 3 Jahre geschätzt. Ich finde das steht in keinem Verhältnis zu meinem Fall, vorallem da ich nur Konsument war und in meinem Leben sonst nicht mehr mit der Polizei geschweige denn der Staatsanwaltschaft zutun hatte.
Meint ihr der Herr am Telefon hat sich eventuell vertan oder da muss ein Fehler unterlaufen sein beim Rechtsberater?
Klar, ich kann sagen der Rechtsberater hat es so entschieden und so wird es auch sein, doch da die Bundeswehr für mich ein Ziel ist welches ich nicht so einfach streichen will, kann ich das nicht glauben und hinnehmen.
Mir wurde auch gesagt ich würde noch einen Brief bekommen in dem weitere Informationen enthalten sind.
Ich danke schonmal für Antworten
Grüße
Was soll denn hier einer Sinnvolles dazu sagen? Sie haben sich beworben und man wollte Sie nicht haben. Ob das in drei, fünf oder zehn Jahren anders aussieht, weiß hier keiner.
Ich will wissen ob hier jemand Erfahrungen mit Sperrfristen hat und ungefähr sagen kann ob das so alles so rechtens ist.
solange die Sache im BZRG drinne ist wirste wohl ganz schlechte karten haben. Wie alt bist du?
Derzeit 20, mit 18 entstand die Anzeige. Wurde aber aufgrund der Tatsache das ich noch nicht lange 18 war, vor Gericht als Jugendlicher und nicht Heranwachsender behandelt. Falls das was zur Sache tut..
Ich vermute Drogen sind generell ein Ausschlusskriterium, da wirst du wohl kaum Chancen haben.
Nimms mir nicht übel, aber Soldat auf Stoff ist eben nicht gerade das gelbe von der Zitrone... Und die "Rückfallquoten" für "Stoffis" sind eben alles andere als gering, und wenn ich das richtige lese und interpretiere, redest du dir den Drogenkonsum noch schön... Da würdest du zuletzt spätestens beim Psychologen scheitern...
Sorry... Klingt Scheiße, aber wie heißt es so schön: isso...
Sortieren, lochen, abheften.
Wo rede ich mir das schön?
Letzter Konsum genau am Tag, an dem auch die Anzeige zustande kam. Ein "Stoffi" war ich nie, nur Gelegenheitskonsument. Hatte nie ein Suchtverhalten, war einfach nur Naiv.
@MJ
Ich finde da pauschalisierste etwas, nicht jder der mit 18 Jahren mal an ner Tüte gezogen hat, ist jahre später berufsmäßiger Kiffer...
Ich muss auch sagen, ich war nicht einer der es mal probiert hat. Aber auch keiner der jedes Wochenende geraucht hat. Das hat der Richter auch so erkannt und ich hatte auch nie die Auflage zu einer Suchtberatung o.ä. zu gehen. Ich habe meine Sozialstunden fristgerecht abgeleistet.
Mir geht es auch insgesamt nicht darum die Sperrfrist komplett aufzuheben, ich will einfach nur die Chance haben der Bundeswehr zu zeigen ich kann auch die nächsten 3-4 Jahre ein gesetzestreuer Bürger sein und mich dann nochmal bewerben. Nur eine Sperre auf Lebenszeit ist für mich echt erdrückend, zumal ich die letzten 2 Jahre charakterlich dermaßen gewachsen bin, dass ich enttäuscht bin es den Psychologen in einem Gespräch nicht beweisen zu dürfen. Beworben habe ich mich im Fachdienst bei der Marine als FW (mit der Bemerkung auch eine andere Laufbahn in Betracht ziehen zu können).
Ich habe einen Truppenbesuch gemacht, der hat mir nochmal gesagt ich will zur Marine. Jetzt aber in so einer Situation zu stecken ist für mich echt deprimierend.
Für mich ist selbst "gelegentlich" ein Suchtverhalten...Wenn "gelegentlich" konsumiert wurde und kein Suchtverhalten vorhanden war, warum wurde es dann konsumiert? Das läuft nicht unter naiv...
