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Sperrfrist

Begonnen von 78er, 06. August 2014, 22:39:17

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MJ09

Da hat diodon-IV recht... hart aber gerecht...

Woran diodon-IV das festgemacht hat? Wurde doch einwandfrei beschrieben...

Warum hakt man "Bundeswehr" erst ab und lechzt dann 3Jahre später doch danach?  Verstehe ich irgendwie nicht...

Ob da rechtlich was dran zu rütteln ist, ist fraglich...

Bei anderen Arbeitgebern gehen Sie ja auch nicht mit rechtlichen Schritten vor, wenn Sie abgelehnt werden...

Mein Berater sagte:

"Halten Sie sich nicht am Plan A (Bundeswehr) fest, man braucht immer noch einen Plan B... ffür den Fall der Fälle...."  Warum können Sie das nicht?

78er

Ich habe einen Plan B, jedoch ist mir Plan A so wichtig das ich mich nicht mit einem Nein zufrieden geben kann. Mein Fach-Abi werde ich jetzt so oder so beginnen und abschließen bevor ich, wenn überhaupt, zur Bundeswehr darf.
Warum man das abhakt? Ich war 17 und hab von der Welt noch nicht viel verstanden. Hat sich 3 Jahre später halt geändert. Ich habe neue Ansichten von verschiedenen Dingen.

diodon-IV

ich habe in meinem zivilen Beruf ca. 11 Jahre lang mit und für Drogenabhängige(n) gearbeitet. Und bevor jetzt das Argument kommt, dass Sie nicht abhängig waren und Cannabis nicht zur Abhängigkeit führt: Geschenkt - ich habe da andere Erfahrungen und andere Ansichten.

Versuchen Sie es mit einer Klage. Dann haben Sie Klarheit - über die Rechtmäßigkeit Ihrer Ablehnung/lebenslangen Sperre und darüber, wie die Bundeswehr zu ehemaligen Drogenkonsumenten steht und warum, dass können Sie nämlich dann sehr ausführlich der Klageerwiderung der Bundeswehr entnehmen.

78er

Also wollen Sie mir damit sagen, dass ich ab sofort garnicht erst versuchen brauch ein gesetzes Treues Leben zu führen weil ich in meiner Jugend gelegentlich Cannabis konsumiert habe? Soll ich die nächsten Jahre kriminell aktiv werden? Mir kommt es so vor als würden sie mir dazu raten, da etwas anderes für mich hochkriminellen Jugendlichen keinen Sinn hätte.

diodon-IV

Nein, keinesfalls. Sie sollten sich aber in Richtung Plan B orientieren, das hat zunächst mehr Sinn.
Sollten Sie Ihr Fachabi haben und eine Ausbildung/weitere Aus-/Fortbildung abgeschlossen haben, macht eine erneute Bewerbung auch evtl. mehr Sinn.

Informieren Sie sich hier im Forun in diesem Zusammenhang auch über die Tilgung möglicher Einträge im BZRG. Das ist nicht ganz mein Fachgebiet.

78er

Davon rede ich doch die ganze Zeit. Ich will einfach nur diese Lebenslange Sperrung loswerden so das ich mich nach meinem Fach-Abi auch wieder bewerben darf..

Danke aber für den Tipp mit der Tilgung, wusste nicht das dass möglich ist. Dachte das geht nur mit dem Führungszeugnis. Werde mich dahingehend informieren

Ralf

Ein Anspruch auf Einstellung bzw. Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren besteht nicht.
Das zum Thema "ich nehm mir nen Anwalt blah blah".
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Helft mit, dass es so bleibt.

Iceman81

Da er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde kommt wohl hier das ERziehungsregister zum Tragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister

also aller spätestens mit 25 müssten die Einträge da raus sein. Sonst könnte wohl auch die 5 Jahres Frist des BZRG zum tragen kommen, was in seinem mit 23 der Fall ist. Dann könnte er zumindest in paar Jahren Wahrheitsgemäß angeben nicht vorbestraft zu sein, natürlich steht es auf nem anderen Blatt, was in den Bewerbungsakten zurückbleibt und wie sich der Bedarf in den STreitkräften darstellt.

