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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: TamaraN am 30. September 2014, 00:47:43

Titel: Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 30. September 2014, 00:47:43
Hallo,
habe momentan echt ein Problem. Habe mich Anfang des Jahres bei der Bundeswehr beworben, war im Juli zur Eignungsfeststellung und dort ist auch alles gut gelaufen. Habe dann zum 01.01.2015 eine Stelle bei der Eloka im Daun als Feldwebel angenommen. War auch alles soweit in Ordnung, bis mich vor 2 Wochen der Dezernatsleiter angerufen hat und mit mitgeteilt hat das es Probleme bei meiner Überprüfung gab. In meinem Bewerbungsunterlagen habe ich keine Eintragungen im Bundeszentralregister angegeben, doch leider würde da doch etwas drin stehen und daher muss leider meine Einstellung aufgehoben werden.

Jetzt zu meinem Problem, die Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir. Habe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit). Das meine Stelle nun weg ist akzeptiere ich, habe mir jetzt Einsicht beantragt um selbst erst mal herauszufinden was dort steht. Trotz allem möchte ich immer noch zur Bundeswehr, weiß jemand wie das bei mir wäre mit einer erneuten Bewerbung? Bin bereit das ganze noch mal zu machen, denn schließlich war das von mir keine Bewerbung aus Langeweile sondern aus Überzeugung.
Versuche auch schon meinen Wehrdienstberater zu erreichen, bis jetzt aber leider erfolglos und daher wollte ich mal hier nach fragen.
Danke schon mal im voraus.
Und Entschuldigung für eventuelle Schreibfehler, aber habe am Handy getippt und da verliert man mal die Übersicht.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 30. September 2014, 03:27:30
Sowas wird nicht auf die leichte Schultern genommen. Manchmal bekommt man ein Jahr Sperrfrist, oftmals aber auch keine weitere Chance, da ein besonderes Treueverhältnis zwischen Soldat und Dienstherrn vorherrscht und unwahre Angaben das nunmal ggf. auch dauerhaft beschädigen.
Letztendlich wird das KC das immer individuell entscheiden.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 30. September 2014, 08:43:37
@ TamaraN:

Du versuchst Dich und uns anzulügen.

ZitatHabe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit).

Dies würde dem Rechtsstaatprinzip des rechtlichen Gehörs widersprechen, Urteile / Strafbefehle werden rechtswirksam zugestellt (vom Gehör vorab mal ganz zu schweigen).

Dementsprechend kann man hier einen versuchten Einstellungsbetrug Deiner Seite unterstellen - selbst wenn dieser nicht vorliegen würde, führt die von Dir verübte Straftat zu einer (jahrelangen) Einstellungssperre.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: schlammtreiber am 30. September 2014, 09:43:15
Zitat von: F_K am 30. September 2014, 08:43:37
Du versuchst Dich und uns anzulügen.

ZitatHabe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit).


Nicht so schnell
Dem Wortlaut nach könnte auch einfach gemeint sein, dass er nicht wusste, dass die Eintragung noch vorhanden ist - vom Vergehen an sich natürlich trotzdem gewusst, aber eben gedacht, es wäre schon getilgt?  ;)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 30. September 2014, 09:50:02
Naja, mein Leseverständnis mag ja nicht so ausgeprägt sein, aber die "Idee" einer vermuteten Tilgung der bekannten Straftat kann ich da nicht herauslesen.

Zitathabe mir jetzt Einsicht beantragt um selbst erst mal herauszufinden was dort steht.

Dies würde sich nicht mit dieser Theorie decken.

Zitatdie Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir.

