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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:17:17

Titel: Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:17:17
Guten Abend Kameraden. Habe eine dringende Frage, kann sie leider nich meinem Chef stellen da er nich da is und man in dieser Einheit keine richtigen aw bekommt, weder richtig ernst genommen wird.
Und zwar habe ich ein dienstblatt abgegeben auf dem ich mir ca.10 Urlaub geschrieben habe damit ich für die kommende Zeit genug habe da ich einiges erledigen muss. Nun kam der Zettel zurück mit dem Grund das der Spieß nich will das ich mir Urlaub schreibe sondern nur auf Geld schreibe. Meine Frage... Darf der Spieß befehlen ob ich für meine Arbeit Urlaub od Geld schreibe?  Schließlich habe ich dafür gearbeitet und nich er. Mfg
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: wolverine am 17. November 2014, 16:25:47
Zitat von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:17:17
Habe eine dringende Frage, kann sie leider nich meinem Chef stellen da er nich da is und man in dieser Einheit keine richtigen aw bekommt, weder richtig ernst genommen wird.
Da werden Sie aber nicht drum herumkommen. Wer soll denn sonst den Urlaub genehmigen?
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: SGBunny am 17. November 2014, 16:27:39
Dann ist es DA und kein Urlaub, oder?
Spontan würde ich sagen das ist rechtens wenn den dienstliche Gründe dagegensprechen das Du abwesend bist.
Zumindest soweit ich den Dienstzeitausgleicherlass richtig interpretiere und dieser noch Gültigkeit hat.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:29:23
Gibt es vill. Ieinen § Der aussagt das ich selber darüber entscheiden darf ob ich für meine Arbeit Urlaub od Geld schreiben darf?  Ja sind alles DA
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: Ralf am 17. November 2014, 16:34:34
Lies dir das durch, was in dem Beitrag davor verlinkt wurde. Da hast du die Paragraphen.
Und bitte: achte auf deine Rechtschreibung, das ist ja grausam und ein Handy ist da keine Ausrede.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: SGBunny am 17. November 2014, 16:34:57
Zitat von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:29:23
Gibt es vill. Ieinen § Der aussagt das ich selber darüber entscheiden darf ob ich für meine Arbeit Urlaub od Geld schreiben darf?  Ja sind alles DA

Nein, aber welche die sagen das Sie das *nicht* dürfen.

Aus dem von mir verlinkten Erlass, Kapitel III - Ausgleichsregelung:

Zitat
3. Besondere zeitliche Belastungen werden grundsätzlich durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen. Ist dies aus dienstlichen Gründen nicht in vollem Umfang möglich, ist finanzieller Ausgleich nur für die Ausgleichsansprüche zu gewähren, die über einen Tag Freistellung vom Dienst pro Monat hinausgehen. Dieser insoweit ggf. anfallende Tag Freistellung vom Dienst pro Monat soll möglichst zeitnah gewährt werden.

5. Über den Zeitpunkt der Freistellung vom Dienst entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte von Amts wegen. In Kommandobehörden, Ämtern und größeren Dienststellen können die nächsten Disziplinarvorgesetzten ihre Befugnisse nach diesem Erlass auf andere Offiziere übertragen.

Jemand mit besserem Verständnis von Erlassen allgemein und dem DZAE im speziellen mag mich korrigieren.

Lieben Gruss
Bunny
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:38:22
Ich war 1 Monat auf Übung und wollte mir das in DA gut schreiben lassen. Dies wird mir aber verwehrt da der Spieß sagt nein ihr dürft nur Geld nehmen. Und es steht nichts an wo man sagen würde Nein da musst du da sein. Es geht nur darum das der Spieß keine DA geben will
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:40:05
Vorallem hieß es vor ca. 1 mon noch wir dürfen kein Geld mehr nehmen weil unser Etat voll ausgeschöpft ist
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2014, 16:41:49
Der Spieß entscheidet das aber nicht, sondern der Chef.
Und nachlesen kannst du die "Spielregeln" im Dienstzeiterlass.
Hast du denn noch viel Erholungsurlaub offen, dass der vorrangig abgebaut werden soll?
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: wolverine am 17. November 2014, 16:44:38
Am ehesten wird Ihnen Kapitel III Nr. 3 helfen aber es entscheidet - wie bereits geschrieben - Ihr Chef.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: KlausP am 17. November 2014, 16:45:22
Der Spieß gibt oder versagt erst einmal rein gar nichts sondern der Disziplinarvorgesetzte. Wenn Ihr Chef derzeit nicht anwesend isat hat er einen Vertreter im Amt, der darüber entscheidet.

