Hallo liebe Kameradinnen und Kameraden!
Ich habe da ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt und möchtet.
Hat ein Befehlsempfänger das Recht einen Befehl durch den Befehlsgeber o.a. auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, wenn die Rechtmäßigkeit des Befehls für den Befehlsempfänger nicht eindeutig ist?
Der Hintergrund ist folgender:
In unserer Einheit herrscht Gleitzeit. Ich bin Stabsdienstsoldat und der einzige Mannschafter in unserem Bereich. Nun habe ich von meinem unmittelbaren Vorgesetzten den Befehl bekommen, immer mit dem letzten Soldat das Büro verlassen zu müssen. Allerdings wird damit meine Gleitzeit eingeschränkt, denn unter Umständen kann ich durch diese Regelung meine tägliche Arbeitsvorgabe von 8 Stunden und 45 Minuten nicht erfüllen und rutsche ins Minus, wenn der letzte Soldat entscheidet früher zu gehen. Das ist tatsächlich schon passiert. Das führte dazu, dass ich den Soldat, der in der Regel länger bleibt dazu überreden musste noch länger zu bleiben, damit ich meine Minusstunden wieder ausgleichen kann. Nun argumentiert mein unmittelbarer Vorgesetzter, dass dieses Problem ganz einfach gelöst werden kann, indem ich früher zum Dienst erscheine. Aber auch das schränkt meine Gleitzeit ein und würde ein tägliches Pendeln nach Hause verhindern, um bei meiner Familie zu sein.
Ich fühle mich ungerecht behandelt und entwürdigt, denn ich bin der einzige Soldat in meiner ganzen Einheit, bei dem diese Regelung herrscht. Gleitzeit bedeutet flexible Arbeitszeiten. Wenn einem ohne triftige Gründe vorgeschrieben wird wann man zu kommen oder zu gehen hat, dann ist das meiner Meinung nach eine Einschränkung der Gleitzeit.
Auf meine Frage, was der Hintergrund für diese Regelung ist, hat mein unmittelbarer Vorgesetzter sinngemäß geantwortet: "Weil ich das so entschieden habe und das so ist. Ende."
Man scheint mich also aus irgendeinem Grund nicht alleine im Büro lassen zu wollen und weigert sich mir zu sagen warum. Deshalb würde ich diesen Befehl gerne auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, am besten durch den Befehlsgeber selbst. Denn wie oben beschrieben verstößt er aus mir nicht ersichtlichen Gründen gegen Gleichberechtigung, denn für alle anderen Soldatinnen und Soldaten meiner Einheit gilt die uneingeschränkte Gleitzeit.
MkG
AlphaBravoCharlie
Was sagt denn der Unterricht in der Grundausbildung darüber, was der Soldat machen kann wenn er sich ungerecht behandelt fühlt? Oder herrschte da auch Gleitzeit?
Hallo!
Mir ist bewusst, dass ich zu den Mittel einer Beschwerde und/oder einer Eingabe greifen kann. Allerdings würde ich das Anliegen gerne zuerst auf einer halbwegs friedlichen Art regeln. Das Gespräch habe ich schon gesucht und dabei ist das von mir o.a. Zitat gefallen.
kannst ja mal mit dem vorgesetzten deines direkten Vorgesetzen reden - ;) - im direkten Richten geht da eigentlich mehr
so wie ich es lese - du Mannschaft - dein VG der Ump - dann rede halt mal mit dem Offz /Abt. Leiter
Der Befehl wurde von einem Hauptmann gegeben und wird auch von einer UmP mit einer sichtlichen Genugtuung umgesetzt. Der nächste Vorgesetzte wäre ein Oberst und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Aussuchen kann und will, da ich das Problem gerne direkt lösen möchte.
Mein Problem ist zunächst einmal, dass mir die Gründe für den Befehl verwehrt bleiben. Bevor ich mich an höhere Instanzen wende, will ich versuchen, diese in Kenntnis zu bringen, um diese eventuell nachvollziehen zu können. Wenn ich mich auf eine Vorschrift/Gesetz beziehen kann, indem der Befehlsgeber den Hintergrund des Befehls offen legen muss, dann hilft mir das schon mal weiter.
Ein Kamerad hat mir zugesteckt, dass man aufgrund von mir geschriebenen Eingaben in der Vergangenheit vermehrt ein Auge schmeißt, was die übermäßige Kontrolle meiner Person erklären könnte. Das ist aber nur eine Vermutung.
Hast du überhaupt noch was im Büro zu tun, wenn alle anderen weg sind? Gibt es irgendwas im Büro, worauf du alleine keinen Zugriff haben sollst?
Hat es früher schon einmal Probleme mit deinem Vorgesetzten Probleme gegeben? Irgendwas, das du verbockt hast oder was wofür du Kritik eingesteckt hast was mit der neuen Regelung in Verbindung stehen könnte?
Mannschafter haben nur unter Aufsicht zu arbeiten, gerade wenn sie mit sensiblen Daten beschäftigt sind
außerdem ist die Schlüsselgewalt nicht bei einem Mannschaftsoldaten - so würde ich da begründen
- und schon kannst es vergessen
@ulli76
Ich arbeite mit personenbezogenen Daten, die teilweise sehr sensibel sind. Auch beim klassischen Beamtenvierkampf bekommt ein StDstSdt so einiges zu sehen ;) Mein Zugriff ist unter Aufsicht zum größten Teil uneingeschränkt. Einen Schlüssel zu den Büros gibt man mir nicht, obwohl ich auf der Zutrittsregelung draufstehe. Verbockt habe ich nichts. Meine Arbeit habe ich bisher stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
@bayern bazi
Das ist ja schon mal sehr interessant! Eine plausible Erklärung wäre es auf jeden Fall. Kennen Sie zufälligerweise die relevanten Vorschriften/Gesetze, die das regeln? Sollten das die Gründe sein, dann frage ich mich allerdings, warum man mir das nicht verständlich macht...
Was machst du denn dann wenn du alleine im Büro bist? Ich nehm an, dass du sonst den Sachbearbeitern zuarbeitest?
Sorry! Habe die Frage übersehen...
Es kommt vor, dass der Letzte nochmal einen Schwung Arbeit zurücklässt, für dessen Weiterverarbeitung ich zuständig bin. Ansonsten findet sich immer etwas, dass man noch ausbessern kann. Wenn wirklich nichts zu tun ist, dann bilde ich mich eigenständig politisch weiter.
In jedem Fall muss ich aber das tägliche Arbeitspensum von 8 Stunden und 45 Minuten erfüllen, sonst rutsche ich ins Minus... Gibt es einen besonderen Grund, warum Sie fragen? Sie scheinen an etwas bestimmtes zu denken :)
Oft kommt es vor, dass ein Mannschaftsdienstgrad einem Feldwebel/Offz nur assestiert.
