Hallo,
kurz und knapp, weil die Suche nichts diesbezüglich ergab:
Kann mir jemand sagen, wie lange das Kreiswehrersatzamt die Daten zu allen bisher durchgeführten Musterungen aufbewahren darf/muss? Gibt es eine bestimmte Frist oder dürfen alle Daten für und ewig gespeichert und archiviert werden?
Ich freue mich über eine Rückmeldung. Vielleicht kennt sich ja jemand ganz besonders gut mit mit dieser Thematik aus.
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen!
Die Daten warden solange gespeichert, wie der Bürger der Wehrüberwachung unterliegt, bei Mannschaften also bis zum 45. Lebensjahr.
(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Zitat von: F_K am 07. August 2014, 15:16:30
Die Daten warden solange gespeichert, wie der Bürger der Wehrüberwachung unterliegt, bei Mannschaften also bis zum 45. Lebensjahr.
(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Du hast richtig geraten - ich bin untauglich.
Nach deiner Erläuterung habe ich jedoch den Begriff "Wehrüberwachung" gegoogelt und bin auf die dazugehörige Wikipedia-Seite gestoßen, ich zitiere und hebe eine Stelle besonders hervor:
ZitatGerade die Meldepflichten zum aktuellen Wohnort sollen, beispielsweise im Falle eines Krieges, die kurzfristige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherstellen. Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Eintreten der Wehrpflicht (also i. d. R. mit der Musterung nach Erreichen der Volljährigkeit) und endet, außer im Falle der Untauglichkeit:
bei ungedienten Wehrpflichtigen und Mannschaftsdienstgraden mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 32. Lebensjahr vollendet haben;
bei Unteroffizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 45. Lebensjahr vollendet haben;
bei Offizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet haben.
Wieder zurück zur Dienstuntauglichkeit: Da ich es bin, hört es sich für mich so an, als gehöre ich nicht mehr zu den Bürgern der Wehrüberwachung und da stellt sich mir weiterhin die Frage, ob das KWEA nicht diese gespeicherten Daten löschen kann?
Dann wird zum Untauglichen eben nur das Datum "untauglich" gespeichert. Weil dies ja in seinem Fall das Entscheidungserhebliche und im Sinne der Datensparsamkeit notwendige ist.
Worauf willst du hinaus?
Denkst du, dass du dich wieder bewerben und du einfach deine aktuelle Untauglichkeit verschweigen kannst?
Der von dir zitierte Test bezieht sich übrigens auf MELDEPFLICHTEN.
Es ist egal, ob das (nicht mehr existierende - aber das nur am Rande) KWEA Ihre Daten löscht oder nicht, bei der Bewerbung müssen Sie angeben, ob und mit welchem Ergebnis (also in Ihrem Fall "T5 - nicht wehrdienstfähig") Sie schon einmal gemustert wurden (lfd.Nr. 32 im Bewerbungsbogen).
@ rohni:
.. ich "rate" nicht, ich gebe ein Einschätzung ab.
Der Wehrüberwachung unterliegst Du nicht mehr (als Untauglicher), aber die Datensätze bleiben gespeichert - und die Untersuchungsergebnisse werden archiviert - da gibt es nette Artikel zu, von Menschen, denen die damals gemachten "Falschangaben" spatter vorgehalten warden.
Unabhängig von der verpflichtenden Angabe (siehe Klaus) bleibt der Status auf dem Datensatz gespeichert.
Das "raten" bezog sich auf:
Zitat(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Bis dato hatte ich es gar nicht erwähnt... Ist auch total nebensächlich...
Ich weiß auch gar nicht warum ich hier direkt von vorne und von allen angefahren werde. Ich habe lediglich eine legitime Frage gestellt, die mir jedoch bis jetzt keiner zu 100% korrekt beantworten kann, genauso wenig wie die nette Chatberatung bei der BW, stattdessen wird hier über eine Neubewerbung bei der BW spekuliert. Über 10 Jahre sind seit meiner Musterung vergangen und wenn sich vieles geändert hat,... eines hat sich NICHT geändert,... und zwar das ich mich bei der BW bewerben möchte.
Über weitere Antworten zu meiner Frage freue ich mich, ansonsten gehe ich davon aus, dass mir leider keiner weiterhelfen kann.
