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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 14:34:14

Titel: Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 14:34:14
Hallo werte Kameraden!!!!
ich bin neu hier und ich brauche dringend rat von euch!!

zu meiner Person: 08/2001 beim Karriere Center der BW in Berlin als SaZ04 für geeignet befunden
                           11/01 zur Grundausbildung -bestanden
                           01/02 Versetzung in Stammeinheit
nach einem jahr wurde ich gefragt ob ich Unteroffizier werden möchte in meinem Zug,habe ich zugesagt und wurde 04/03 Unteroffizier und ein jahr später auch Stuffz!!!! wurde in zwei Auslands Einsätze geschickt und hab die zweithöchste sicherheitsfreigabe bekommen .
weiterverpflichtung 2005 nicht möglich da ich in den augen der BW zu alt war (27 Jahre)  ;)
2008 BFD zum Rettungsassistenten/Lehrrettungsassistent/ Dozent im Rettungsdienst/ EH, EHT, LSM- Ausbilder.....also eigtl. alles was man so machen kann...........
jetzt habe ich mich 08/14 neu beworben, da ich hörte das ohne ende Fachkräfte gesucht werden , gerade im Bereich Sanitätsdienst in der Laufbahn als Fw. also dachte ich mir, hallo da bin ich und bewerbe mich!!!!
Einladung bekommen für 10/14 ....und da bin ich auch brav und pünktlich angetreten.

1. Tag
Begrüßung, Eignungstest ( Computer) und dann war es das auch für den tag

2.Tag
7 Uhr beim ärztlichen Eignungstest......und hier beginnt eigentlich das Martyrium....
ich wurde T 5 gemustert weil ich vor 20!!!!!!!! Jahren Cannabis mehrmals konsumiert hatte und 2 exctasy probiert hatte!!!! ( nich schön, weiß ich auch aber ich war damals 15/16 jhr. alt) 
der aufmerksame Leser bemerkt jetzt bestimmt das ich doch aber schon nach diesem "vergehen"( als junger bub ) zur BW durfte!!!!!
ich wurde also nach hause geschickt mit der Begründung das ich vor 20!!!!!!!! jahren mal Cannabis und exctasy genommen hatte. auf meine frage warum das damals kein Problem war und heute schon wurde mir mitgeteilt das sich die Dienstvorschrift geändert hat.
Des Weiteren sagte mir der Arzt und auch sein vorgesetzter Arzt später das ich Gar nicht gemustert werden dürfen zum damaligen Zeitpunkt!!!!  ;D ;D ;D
aber der fakt ist jetzt: WAS KANN ICH DAGEGEN TUN?????
mich kann man doch nicht für ein "vergehen" von vor 20 jahren büßen lassen wenn es vor 13 jahren aber ok war, zumal die Vorschriften damals sehr viel strenger waren!!!!!!!!!!!! die Bw muss ja dann 8 jahre gepennt haben!!!!
ist eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten das richtige oder sogar das "Grünkreuz"- schreiben an die Ministerin??????( wenn ja, wie schreibe ich das????)
bitte bitte helft mir????????
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 14:39:04
sorry für die Rechtschreibfehler!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 14:44:18
Zitatzumal die Vorschriften damals sehr viel strenger waren!!!!!!!!!!!!

Hast Du dafür eine Quelle?

Das Gegenteil ist der Fall - die Musterungsvorschrift ist eher "strenger" geworden, als das dort gelockert wurde.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit - es steht auf dem Musterungsergebnis aber eine Rechtsbehelfsbelehrung, diesen Weg kann man gehen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:06:48
die frage ist doch aber warum man mich damals trotzdem eingestellt hat und nun wo ich mich neu bewerbe dieses zum Argument gebracht wird?????
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:16:49
Nochmal langsam:

"Damals(TM)", im Jahre des Herrn 2001 waren die Vorschriften "lockerer" oder es ist bei der Einstellung ein Fehler gemacht worden - Du bist tauglich gemustert und eingestellt worden.

Heute sind die Vorschriften strenger - es gibt keinen Rechtsanspruch (im Gegenteil!) auf Beibehaltung eines einmal vergebenen Tauglichkeitsgrades.