Wenn du dann alleine im Büro bist, wäre das Ganze recht sinnfrei.
Du bist also in der Lage alleine zu arbeiten. Solltest berechtigt sein, einen Schlüssel zu empfangen, denn die Listen vor den Türen sagen aus, wer ohne Aufsicht ins Büro/an die Rechner darf.
Wenn andere Mannschaften in vergleichbaren TEs auch vollwertige Gleitzeit haben, sehe ich da eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung. Zumal der Hptm sich weigert, den Befehl zu begründen.
Wenn diese Nachteile auch noch eine direkte Reaktion (kaum Nachweisbar, aber ein zeitlicher Zusammenhang wäre interessant) auf eine Eingabe sind, kann der Hptm ein verdammt großes Problem kriegen.
Eine Lösung im Vier-Augenbespräch ist offensichtlich nicht möglich. Die nächste Eskalation wäre die Beschwerde.
Sollte alles rechtmäßig sein, droht dem Hptm hier keine Strafe o.Ä.
Falls nicht, hast du aber dein Ziel erreicht und bekommst vermutlich vollwertige Gleitzeit.
Sehe ich das richtig, dass er "früher" für dich möglich war, dir deine Zeit vollständig selbst einzuteilen?
Hallo funker07!
Danke für Ihre Antwort! Allerdings verwirrt sie mich, da sie der Aussage von bayern bazi hinsichtlich der Dienstaufsicht und der Schlüsselgewalt von Mannschaftern widerspricht.
Ich bin in meinem jetzigen Bereich zeitgleich mit meinen Eingaben intern versetzt worden. Dementsprechend trifft sich der Zeitpunkt der Regelung mit meinen Eingaben. Interessanterweise war es genau dieser Hauptmann, der meine Eingaben bearbeiten musste. Aus persönlichen Gesprächen mit ihm weiß ich, dass er wenig Sympathie für meine Entscheidungen hatte, mich an den Wehrbeauftragten zu wenden. Allerdings wäre ein Zusammenhang der Regelung mit meinen Eingaben nur eine Vermutung.
Zuerst musste ich mit der letzten Person gehen, das konnte entweder ein Soldat oder aber eine zivile Arbeitnehmerin aus unserem Bereich sein. In der Regel war es die zivile Arbeitnehmerin, mit der ich gegangen bin, da wir zeitgleich mit dem täglichen Dienst begonnen hatten und dementsprechend auch zeitgleich das tägliche Arbeitspensum erfüllten. Seit Kurzem aber muss ich mit dem letzten Soldaten gehen. Die Kontrolle meiner Person hat sich also noch mehr verschärft. Zwischenfälle gab es nicht. Man will mich schlichtweg nicht alleine im Büro lassen und will das auch nicht begründen. Ein eigener Schlüssel zum Büro entfällt somit, obwohl ich auf der Zutrittsregelung gleichberechtigt geführt werde. Sie können sich vorstellen, dass ich mich nicht Teil des Teams fühle.
Mit Assistieren würde ich meine Tätigkeit nicht beschreiben, sondern eher mit Unterstützung. Für meine Arbeit bin ich auf die Anwesenheit der höheren Dienstgrade zum größten Teil nicht angewiesen.
Für alle anderen Mannschaften in anderen Bereichen gilt die uneingeschränkte Gleitzeit, obwohl diese auch mit personenbezogenen Daten arbeiten. Allerdings hat mir der Hauptmann schon zu verstehen gegeben, dass er sich für Regelungen anderer Bereiche nicht interessiert.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, dass Msch nur in bestimmten Zeiten im Büro sein mussten/durften/konnten und dieses als unpassend im Rahmen der Gleitzeitregelung empfunden wurde.
Da wurde bei uns dann für die betreffenden Kameraden die Gleitzeit ausgesetzt (das ist eine kann-Bestimmung) und ein Rahmendienstplan erstellt. In den Zeiten außerhalb des Büros aber innerhalb des Rahmendienstplanes war dann Stuben- und Revierreinigen bzw. Nachbereitung auf der Stube angesagt.
Damit war sichergestellt, dass die volle Stundenzahl eingehalten werden, allerdings hat das den Betreffenden auch nicht geschmeckt, weil sie nunmehr jeden Morgen pünktlich zum Dienstbeginn da sein mussten. Also der Schuss kann auch nach hinten losgehen.
Warum gehst du denn nicht auf die Stube, bereitest deinen Dienst nach, machst Sport, reinigst Stube/Revier etc. bis du deine tägliche Arbeitszeit voll hast?
Um mal auf die Frage des TE zurück zu kommen.
Ein Recht auf Überprüfung des Befehls sehe ich nur im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung und das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Wenn Sie also Gespräche mit dem Befehlsgeber oder dessen Vorgesetzten zur Problemlösung ausschließen, wird Ihnen nur die Beschwerde oder die Eingabe bleiben.
Wenn wirklich nichts zu tun ist bilde Ich mich politisch weiter ...
Dafür habe ich bein besten Willen kein Verständnis, bei einer täglichen Arbeitszeit von 8:45 Stunden, noch solange Zeitung lesen bis diese auch wirklich voll sind.
Vielleicht liegt hier auch das Problem und deine Vorgesetzten wollen halt eine durchgehende Dienstaufsicht machen.
Andere Abteilungen als Maßstab zu nehmen ist auch nicht so intelligent, mich interessiert als Offz auch nicht was andere machen.
Wieweit pendelst du denn jeden Tag, beginnst mit dem Dienst und was ist eure wöchentliche Arbeitszeit?
Zitat von: BulleMölders am 02. November 2014, 06:53:04
Ein Recht[/] auf Überprüfung des Befehls sehe ich nur im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung und das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Das war schon Inhalt meiner ersten Antwort auf seinen Eingangspost. Die Pflicht zur Dienstaufsicht ergibt sich direkt aus dem Soldatengesetz und weitere Pflichten können sich aus den ZDv zum jeweiligen Arbeitsgebiet und der Geheimhaltung oder des Datenschutzes ergeben.
Klar ist aber auch, dass sich hier ein Konflikt zur Arbeitszeitregelung ergibt und der
kann unverhältnismäßig sein wenn hier z. B. ein Soldat der einzig Betroffene ist.
Also bleibt nur: Entweder hinnehmen oder der Beschwerdeweg; dann bekommt man eine Antwort. Ob einem die immer schmeckt steht auf einem anderen Blatt.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
@Ralf
Wurde den Kameraden denn verdeutlicht, warum für sie andere Regelungen herrschen? Natürlich würde ich eine Sonderregelung bedingungslos akzeptieren, solange die Gründe dafür verständlich sind. Bisher weigert man sich aber, mir diese mitzuteilen. Dementsprechend kann ich nicht abwägen, ob der Befehl für mich einen dienstlichen Zweck erfüllt oder persönlicher Natur entspringt, z.B. Ergötzung der Machtausübung durch Kontrolle. Bisher habe ich mich an die Sonderregelung gehalten.