Och rohni,
die Antwort wurde gegeben:
Der Wehrüberwachung unterliegst Du nicht mehr (als Untauglicher), aber die Datensätze bleiben gespeichert - und die Untersuchungsergebnisse werden archiviert
Ok, danke. Ich war nur verwirrt, weil es oben von wolverine hieß, dass es im Sinne der Datensparsamkeit wäre und eben nicht alles archiviert wird.
Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.
Lieber Rohni,
Wolverine hat lediglich geschrieben, dass ggf. im Sinne der Datensparsamkeit nur das Datum "Untauglich" gespeichert wird. Die Akte geht meines Wissens nach aber an ein militärärztliches Institut und wird da eingelagert - und weil es da keine Vorschriften zur Aktenvernichtung gibt, eben bis zum jüngsten Tag (oder bis mal ein Rechnungshof der Meinung ist, dass die Lagerkosten zu hoch warden und man mal "ausmisten" müsste).
Zitat von: rohni am 07. August 2014, 16:10:10
Ok, danke. Ich war nur verwirrt, weil es oben von wolverine hieß, dass es im Sinne der Datensparsamkeit wäre und eben nicht alles archiviert wird.
Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.
Und hier irren Sie wieder. Die Wehrpflicht ist
nicht aufgehoben, lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz ist nach wie vor gültig, damit auch die Erfassung und Speicherung der Daten der wehrpflichtigen Männer ab dem 18. Lebensjahr.
Die Gesundheitsakte geht an´s WehrMedStatInst und wird dort mikroverfilmt (bzw. Teile davon, Teile bleiben im Original erhalten)
Zitat von: rohni am 07. August 2014, 16:10:10
Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.
Nur der Vollständigkeit halber: die Wehrpflicht ist
nicht aufgehoben (dazu müsste man das Grundgesetz ändern), nur der Grundwehrdienst wurde ausgesetzt ("findet nicht statt"). Daher unterliegen weiterhin alle wehrpflichtigen (d.h. volljährigen, männlichen Bundes-)Bürger formell der Wehrüberwachung etc etc etc ;)
Zitat von: rohni am 07. August 2014, 15:59:16
Das "raten" bezog sich auf: Zitat(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Bis dato hatte ich es gar nicht erwähnt... Ist auch total nebensächlich...
Ich weiß auch gar nicht warum ich hier direkt von vorne und von allen angefahren werde. Ich habe lediglich eine legitime Frage gestellt, die mir jedoch bis jetzt keiner zu 100% korrekt beantworten kann, genauso wenig wie die nette Chatberatung bei der BW, stattdessen wird hier über eine Neubewerbung bei der BW spekuliert. Über 10 Jahre sind seit meiner Musterung vergangen und wenn sich vieles geändert hat,... eines hat sich NICHT geändert,... und zwar das ich mich bei der BW bewerben möchte.
Über weitere Antworten zu meiner Frage freue ich mich, ansonsten gehe ich davon aus, dass mir leider keiner weiterhelfen kann.
Und genau deswegen ist es gut, dass diese Daten gespeichert bleiben. 8)
Sollte sich an deinem Gesundheitszustand seitdem etwas geändert haben, was darum auch Einfluss auf das Musterungsergebnis haben könnte:
steht Dir natürlich eine Bewerbung offen und der Antrag auf Nach-/Neumusterung. Man wird die alten Akten anfordern, nochmal mustern und schauen, was herauskommt.
Das "Anfahren" hier, hatte durchaus den richtigen Hintergrund. Reine Erfahrungswerte. Solche Kandidaten hat man nämlich durchaus des öfteren, die meinen "einfach nochmal neu mustern, wenn die alten Daten weg sind/sein sollten und dann den Gesundheitszustand etwas "pimpen".
Sieh es durchaus als wohlgemeinten Tipp. ;)
Denn in der Kurzfassung kann aus dem Gedanken, der dir im Hinterkopf rumschwirrt nämlich ggf. ein "Einstellungsbetrug" werden, sollte man da etwas wissentllich unter den Tisch fallen lassen.
Anstatt ein neues Thema zu eröffnen, dachte ich mir, ich hake hier noch einmal nach. Ich wurde - als die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt wurde - "ausgemustert" (T5).