Wobei dies einfach merkwürdig ist - entweder bin ich unschuldig (im Sinne von Unbestraft) und  habe davon positive Kenntnis, dann würde ich von einem Fehler im BZR bzw. der Bundeswehr ausgehen, oder ich kenne meine Fehler und akzeptiere diese, dann war es aber eben Betrug.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 30. September 2014, 10:37:58
Ich wusste das sich hier die meisten drauf versteifen das ich davon nichts wusste. Ich stand in meinem Leben noch nie vor Gericht oder habe Konflikte mit der Polizei gehabt. Wenn ich etwas angestellt habe was dort eingetragen wird ist es mir vollkommen unbewusst und deswegen habe ich die Einsicht beantragt damit ich es selbst erfahre.
Ich weiß das der Fehler auf meiner Seite liegt und mir im Endeffekt niemand glauben wird. Es ging mir aber auch hier um sachliche Meinungen ob jemand Erfahrungen hat mit der erneuten Bewerbung.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 30. September 2014, 10:46:32
@ TamaraN:

Die sachliche Antwort hast Du schon bekommen - je nach Art und Schwere der Straftat sind jahrelange Sperren üblich, ggf. führt Dein Verhalten zu einer grundsätzlichen Ablehnung der Bewerbung.

ZitatIch wusste das sich hier die meisten drauf versteifen das ich davon nichts wusste.

Mit dieser kruden Haltung wird Du in einem zukünftigen Einstellungsverfahren in jedem Fall scheitern - insoweit solltest Du das überdenken.

Nochmal langsam für Dich:

- Die Straftat wird begangen (das sollte man merken).
- Die Straftat wird von der Polizei aufgeklärt (da wird man in aller Regel als Beschuldigter vernommen).
- Die Straftat wird der Staatsanwaltschaft bekannt, diese befragt ggf. erneut, bzw. klagt dann an, bzw. beantragt Straftbefehl (wird alles postalisch zugestellt).
- Die Straftat wird vor Gericht verhandelt, da ist der Beschuldigte anwesend (Urteil wird wieder schriftlich zugestellt).

- Erst wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist, erfolgt ein Eintrag im BZR.

Daher sind solche Einträge dem Straftäter immer bekannt.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Flares am 30. September 2014, 17:35:20
Also mich macht das Ganze stutzig!

Der nette Fragesteller stand weder vor Gericht noch hat er je Kontakt mit der Polizei gehabt!

Da frag ich mich doch, ob die Bundeswehr ihn nicht verwechselt hat!

Lieber Fragesteller:
Ich weiß, das ist ganz dolle doof: Ich zumindest möchte dir helfen... Was steht denn im BZR, als du nachgefragt hast? Das würde die ganze Sache hier aufklären.

lg
Flares
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Lidius am 30. September 2014, 17:38:35
Wart halt erst mal die Einsicht ab. Danach bist du wahrscheinlich schlauer.

Wenn ich mir sicher gewessen wäre, dann hätte ich allerdings nicht sofort meine Schuld akzeptiert, sondern beim Dezernatsleiter weiter nachgefragt (Ist der Auszug wirklich von mir? Stimmen Name, Geburtsdatum etc.? Was steht drin?).
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 30. September 2014, 19:46:24
Danke dass es auch noch Menschen gibt die an die Ehrlichkeit glauben. Wüsste auch nicht warum ich hier lügen sollte.
Habe natürlich bei dem Dezernatsleiter nachgehakt.
Habe ihm sehr oft ausdrücklich gesagt dass ich von absolut keinen Eintragungen weiß. Das selbe was ich hier auch geschrieben habe, er hat öfters noch mal gefragt und auch gesagt dass die meisten Bewerber irgendwann einknicken und es dann auch zugeben. Er hat mir dann angeboten nochmal dort anzurufen und nachzufragen ob eine Verwechslung möglich wäre. Das hat er auch getan und mich am nächsten Tag wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass eine Verwechslung leider ausgeschlossen ist und er mir dann die Aufhebung leider zu schicken muss.
Darauf hin habe ich dann direkt die Einsicht beantragt und warte momentan noch auf die Antwort. Habe allerdings schon im Internet gelesen, dass das ganze bis zu drei Wochen dauern kann.
Jetzt sitze ich zuhause und bin am verzweifeln wegen der Angst, dass nun das ganze geplatzt ist.