Ein Verlegen auf Stube oder fortgesetzter Dienst bis zum Erreichen des täglichen Arbeitspensums in einem anderen Bereich fällt aus, denn man will mich grundsätzlich im Auge haben. Man drängt mich lieber zu Minusstunden.
@BulleMölders
Das ist wirklich schade. Ich habe dem Hauptmann mitgeteilt, dass ich mich durch seine Regelung ungerecht behandelt und misstraut fühle. Ich kann nicht verstehen, warum er mir den dienstlichen Zweck bzw. die Hintergründe nicht mitteilen möchte. Es ist schade, dass der nächste Schritt die Beschwerde und/oder Eingabe wäre, denn dieser Weg würde das zwischenmenschliche Verhalten in meinem Bereich ungemein stören.
Es ist interessant, dass wenn einem Befehlsempfänger der dienstliche Zweck nicht ersichtlich ist um abzuwägen, ob der Befehl rechtmäßig ist, nur die Beschwerde und/oder Eingabe bleibt, um diesen zu hinterfragen.
@DeltaEcho
Sie lassen das Lesen von Zeitungen sehr abwertend klingen. Für mich ich das Lesen von Zeitungen oder politischen Magazinen kein Zeitvertreib, sondern gemäß ZDv 10/1 politische Bildung und damit Pflicht und Recht zugleich. Das kommt für mich während dem täglichen Dienstbetrieb aber nur dann in Frage, wenn die eigentliche Arbeit nicht darunter leidet. Nichtsdestotrotz kommt das während dem täglichen Dienstbetrieb eher selten vor, also kann es keine Erklärung für meine Sonderregelung sein.
Zitat von: wolverine am 02. November 2014, 08:53:03
Die Pflicht zur Dienstaufsicht ergibt sich direkt aus dem Soldatengesetz und weitere Pflichten können sich aus den ZDv zum jeweiligen Arbeitsgebiet und der Geheimhaltung oder des Datenschutzes ergeben.
Das haben Sie aber schon auch gelesen? ???
ZitatEs ist interessant, dass wenn einem Befehlsempfänger der dienstliche Zweck nicht ersichtlich ist um abzuwägen, ob der Befehl rechtmäßig ist, nur die Beschwerde und/oder Eingabe bleibt, um diesen zu hinterfragen.
Gegenfrage: wie denn sonst? Soll der Untergeben dem Vorgesetzten "befehlen" dieses zu sagen? Mit Waffengewalt erzwingen?
Letztendlich sind die Beschwerdewege und die Eingabe recht einmalige und bemerkenswerte Rechtswege, die es fuer Soldaten gibt. Ich denke nicht, dass es in vielen anderen Armeen genaus die selben Moeglichkeiten gibt, die zu den selben Ergebnissen fuehren koennen. Sie als "nur" abzutun, entspricht wirklich nicht ihrem Wirkungsgrad.
Oder um es noch präziser zu erklären: das "Wie" der Dienstaufsicht liegt ja gerade im Ermessen dessen, der sie ausübt. D. h. er wird seine Entscheidung zwangsläufig für angemessen und nachvollziehbar halten. Sonst hätte er sie nicht oder so nicht getroffen. Ein willkürlicher Dritter ist bei Ermessensentscheidungen einfach Unsinn weil er eben für diese Entscheidung unzuständig ist. Sagt also ein anderer Offizier in Ihrer Einheit, dass er den Befehl für unrechtmäßig weil unverhältnismäßig emfindet, ist das schön, hilft Ihnen aber genau gar nicht weiter.
Es bleibt lediglich der nächsthöhere Vorgesetzte um die Entscheidung zu überprüfen und genau das macht man auf dem Beschwerdeweg.
Und das sollte Inhalt des Unterrichts gewesen sein, den ich schon angesprochen hatte!
Seit wann muss ich denn meinem Untergebenen meinen Befehl erklären?
Im Büro ist das die eine Sache, da würd das vielleicht funktionieren, aber im Befehle werden ja zB auch im Gefecht gegeben und da würd sicherlich keiner fragen warum der Vorgesetzte denn befiehlt rechtsumfassend und nicht linksumfassend anzugreifen.
Wenn ich jeden Befehl erklären und ausdiskutieren würde dann hät ich aber einiges zu tun.
Im Grunde genommen hat sie das erst mal gar nicht zu interessieren warum der Vorgesetzte XYZ befiehlt, aber wenn einem da durch die Prüfung des Befehls etwas komisch vor kommt (rechtmäßig/unrechtmäßig verbindlich/unverbindlich) dann sollten sie handeln, wie würde hier ja schon kund getan.
Also ich seh da eigentlich keinen Grund wieso der Vorgesetzte sich hier erklären müsste.
Würde mich wundern, wenn deine Vorgesetzten verhindern wollen, dass du abends einfach nur noch abgammelst und Zeitung liest.
Ein Anrecht darauf, politische Bildung während der Dienstzeit nach eigenem Gutdünken zu betreiben, hast du nämlich nicht.
kannst dich ja nach Büroschluß beim Spieß melden müssen - und der hätt dann bestimmt noch Arbeiten im Bereich des Innendienst/KP-Gebäude
So würd ich verfahren :)
Wer redet denn davon, dass vor der Ausführung eines befehls diskutiert wird?
Der Befehl wird doch vom TE ausgeführt, danach sucht er ein Gespräch mit dem Vorgesetzten.
Wenn mich ein Soldat nach(!) der Gefechtsausbildung fragt, warum ich lieber rechtsumfassend angegriffen habe, erkläre ich ihm das natürlich.
Wenn der Soldat Zweifel am dienstlichen Zweck und an der Rechtmäßigkeit hat, erkläre ich das Warum natürlich auch.
Dienstaufsicht muss nicht durch ständige Anwesenheit/Aufsicht geschehen.
Sonst würde der Oberst dem Hptm auch ständig über die Schulter gucken und dahinter stände dann erst der Amtsleiter, dann....
Wenn der Soldat als zuverlässig und pflichtbewusst bekannt ist, würde mir die Aufsicht wärend der gemeinsamen Dienstzeit plus eine gelegentliche Kontrolle der Arbeitsergebnisse reichen.
Ansonsten wie bereits angesprochen: Kläre, ob du Sport machen kannst (ggf unter Aufsicht anderer Dienstgrade), wende dich an den Spieß oder zieh die Sache mit der Beschwerde durch.
Das zwischenmenschliche Verhältnis scheint ja eh schon kaputt zu sein, wenn du glaubst schikaniert zu werden.
Wir kennen (wie eigentlich immer in solchen Fällen) nur eine Seite der Medaille. Irgend etwas muss ja vorgefallen sein, dass der Vorgesetzte zu seinem Befehl gekommen ist, zumal es ja, so wie ich verstanden habe, vorher anders war..
