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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Redkon am 19. Oktober 2014, 00:50:14

Titel: Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Redkon am 19. Oktober 2014, 00:50:14
Hallo,

ich leiste gerade meinen freiwilligen Wehrdienst für 11 Monate, bin seit dem 1.10 mit der AGA durch und diene jetzt in meiner Stammeinheit als Stabsdienstsoldat .

Zur kurzen Erklärung , mein Privatleben ist gerade schwierig, ich habe viel Stress im privaten Umfeld und kriege das alles an den 2 Wochenendtagen nicht wieder geregelt. Kurz gesagt, ich brauche Urlaub, um alles wieder in den Griff zu bekommen. Am besten direkt nächste Woche. Nun ist meine Frage, wie wird das gehandhabt? Ich habe mir bisher noch keinen Urlaub genommen. Wenn ich Montag ( vorausgesetzt ich komme morgen überhaupt zur Kaserne , da die Bahnen ja alle streiken wird das schwierig) den Urlaubsantrag einreiche, wem kann ich dann die Situation schildern? Schildere ich sie überhaupt? Ist so ein kurzfristiger Urlaub möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Redkon
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Tierpark am 19. Oktober 2014, 01:24:23
Also, zur Kaserne sollten Sie natürlich schon, mal über die Notfallfahrpläne der DB im Internet, oder das gute alte Telefon erkundigen. Das ist schon mal wichtig. Sie sollten nicht nur in die Kaserne, Sie müssen es auch!
Dann natürlich in der Einheit das Gespräch mit ihren Vorgesetzten, Spieß, etc., suchen und ihnen die Situation schildern. Dann kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Aber bitte keine eigenmächtigen "Schnellschüsse", das geht dann garantiert nach hinten los!
Viel Glück!!
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Redkon am 19. Oktober 2014, 02:18:04
Danke, für die schnelle Antwort. Zur Kaserne werde ich morgen natürlich fahren, komme was da wolle.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: ulli76 am 19. Oktober 2014, 07:34:21
natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Merowig am 19. Oktober 2014, 11:26:48
Zitat von: ulli76 am 19. Oktober 2014, 07:34:21
natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
Und es macht noch mehr Sinn, hier den Grund anzugeben, wenn man sich in der AGA noch befindet.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Pericranium am 19. Oktober 2014, 11:31:51
Zitat von: Merowig am 19. Oktober 2014, 11:26:48
Zitat von: ulli76 am 19. Oktober 2014, 07:34:21
natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
Und es macht noch mehr Sinn, hier den Grund anzugeben, wenn man sich in der AGA noch befindet.

Und noch mehr Sinn macht es, wenn man richtig liest.
Er ist seit dem 01.10.14 in der Stammeinheit und nicht mehr in der GA.
Und AGA gibt es auch nicht mehr.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: Merowig am 19. Oktober 2014, 12:23:24
Mea Culpa  :-[
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: markxxx6 am 19. Oktober 2014, 14:59:11
Da Spieß,Chef,Zugführer etc,meistens keine Unmenschen sind,hilft es oftmals einfach ein Gespräch mit diesen zu suchen.Dann schilderst du ihnen am besten dein Problem und warum du diesen Urlaub brauchst.Wenn dann nichts super wichtiges ansteht,wird der Urlaub meistens auch kurzfristig gewährt.Da du ja gerade aus der AGA raus bist,solltest du für dieses Jahr noch 15 Tage Erholungsurlaub haben.Aber denk dran dir etwas für den Weihnachtsurlaub aufzubewahren ;)
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KILO1307 am 24. Oktober 2014, 13:57:21
@Pericranium ...

AGA gibt es nicht mehr???   :o
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: ulli76 am 24. Oktober 2014, 13:59:02
Das heisst einfach Grundausbildung als GA statt AGA.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KILO1307 am 24. Oktober 2014, 14:05:41
Sehr interessant und sehr neu für mich...

Dann stelle ich mir die Frage was unsere Kp in den Lehrgangszeugnissen falsch macht  8)
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2014, 14:12:03
Vermutlich nichts, weil die neuen Begriffe in SAP noch nicht "geupdated" wurden. Und das macht nicht jeder User individuell.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KILO1307 am 24. Oktober 2014, 14:15:02
Wenn ich SAP schon höre wird mir ganz schwindelig...  ;D damit hab ich mal rein nichts zu tun!!!

Aber lese ich richtig herraus das dieser Begriff früher oder später "allgemeingültig" sein?
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2014, 14:15:52
Eigentlicht ist er es schon.
Titel: Antw:Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung
Beitrag von: KILO1307 am 24. Oktober 2014, 14:18:09
THX  :D

Aber eigentlich ist ja auch eigentlich kein wort..  8) ... ist nicht böse gemeint!!!