Vorab: Ich plane nicht zur Bundeswehr zu gehen - es geht also nicht um Täuschung oder Ähnliches. Ich gehe "nur" durch, wo überall Daten von mir erhoben wurden. Ich habe viel gegoogelt, aber wirklich genaue Informationen sind gar nicht so leicht zu finden... Hier in dem Forum wird es ja viele Leute mit Ahnung geben.
Habe ich Folgendes nach § 4 WPersAV richtig verstanden? (https://www.anwalt.de/gesetze/wpersav/4)
Die Personalakte wird bei Untauglichkeit nur 5 Jahre aufbewahrt, die Gesundheitsakte aber bis zum 45. Lebensjahr.
Was mich verwirrt, ist Folgendes:
(3) Die Gesundheitsakte ist längstens bis zum Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist. Die Gesundheitsakte kann nach Ende der Wehrüberwachung zentral dem Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr zur Erfüllung der ärztlichen Dokumentationspflicht und zum Zwecke der Beweissicherung übermittelt und dort aufbewahrt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind sie zu vernichten.
Nach Ende der Wehrüberwachung: Endet diese mit Feststellung der Untauglichkeit? Ansich sollte man dann ja nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegen? Landen die Daten also direkt beim Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr?
Oder bedeutet das, dass nach den 45 Jahren die Daten doch weiter aufbewahrt werden?
Etwas anderes, was mich stutzig macht, ist der Satz sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist.: Welche anderen Vorschriften können hiermit gemeint sein? Ist es möglich, dass meine Daten doch länger als bis zum 45. Lebensjahr gespeichert werden?
Zitat von: j.eb am 18. Februar 2022, 17:23:26
Oder bedeutet das, dass nach den 45 Jahren die Daten doch weiter aufbewahrt werden?
Ich meinte, nach dem 45. Lebensjahr
Musterungsvorschriften können sich ändern - gehe also davon aus, dass die Unterlagen aufbewahrt werden, im Falle von Mannschaften bis zum 45ten Lebensjahr.
Zitat... Die Personalakte wird bei Untauglichkeit nur 5 Jahre aufbewahrt, die Gesundheitsakte aber bis zum 45. Lebensjahr. ...
Das hängt damit zusammen, dass die Wehrpflicht bei Mannschaften mit Ablauf des Jahres endet, in dem 45. Lebensjahr vollendet wird. Und nein, die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft worden sondern nur ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz gilt nach wie vor.
Zitat von: KlausP am 18. Februar 2022, 18:25:55
Zitat... Die Personalakte wird bei Untauglichkeit nur 5 Jahre aufbewahrt, die Gesundheitsakte aber bis zum 45. Lebensjahr. ...
Das hängt damit zusammen, dass die Wehrpflicht bei Mannschaften mit Ablauf des Jahres endet, in dem 45. Lebensjahr vollendet wird. Und nein, die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft worden sondern nur ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz gilt nach wie vor.
Ich habe extra darauf geachtet, "ausgesetzt" zu schreiben ;)
Gut, dann ist davon auszugehen, dass nach Ablauf des Jahres, in dem das 45. Lebensjahr erreicht wird, in meinem Fall (ungedienter Wehrpflichtiger) auch die Gesundheitsakte gelöscht/vernichtet wird. Mir ging es insb. darum zu erfahren, ob es hierzu Ausnahmeregelungen gibt oder unter Umständen die Daten doch länger aufbewahrt werden dürfen.
Vllt. noch einmal zur Wehrüberwachung: Bei Untauglichkeit erfolgt doch keine Wehrüberwachung mehr - somit müssten (bzw. "könnten") die Daten direkt beim Institut für Präventivmedizin landen - zumind. laut Gesetzeslaut. Im Falle von ungedienten Wehrpflichtigen (und auch Mannschaften) endet die Wehrüberwachung mit dem 32. Lebensjahr. Danach müsste dann die Gesundheitsakte beim Institut landen (zur Wehrüberwachung: https://www.buzer.de/gesetz/5521/a75745.htm).
Mal schauen, was passiert, wenn ich die Daten mit 46 eines Tages anfordere. Das geht ja relativ einfach und ist auf der Seite des Instituts erläutert. Dann lässt sich ja herausfinden, ob die Fristen bei der Bundeswehr eingehalten werden und sonst ggf. eine Löschung erzwingen. Aber das ist noch eine Weile hin und wahrscheinlich hab ich's dann vergessen (?).