Schönvreden in diesem Fall: "Warum dürfen denn andere mit diesen/jenen Straftaten... das steht in keinem Verhältnis..."
Hat jeder so seine Meinung drüber... Meine Meinung steht...
Sollte mich arg wundern, wenn ein Großteil anders über die Geschichte denkt.
@Iceman81
Ich behaupte ja nicht, dass er ein Berufskiffer ist oder das jeder es wird, aber zu diesen illegalen Spaßmachern hab ich einen ganz üblen Draht... Sollte auch nicht als Angriff aufgefasst werden... Aber vielleicht bin ich da auch zu altmodisch.
Ein Suchtverhalten besteht meines Erachtens erst dann wenn man nicht mehr ohne kann. Ich konnte ohne. Doch hatte ich Lust und die Umstände hatten nichts dagegen (keine anstehenden Arbeiten in der Schule o.ä.) hab ich ein wenig geraucht.
Dieses "Warum dürfen denn andere mit diesen..", meinte ich eher so:
Körperverletzung: Jemand verletzt vorsätzlich jemand anderen und greift somit in die Persönlichkeitsrechte zweiter ein.
Drogenbesitz zum Konsum(In meinem Fall): Ich habe mir Gras gekauft und höchstens mich selbst durch das rauchen geschädigt. Kein anderer wurde verletzt oder musste unter meinem Konsum leiden.
Für mich macht es schon einen Unterschied ob ich jemand Fremden verletze oder in seinen Rechten einschränke oder mich selbst.
Schön reden tu ich hier garnix, ich weiß das ich einen Fehler begangen habe. Ich sehe diese ein und habe die mir vom Gericht auferlegte Strafe abgeleistet. Warum ich jetzt den Rest meines Lebens für die einzigste Dummheit meiner Jugend büßen soll, ist mir unergründlich. In einem Land wie Deutschland sollte eine Chance zur Besserung doch gegeben sein?
Ich will Sie hier nicht persönlich angreifen oder ähnliches, aber verstehen Sie auch bitte mich. Ich habe ohne Hintergedanken jemanden zu schaden etwas getan, wurde erwischt, hab zu meinen Fehlern gestanden und diese so gut wie es geht versucht gut zu machen.
Ich kann Sie schon verstehen, gar keine Frage... Ist schon blöd, wenn Träume platzen. Aber ist Ihnen nicht bewusst gewesen, dass solche Highlife Feuer aufm Leuchtturm Geschichten ziemlich eng am Kragen sitzen, wenn man sich für Berufe in Uniform interessiert? Ihnen wäre es beim Einstellungstest in einer JVA z.B. als Justizvollzugsbeamten nicht anders ergangen...
Das sie das ewig verfolgen wird bezweifle ich, allerdings ist das nunmal schon ein gewaltiges Branding in der Akte.
Inwieweit irgendetwas ins Verhältnis gesetzt wird, steht weder in Ihrer noch in meiner Macht. Straftaten bsp Körperverletzung: dazu müsste man den Sachverhalt kennen... Kann mir nicht vorstellen, dass ein ehemaliger "Knacki" jetzt hübsch gestriegelt in Flecktarn über den Platz hirscht... Mein Horizont ist allerdings auch nicht sonderlich groß, wie wir gerade festgestellt haben.
Sie haben etwas ILEGALES getan, öfter, über einen gewissen Zeitraum - MEHRFACH. Sie sind erwischt worden und auch bestraft worden.
Soweit so gut - oder schlecht. Liegt im Auge des Betrachters.
Und jetzt haben Sie ein Problem damit, dass die Bundeswehr sich aussuchen kann, ob sie Sie nimmt, nehmen will oder nicht.
Na sowas, ein Arbeitgeber bestimmt, nach welchen Kriterien er sich seine Mitarbeiter aussucht. Soll es geben. Auf dem zivilen Arbeitsamarkt auch.