@ Funker
Sie verstehen mich falsch, das sie ihren gegebenen Befehl erklären find ich gut aber es ist halt keine Pflicht dies zu tun.
Viele Befehle die gegeben werden sind für Untergebene erst mal nicht ganz nachzuvollziehen weil sie einfach gar nicht die Hintergründe kennen und die müssen sie auch gar nicht kennen.
@wolverine
Habe ich :) Ihre Quellen werde ich am Montag studieren um abzuwägen, inwieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wurde. Meine Fragen sind soweit geklärt.
@DeltaEcho
Unsere wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Mittagspausen 42 Stunden. Ich müsste täglich um ca. 3 Uhr morgens losfahren, wenn ich mich an die Dienstzeiten der anderen Soldaten halte. Meine Familie könnte ich täglich nicht sehen, wenn ich durch die Sonderregelung zum Kasernenschläfer werden muss. Meine Vorgesetzten aus meinem Bereich sind alle wesentlich Heimat näher.
@Ralf und Rollo83
Eine Möglichkeit wäre, dass der Befehlsempfänger ein schriftliches oder mündliches Gesuch an den Befehlsgeber richten kann, indem der Befehlsgeber die Rechtmäßigkeit seines Befehls rechtfertigen muss bzw. kann. Dieses Gesuch würde sich ganz besonders mit unmittelbaren Vorgesetzten anbieten, um die zwischenmenschlichen Folgen einer Beschwerde und/oder Eingabe zu verhindern oder zu vermindern. Um aber weiterhin zu gewährleisten, dass die Befehlsstruktur funktioniert, müsste dieses Gesuch gewisse Kriterien erfüllen. Es bezieht sich also auf Befehle, die für den Befehlsempfänger schwammig sein, aber dennoch erstmal ausgeführt werden.
Nach so etwas habe ich gesucht, aber das scheint wohl nicht zu existieren...
Zitat von: AlphaBravoCharlie am 02. November 2014, 13:32:20
Ich müsste täglich um ca. 3 Uhr morgens losfahren, wenn ich mich an die Dienstzeiten der anderen Soldaten halte. Meine Familie könnte ich täglich nicht sehen, wenn ich durch die Sonderregelung zum Kasernenschläfer werden muss. Meine Vorgesetzten aus meinem Bereich sind alle wesentlich Heimat näher.
Mit kommen gleich die Tränen...
Zigtausende KameradInnen sind nur am Wochenende daheim, haben sogar noch Mann/Frau, Kinder.
Das ist nunmal die Bundeswehr und keine Heimatwehr.
Wenn es nicht anders gewährleistet werden kann, das die tägliche Arbeitszeit erreicht wird, wird der Heimschläfer gestrichen. Thema durch.
Bei sowas könnt ich an die Decke gehen.
Sowas schreit nach Zusatzdiensten, bevorzugt am Wochenende/Feiertagen...
Zitat von: funker07 am 02. November 2014, 13:13:41
Dienstaufsicht muss nicht durch ständige Anwesenheit/Aufsicht geschehen.
Sonst würde der Oberst dem Hptm auch ständig über die Schulter gucken und dahinter stände dann erst der Amtsleiter, dann....
Muss nicht, aber kann durchaus! Selbst der Oberst kann seinem Hptm auf dem Schoß sitzen wenn er das für nötig hält.
@ABC: Was ist denn das großartig Andere an diesem Schreiben gegenüber der Beschwerde? Der Schreiber fühlt sich ungerecht gehandelt und der Vorgesetze fühlt sich kritisiert. Entweder kann er vernünftig damit umgehen oder eben nicht.
Ich habe eine Beschwerde immer als das gesehen, was sie ist: eine Kontrollmöglichkeit. Entweder trägt der zuständige Bearbeiter die Maßnahme mit weil er sie für richtig hält oder er gibt der Beschwerde statt. Dann weiß Ihr Hptm, dass er einen Fehler gemacht hat und nimmt das hoffentlich an und versucht es zukünftig besser zu machen. Es ist doch kein persönlicher Affront aber wenn er es so sehen möchte, würde er das auch mit Ihren Schreiben.
Eben! Das ist doch genau das selbe, nur keine aufschiebende Wirkung, vielleicht ist es das, was der TE meint und sucht?
Ähm- die Zeit, die du bei deiner Familie verbringst ist doch die gleiche wenn sich die Arbeitszeit nach vorne verschiebt.
Von welchen Zeiträumen reden wir eigentlich und können deine Vorgesetzten überhaupt vernünftig arbeiten wenn du morgens so spät zum Dienst kommst? Oder dürfen die dann die Arbeit selber machen für die du eigentlich zuständig wärst?
@Flexscan
Aha, und wenn Sie der einzige Soldat in Ihrer Einheit sind, dem man das tägliche Pendeln zu seiner Familie ohne für Sie nachvollziehbare Gründe einschränkt, dann akzeptieren Sie das einfach so, weil Bundeswehr für Sie Bundeswehr und keine Heimatwehr ist?
Das ich einen Luxus genieße, den viele andere Soldatinnen und Soldaten nicht haben, ist mir voll und ganz bewusst. Darauf müssen Sie mich als gleichwertiger Kamerad nicht hinweisen.
Trotzdem zählen für mich weiterhin Rechte und Pflichten. Dazu gehört auch ein Verbot der unrechtmäßigen Benachteiligung.
@wolverine und Ralf
Darüber lässt sich natürlich streiten ;) Die aufschiebende Wirkung ist sicherlich ein interessanter Aspekt, aber mir ging es in erster Linie darum, dass eine direkte Konfrontation auf zwischenmenschlicher Ebene unter Umständen förderlicher sein kann als eine indirekte. Wenn ich das von mir beschriebene Gesuch direkt an den Befehlsgeber richten kann, dann vermeide ich damit, dass der Vorgesetzte des Befehlsgebers eingebunden wird. Beschuldigte scheinen weniger wegen dem vorgefallenen Sachverhalt nachtragend zu sein als darüber, dass der Sachverhalt gegenüber Vorgesetzten offenkundig gemacht worden ist. Leider kann sich nicht jeder Mensch Fehler eingestehen.
@ulli76
Meine Reisewege nehmen dadurch zu, da ich dann andere Zug- und Busverbindungen nehmen muss. Leider kann ich meinen Bahnberechtigungsausweis nur für bestimmte Züge und Busse nehmen.
Meine Vorgesetzten sind auf früheres Antreten meiner Person zum Dienst nicht angewiesen.
Fahr mal nen Gang runter.
Du bist einfachster Mannschaftssoldat dazu noch FWDL. Was erwartest Du da?
Das man da keine Vollmacht über die TE bekommt sprich Schlüssel sollte wohl einleuchtend sein.