Und nun noch kurz zu F_K:
Meine Haltung ist vollkommen in Ordnung, ich glaube nicht dass die Bundeswehr Stellen über 13 Jahre an Menschen vergibt, dessen Haltung "krude" ist! Ich habe genauso wie alle anderen Bewerber 3 Tage Eignungsfeststellung hinter mir und das erfolgreich überstanden. Das was jetzt passiert ist, ist für mich eine Katastrophe und war mit Sicherheit nicht beabsichtigt. Wenn ich von einer Eintragung gewusst hätte, hätte ich sie angegeben da sie keinesfalls so schlimm sein kann wie das ganze für mich!
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 30. September 2014, 19:56:38
Kannst uns ja auf dem laufenden halten.
Btw du hast aber schon einen Auszug aus dem BZR beantragt, nicht ein pol. Führungszeugnis? Da gibts Unterschiede.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 30. September 2014, 20:12:11
Ja habe das richtige beantragt. Führungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Flares am 01. Oktober 2014, 11:48:02
Hallo Tamaran,
ja leider ist das unter Menschen üblich, dass sie einen sofort verurteilen, ganz glech welchen Wissensstand sie in der Sache haben... ::)

Da muss ja was im Busch sein... Halte uns aufjedenfall auf dem Laufenden! Der Ausgang der Sache interessiert mich sehr.

alles gute und lg
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 01. Oktober 2014, 11:55:47
Naja, um mal auf die Frage zurückzukommen: Es gibt einen Umstand, der aus Sicht der Bundeswehr eine Einstellung unmöglich macht. Wenn man diesen Umstand nicht ausräumt (ausräumen kann), warum sollte sich für die Bundeswehr irgendetwas ändern?
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2014, 12:20:03
ZitatFührungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.

Wann hattest Du das denn beantragt?

(Ich habe jedenfalls keines zuhause ... )
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Cally am 01. Oktober 2014, 12:39:44
Zitat von: F_K am 01. Oktober 2014, 12:20:03
ZitatFührungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.

Wann hattest Du das denn beantragt?

(Ich habe jedenfalls keines zuhause ... )

Das brauchst du heutzutage schon in den meisten Supermärkten, wenn du neben der Schule an der Kasse jobbst
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2014, 12:45:40
@ Cally:

Das beantwortet meine Frage an die TE nicht.

(.. und ich mache z. T. andere Dinge "als an der Kasse jobben" und habe ein Führungszeugnis nie besessen oder angefragt.

Nachtigall, ich hör Dir trapsen ....).
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 01. Oktober 2014, 12:51:22
Wenn ich ein Führungszeuignis benötigt habe, dann eines zur Vorlage bei Behörden. Und die habe ich nie nach Hause geschickt bekommen.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2014, 13:00:57
@ KlausP:

Eben. Ich durfte ebenfalls mehrere solcher Abläufe durchlaufen, wo die Behörde entsprechende BZR Auszüge angefordert hat, "höchstes der Gefühle" war ein Einverständnis dazu - einen Antrag zur Ausstellung oder den Auszug habe ich nie gesehen, es wird halt das Ergebnis mitgeteilt.

Häufige Anfrage der "Schuldner selber" an die Schufa hat früher mal "Negativpunkte" erzeugt - weil es eben halt tatsächlich häufig Gründe für die Anfrage gab.

Dazu sehen wir hier oft TEs, denen "vorbestraft" oder "als unbestraft bezeichnen dürfen" und der Bewerbungsbogen mit seinen Fragen unklar ist.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 13:08:16
Also das Führungszeugnis habe ich seit 2011 zuhause weil ich es dort für einen Job brauchte und das ist definitiv üblich das es in vielen Bereichen angefragt wird.
Mein Eintrag im BZR soll von 2010 sein, das hat der Dezernatsleiter mir mitgeteilt, weil dass die einzige Auskunft war die er selbst darüber bekommen hat.

Führungszeugnisse bekommt man nach Hause. Den Eintrag vom BZR darf ich, wenn er da ist, bei unserem nächsten Amtsgericht einsehen und muss ihn danach zur Vernichtung wieder abgeben.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 13:12:26
Für alle ungläubigen kann man das auch gerne hier nachlesen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504818
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2014, 13:17:33
Ich glaube an den einen Gott ...

