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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43

Titel: Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43
Hallo Leute,
Ich fange am 1.10 mit der AGA an und habe nun eine Frage. Ich habe beim Einplaner einen Zettel Zwecks meines alten jobs bekommen, auf dem steht das mein aktueller Arbeitgeber mich übernehmen muss wenn ich unbefristet eingestellt war, was ich noch bin. Und wenn ich innerhalb der 6 Monate Probezeit aus der BW ausscheide. Nun zu meiner eigendlichen Frage bzw Fragen:

Soll ich nun kündigen oder nur sagen das ich zur Bundeswehr gehe.

Und wie sieht es aus diese 6 monate gehen über weihnachten hinaus. Nun ist die Frage. Habe ich noch anrecht auf mein weihnachtsgeld da ich quasi noch eingestellt bin oder fällt das weg?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: wolverine am 07. August 2014, 17:31:01
Sie geben einfach Ihre Aufforderung zum Dienstantritt ab und kündigen nicht. Sollte er das verlangen, verweisen Sie auf das Eignungsübungsgesetz.
Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43
da ich quasi noch eingestellt bin
Ihre bisher Arbeitsstelle "ruht" und darum
Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43fällt das weg.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:33:10
Vielen Dank für die fixe Antwort.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: LukDaTischa am 07. August 2014, 18:36:11
Mir ist grad noch eine Frage eingefallen,
Was ist mit meinem restlichen urlaub? Sollte ich den noch nehmen oder wird der mir ausgezahlt? Das wird wahrscheinlich vom arbeitgeber abhängen.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 07. August 2014, 18:51:06
Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 18:36:11
Mir ist grad noch eine Frage eingefallen,
Was ist mit meinem restlichen urlaub? Sollte ich den noch nehmen oder wird der mir ausgezahlt? Das wird wahrscheinlich vom arbeitgeber abhängen.

Das mit dem Urlaub für die 9 Monate müssen Sie mit Ihrem AG klären, die Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Für die restlichen 3 Monate des Jahres erwerben Sie einen neuen anteiligen Urlaubsanspruch.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 13:51:11
Bin jetzt als Wiedereinsteller beim Bund in der 6 Monaten Probezeit.

Habe aber jetzt ein Zivil jobangebotbekommen, kann ich da einfach Kündigen ?
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Papierberg am 10. April 2016, 13:55:19
Die Probezeit gilt für beide Vertragspartner. Das bedeutet, sie können unter Inanspruchnahme einer kurzen Kündigungsfrist die Bundeswehr verlassen.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 13:56:45
Sind Sie sicher, dass Sie eine "Probezeit" haben? Haben Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben? Wenn nicht, dann können Sie auch nicht einfach so "kündigen".
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 13:59:29
Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: ulli76 am 10. April 2016, 14:01:26
Da du schon einmal Soldat warst, also wusstest worauf du dich einlässt, kann es sein, dass du keine Widerrufsmöglichkeit mehr hast.
Du musst auf deine Verpflichtungserklärung schauen, für was du unterschrieben hast. Ist da keine Widerrufsmöglichkeit, kannst du nicht einfach so kündigen
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 14:04:05
Zitat von: Zeidler am 10. April 2016, 13:59:29
Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.

Ja, das ist die "Zwischenfestsetzung" Ihrer Dienstzeit. Wenn Sie keine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, gilt diese "Probezeit" nur für den Dienstherrn. Lesen Sie sich doch einfach die Überschrift Ihrer Verpflichtungserklärung durch, dann wissen sie mehr.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 14:06:20
Da steht :Mir ist bekannt dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin/eines Soldaten auf Zeit berufen werde und das diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle verpflichtig festgesetzt wird.Der Festsetzung kann ich nicht widersprechen.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Getulio am 10. April 2016, 14:12:37
Dann ist da demnach nichts mit "kündigen" von Ihrer Seite.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 14:15:01
Wie ist die Überschrift der Verpflichtungserklärung?

Mann, Mann, watt 'ne Geburt ...  ;)
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 14:24:47
Verpflichtungserklärung bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin/Soldat auf zeit
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 14:28:46
Wie bereits befürchtet: Da darin das Wort "widerrufliche" fehlt, haben sie auch keine Kündigungsmöglichkeit. Das kann Ihnen morgen aber auch Ihr Spieß nochmal verklickern.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 14:30:11
Auf der Mitteilung über Dauer des Dienstverhältnis steht zudem ihre Dienstzeit endet mit Ablauf des 30.09.2016
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 14:33:11
Das ist ja auch richtig so, weil Ihre Dienstzeit stufenweise festgesetzt wird. Das ist die Hintertür für den Dienstherrn, dass er Sie nach dieser Dienstzeitfestsetzung wieder loswerden kann, falls Sie sich nicht bewähren. Das gilt aber nur für den Dienstherrn und nicht für Sie.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 14:36:29
Hab morgen eh einen Termin beim Spieß zwecks Versetzung und Truppen Praktikum.
Weil ich auf herum rumsitzen hier keine Lust habe und was für mein Geld tun will.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Zeidler am 10. April 2016, 14:45:16
Was würde passieren würde ich einen KDV Antrag stellen ?
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Ralf am 10. April 2016, 14:46:07
Das wäre eine glatte Lüge Herr Ich-Mensch.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 14:47:18
Auf sowas antworte ich lieber nicht.  >:( Belästigen Sie damit doch morgen Ihren Spieß. Ich hoffe, dass er Sie achtkantig aus seinem Dienstzimmer schmeisst.
Titel: Antw:Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8
Beitrag von: Papierberg am 10. April 2016, 18:56:07
Schön, wenn sogar die Personalgewinnung von einer Probezeit ausgeht....  ::)