Willkommen in der Realität Bundeswehr.
Wenn du gegenüber deinem Hauptmann so kommunizierst wie hier wundert mich es nicht, dass der auf stur stellt. Zumal du ja offenbar auch auf deinem letzten Dienstposten irgendwie nicht klar gekommen bist.
Zitat von: Flexscan am 02. November 2014, 14:36:03
Du bist einfachster Mannschaftssoldat dazu noch FWDL. Was erwartest Du da?
Gleichberechtigung - mehr nicht. Gleitzeit gilt in unserer Einheit dienstgradunabhängig. Eine Benachteiligung bzw. Einschränkung akzeptiere ich nur, wenn diese auch begründet und dementsprechend nachvollziehbar ist. wolverine und andere haben mir hier eine plausible Erklärung für meine Benachteiligung bzw. Einschränkung geliefert, die ich akzeptieren kann und evtl. auch muss, obwohl sie sich nicht zwingend mit der vom funker07 verträgt.
Ganz so einleuchtend und selbstverständlich ist das Ganze für mich nicht...
@ulli76
Anweisungen/Regelungen/Befehle habe ich bis jetzt immer befolgt. Mit Ungehorsam hatten meine Probleme in der Vergangenheit nicht das Geringste zu tun, sondern mit Verletzungen meiner Grundrechte, die auch zu Konsequenzen führten.
Grundrechte sind Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat; als Soldat ist man "Staat" und bestimmte Grundrechte gelten gar nicht oder eingeschränkt. Das mal ganz grundsätzlich.
Gleichbehandlung: Gleicher Sachverhalt wird ohne Grund ungleich behandelt. Das ist die Definition für den Hausgebrauch. Ganz selbstverständlich ist "nicht jeder gleich". Es ist keine unsachgerechte Differenzierung wenn man Dienstgrad, Lebensalter oder auch Zeitdauer der Dienstleistung oder des persönliches Kennens in seine Bewertung einfließen lässt.
Du blendest ja auch hier immer wieder die Argumente aus, die nicht in deine Meinung passen- die Argumente wurden ja schon mehrfach vom Bazi und Wolve gebracht, aber die übergehst du konsequent.
Du eierst die ganze Zeit rum und verstehst nicht richtig was wir schreiben- würde mich nicht wundern, wenn das gleiche Problem auch in der Kommunikation mit deinem Hauptmann besteht.
Und so ganz hast du deine Position in der Nahrungskette offenbar auch nicht kapiert.
Schon mal auf den Trichter gekommen, dass Sachbearbeiter in der Dienstgradgruppe der Feldwebel und Offiziere rein aus sachlichen Gründen ihre Zeit freier einteilen können als ein FWDL der dann rumsitzt und Zeitung liest wenn die anderen gegangen sind?
@Flares: Was genau hat der von dir verlinkte Artikel damit zu tun, dass ein FWDL eben kein Recht darauf hat, während der Dienstzeit politische Bildung nach eigenem Gutdünken zu betreiben?
Ist heute "Trollsonntag"? ::) Ist das so schwer? Entweder Sie beschweren sich, darin scheinen Sie ja Übung zu haben, oder, wenn Sie das nicht wollen, fahren Sie rechts ran, halten die Klappe und dienen treu bis zum DZE. Beratungsresistent und "querulativ veranlagt" scheinen Sie ja auch zu sein. Mehr gibt es von meiner Seite dazu nicht zu sagen.
@Flares
ich bin selber Mannschafter. Soweit zu diesem Thema.
Mag vllt sein das der ein oder andere Schlüsselgewalt für die Turnhalle oä bekommt.
Daten sind da eine andere Geschichte.
.
Das "Problem", nicht allein im Bereich zu verweilen, ist doch keins, was man nur in Stäben/Dienststellen der Bw findet:
Wir haben in der Firma auch oft Praktikanten/Diplomanden usw. die alle eine Zutrittsberechtigung für unsere Bereiche haben, weil sie sonst nicht betretungsbefugt wären. Aber das ist ebenfalls auf die Zeit eingeschränkt, in denen von uns jemand anwesend ist - also eigentlich nur morgens, da abends eigentlich viele bis "open end" da sind. Man will keine Personen im Bereich, die unbeaufsichtigt "Stöbern" oder nicht für sie bestimmte Dinge eigenmächtig mitbekommen bzw. von nicht kontrollierbare Handlungen ausführen. Das hat nichts mit Misstrauen oder Kontrollzwang zu tun, sondern mit Datenschutz, Wahrung von Geheimnissen und Arbeitssicherheit.
Ein FWDL kann daher nicht verlangen, dass er den anderen Beschäftigten gleichgestellt, die eigenverantwortliche Schlüsselgewalt über den Bereich erlangt und den Vorgesetzten Rechtfertigungen für die getroffenen Regelungen abverlangt.
Selbst in den Geschäftsräumen "normaler Einheiten" ist es morgens so, dass die Msch dort erst eingelassen werden, wenn die Diensttuer aufschließen und am Arbeitsplatz sind. Es wird allenfalls das Abholen/Zurückbringen des Schlüssels aus dem GeschZi oder dem Schlüsselkasten des UVD mit Erfassung von Zeit und Name zu den dienstplankonformen Zeiten praktiziert.
Zitat von: KlausP am 02. November 2014, 15:10:46
Beratungsresistent und "querulativ veranlagt" scheinen Sie ja auch zu sein.
Querulativ veranlagt (ein toller Begriff übrigens!) bin ich nicht zwingend, denn das hat immer mit den gegebenen Umständen zu tun. Die Einstellung a la "Klappe halten solange das Geld stimmt" finde ich viel schlimmer ;)
Die Ratschläge von wolverine und bayern bazi habe ich mir durchaus zu Herzen genommen...
@ulli76
Wie gesagt ist das Lesen von Zeitungen während der Dienstzeit eher die Ausnahme als die Regel. Die Angst meiner Vorgesetzten, dass ich nur rumsitze kann ich ausschließen, da ich in deren Augen als extrem arbeitswillig gelte...
@InstUffzSEAKlima
Danke für Ihr feedback! Ich werde mir darüber mal Gedanken machen...
Worum ging es denn bei den Eingaben wenn man fragen darf?
Zitat von: ulli76 am 02. November 2014, 15:34:50
Worum ging es denn bei den Eingaben wenn man fragen darf?
Das möchte ich hier lieber für mich behalten, da ich keinen Zusammenhang des Inhaltes mit meinen eingangs aufgeführten Anliegen erkennen kann.
Ein ganz simples Beispiel: hinter mir gehen acht Hansels in einer Schützengruppe, alle sind Gefreite. Ich muss einen zum Stv. bestimmen und nehme natürlich den, dem ich es zutraue. Ganz subjetiv!