Ich denke, zum Thema passt eher dieses Zitat aus Deiner Quelle:

ZitatVon Verurteilungen, die nicht (mehr) in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind, erhalten nur noch die in § 41 BZRG ausdrücklich genannten Stellen (u.a. Gerichte, Staatsanwaltschaften, oberste Bundes- und Landesbehörden, Finanzbehörden für die Verfolgung von Steuerstraftaten, Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren) im Rahmen einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 BZRG Kenntnis. Soweit Gerichte und Behörden unbeschränkt auskunftsberechtigt sind, besteht das Recht aus § 53 Abs. 1 BZRG, sich als unbestraft zu bezeichnen und den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr zu offenbaren, nicht, falls hierüber ausdrücklich belehrt worden ist.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 13:51:59
Habe den Link nur gepostet, da es hier ja anscheinend Zweifel daran gab, dass man sein Führungszeugnis nach Hause geschickt bekommt.

Und nur mal nebenbei, frage ich mich was diese Skepsis mir gegenüber soll?!
Ich habe hier eine ganz normale Frage gestellt. Im Gegensatz zu manch anderen, kann ich das sogar mit Satzzeichen, korrekter Rechtschreibung und in ganzen Sätzen. Mich von vorne rein so abzulehnen spricht nicht gerade von Menschlichkeit.
Und davon abgesehen wüsste ich nicht was ich davon habe hier zu lügen. Ich habe ein Problem das ich gerne lösen möchte und habe hier nur auf mögliche Erfahrungen gehofft, die mir jemand mitteilen kann, der so einen Fall schon mal mitbekommen hat.
Wenn ich lüge, bekomme ich Auskünfte die auf falschen Tatsachen beruhen und sind für mich vollkommen zwecklos. Zu alldem gehe ich auch nicht davon aus das der Dezernatsleiter das ganze liest und sich dann denkt "Oh die sagt ja die Wahrheit, also gib ich ihr mal ihre Stelle zurück"

Bin mal gespannt, was dies jetzt für einen Anstoß gibt mich wieder in Frage zu stellen...
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 01. Oktober 2014, 13:56:36
Es ist doch ganz einfach: Entweder steht etwas in Ihren Unterlagen, das Sie nicht angegeben haben - sei es jetzt bewusst oder unbewusst - dann werden Sie nicht eingestellt; entweder befristet oder sogar unbefristet. Oder es besteht irgendwo ein Fehler, der sich aufklären lässt: Dann sollten Sie zum nächst möglichen Termin eingesteuert werden können.
Die erste Alternative ist nun einmal sehr viel wahrscheinlicher. Das dazu.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: zum privaten Gebrauch und zur Einsicht bei Behörden. Letzte werden auch direkt der Behörde übermittelt; die bekommt der Bürger nicht.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2014, 14:09:30
In Ergänzung zu Wolverine schriebst Du selber:

Zitatdie Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir

Damit würde, sofern diese, Deine eigene Aussage richtig ist, nur wolves erste Option in Frage kommen.

(Ich will einen Fehler bei der Zuordnung des BZR Auszuges bei der BW auch nicht kategorisch ausschließen - ich war an dem Vorgang ja überhaupt nicht beteiligt - aber Verwechselungen sind aufgrund des Abgleiches Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum halt extrem selten - und wir haben hier öfter mal Bewerber, die die Angaben im Bewerbungsbogen unrichtig machen, weil ein Anwalt / Richter / whoever gesagt hat, dies wäre nicht bzw. nicht mehr anzugeben ...)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 01. Oktober 2014, 14:15:36
ZitatEs gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: zum privaten Gebrauch und zur Einsicht bei Behörden. Letzte werden auch direkt der Behörde übermittelt; die bekommt der Bürger nicht.

Eben. Dazu kommt ja noch, dass die Bundesehr bei Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizierbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR bekommt.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Abt.Fw am 01. Oktober 2014, 16:42:00
Warum wird hier eigentlich jede Aussage in Zweifel gezogen und der Fragensteller muss sich nach maximal drei Antworten in einer Art Verteidigungsposition fühlen. Nach regelmäßigem Verfolgen dieses Forums, muss ich leider feststellen, dass nur ein geringer Prozentsatz seriöser Fragen beantwortet werden. Viel mehr geht es vielen Teilnehmern wohl eher um die "Selbstdarstellung"!!!

