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Unbefristeten Beruf kündigen oder nicht SaZ 8

Begonnen von LukDaTischa, 07. August 2014, 17:25:43

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LukDaTischa

Hallo Leute,
Ich fange am 1.10 mit der AGA an und habe nun eine Frage. Ich habe beim Einplaner einen Zettel Zwecks meines alten jobs bekommen, auf dem steht das mein aktueller Arbeitgeber mich übernehmen muss wenn ich unbefristet eingestellt war, was ich noch bin. Und wenn ich innerhalb der 6 Monate Probezeit aus der BW ausscheide. Nun zu meiner eigendlichen Frage bzw Fragen:

Soll ich nun kündigen oder nur sagen das ich zur Bundeswehr gehe.

Und wie sieht es aus diese 6 monate gehen über weihnachten hinaus. Nun ist die Frage. Habe ich noch anrecht auf mein weihnachtsgeld da ich quasi noch eingestellt bin oder fällt das weg?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

wolverine

#1
Sie geben einfach Ihre Aufforderung zum Dienstantritt ab und kündigen nicht. Sollte er das verlangen, verweisen Sie auf das Eignungsübungsgesetz.
Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43
da ich quasi noch eingestellt bin
Ihre bisher Arbeitsstelle "ruht" und darum
Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 17:25:43fällt das weg.
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Helft mit, dass es so bleiben kann


LukDaTischa

Mir ist grad noch eine Frage eingefallen,
Was ist mit meinem restlichen urlaub? Sollte ich den noch nehmen oder wird der mir ausgezahlt? Das wird wahrscheinlich vom arbeitgeber abhängen.

KlausP

Zitat von: LukDaTischa am 07. August 2014, 18:36:11
Mir ist grad noch eine Frage eingefallen,
Was ist mit meinem restlichen urlaub? Sollte ich den noch nehmen oder wird der mir ausgezahlt? Das wird wahrscheinlich vom arbeitgeber abhängen.

Das mit dem Urlaub für die 9 Monate müssen Sie mit Ihrem AG klären, die Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Für die restlichen 3 Monate des Jahres erwerben Sie einen neuen anteiligen Urlaubsanspruch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zeidler

Bin jetzt als Wiedereinsteller beim Bund in der 6 Monaten Probezeit.

Habe aber jetzt ein Zivil jobangebotbekommen, kann ich da einfach Kündigen ?

Papierberg

Die Probezeit gilt für beide Vertragspartner. Das bedeutet, sie können unter Inanspruchnahme einer kurzen Kündigungsfrist die Bundeswehr verlassen.

KlausP

Sind Sie sicher, dass Sie eine "Probezeit" haben? Haben Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben? Wenn nicht, dann können Sie auch nicht einfach so "kündigen".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zeidler

Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.

ulli76

Da du schon einmal Soldat warst, also wusstest worauf du dich einlässt, kann es sein, dass du keine Widerrufsmöglichkeit mehr hast.
Du musst auf deine Verpflichtungserklärung schauen, für was du unterschrieben hast. Ist da keine Widerrufsmöglichkeit, kannst du nicht einfach so kündigen
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: Zeidler am 10. April 2016, 13:59:29
Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.

Ja, das ist die "Zwischenfestsetzung" Ihrer Dienstzeit. Wenn Sie keine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, gilt diese "Probezeit" nur für den Dienstherrn. Lesen Sie sich doch einfach die Überschrift Ihrer Verpflichtungserklärung durch, dann wissen sie mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zeidler

Da steht :Mir ist bekannt dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin/eines Soldaten auf Zeit berufen werde und das diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle verpflichtig festgesetzt wird.Der Festsetzung kann ich nicht widersprechen.

Getulio


KlausP

Wie ist die Überschrift der Verpflichtungserklärung?

Mann, Mann, watt 'ne Geburt ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zeidler

Verpflichtungserklärung bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin/Soldat auf zeit

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