Weiter geht es: Ich habe die Gruppe gerade übernommen und einer ist OGefr. Ist es willkürlich und unangemessen wenn ich denke, dass der OGefr. es wohl am besten schafft?
Und so zieht sich das fort: Eine Kp wird übernommen und dann haben Fw und Uffze eben einen Vertrauenvorsprung. Und Zeitsoldaten Mannschaften gegenüber FWDL. Man traut es einfach einem HptGefr oder StGefr eher zu. Ganz simpel und das ist keine sachfremde Differenzierung.
Alles das kann sich als falsch herausstellen, gar keine Frage. Es können zwei Gefr. qualifizierter arbeiten als ein OStGefr oder sogar ein Uffz oder Fw. Möglich ist das aber nun einmal nicht die Regel.
Gleichbehandlung heißt nicht, dass jeder gleich ist und alles gleich behandelt wird! Das ist wirklich ein falsches Verständnis hiervon.
Es geht ja nicht nur um "Vertrauen", sondern auch um Verantwortung für das, was dem jenigen übertragen wurde. Das muss ja alles in Einklang mit den Tätigkeiten stehen, für die der Betreffende zuständig ist.
Der Grundsatz lautet ja immer, dass nur die Befugnisse (Zugangs-/Zutritts-/Lese-/Schreibrechte usw.) zu erteilen sind, die auch tatsächlich für die Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles darüber hinaus birgt nur unnötige Sicherheitsrisiken bzw. Mehraufwände in der Kontrolle und Administration bzw. weicht das Sicherheitskonzept auf oder macht es unwirksam.
Wenn es nach dem TE ginge, dürfte es nur Generalschlüssel und root-Rechte (IT) für alle geben, damit keiner sich ggü. anderen benachteiligt fühlen könnte.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. November 2014, 15:57:43
Wenn es nach dem TE ginge, dürfte es nur Generalschlüssel und root-Rechte (IT) für alle geben, damit keiner sich ggü. anderen benachteiligt fühlen könnte.
Jetzt übertreiben Sie aber, denn das habe ich nie behauptet ;)
Naja, aber es ist aber die Konsequenz Ihres Verständnisses von Gleichheit.
Zitat von: AlphaBravoCharlie am 02. November 2014, 15:03:39
wolverine und andere haben mir hier eine plausible Erklärung für meine Benachteiligung bzw. Einschränkung geliefert, die ich akzeptieren kann und evtl. auch muss, obwohl sie sich nicht zwingend mit der vom funker07 verträgt.
Vorsicht: Nur weil dir meine Begründung gefällt und das Ganze (hoffe ich) nachvollziehbar begründet ist, muss ich nicht recht haben.
Falls du später im Dienst argumentieren musst, hilft dir ein Zitat von irgend einem Unbekannten nicht.
Zu deiner "Vorstufe" zur Beschwerde:
Wenn du den Vorgesetzen mit irgend einem Recht dazu zwingen musst/willst, dass er seinen Befehl begründet, ist zwischenmenschlich wohl schon was falsch gelaufen.
Und die Begründung kannst du eh in die Tonne kloppen, weil sie automatisch parteiisch ist.
Ob sinnvoll oder nicht ist aber derzeit egal, weil es diese Option nicht gibt und wir hier dein Problem lösen und keine neue Dienstvorschrift herausgeben wollen.
Zur (un)gleichbehandlung:
Wenn es sachliche Gründe dafür gibt, musst du dich damit abfinden. Dann wirst du halt Kasernenschläfer.
Da ich es als üblich kenne, dass z.B. der GeZi-Soldat einen eigenen Büroschlüssel hat und auch dann Dienst macht, wenn der Spieß nicht da ist, sehe ich (nach deiner Beschreibung!) keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung.
@InstUffzSEAKlima: Dafür gibt es ja die Zugangsregelung. Wer nicht auf der Liste steht, darf nur in Begleitung rein, wer draufsteht darf eigenverantwortlich arbeiten.
Ich darf damit offiziell nicht alleine im GeZi in die Akten gucken, obwohl ich Uffz m. P. bin - der HG aus dem GeZi darf das.
In diesem Fall steht der TE wohl zurecht auf der Zugangsliste.
@wolverine: Das Beispiel passt dann sehr gut, wenn es eine begrenzte Anzahl Schlüssel gibt. Da bekommt eher der Fw einen als der OG.
Hier fehlt mir aber der Grund, warum der Soldat nicht ausreichend vertrauenswürdig ist. Dass er weniger vertrauenswürdig ist als andere, sehe ich als nicht ausreichen.
@AlphaBravoCharlie:
In Grunde gibt es für dich nur wenig sinnvolle Möglichkeiten:
-VP einschalten
-BESCHWERDE!
-Dich damit abfinden
Diskussionen hier werden dich wohl nicht weiterbringen, selbst wenn dir am Ende alle zustimmen würden.
Mal ganz stumpf zur Rechtmäßigkeit des Befehls:
Erfüllt der Befehl einen dienstlichen Zweck? Sieht mir ganz danach aus.
Verletzt er dich in deiner Menschenwürde? Auf keinen Fall.
Ist er für dich unzumutbar (d.h. mit extrem hohen gesundheitlichen, finanziellen oder allgemein existenzbedrohenden Risiken behaftet)? Ganz sicher nicht.
Daraus folgt, diesen Befehl musst du befolgen.
Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Recht auf seine Gleitzeit hat. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, ist dem Folge zu leisten, auch wenn man seine Gleitzeit nicht einhalten kann.
Die Möglichkeit einer Beschwerde möchte ich dir nicht absprechen, jedoch denke ICH, dass da nichts bei rum kommen wird.
Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, denn ich bin bei weitem kein Rechtsexperte.
Was du natürlich versuchen kannst: rede mit deinem Hauptmann, mache ihm deine Situation klar. Aber behalte dabei im Hinterkopf, dass du keinen Anspruch auf Gleitzeit hast. Wenn möglich, frage nach ob du dich anderweitig nützlich machen darfst (das Thema Sport, was hier schon einmal angesprochen wurde, könnte ein guter Ansatz sein).
Ansonsten hast du wohl keine andere Möglichkeit, als damit zu leben.
Wenn er sich dem Hauptmann gegenüber so verhält wie hier im Forum und nur auf seine Rechte pocht und mit Vorschriften um sich wirft, kann ich mir sehr gut vorstellen, das der Hauptmann dann zumacht und nicht mehr mit sich reden lässt.
Wie heisst es so schön. Wie es in den Wald schallt....
Zitat von: funker07 am 02. November 2014, 17:04:24
Hier fehlt mir aber der Grund, warum der Soldat nicht ausreichend vertrauenswürdig ist. Dass er weniger vertrauenswürdig ist als andere, sehe ich als nicht ausreichend.