Ja gibt es- weil es Gesundheitsunterlagen gibt, die länger aufbewahrt werden müssen.
Bei uns in der Arbeitsmedizin zB Unterlagen zur Asbestvorsorge und andere krebserregende Arbeitsstoffe. Strahlenschutzunterlagen.
In der Regel betrifft das Musterungsunterlagen nicht. Aber damit man eben nicht zwei konkurrierende Rechtsvorschriften haben will, weil man irgendwas nicht bedacht oder übersehen hat, ist das so ausgedrückt wie es ist.
Kann ist eben NICHT muss.
Kann bedeutet hier "darf", kann aber auch dort bleiben, wo es ist.
Wie Du herausgearbeitet hast, sind die Fristen Wehrüberwachung und Aufbewahrung Gesundheitsunterlagen unterschiedlich - isso, weil Gesetz.
"sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist" Darum ging es mir.
Hallo zusammen!
Vorweg einmal ein großes Kompliment für dieses wirklich aufschlussreiche und sehr gut moderierte Forum.
Welche Frist gilt denn für die Aufbewahrung von Musterungsunterlagen von ungedienten Wehrpflichtigen? § 25 WPflG verweist ja auf §§ 29 bis 29e SG (nicht auf WPersAV), aber im SG steht (logischerweise) eben nichts zu Ungedienten bzw. ich habe dort nichts Entsprechendes gefunden.
Zu meiner Situation: Ich (35 Jahre alt) bin im Jahre 2008 oder 2009 (kann mich nicht mehr genau erinnern) T5, also untauglich, gemustert worden (Grund ist mir unbekannt). Mich würde interessieren, ob dieses Ergebnis noch irgendwo gespeichert ist. Eine Anfrage eim KarrC dürfte schwierg sein, da ich meine PK nicht mehr weiß und ich keine Unterlagen von damals mehr habe.
Ja. Nein.
Das KC kann Deine PK bestimmen und die Unterlagen einsehen.
Zitat von: F_K am 16. März 2022, 13:32:15
Ja. Nein.
Das KC kann Deine PK bestimmen und die Unterlagen einsehen.
Schonmal danke für die Antwort. Worauf bezieht sich Ja und Nein? Ist das Ergebnis noch gespeichert, auch wenn meine Musterung bereist vor mehr als 10 Jahren stattgefunden hat?
Ja - gespeichert.
Nein - Abfrage ist einfach.
Zitat von: F_K am 16. März 2022, 13:57:18
Ja - gespeichert.
Nein - Abfrage ist einfach.
Danke für die schnelle, klare Antwort!
Wie lange bleibt es gespeichert, 5 Jahre, 10 Jahre, bis in alle Ewigkeit?
Da Du ja noch grundsätzlich der Wehrpflicht unterliegst (bzw. wegen der Untauglich nicht), aber dieser Verwaltungsakt ja dokumentiert sein muss, gehe ich davon aus, dass dies bis zum 45 LJ der Fall sein wird.
Die G Akte "landet" vermutlich beim Institut für Präventivmedizin - mit dem Verweis der Absteuerung im Personalsystem des KC.
Also wenn es nicht "verloren geht", dann bleibt die Information als solche erstmal vorhanden und auffindbar.
Zitat von: F_K am 16. März 2022, 14:39:38
Da Du ja noch grundsätzlich der Wehrpflicht unterliegst (bzw. wegen der Untauglich nicht), aber dieser Verwaltungsakt ja dokumentiert sein muss, gehe ich davon aus, dass dies bis zum 45 LJ der Fall sein wird.
Die G Akte "landet" vermutlich beim Institut für Präventivmedizin - mit dem Verweis der Absteuerung im Personalsystem des KC.
Also wenn es nicht "verloren geht", dann bleibt die Information als solche erstmal vorhanden und auffindbar.
Danke für die Antworten! So, jetzt habe ich aber genug gefragt.