Hat der TE außer einem Schulabschluss überhaupt noch was anderes zu bieten? Wenn nicht empfiehlt sich in der Zeit sicherlich noch eine Berufsausbildung, auch um die geistige Entwicklung weiter voranzutreiben.

Wie schon gesagt nen rechtlichen ANspruch auf Einstellung gibt es sowieso nicht.

@MJ ich weiß wie das mit Kiffern beim BUND ist in meiner GA Ausbildungseinheit damals hatten wir so ein paar Kandidaten, wie die durch die Musterung gekommen sind muss man sich natürlich auch Fragen.

MJ09

@Iceman

Mittel und Wege gibt es für so ziemlich alles... ::)

Weitere Kommentare schenke ich mir lieber... sonst werde ich wahrscheinlich noch an den Pranger gestellt...

KlausP

Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 07:20:22
...

@MJ ich weiß wie das mit Kiffern beim BUND ist in meiner GA Ausbildungseinheit damals hatten wir so ein paar Kandidaten, wie die durch die Musterung gekommen sind muss man sich natürlich auch Fragen.

Bei GWDL wr das ja auch kein zwingender Grund, sie nicht zum Pflichtdienst einzuberufen, ansonsten hätte jeder zweite bei der Musterung diese Schiene gefahren. GWDL wurde man nicht einmal in jedem Fall los, wenn sie beim Drogenkonsum in der Kaserne und beim Dealen erwischt worden waren. Ich weiss, worüber ich schreibe, ich hatte als Spieß so einen "Parienten" in meiner Kompanie. Der Antrag meines Chefs, den Vogel zu entlassen, wurde abgelehnt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Iceman81

Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.

KlausP

Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 08:44:16
Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.

Wer solche Vögel dann auch noch in die Wache steckt, hat irgendwas nicht verstanden. Bei mir hat der bewusste Soldat dann eben "waffenlosen" Dienst als GvD geleistet, gerne auch am Wochenende.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Jetzt bewahren wir mal Ruhe.

Eine "lebenslange" Sperre gibt es NICHT - da ist sicher etwas FALSCH verstanden worden. Die Sperre wird vermutlich im Bereich von wenigen Jahren liegen - und eine solche Sperre ist auch "gerichtsfest".

Also bleibt erstmal nur "Plan B" und danach ggf. erneut bewerben.

Ich gebe zu bedenken, dass hier offensichtlich erst mit dem Fachabitur begonnen werden soll, obwohl der TE bereit 21 jahre alt ist - d. h. auch danach, kann es ggf. dazu kommen, dass der TE sich, je nach Laufbahn, nicht gegen Mitbewerber im Leistungsvergleich durchsetzen kann.

Ob eine Tauglichkeit vorliegt, ist vermutlich auch noch nicht geklärt.

Iceman81

Lag wohl daran, dass Winter war, Personalmangel und jeder zur Wache geschickt wurde der Wachfähig war zumal die Einheit eh kurz vor der Auflösung stand, und ob die Vorgesetzten da was wussten kann ich nicht sagen, da der Typ aus ner anderen Teileinheit kam und als Spätaussiedler auch noch "perfektes" Deutsch sprach ^^

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 07. August 2014, 08:47:08
Zitat von: Iceman81 am 07. August 2014, 08:44:16
Okay das war mir unbekannt, ist auf jedenfall kein tolles Gefühl gewesen mit so nem Clown Nachts auf Streife zu laufen, mit dem teilgeladenen G3, immerhin konnte man dem klarmachen das er vorne läuft.

Wer solche Vögel dann auch noch in die Wache steckt, hat irgendwas nicht verstanden. Bei mir hat der bewusste Soldat dann eben "waffenlosen" Dienst als GvD geleistet, gerne auch am Wochenende.

So kenne ich das auch. Wir hatten auch einen Kandidaten (GWDL) der mal in der Kaserne gekifft hat, er flog sofort aus dem Sicherungszug und kam erstmal in den VersZug (Halle fegen) und dann als Kellner ins Uffz-Heim. Auf jeden Fall weg von jeglicher Waffe.
Semper Communis
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