Zu Fehlern im Bezug auf Führungszeugnis oder anderen behördlichen Schreiben hier zwei Beispiele.
1. Ich selber bekam vor Jahren ein "Polizeiliches Führungszeugnis" bzw. eine Auskunft aus Berlin (DIN A4 mit grünem Bundesadler) nach Hause geschickt, obwohl ich nie eines beantragt hatte. Es stellte sich heraus, dass es eine Namensgleichheit in unserer Stadt gab (unterschiedliche Geburtsdaten).
2. Von unserer Stadt bekam meine Frau und ich einen Gebührenbescheid für KITA-Beiträge, die offensichtlich ein viel zu geringes Bruttoeinkommen berücksichtigten. Wäre zwar schön gewesen, leider hatte die Sachbearbeiterin uns ein ganz anderes Kind zugeordnet (völlig unterschiedliche Nachnamen) aber das Bruttoeinkommen der richtigen Eltern. Das andere Ehepaar war das Elternpaar unserer Tochter und hatte unser Einkommen.
Wie so etwas passieren kann ist jedem schleierhaft, ist aber so passiert.
Ergo: Über Fehler bei Behördenschreiben brauch mir keiner mehr was erzählen. Das gute daran ist lediglich, dass alles wieder aufzulösen ist!
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 01. Oktober 2014, 16:48:08
Das sind nette Anekdoten, die an z. B. meiner Antwort jetzt was ändern oder in Frage stellen?! ???
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Abt.Fw am 01. Oktober 2014, 16:51:31
Zitat von: wolverine am 01. Oktober 2014, 16:48:08
Das sind nette Anekdoten, die an z. B. meiner Antwort jetzt was ändern oder in Frage stellen?! ???

Nein!

Aber wer sich angesprochen fühlt, muss selber damit klarkommen!

Wer das gesamte Thema durchliest, wird merken ab wann es eine "gewisse" Richtung bekommen hat.  :-\
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 01. Oktober 2014, 16:54:25
Naja, wer von bloßer
Zitat von: Abt.Fw am 01. Oktober 2014, 16:42:00
"Selbstdarstellung"
schreibt, sollte dann schon erklären können, was eine Kindergartenrechnung oder ein fehlerhaft zugesandtes Führungszeugnis mit der Rücknahme einer Einstellung zu tun hat.

Die Möglichkeit eines Fehlers auf Bw-Seite wurde hier schon beschrieben. Während die Fragestellerin ihn in ihrem Ausgangspost übrigens ausschließt:
Zitat von: TamaraN am 30. September 2014, 00:47:43
die Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Abt.Fw am 01. Oktober 2014, 17:01:03
Ich schreibe nicht von Kindergartenrechnungen, sondern von der Problematik, dass relativ schnell von "anlügen" gesprochen wird und ein Fehler von Behördenseite ziemlich fix kategorisch ausgeschlossen wird.

Mir geht es doch gar nicht um das Thematische des Beitrages. Da wurde alles ausführlich gesagt und beschrieben. Mir geht es um den Umgang miteinander. Hier wird von einigen (ich denke das kann man ziemlich schnell rauslesen, wen ich meine) der Holzhammer rausgeholt und draufgeschlagen.

Nicht mehr, nicht weniger!!!
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: RiHaSoest am 01. Oktober 2014, 17:58:37
Zitat von: KlausP am 01. Oktober 2014, 12:51:22
Wenn ich ein Führungszeuignis benötigt habe, dann eines zur Vorlage bei Behörden. Und die habe ich nie nach Hause geschickt bekommen.

Brauchte auch fuer meine aktuelle Bewerbung als FW im Alg. Fachdienst auch ein Führungszeugnis das ich zufällig Zuhause hatte fuer die Einstellung bei meiner letzten Arbeitsstaette. Braucht man doch immer fuer die Bewerbung oder ? Wurde jedenfalls von Frau Oberleutnant gefordert.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Pofi am 01. Oktober 2014, 18:00:48
Für FW wird es meines Wissens beantragt. Mannschaften müssen sich das selber besorgen, bzw beantragen... :o
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 01. Oktober 2014, 18:03:29
Bewerber für die Feldwebellaufbahn müssen eigentlich nur zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen darf. Das Führungszeugnis wird eigentlich nur für Bewerber in der Mannschaftslaufbahn verlangt, und die müssen das beim Einwohnermeldemt selber beantragen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Wenn Frau Oberleutnant was anderes haben wollte hat sich entweder was geändert oder sie hat sich geirrt.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Pofi am 01. Oktober 2014, 18:19:25
Zitat von: KlausP am 01. Oktober 2014, 18:03:29Bewerber für die Feldwebellaufbahn müssen eigentlich nur zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen darf. Das Führungszeugnis wird eigentlich nur für Bewerber in der Mannschaftslaufbahn verlangt, und die müssen das beim Einwohnermeldemt selber beantragen.