Zitat... Ich war 1 Monat auf Übung und wollte mir das in DA gut schreiben lassen. ...

Nur Sie oder Ihre ganze Einheit? wenn Ihre Einheit, dann sollte es eigentlich einen Befehl dazu geben, wie der Ausgleich geregelt wird. Einen Anspruch darauf, dass Ihnen ALLES in Freizeit ausgeglichen wird haben Sie jedenfalls nicht.

Zitat von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:40:05
Vorallem hieß es vor ca. 1 mon noch wir dürfen kein Geld mehr nehmen weil unser Etat voll ausgeschöpft ist

Ihre Einheit hat einen Etat dafür? Das wöre mir neu, aber man lernt ja nie aus.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:50:25
Habe noch 7 Tage,  davon gehen nun 5 weg. Damit bleiben noch 2. Hm ja zum Chef :-/ unser Spieß sagt dem Chef was er machen soll und der gibt kein widerwort so dumm das auch klingt.. Das ist die Wahrheit.  Ja die Soldaten mit wenig Urlaub sollen alles auf Urlaub schreiben. Und das mit dem Etat hat uns der Spieß gesagt. Als ich meinte das dieses Etat doch von der ganzen Bw ist und nur soweit ich weiß die Kommandos ein eigenes habe wurde ich blöd angeschaut
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: KlausP am 17. November 2014, 16:53:38
Zitat... unser Spieß sagt dem Chef was er machen soll und der gibt kein widerwort so dumm das auch klingt

Ich bin doch gar nicht im Dienst ...  ::)  ;D
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:56:38
Natürlich ist das zum lachen aber wir die tag täglich das grauen miterleben lachen nich mehr darüber weil einfach niemand da ist von dem man ernst genommen wird. Dennoch danke. Die Paragraphen werden mir weiterhelfen.  mit Kameradschaftlichem Gruß R4Z0r
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2014, 17:19:21
Lies im Dienstzeiterlass nach.
Sprich mit dem Chef bzw. seinem Stellvertreter.
Stell den entsprechenden Antrag und wenn der abgelehnt wird, weisst du ja, welche Möglichkeiten du hast.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 17. November 2014, 19:28:36
Dass nicht beliebig viele Anrechnungsfälle in Freizeit beansprucht werden sollen/können/dürfen liegt auf der Hand und ist in jeder Einheit so: Die dann über längere Zeiträume eintretende Abwesenheit vieler Kameraden führt zu einer Beeinträchtigung der Einsatz- und Dienstbereitschaft, da die dienstlichen Interessen immer im Vordergrund stehen und die müssen in erster Linie einen reibungslosen Dienstbetrieb sicherstellen. Es kommen ja noch unzählige andere Abwesenheiten dazu (Eins, Lehrg, Krankheit, EU, BFD usw.).
Wenn jedoch z.B. für eine BFD-Maßnahme oder andere dienstlich begründbare Belange das Vorhalten einer Anzahl Freistellungen vom Dienst zweckmäßig wird, weil z.B. EU in geplante Urlaubszeiträume (Kp-Urlaub) eingebracht wird, lassen die Chefs in der Regel mit sich reden. Aber hier macht der Ton die Musik und die Form, wie es beantragt bzw. angesprochen wird.
Titel: Antw:Urlaub nehmen
Beitrag von: funker07 am 18. November 2014, 05:44:15
Der Erlass besagt, dass dir min 1 DA pro Monat als Freizeit zu gewähren ist.
Beim Rest kann der Chef auf Auszahlung entscheiden.
Deshalb heißt es auf unseren Formularen Wunsch(!) des Soldaten, Vorschlag des TE-Fhr und Entscheidung des Chefs.