Du bist nun gemustert - dort steht ein Rechtsbehelf, den Weg kann man gehen (ein Schreiben an den Wehrbeauftragten bringt da nicht mehr, und Ursula interessiert das wirklich nicht ... )
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: Pofi am 23. Oktober 2014, 15:25:13
Zitat von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 14:34:14ich wurde also nach hause geschickt mit der Begründung das ich vor 20!!!!!!!! jahren mal Cannabis und exctasy genommen hatte

Mal interessehalber, ist das wirklich ein Problem??? Sofern der TE (vermutlich) während der letzten Jahre nichts konsumiert hat und (vermutlich) seinen Dienst vernünftig geleistet hat???
Ich kenne mich da nicht aus, macht mich im ersten Moment nur stutzig... ???
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:29:13
ich habe meinen dienst ehrbar und vor allem mit hervorragenden Beurteilungen abgeschlossen und hatte seit damals( vor 20 jahren) nie wieder was mit Drogen zu tun!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:34:13
@ die wandelnde ZDV

leider habe ich hier nichts mit einem Rechtsbehelf oder ähnlichem!!!!
nur die Ärztliche Mitteilung für die PersAkte
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2014, 15:42:18
Wieder einmal: Ich bin kein Arzt! Aber wenn ich in die entsprechende Vorschrift (ZDv 46/1) und da in die GNr. 15 gucke, lese ich "Mehrmaliger Konsum harter Drogen gegenwärtig oder in der Vergangenheit= Gradation VI".

Und unter den Hinweisen steht:
Noch Anmerkungen zu GNr 15:
− Harte Drogen sind u. a. Opiate, Kokain, LSD, Designer-Drogen wie Ecstasy usw.
− Weiche Drogen sind: Cannabis, Haschisch, Marihuana.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:44:25
@ Pofi:

Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

siehe wolverine - weil HARTE Drogen. ISSO.


@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:55:17
@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:56:50
Zitat von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:55:17

@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?

ich war vorher T2 gemustert und der Arzt sagte mir ohne das "vergehen " zu berücksichtigen hätte er mich auch T! gemustert!!!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:58:54
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:44:25
@ Pofi:

Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

siehe wolverine - weil HARTE Drogen. ISSO.


aber es ist zwanzig jahre her und ich war damals ehrlich dieses anzugeben und es war damals komischerweise kein Problem!!!!!!! also alles etwas unlogisch oder???????
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:59:46
Na und?

Wie wir nun wissen, ist Ecstasy eine harte Droge deren Konsum zur Untauglichkeit führt - egal wie lange in der Vergangenheit der Vorfall liegt.

Die Ausmusterung ist also richtigerweise erfolgt - ISSO.

Dir bliebe also nur, die Musterungsvorschrift zu ändern - viel Erfolg.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: Pofi am 23. Oktober 2014, 16:02:29
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:44:25Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

Ok, das habe ich verstanden. Es gibt demzufolge für harte Drogen keine "Verjährung".


Was mir dennoch etwas seltsam vorkommt wenn ich die Rechtsgrundlage mal völlig außer acht lasse, da wird einem Menschen etwas verwehrt, weil er ehrlich war. Wenn ich das jetzt in die Waagschale werfe und sage, er hat gute Arbeit gemacht, er hatte mal eine Dummheit gemacht und das ganze ist 20 Jahre her und vor allem, er war ehrlich genug um dies auch zuzugeben, bzw anzugeben, warum gibt es hier keinen Spielraum???

Rechtsgrundlage ist klar. Vom persönlichem Empfinden ist es jedoch Geschmackssache... Da kann man dann wohl nichts dran machen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 16:05:02
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:59:46
Na und?

Wie wir nun wissen, ist Ecstasy eine harte Droge deren Konsum zur Untauglichkeit führt - egal wie lange in der Vergangenheit der Vorfall liegt.

Die Ausmusterung ist also richtigerweise erfolgt - ISSO.

Dir bliebe also nur, die Musterungsvorschrift zu ändern - viel Erfolg.

du willst mir doch nicht allen ernstes jetzt sagen das das gerechtfertigt ist!!!???? was mal vor 20 jahren war und vor 13 jahren trotzdem zur Einstellung gereicht hat und ich mich jetzt neu bewerbe und ich nach alten Dokumenten bewertet werde!!!!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2014, 16:09:04
Das sagt nicht F. K. oder ich sondern die Musterungsvorschrift. Und was soll jetzt hier irgendwer für Sie tun? Würde es Ihnen helfen wenn wir jetzt alle zornig mit dem linken Fuß aufstampfen vor Empörung?
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 16:19:30
@ Pofi:

Anderes Beispiel: Noch vor (wenigen) Jahren konnte man in Deutschland völlig legal Langwaffen im Katalog bei Quelle und Neckermann inklusive Munition bestellen und besitzen.