Natürlich ist Ihr ILLEGALES Verhalten besser gewesen, als das eines anderen Bewerbers...
Und nur am Rande: Sie mögen gestanden haben und Ihre Strafe abgeleistet haben, aber verstanden, haben Sie definitiv nichts.
Sie haben sich nicht nur selbst geschadet, Sie haben auch der Gesellschaft geschadet, in dem Sie mit Ihrem Handeln kriminelle Strukturen mitfinanziert haben. natürlich nur zu einem minimalen Anteil... aber Sie haben genau das getan in Ihrer Gedankenlosigkeit.
Und Gedankenlosigkeit wie Ihre, die zu strafbewehrtem Handeln führt, hat in der Truppe nichts, aber auch gar nichts verloren.
Problem war einfach damals hatte ich das Thema Bundeswehr für mich abgehakt, erst als ich meinen Karriereberater Anfang des Jahres zufällig getroffen hab und einen erneuten Beratungstermin nach 3 Jahren wieder ausmachte, entwickelte sich ein wirkliches Interesse als Soldat bei der Bundeswehr zu dienen, welches sich von Tag zu Tag gefestigt hat.
Nunja, ich hoffe trotzdem das mir hier irgendwer durch Erfahrung vielleicht noch etwas Hoffnung machen kann. Sollte der endgültige Brief dann kommen, so dass ich auch Widerspruch gegen eine Lebenslange Sperrfrist einlegen kann, werde ich mit einem Anwalt für Wehrrecht versuchen dagegen anzugehen und die Sperrfrist zu minimieren.
Nur bin ich bis das geschieht jedem dankbar der mir aus Erfahrung vielleicht etwas zu dem Thema erzählen kann..
Diodon-IV: Wie kommen Sie bitte darauf das ich nichts verstanden habe? Woran machen Sie das fest? Welche Erfahrung haben Sie mit Menschen gemacht, dass Sie meinen keiner kann sich bessern?
Da hat diodon-IV recht... hart aber gerecht...
Woran diodon-IV das festgemacht hat? Wurde doch einwandfrei beschrieben...
Warum hakt man "Bundeswehr" erst ab und lechzt dann 3Jahre später doch danach? Verstehe ich irgendwie nicht...
Ob da rechtlich was dran zu rütteln ist, ist fraglich...
Bei anderen Arbeitgebern gehen Sie ja auch nicht mit rechtlichen Schritten vor, wenn Sie abgelehnt werden...
Mein Berater sagte:
"Halten Sie sich nicht am Plan A (Bundeswehr) fest, man braucht immer noch einen Plan B... ffür den Fall der Fälle...." Warum können Sie das nicht?
Ich habe einen Plan B, jedoch ist mir Plan A so wichtig das ich mich nicht mit einem Nein zufrieden geben kann. Mein Fach-Abi werde ich jetzt so oder so beginnen und abschließen bevor ich, wenn überhaupt, zur Bundeswehr darf.
Warum man das abhakt? Ich war 17 und hab von der Welt noch nicht viel verstanden. Hat sich 3 Jahre später halt geändert. Ich habe neue Ansichten von verschiedenen Dingen.
ich habe in meinem zivilen Beruf ca. 11 Jahre lang mit und für Drogenabhängige(n) gearbeitet. Und bevor jetzt das Argument kommt, dass Sie nicht abhängig waren und Cannabis nicht zur Abhängigkeit führt: Geschenkt - ich habe da andere Erfahrungen und andere Ansichten.
Versuchen Sie es mit einer Klage. Dann haben Sie Klarheit - über die Rechtmäßigkeit Ihrer Ablehnung/lebenslangen Sperre und darüber, wie die Bundeswehr zu ehemaligen Drogenkonsumenten steht und warum, dass können Sie nämlich dann sehr ausführlich der Klageerwiderung der Bundeswehr entnehmen.