Wir kennen eben nicht alle Details, wissen nicht, wo er wirklich arbeitet und um welche Sicherheitsbereiche es dort geht. Manchmal ist es durchaus geboten, so wenig wie möglich Leuten den Zugang zu ermöglichen.
Letztlich aber auch egal: Das ist eben die Entscheidung seines Vorgesetzten und wenn der ihm nicht (ausreichend) vertraut, wird man das nicht ändern können.
Wie schon geschrieben: Dienstaufsicht ist eine Grundpflicht; wie eng man diese gestaltet obliegt eben dem Ermessen. Der eine schaut sich abends oder am Ende der Woche die Arbeitsergebnisse an und der andere setzt sich daneben und guckt auf den Bildschirm.
Zitat von: Simmons am 02. November 2014, 17:07:44
Mal ganz stumpf zur Rechtmäßigkeit des Befehls:
Erfüllt der Befehl einen dienstlichen Zweck? Sieht mir ganz danach aus.
Verletzt er dich in deiner Menschenwürde? Auf keinen Fall.
Ist er für dich unzumutbar (d.h. mit extrem hohen gesundheitlichen, finanziellen oder allgemein existenzbedrohenden Risiken behaftet)? Ganz sicher nicht.
Daraus folgt, diesen Befehl musst du befolgen.
Das steht doch außer Frage, dass der Befehl verbindlich ist. Aber er steht nun einmal im Konflikt mit der dort vor Ort geltenden Arbeitszeitregelung. Gerade, weil es wohl nur einen einzigen betrifft, wirft das schon Fragen auf. Aber diese können wir hier mit unserem Wissensstand nicht beantworten.
Zitat von: Flexscan am 02. November 2014, 17:12:34
Wenn er sich dem Hauptmann gegenüber so verhält wie hier im Forum und nur auf seine Rechte pocht und mit Vorschriften um sich wirft,
Welche denn?
Zitat von: Flexscan am 02. November 2014, 15:13:18
@Flares
ich bin selber Mannschafter. Soweit zu diesem Thema.
Ein aufatmen meinerseits, bei dem Satz.
Ihre Kommentare (nicht nur in diesem Thread) zeigen Deutlich, dass Sie mit höherem Dienstgrad früher oder später bei den Fallbeispielen
im Jahresbericht des Wehrbeauftragten erscheinen würden.
Zum Thema: Sie haben das Gespräch (mit VP?) gesucht und sind zu keinem Ergebnis gelangt.
Der nächste Schritt sollte sehr gut überlegt sein.
Denn man kann Ihnen sehr schnell sämtliche, noch verbleibenden, Extrawürste entziehen - und das ganz im Rahmen der aktuellen Vorschriften.
Dann schlafen Sie wirklich die ganze Woche in der Kaserne.
Och ich wollt schon immer mal nach Berlin ;D
@Wolverine
bspw das Thema "politische Bildung" ...
Das ist doch typische Grundausbildungsposse, dass Zeitung lesen auch PolBil ist. Letztendlich ist es Sache seiner Vorgesetzen, die Dienstzeit auszufüllen. Wenn ich das Büro abschließe und den Soldaten nicht allein darin lassen möchte, kann ich ihn zum Sport oder auf seine Stube schicken. "PolBil Selbststudium" oder Reinigung ist eine Möglichkeit. Oder er kratzt das Moos zwischen den Steinen raus. Alles möglich.
ZitatDenn man kann Ihnen sehr schnell sämtliche, noch verbleibenden, Extrawürste entziehen - und das ganz im Rahmen der aktuellen Vorschriften.
Dann schlafen Sie wirklich die ganze Woche in der Kaserne.
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Wie pflegte mein Spießkamerad StFw Jörg H. bei so einer Geegenheit immer zu sagen: "Ihnen sollen keine Nachteile entstehen, aber ich werden Ihnen alle Vorteile streichen!"
Zitat von: KlausP am 02. November 2014, 18:25:17
Wie pflegte mein Spießkamerad StFw Jörg H. bei so einer Geegenheit immer zu sagen: "Ihnen sollen keine Nachteile entstehen, aber ich werden Ihnen alle Vorteile streichen!"
Ich habe Vorteile nie als Gutmütigkeit verstanden, denn für mich ist der Mensch ein egoistisches Wesen. Meiner Meinung nach zieht der Geber der Vorteile einen Eigennutz aus seinen Regelungen, z.B. wenn er selber diese Vorteile nutzt oder sich dadurch mehr Ansehen erhofft.
Es ist nicht das erste mal, dass ich den o.a. Spruch bei der Bundeswehr höre ;) Ich habe Vorteile eben auch als Druckmittel kennen gelernt, mit dessen Androhung von Entzug man Beschwerden und/oder Eingaben verhindern will. Deswegen halte ich sehr wenig von der Mentalität, sich Dinge immer so zurecht zu biegen, wie sie einem passen, anstatt sich von vornherein an Vorschriften bzw. Gesetzte zu halten.
Deswegen halte ich mehr von Regelungen, die auf soliden Vorschriften bzw. Gesetzten basieren. Dann schlafe ich eben unter der Woche in der Kaserne und nehme eine Einschränkung meiner Gleitzeit hin, solange es dafür eine rechtliche Grundlage gibt und man mich gegenüber anderen Soldatinnen und/oder Soldaten rein aufgrund meiner Beschwerde bzw. Eingabe nicht benachteiligt. Ich habe Vorgesetzte sichtlich satt, die meinen über der Rechtsstaatlichkeit zu stehen.
Dann noch einmal: Schreiben Sie Ihre Beschwerde und dann bekommen Sie die Gründe erklärt oder der Beschwerde wird stattgegeben und Ihr Vorgesetzter muss darauf reagieren.
Wie gesagt: Ich verstehe Ihr Problem durchaus, mir würden aber auch durchaus Gründe einfallen, die hier diese Maßnahme rechtfertigen. Ob diese Gründe hier vorliegen, ob es andere Möglichkeiten gibt o. ä. kann ich aber abstrakt nicht entscheiden.
@ABC: Kann es sein, dass du eine Defintion der "Gleitzeit" / flexiblen Arbeits-/Dienstzeitregelung hast? Diese Regelung dient ja nicht primär dazu, dass Du bzw. Beschäftigte allgemein ihre täglichen Arbeitszeiten möglichst komfortabel mit der persönlichen Lebensführung in Einklang bringen können, sondern dass die Arbeitskraft bei wechselndem Arbeitsaufkommen optimal ausgelastet ist und keine Leerläufe bzw. unnötigen Überstunden auflaufen. Leider verstehen immer noch zu viele das Prinzip nicht und missachten bzw. missbrauchen die örtlichen Zeitregelungen bzw. -befehle. In erster Linie zählen also die dienstlichen bzw. geschäftlichen Belange und immer die Absprache mit den Kollegen/Kameraden bzw. Vorgesetzten. Es hat keiner Anspruch darauf, das er seine Freiräume im Rahmen der örtlichen Gleitzeit ausschließlich nach seinem Willen durchsetzt.
