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Urlaub und kurzfristige Urlaubsgenehmigung

Begonnen von Redkon, 19. Oktober 2014, 00:50:14

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Redkon

Hallo,

ich leiste gerade meinen freiwilligen Wehrdienst für 11 Monate, bin seit dem 1.10 mit der AGA durch und diene jetzt in meiner Stammeinheit als Stabsdienstsoldat .

Zur kurzen Erklärung , mein Privatleben ist gerade schwierig, ich habe viel Stress im privaten Umfeld und kriege das alles an den 2 Wochenendtagen nicht wieder geregelt. Kurz gesagt, ich brauche Urlaub, um alles wieder in den Griff zu bekommen. Am besten direkt nächste Woche. Nun ist meine Frage, wie wird das gehandhabt? Ich habe mir bisher noch keinen Urlaub genommen. Wenn ich Montag ( vorausgesetzt ich komme morgen überhaupt zur Kaserne , da die Bahnen ja alle streiken wird das schwierig) den Urlaubsantrag einreiche, wem kann ich dann die Situation schildern? Schildere ich sie überhaupt? Ist so ein kurzfristiger Urlaub möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Redkon

Tierpark

Also, zur Kaserne sollten Sie natürlich schon, mal über die Notfallfahrpläne der DB im Internet, oder das gute alte Telefon erkundigen. Das ist schon mal wichtig. Sie sollten nicht nur in die Kaserne, Sie müssen es auch!
Dann natürlich in der Einheit das Gespräch mit ihren Vorgesetzten, Spieß, etc., suchen und ihnen die Situation schildern. Dann kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Aber bitte keine eigenmächtigen "Schnellschüsse", das geht dann garantiert nach hinten los!
Viel Glück!!

Redkon

Danke, für die schnelle Antwort. Zur Kaserne werde ich morgen natürlich fahren, komme was da wolle.

ulli76

natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Merowig

Zitat von: ulli76 am 19. Oktober 2014, 07:34:21
natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
Und es macht noch mehr Sinn, hier den Grund anzugeben, wenn man sich in der AGA noch befindet.
Fortuna audaces iuvat

Pericranium

Zitat von: Merowig am 19. Oktober 2014, 11:26:48
Zitat von: ulli76 am 19. Oktober 2014, 07:34:21
natürlich kann Urlaub auch kurzfristig genehmigt werden. du musst natürlich nicht sagen, warum du Urlaub willst, macht aber bei sehr kurzfristigem Urlaubswunsch durchaus Sinn.
Und es macht noch mehr Sinn, hier den Grund anzugeben, wenn man sich in der AGA noch befindet.

Und noch mehr Sinn macht es, wenn man richtig liest.
Er ist seit dem 01.10.14 in der Stammeinheit und nicht mehr in der GA.
Und AGA gibt es auch nicht mehr.


markxxx6

Da Spieß,Chef,Zugführer etc,meistens keine Unmenschen sind,hilft es oftmals einfach ein Gespräch mit diesen zu suchen.Dann schilderst du ihnen am besten dein Problem und warum du diesen Urlaub brauchst.Wenn dann nichts super wichtiges ansteht,wird der Urlaub meistens auch kurzfristig gewährt.Da du ja gerade aus der AGA raus bist,solltest du für dieses Jahr noch 15 Tage Erholungsurlaub haben.Aber denk dran dir etwas für den Weihnachtsurlaub aufzubewahren ;)

KILO1307

Hinfallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!!

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KILO1307

Sehr interessant und sehr neu für mich...

Dann stelle ich mir die Frage was unsere Kp in den Lehrgangszeugnissen falsch macht  8)
Hinfallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!!

KlausP

Vermutlich nichts, weil die neuen Begriffe in SAP noch nicht "geupdated" wurden. Und das macht nicht jeder User individuell.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KILO1307

Wenn ich SAP schon höre wird mir ganz schwindelig...  ;D damit hab ich mal rein nichts zu tun!!!

Aber lese ich richtig herraus das dieser Begriff früher oder später "allgemeingültig" sein?
Hinfallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KILO1307

THX  :D

Aber eigentlich ist ja auch eigentlich kein wort..  8) ... ist nicht böse gemeint!!!
Hinfallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!!

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