Jetzt hab ich noch eine (zweiteilige) Frage, interessehalber. Während meiner aktiven Zeit (damaaals! = 1995-99) hat mir mal jemand erzählt, dass T5 quasi nur "derzeit untauglich" seien, während es für dauerhaft unwiederbringlich Untaugliche den Grad "T6" gäbe - das beträfe z.B. Personen die im Rollstuhl sitzen oder ein Bein/Arm verloren haben etc etc, die würden komplett aus der Wehrüberwachung gestrichen und nie wieder belästigt, während ein T5 jederzeit wieder gemustert werden könne (die Frage kam auf, weil mir die Lücke zwischen T5 und dem damals existierenden T7 seltsam vorkam). Ich hab das nie hinterfragt, weil es mir logisch vorkam, allerdings finde ich bei einer Googlesuche den Tauglichkeitsgrad T6 nur als "tauglich als Reservist" und Ersatz für den (1995 noch existierenden) T3. Daher meine Fragen:
Gab es im fraglichen Zeitraum mal einen Grad T6 für solche "lebenslange Untauglichkeit" (bzw vielleicht eine andere T-Nummer), oder falls nicht, wie wird denn wirklich mit solchen Fällen verfahren? Fallen die auch unter T5?
Afaik kann man T5 zeitlich befristen - "Nachuntersuchung in XY Monaten" - ansonsten ist es zeitlich nicht begrenzt.
Ich habe gerade mal in meinen Unterlagen geschaut. In dem Vordruck "Ärztliches Untersuchungsergebnis/Verwendungsausweis" Ssind nur Felder Für T1 bis T5 zum Ankreuzen vorgesehen. Sowohl in der Auflage von 1985 als auch in der Auflage aus 1990. Da hat man dann 1996 handschriftlich ein Kästchen und die 7 hinzugefügt. Welches bei mir neben Wehrdienstfähig angereizt wurde.
T4 war ,,vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in ... Monaten", T5 war nicht wehrdienstfähig. Auf dem damals von Perfis (oder Wewis ?) zentral angedruckten 90/5ern für die Einstellungsuntersuchung in den AGA-Einheiten waren auch nur die Tauglichkeitsgrade T1 bis T5 und für kurze Zeit dann T7 angedruckt.
Macht es in meinem Fall (2008 oder 2009 T5 gemustert, 35 Jahre alt) Sinn, den (Aus-)Musterungsbescheid nochmal anzufordern? Ist vermutlich bei meinem Umzug verlorengegangen.
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.
Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.
Aktuell gilt für Reservisten:
1 (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig
2 (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen
6 (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin
4 vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig
5 nicht (wehr-)dienstfähig
X (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung
Dabei bedeutet
1
Es wurden keine GZrn oder ausschließlich GZrn der Gradationen II und/oder III vergeben und keine dieser GZrn begründet einen Verwendungsausschluss.
2
Es wurden ausschließlich GZrn der Gradationen II und/oder III vergeben und wenigstens eine dieser GZrn begründet einen Verwendungsausschluss.
3
Neben einer beliebigen Anzahl von GZrn der Gradationen II und III wurde wenigstens eine GZr der Gradation IV, jedoch keine GZr der Gradation V oder VI vergeben.
4
Neben einer beliebigen Anzahl von GZrn der Gradationen II, III und IV wurde wenigstens eine GZr der Gradation V, jedoch keine GZr der Gradation VI vergeben.
5
Neben einer beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde wenigstens eine GZr der Gradation VI vergeben.
6
Neben einer beliebigen Anzahl von GZrn der Gradationen II und III wurde wenigstens eine GZr der Gradation IV, jedoch keine GZr der Gradation V oder VI vergeben (NUR für Reservistinnen und Reservisten).
X
Neben einer beliebigen Anzahl von anderen GZrn wurde eine oder mehrere GZr der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung vergeben, jedoch keine GZr der Gradation V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung
(NUR für Reservistinnen und Reservisten).
A1-831/0-4000
Zum Thema Dienstleistungsüberwachung...
Siehe § 77 SG Dienstleistungsüberwachung...
... mit den entsprechenden Verweisungen...
... i.V.m. § 98 SG
Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.
Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.
Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?
Zitat von: Andi8111 am 16. März 2022, 21:44:52
Zitat von: Gastfrager am 16. März 2022, 17:33:27
Zitat von: Ralf am 16. März 2022, 17:24:13
Die Frage ist ja wofür, wenn man das beantworten soll.
Wofür wüsste ich jetzt auch nicht...Es wäre halt blöd, wenn ich z. B. mit 55 Berufsunfähigkeit würde, meine Versicherung den Bescheid haben wollen würde und dann die Daten nach Vollendung meines 45. LJ dann gelöscht/nicht mehr verfügbar wären. Hoffe zwar, dass das nicht passiert, aber man weiß ja nie, was das Leben so bereit hält.