Selbst bei mir in der Firma gibt es Kollegen, die sind früh um sechs da, aber können noch nichts arbeiten (weil die anderen "Fachschaften" noch fehlen), sammeln aber fleißig Stunden. Am Nachmittag oder wenn sie wirklich benötigt werden, müssen sie plötzlich weg oder "Stunden abbauen" - purer Egoismus bzw. von den Vorgesetzten geduldet.
@InstUffzSEAKlima
Das sind sehr interessante Punkte, die Sie hinsichtlich der Gleitzeit aufführen. Sie widersprechen sich aber mit dem, wie meine Einheit mir Gleitzeit verständlich gemacht hat und auch praktiziert, nämlich das Gleitzeit der persönlichen Lebensführung gilt. Hinsichtlich des Arbeitsaufkommens entscheidet jeder oder jede selbst, wie er oder sie das regelt, unabhängig von dem, wie andere es regeln. Das gilt auch für Mannschafter in anderen Bereichen meiner Einheit. Wichtig ist die Anwesenheit während der Kernarbeitszeit und das man nicht zu viele Plus- bzw. Minusstunden aufbaut. Mehr wurde mir dahingehend nicht erklärt.
Eine wie die von Ihnen aufgeführte Absprache mit meinen Vorgesetzten hat noch nie stattgefunden. So habe ich Vorgesetzte in meinem Bereich, die um 06:15 Uhr mit dem Dienst beginnen, und andere erst um 09:00 Uhr. Es kann also tatsächlich sein, dass das Verständnis meiner Einheit, und dementsprechend auch mir, hinsichtlich Gleitzeit fehlerhaft ist. Sollte das Arbeitsaufkommen tatsächlich die Grundlage für meine Sonderregelung sein, dann hat man mir das schlicht und ergreifend nicht verständlich gemacht.
Du pochst ja immer auf die strikte Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften etc. Hast du denn mal in eure Arbeitszeitverordnung reingeschaut? Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Von daher ist der erforderliche rechtliche Rahmen, die Gleitzeit einzuschränken auf jeden Fall gegeben. Ob das nun bei dir der Fall ist oder es sich um "Schikane" (oder ist es eine verstärkte Dienstaufsicht, denn diese kann auch Einzelfallregelungen beinhalten) handelt, kann nur im Gespräch geklärt werden. Ist das nicht möglich, bleibt der schriftliche Weg.
Allerdings habe ich noch keinen Vorgesetzten in 25 Jahren Dienstzeit gehabt, der mir auf Nachfrage nicht erklärt hat, warum dies und das so ist. Vielleicht mag ich Glück gehabt haben oder es lag an unserem Miteinander umgehen (wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus). Auch habe ich selbst nie eine Erklärung verweigert. Allerdings wenn man es dann einmal erklärt hat oder einen Soldaten hat, der ständig jede Anordnung hinterfragt, dann neige ich auch dazu zu sagen: so, nun ist mal gut, weil das "isso".
Vielleicht hat ja sein "neuer" mit seinem "alten" Vorgesetzten etwas ausführlicher kommuniziert. ::)
und wenn z B: der AbtLtr um 0600 kommt und der Stelv sogar erst um 0900 - so ist die ganze Abteilung mit Führungspotential 3 Stunden länger Einsatz- und Arbeitsfähig, dasselbe gilt auf für die untergeordneten Offz und UmP Stellen - aber wieso sollte ein einzelner Mannschafter wenn von denen keiner mehr da ist noch allein im Büro sitzen wenn er keinen Auftrag mehr bekommt ??
Gleitzeit hat was mit Arbeitsfähigkeit und Errecibarkeitsverlängerung zu tun - nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen
Zitat... nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen ...
Nicht? Das enttäuscht mich aber jetzt. Wozu braucht man persönlich dann Gleitzeit?
Soweit die Devinition der "freien Wirtschaft", ich bin aber fest davon überzeugt, dass es bei der BW auch eine entsprechende "Betriebsvereinbarung" dazu gibt:
ZitatGleitzeit oder gleitende Arbeitszeit bezeichnet eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit. Regelungen zur Gleitzeit werden in Deutschland zumeist zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat festgelegt. Das geschieht über eine Betriebsvereinbarung. In der Regel besteht eine Kernzeit (oft zwischen 9 und 15 Uhr). In dieser Kernzeit müssen die Mitarbeiter anwesend sein. Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten.
http://www.igmetall.de/arbeitslexikon-2351-gleitzeit-2579.htm
Ich habe die Gleitzeit in der Dienststelle in der ich sie erleben durfte auch immer gerne als "flexibele Dienstbeginnverschiebung" bezeichnet, eben weil eine wirkliche Gleitzeit gar nicht bestand. Man konnte zwischen 6 und 9 Uhr anfangen und musste dann sein normales Tagespensum "absitzen". Mit Gleitzeit hatte das nichts zu tun, hieß aber so.
Gruß Andi
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Ich werde mir unsere BV-Gleitzeit mal anschauen, den Passus mit dem Dienstbetrieb gibt es da bestimmt auch. Meine da auch im Zusammenhang mit den Abteilungen, welche Kundenkontakt haben, von gehört zu haben. Die Mitarbeiter haben dann aber auch eine ordentliche Begründung dafür erhalten, warum ihre Gleitzeit eingeschränkt wird.
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 10:41:32
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Übertragen auf diesen Fall wäre der Dienstbetrieb aber wohl sicher gestellt.
Er hat ja anscheinend nur eine Anweisung erhalten, wann er zu gehen hat, nicht wann er erscheinen muss. Folglich ist der Dienstbetrieb wohl für den Dienstbeginn, welchen er gewählt hat, sicher gestellt.
Frage wäre dann: Wäre der Dienstbetrieb nicht mehr sicher gestellt, wenn er länger bleibt?
Irgendwie dreht sich das hier allmählich im Kreis. :-\
Sehe ich auch so und empfehle daher dem TE, die gegebenen Empfehlungen zu beachten und uns bei passender Gelegenheit über ein Ergebnis zu informieren.
Es gibt auch in Unternehmen Stellen, die per Regelung von der Gleitzeit ausgenommen sind, weil sie für bestimmte Tätigkeiten fixe Zeitpunkte haben bzw. die Arbeit keine Verschiebung erlaubt. Also alles nichts, was er nur bei der Bw gäbe oder geeignet wäre, von Einzelnen als "Schikane" aufgefaßt zu werden. Es gibt immer noch die Möglichkeit einer Versetzung (int/ext), wenn man nicht zurechtzukommen scheint. Der "normale" Soldat, der nicht im Stab oder einem Amt tätig ist, hat auch feste Zeiten und einen fixen Rahmendienstplan und kennt auch oft nichts anderes.