Besitzt man heute so eine Langwaffe (oder kauft diese am "Bahnhof" - ohne die nach heutigen Regeln notwendigen Bedingungen einzuhalten) begeht man Straftaten.

Auch da gilt:

ZitatRechtsgrundlage ist klar. Vom persönlichem Empfinden ist es jedoch Geschmackssache... Da kann man dann wohl nichts dran machen.

Recht und Gesetz (und Musterungsvorschriften) unterliegen nun mal der Weiterentwicklung - und grundsätzlich ist das positiv.

@ RocknSkull:

Die durch die Ärzte vorgenommene Musterung ist einwandfrei auf Basis der gültigen Musterungsvorschrift erfolgt - die Ärzte MUSSTEN so handeln.
Die damalige Musterung basierte auf einer anderen Version der Musterungsvorschrift.

Es ist also erkennbar alles nach Recht und Gesetz geschehen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 17:05:07
Zitat von: wolverine am 23. Oktober 2014, 16:09:04
Das sagt nicht F. K. oder ich sondern die Musterungsvorschrift. Und was soll jetzt hier irgendwer für Sie tun? Würde es Ihnen helfen wenn wir jetzt alle zornig mit dem linken Fuß aufstampfen vor Empörung?

ich fühle mich gerade so ein bisschen verarscht!!!!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 17:06:42
o.k. dann is dat wohl soooo!!!!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: Pofi am 23. Oktober 2014, 18:15:14
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 16:19:30
Recht und Gesetz (und Musterungsvorschriften) unterliegen nun mal der Weiterentwicklung - und grundsätzlich ist das positiv.

Das stelle ich gar nicht in Frage. Auch das Drogen nichts in der Truppe zu suchen haben.
Allerdings kann im Einzelfall schon mal eine Art Mitgefühl und Verständnis auftreten.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 18:53:32
... Wobei der TE einem das Verständnis schwierig gestaltet ...
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: sanja87 am 27. Mai 2015, 17:01:34
Hallo ich wurde letztens auch mit dieser begründung ausgemustert. Und das aller witzige ist das ich das schon bei der Bewerbung mit angegeben hatte aber trozdem eingeladen wurde nach MÜNCHEN.

Jetzt hatte ich auch alles bestanden und da kommt sowas.
Es ist wirklich schade das man alles warheitsgemäß beantwortet, Jugendsünden gesteht und anschließend einfach eiskalt ausgemustert wird. Ok Vorschrift ist Vorschrift aber man könnte wenigstens irgendwas versuchen zu tun um, dem Menschen der in der Vergangenheit Mist gebaut hat nicht sofort rauszuschmeissen und einen Traum der zum greifen nahe ist hoffnungslos zu zerstören. Man sagt ja : EHRLICHKEIT SOLL BELOHNT WERDEN das trifft aber leider nicht hier zu.
Obwohl es am Anfang bei der einweisung gesagt wurde : ,,falls sie irgendwas mit Drogen zu tun haben bzw. hatten sagen sie es uns man kann über alles reden. Ansonsten wenn sie was verschweigen und wir es herausfinden werden Sie sofort rausgeschmissen''.

Sowas ist wirklich traurig!!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: wolverine am 27. Mai 2015, 17:11:46
Zitat von: sanja87 am 27. Mai 2015, 17:01:34
Ok Vorschrift ist Vorschrift aber man könnte wenigstens irgendwas versuchen zu tun um, dem Menschen der in der Vergangenheit Mist gebaut hat nicht sofort rauszuschmeissen und einen Traum der zum greifen nahe ist hoffnungslos zu zerstören.
Und das finden Sie gegenüber denen, die keinen Mist gebaut haben, gar nicht ungerecht?!
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2015, 17:13:24
Und wir sprechen da nicht von "mal am Joint gezogen". Dafür wird man nämlich nicht auf Dauer ausgemustert.

Aber typische Argumentationsweise. Du wurdest nicht ausgemustert, weil du ehrlich warst, sondern weil du die Finger nicht von harten Drogen lassen konntest.