Also wollen Sie mir damit sagen, dass ich ab sofort garnicht erst versuchen brauch ein gesetzes Treues Leben zu führen weil ich in meiner Jugend gelegentlich Cannabis konsumiert habe? Soll ich die nächsten Jahre kriminell aktiv werden? Mir kommt es so vor als würden sie mir dazu raten, da etwas anderes für mich hochkriminellen Jugendlichen keinen Sinn hätte.
Nein, keinesfalls. Sie sollten sich aber in Richtung Plan B orientieren, das hat zunächst mehr Sinn.
Sollten Sie Ihr Fachabi haben und eine Ausbildung/weitere Aus-/Fortbildung abgeschlossen haben, macht eine erneute Bewerbung auch evtl. mehr Sinn.
Informieren Sie sich hier im Forun in diesem Zusammenhang auch über die Tilgung möglicher Einträge im BZRG. Das ist nicht ganz mein Fachgebiet.
Davon rede ich doch die ganze Zeit. Ich will einfach nur diese Lebenslange Sperrung loswerden so das ich mich nach meinem Fach-Abi auch wieder bewerben darf..
Danke aber für den Tipp mit der Tilgung, wusste nicht das dass möglich ist. Dachte das geht nur mit dem Führungszeugnis. Werde mich dahingehend informieren
Ein Anspruch auf Einstellung bzw. Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren besteht nicht.
Das zum Thema "ich nehm mir nen Anwalt blah blah".
Da er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde kommt wohl hier das ERziehungsregister zum Tragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregisteralso aller spätestens mit 25 müssten die Einträge da raus sein. Sonst könnte wohl auch die 5 Jahres Frist des BZRG zum tragen kommen, was in seinem mit 23 der Fall ist. Dann könnte er zumindest in paar Jahren Wahrheitsgemäß angeben nicht vorbestraft zu sein, natürlich steht es auf nem anderen Blatt, was in den Bewerbungsakten zurückbleibt und wie sich der Bedarf in den STreitkräften darstellt.
Hat der TE außer einem Schulabschluss überhaupt noch was anderes zu bieten? Wenn nicht empfiehlt sich in der Zeit sicherlich noch eine Berufsausbildung, auch um die geistige Entwicklung weiter voranzutreiben.
Wie schon gesagt nen rechtlichen ANspruch auf Einstellung gibt es sowieso nicht.
@MJ ich weiß wie das mit Kiffern beim BUND ist in meiner GA Ausbildungseinheit damals hatten wir so ein paar Kandidaten, wie die durch die Musterung gekommen sind muss man sich natürlich auch Fragen.
@Iceman
Mittel und Wege gibt es für so ziemlich alles... ::)
Weitere Kommentare schenke ich mir lieber... sonst werde ich wahrscheinlich noch an den Pranger gestellt...
Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 07:20:22
...
@MJ ich weiß wie das mit Kiffern beim BUND ist in meiner GA Ausbildungseinheit damals hatten wir so ein paar Kandidaten, wie die durch die Musterung gekommen sind muss man sich natürlich auch Fragen.
Bei GWDL wr das ja auch kein zwingender Grund, sie nicht zum Pflichtdienst einzuberufen, ansonsten hätte jeder zweite bei der Musterung diese Schiene gefahren. GWDL wurde man nicht einmal in jedem Fall los, wenn sie beim Drogenkonsum in der Kaserne und beim Dealen erwischt worden waren. Ich weiss, worüber ich schreibe, ich hatte als Spieß so einen "Parienten" in meiner Kompanie. Der Antrag meines Chefs, den Vogel zu entlassen, wurde abgelehnt.
Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.
Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 08:44:16
Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.
Wer solche Vögel dann auch noch in die Wache steckt, hat irgendwas nicht verstanden. Bei mir hat der bewusste Soldat dann eben "waffenlosen" Dienst als GvD geleistet, gerne auch am Wochenende.
Jetzt bewahren wir mal Ruhe.
Eine "lebenslange" Sperre gibt es NICHT - da ist sicher etwas FALSCH verstanden worden. Die Sperre wird vermutlich im Bereich von wenigen Jahren liegen - und eine solche Sperre ist auch "gerichtsfest".