Was hat eine Berufsunfähigkeit mit dem Ergebnis der Musterung zu tun?
Ich habe schon häufiger mal gelesen/gehört, dass das Ergebnis im Schadensfall von den Versicherungen angefordert worden ist bzw. sein soll. Ich habe damals wahrheitsgemäß bei Abschluss angegeben, dass ich T5 gemustert wurde (war eine Frage von denen). Aber Stress gibt's ja meist erst wenn man etwas von der Versicherung will, solange man einfach brav seine Beiträge zahlt, ist alles i. O. Daher meine Frage. Wäre das Ergebnis selbst, also allein die Untauglichkeit, denn auch über das 45. LJ hinaus beim KarC oder einer anderen Stelle gespeichert? Bin halt Verwaltungsmensch und habe eigentlich meine Unterlagen 100% vollständig, daher meine Nachfrage.
Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.
Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.
Zitat von: BulleMölders am 17. März 2022, 09:06:14
Und deshalb wollen Sie jetzt Zeit, Geld und Ressourcen verschwenden damit Ihnen jemand einen Bescheid heraussucht, kopiert und zusendet, den Sie vielleicht nie in Ihrem leben brauchen werden. Bei uns muss man für solcher Anfragen mittlerweile Bezahlen. Da gibt es dann einen Gebührenbescheid, je nach aufwand. Leider scheint so etwas in der Bundeswehrverwaltung noch nicht der Fall zu sein.
Es reicht doch die Möglichkeit der Anforderung wenn es benötigt wird. Außerdem steht in dem Musterungsbescheid nicht wirklich was erhellendes für den Versicherer. Denn im Grunde steht da nur drin, ob sie Wehrdienstfähig sind oder nicht und mit welchen Tauglichkeitsgrad Sie gemustert wurden.
Wie dieser Tauglichkeitsgrad zustande gekommen ist, steht dort nicht.
Gibt es denn über das 45. LJ hinaus die Möglichkeit, den Bescheid bzw. die Unterlagen anzufordern? Wenn ja, benötige ich jetzt natürlich keine Kopie, dann reicht es ja, wenn ggf. in X Jahren die Möglichkeit besteht.
@ Gastfrager:
Ja, gibt es - hatten wir doch hier ausführlich diskutiert.
Zitat von: F_K am 17. März 2022, 09:59:03
@ Gastfrager:
Ja, gibt es - hatten wir doch hier ausführlich diskutiert.
Ich hatte es so verstanden, dass die Unterlagen nach dem 45 LJ nicht mehr verfügbar wären. Dann habe ich es wohl falsch vrstanden, ich bitte um Entschuldigung.
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.
Zitat von: thelasofus am 17. März 2022, 12:43:47
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.
Nein, an die archivierten Gesundheitsunterlagen zu kommen ist ohne ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.
Die Unterlagen werden bis zur theoretischen Vollendung des 99. Lebensjahres des Soldaten/der Soldatin dort archiviert.
Zitat von: christoph1972 am 17. März 2022, 14:48:12
Zitat von: thelasofus am 17. März 2022, 12:43:47
Vermutlich ein ähnlich gelagerter Fall wie bei einem Freund von mir der sich "ausmustern" hat lassen, da wurde es dann teuer bei der Versicherung. Anscheinend haben die Versciherungen dann doch igendwie Zugriff auf die Daten.
Nein, an die archivierten Gesundheitsunterlagen zu kommen ist ohne ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.
Die Unterlagen werden bis zur theoretischen Vollendung des 99. Lebensjahres des Soldaten/der Soldatin dort archiviert.
Verhält es sich denn bei Ungedienten bzw. "Ausgemusterten" genauso, dass die Daten solange, also theoretisch bis zum 99.LJ, gespeichert und bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung herausgegeben werden?
Jaaaaaàaaaaaaaa.
Zitatusdrückliche Schweigepflichtsentbindung ggü. dem zuständigen Institut der Bw durch den ehemaligen Soldaten/der ehemaligen Soldatin unmöglich. Da ich mehr oder minder häufig von dort Unterlagen anfordern muss, musste ch mich schon intensiv mit der Thematik befassen.
Naja die muss man ja nicht unterschreiben, aber die Versicherung muss einen ja auch nicht versichern..