Jap, so isses  ::) FW-Bewerber unterschreiben einen Zettel im Verlaufe der Eignungsfeststellung, Mannschaften werden vor der eigentlichen Eignungsfeststellung gebeten dieses Zeugnis zu beantragen. Dieser Hinweis findet sich bei dem Anschreiben, bei dem auch der "Gutschein" für die Zugfahrkarte enthalten ist.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: DustinS am 01. Oktober 2014, 18:50:26
Jop durfte den Zettel "für die Zustimmung zur Einsicht" unterschreiben und fertig ist die Sache.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: ShowTeKLE am 01. Oktober 2014, 19:03:46
Moin Leute,

ich hab mich für die Mannschaftslaufbahn beworben und hab vom 15.10.-17.10. meinen eignungstest musste aber kein führungszeugniss beantragen oder mitbringen...im schreiben steht davon auch nix...
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Pofi am 01. Oktober 2014, 19:15:39
Ausnahmen bestätigen hier anscheinend die Regel  ;D
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 01. Oktober 2014, 19:18:57
^Ich habe schon mehrfach hier gelesen, dass Bewerber nach ihrer Eignungsfeststellung das Führungszeugnis nachreichen mussten. Sie wären also kein Einzelfall.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Traveltheworld am 01. Oktober 2014, 19:30:41
Hey Tamara,

dass einige die Richtigkeit deiner Angaben anzweifeln, könnte an deinen Formulierungen liegen.
Ich stolpere nämlich auch immer wieder über deine Aussage, dass der Fehler und die Schuld bei dir liegen.
Wenn du, wie du sagst, NIE etwas gemacht hast und es dir vollkommen unerklärlich ist, dass ein Eintrag vorliegen soll...wo ist dann dein Fehler? Woran bist du Schuld?
Ich stimme dir zu, dass nicht die Bw Schuld hat, wenn es so im BZR steht. Aber ich sehe da deine Schuld dann noch nicht, aber du scheinst ja relativ überzeugt davon zu sein und das ist das, was die meisten (oder mich haha) verwirrt :)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 01. Oktober 2014, 19:35:36
Wenn man schon länger in diesem Forum unterwegs ist, sind einem aber auch schon die dollste Geschichten bezüglich des Inhalts von Führungszeugnissen oder BZR-Auszügen begegnet. Oft genug haben sich diese Geschichten nach mehrmaligem Nachhaken dann aber als Märchen erwiesen. Wir kennen hier immer nur eine Seite der Medaille!
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 21:32:28
An Sanction:
Danke für die Nachricht. So ist es für mich auch mal nachvollziehbar warum man zweifelt und ich kann mich erklären. Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.
Deswegen muss ich ja mir selbst die Schuld zu schieben, da die Bundeswehr nur auf die Informationen der Behörde zurück greift und für den Inhalt nicht verantwortlich ist. An der Tatsache das ich von einem Eintrag nichts weiß, ändert sich nach wie vor nichts.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: StOPfr am 01. Oktober 2014, 22:10:06
Zitat von: TamaraN am 01. Oktober 2014, 21:32:28
Ich gebe mir die Schuld daran das ich nicht vorher mir darüber Auskunft geholt habe ob dort etwas drin steht. Das hätte ich mit Sicherheit auch getan, wenn ich damit gerechnet hätte das etwas drin stehen kann.