Also bleibt erstmal nur "Plan B" und danach ggf. erneut bewerben.
Ich gebe zu bedenken, dass hier offensichtlich erst mit dem Fachabitur begonnen werden soll, obwohl der TE bereit 21 jahre alt ist - d. h. auch danach, kann es ggf. dazu kommen, dass der TE sich, je nach Laufbahn, nicht gegen Mitbewerber im Leistungsvergleich durchsetzen kann.
Ob eine Tauglichkeit vorliegt, ist vermutlich auch noch nicht geklärt.
Lag wohl daran, dass Winter war, Personalmangel und jeder zur Wache geschickt wurde der Wachfähig war zumal die Einheit eh kurz vor der Auflösung stand, und ob die Vorgesetzten da was wussten kann ich nicht sagen, da der Typ aus ner anderen Teileinheit kam und als Spätaussiedler auch noch "perfektes" Deutsch sprach ^^
Zitat von: KlausP am 07. August 2014, 08:47:08
Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 08:44:16
Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.
Wer solche Vögel dann auch noch in die Wache steckt, hat irgendwas nicht verstanden. Bei mir hat der bewusste Soldat dann eben "waffenlosen" Dienst als GvD geleistet, gerne auch am Wochenende.
So kenne ich das auch. Wir hatten auch einen Kandidaten (GWDL) der mal in der Kaserne gekifft hat, er flog sofort aus dem Sicherungszug und kam erstmal in den VersZug (Halle fegen) und dann als Kellner ins Uffz-Heim. Auf jeden Fall weg von jeglicher Waffe.
Besenstiel und Kaffeetasse/Bierglas geworfen ist auch ne Waffe ;D
Noch schlimmer ist der Wischmob... einmal feucht gewischt und freihändig laufen wird auch schon Eiskunstlauf... und legt einige wahrscheinlich vertikal...
Aber mal ernsthaft:
Fwdler... Drogenkonsument... Da war es doch absehbar, was kommt...
Guten Morgen... horizontal natürlich
Mal ne blöde Frage: Kam die Sperre rein vom Rechtsberater oder hat der Musterungsarzt aufgrund des Urteils noch eine VI15=T5 vergeben?
Also bis jetzt weiß ich von einer Einschränkung meiner Tauglichkeit nichts. Der Vorfall ist wie gesagt 2 Jahre her und ich meine mal gelesen zu haben das ein 2 Jahre zurückliegender Konsum nicht mit T5 geahndet wird. Wirklich 100% sicher kann ich diese Frage jetzt auch nicht beantworten. Ich wurde in Wilhelmshaven weitergeleitet zu jemanden der genaueren Einblick in meine Akte haben soll, das war glaub ich nicht mal der Rechtsberater selbst. Dieser Herr sagte mir dann ich wäre auf Dauer gesperrt und als ich fragte "für immer" bejahte er dies.
Meine Hoffnung ist jetzt einfach das er sich wirklich vertan hat und die Sperrfrist nicht lebenslänglich wirkt, so dass ich die nächsten Jahre Fach-Abi und eventuell eine Ausbildung beenden kann um mich dann wieder im Fachdienst bei der Marine zu bewerben.
Kriterien für eine VIer-Gradation=T5=dauerhaft nicht wehrdiensttauglich:
"Drogenmissbrauch oder –
abhängigkeit (weiche und harte
Drogen), gegenwärtig und
zurückliegend."
"Zustand nach Drogen-, Alkohol-
oder Medikamenten-
Entwöhnungsbehandlung*."
Wie gesagt, ist nur eine Möglichkeit, kann auch sein, dass der Rechtsberater dich dauerhaft gesperrt hat.
Und Sie können sich selbstverständlich neu bewerben; nur kann dann auch diese Bewerbung negativ beschieden werden.
Das kapiere ich sowieso nie: Ich hatte mich auch schon oft bei unterschiedlichsten Unternehmen und Behörden beworben, die mich eben nicht wollten. Ich habe da nie nachgefragt und auch nie irgendein Zinober drum gemacht. Ist halt so!
Es ist doch ganz normal, dass mehr als die Hälfte der Bewerbungen nicht erfolgreich sind.
Davon mal ab solange es genügend Bewerber mit "weißer Weste" gibt, warum soll sich die BW dann auch jemanden aussuchen der in seiner Akte jüngster Vergangenheit nen BTM Verstoß stehen hat in und auch sonst nicht viel Background außer nen Schulabschluss zu bieten hat. Würde jeder außenstehende sagen da mangelt es an geistiger Reife. Vor allem wenn man erst 20 ist.
ZitatIch habe da nie nachgefragt und auch nie irgendein Zinober drum gemacht. Ist halt so!
Es ist doch ganz normal, dass mehr als die Hälfte der Bewerbungen nicht erfolgreich sind.
Sehe ich genauso - wobei die Quote 50% "erfolgreich" noch richtig gut wäre - wer auf 10% erfolgreich kommt, ist ein "König" - der hat nämlich nach 30 Bewerbungen 3 Stellen zur AUSWAHL.
Zitat von: F_K am 07. August 2014, 15:52:02
wer auf 10% erfolgreich kommt, ist ein "König" - der hat nämlich nach 30 Bewerbungen 3 Stellen zur AUSWAHL.
Der feuchte Traum eines jeden Politologen ;D
Die Absage alleine ist nicht mein Problem, mit der hab ich sogar etwas gerechnet. Nur die lebenslange Sperrfrist stört mich. Wenn die Bundeswehr mir sagen würde: Herr Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.
Das die Bundeswehr ein Arbeitgeber, aber nicht gleichzustellen mit dem Betrieb um die Ecke ist, ist wohl klar. Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen.
Die Bundeswehr ist für mich natürlich auch nur eine Option, aber nur weil diese Option im ersten Anlauf nicht geklappt hat, heisst das nicht für mich jetzt aufzugeben. Wenn ich sage ich will zur Bundeswehr, es würde mir sehr viel Spaß machen als Soldat zu dienen, etwas vergleichbares würde ich Zivil nicht ausüben können. Dann steh ich da auch hinter und das heisst das ich jeden Weg gehe der mir ermöglichen könnte Teil der Bundeswehr zu werden.
Also wie gesagt, ich will hier keine Einstellung erreichen sondern nur eine Sperrfrist die für mich annehmbar ist. So dass ich die Chance habe Besserung in den nächsten Jahren zu zeigen und mich schulisch weiter zu bilden um mich am Ende erneut zu bewerben.
Zitat... Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen. ...
Dann machen Sie das doch, wenn Sie einen rechtsbehelffähigen Bescheid bekommen haben.
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:54:22
Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.
Das ist doch sonst auch nicht üblich. Auch nicht bei großen Betrieben oder anderen Behörden. Da bekommt man bestenfalls seine Bewerbungsunterlagen mit Dank zurück.
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?
Oh Himmel- dann mach ne Ausbildung und bewirb dich einfach in 3 Jahren wieder. Dann wirst ja sehen, ob es klappt oder nicht.
Und manchmal ist es einfach so, dass den Mist, den man in jungen Jahren baut einem einige Wege für´s Leben verbaut.
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:58:05
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?
Wenn man lange und bohrend genug nachfragt und dem Personaler auf den Sa.. geht? Bestimmt häufiger; wahrscheinlich kongruent zur Häufigkeit der Fragen ...
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:58:05
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?
meine Herren. Mir kommen die Tränen...
Das "zarte" Alter von 18 bedeutet volle Geschäftsfähigkeit.
Man ist volljährig mit allen Rechten und
Pflichten.
Dazu gehört nunmal nicht nur, das man Autofahren darf und bis in die Puppen in die Disco kann. Sondern das man auch Sachen wie Drogen- und Alkohol im Griff haben sollte.
Vor allem Drogen. !! Das hat auich nichts mit jugendlichem Leichtsinn zu tun!