Warum sollte denn ein unbescholtener Bürger auf die Idee kommen, sich einen Registerauszug zu besorgen weil etwas über ihn dort drin stehen könnte? Ich beantrage doch auch keine Schufa-Auskunft "auf Verdacht", wenn ich noch nie einen Kredit aufgenommen oder mein Konto überstrapaziert habe. 
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: TamaraN am 02. Oktober 2014, 01:00:28
Deswegen habe ich es ja auch nicht getan. Aber wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Oktober 2014, 08:37:30
Zitat von: TamaraN am 02. Oktober 2014, 01:00:28
wem außer mir selbst soll ich sonst die Schuld daran geben, falls dort wirklich was drin steht?

Justitia, der alten Schl...leuchte.  8)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 02. Oktober 2014, 13:19:25
Kann doch nicht so schwer sein, das Ganze auseinanderzudröseln:
Es muss doch drin stehen, was du "verbrochen" haben und zu was du verknackt sein sollst. Genauso muss es ja irgendein Aktenzeichen dazu geben. Und so verfolgt man die ganze Sache nach und nach weiter, bis man entweder was findet, was man vergessen hatte oder bis man den Fehler findet.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 02. Oktober 2014, 13:29:47
@ Ulli76:

Üblicherweise ist es nicht schwer.

Zitat(Ich will einen Fehler bei der Zuordnung des BZR Auszuges bei der BW auch nicht kategorisch ausschließen - ich war an dem Vorgang ja überhaupt nicht beteiligt - aber Verwechselungen sind aufgrund des Abgleiches Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum halt extrem selten - und wir haben hier öfter mal Bewerber, die die Angaben im Bewerbungsbogen unrichtig machen, weil ein Anwalt / Richter / whoever gesagt hat, dies wäre nicht bzw. nicht mehr anzugeben ...)

Personenverwechselungen kommen vor (siehe oben), ist allerdings unwahrscheinlich, da ja dann "eine andere Person" die Strafe bekommen hat - und die "wehren sich ja auch" gegen die Verwechselung.

(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: StOPfr am 02. Oktober 2014, 14:24:32
Zitat von: F_K am 02. Oktober 2014, 13:29:47
(Ein Kollege meiner Frau hat bei einem Haftbefehl / Vorführung mal einen Beschuldigten mit einem Zeugen "verwechselt" (gleicher Name) - und die Polizei führt dann auch erst mal vor - klärt sich dann aber schnell auf ... )

Das sollte "bei uns" eigentlich der Fall sein. In anderen Ländern hatten Verwechselungen angeblich schon tragische Folgen.
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 03. Oktober 2014, 12:53:56
Das SEK Köln hat einmal die falsche Wohnung gestürmt und einen harmlosen Rentner festgesetzt.... ::)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: BulleMölders am 03. Oktober 2014, 17:55:12
Seit wann gibt es harmlose Rentner?

Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: MarcoCosta am 06. Oktober 2014, 13:47:28
ich habe vor etwa 5 Jahren genau das selbe mitgemacht....

Einstellungstest absolviert, Uffz eigung erhalten, 14 Tage vor Dienstantritt ein Schreiben mit der Aufhebung bekommen inc. 1 Jahr Sperre. Das witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Nun ja, Mitte 2014 erneut beworben FW Eignung bekommen und nun Antritt per 05.01.15.

Also es ist alles Möglich, die Bundeswehr verzeiht Fehler... Einfach in ein paar Jahren bzw. nach Ablauf der Sperrfrist nochmal versuchen.

Grüße
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 06. Oktober 2014, 16:17:52
ZitatDas witzige war damals ich erhielt gleichzeitig den Bescheid Antritt zum Grundwehrdienst....

Wo ist da der Witz?

(Auflösung: Eher ein Witz über dass mangelnde Verständnis der Sachlage ...)
Titel: Antw:Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt
Beitrag von: Traveltheworld am 06. Oktober 2014, 19:56:41
MarcoCosta

Ja scheinbar lag der Fehler ja bei dir, du siehst das ein, aber die TE ist der Überzeugung, nix gemacht zu haben. Ist also ne andere Sachlage, ich an ihrer Stelle würde auch nicht sagen "Joo dann warten wir einfach die Sperre ab" (die ja auch über 1 Jahr liegen kann, glaub ich), wenn ich mir absolut sicher bin, nichts verbrochen zu haben.