Selber Schuld wer sich dadurch die Zukunft verbaut da habe ich keinen Funken Mitleid.
Ich bin inzwischen 42 und habe nicht einmal so ein Zeugs genommen, noch nichtmal das Bedürfnis gehabt.
Ist mal jemandem aufgefallen, dass da irgendetwas nicht hinhaut? Der gute ist 20 oder 21 und hat außer einem Schulabschluss nichts? Finde ich seltsam... Abitur wird es nicht sein, sonst würde er nicht das Fachabi machen wollen... Suspekt...
Im Übrigen:
Man wird Ihnen nicht gesagt haben, dass Sie sich nicht mehr bewerben DÜRFEN...
Man hat Ihnen sicherlich zu verstehen gegeben, dass eine Bewerbung aufgrund bestimmter Tatsachen nicht berücksichtigt wird und somit für beide Seiten mehr Papierkram fordert, als nötig.
Bewerben Sie sich, meinetwegen jedes halbe Jahr. Ob es Sinn macht - weiterhin fraglich.
Darum geht es meiner Meinung nach gar nicht. Wenn man sich irgendwo bewirbt und gefällt dem Personaler nicht, bekommt man eine nichtssagende Absage. "Wir danken und schicken Ihre Unterlagen zurück. Blablabla, viel Glück und gute Zeit!"
Wenn man es dabei belässt: Gut. Wenn man nachfragt, warum, bekommt man entweder keine aussagekräftige Antwort oder irgendeiner lässt sich dazu hinreißen, irgendein Merkmal zu nennen, dass objektiv den Bewerber schlechter stellt als andere: Noten, Vorstrafen, Irokesenschnitt whatever.
Fragt man dann noch weiter: Wann darf ich denn wieder und hat nicht gerade einen ruhenden Buddhisten vor sich, wird er ein sein "Lassen Sie mich endlich in Ruhe!!!" irgendwie verpacken; z. B. in ein "Weitere Bewerbungen sind bei uns aussichtslos!"
Ich habe dafür vollstes Verständnis; der Idiot am Telefon macht nämlich nicht meine Arbeit und meine Überstunden.
Bringen wir es doch mal auf den Punkt.
Die Bundeswehr kann sich aus einer vielzahl von Bewerbern die Besten raussuchen.
Und dazu gehören nunmal nicht (Ex)Kiffer.
Ja, das wurde ihm ja nun mehrfach schon zu verstehen gegeben. Das Problem:
Verstehen.
Das ist, als würde man mit einer Kuh Französisch reden - die versteht es auch nicht.
Fassen Sie das nicht als abwertend auf... Ich rede bloß nicht gerne Tatsachen schön...
Konsument ist Konsument! Ich bin Gelegenheitsraucher (Zigaretten) Ich rauche bei sich jeder bietenen Gelegenheit, also komm nicht mit "gelegentlich"! xD
Hahaha das mit dem rauchen kenn ich ;D Gott sei Dank läuft das unter legal...
Im 2.weltkrieg wurde crystall getarnt als panzerschokolade an die kämpfende truppe gegeben.
Nein spaß beiseite.ich finde es übertrieben.
Aber ich denke sowas ist genau festgeregelt bei der Bundeswehr.
Aber es gibt noch viele andere möglichkeiten wie du dein leben gestalten kannst.
Zitat von: harzerIV am 07. August 2014, 22:25:18
Im 2.weltkrieg wurde crystall getarnt als panzerschokolade an die kämpfende truppe gegeben.
Nicht wirklich. Die sogenannte Flieger- oder Panzerschokolade enthielt zwar den gleichen chemischen Stoff, aber nicht annähernd in der Dosis oder Konzentration wie Chrystal. Und "getarnt" war es auch nicht, sondern wurde gezielt zum Aufputschen eingesetzt.
Das ist so, als würde man meinen, man könne Bier als Brandbeschleuniger verwenden, denn Bier sei auch nur getarnter Brennspiritus weil es Alkohol enthält ;)