Guten Tag Kameraden,
Ich bin SaZ4 und habe am 31.12.2014 DZE
Meine neue Beschäftigung fängt erst im dritten Quartal 2015 an und
deswegen muss ich mich, bis dahin, ja Arbeitslos melden.
Meine Frage ist nun welche Versicherungen ich als Arbeitsloser haben
muss und ob ich die dann von meinen Überganggebührnissen selber zahlen soll.
Mein Sozialdienst kann mir meine Frage nicht richtig beantworten...
Dann frag da nach, wo du dich arbeitslos meldest.
Mal davon abgesehen, kann man sich ja auch für die Übergangszeit einen Aushilfsjob suchen.
Was hat der Sozialdienst denn gesagt?
Die Übergangsgebürnisse sind doch Versorgungsleistungen wie eine Pension. Dann müsste man 70% beihilfeberechtigt sein und sich für 30% privat versichern.
Ich hoffe für Sie, dass Sie sich wenigstens schon Arbeitssuchende gemeldet haben, sonst gibt es nämlich erst einmal keine Leistungen.
Mein Sozialberater sagt das ich mich nicht zwingend Arbeitslos melden muss solange ich noch die Übergangsgebührnisse erhalte.
Ich habe ab dem 01.01.2015 eine Restkostenversicherung 30% bei der Conti und die Pflegeversicherung
Sehr kurzsichtig gedacht mit dem nicht Arbeitslos melden, dann fehlen Ihnen die Zeiten mit unter später bei der Rente.
Zitat von: Vetti92 am 18. November 2014, 14:33:09
Mein Sozialberater sagt das ich mich nicht zwingend Arbeitslos melden muss solange ich noch die Übergangsgebührnisse erhalte.
Ich habe ab dem 01.01.2015 eine Restkostenversicherung 30% bei der Conti und die Pflegeversicherung
Das widerspricht Allem, worüber ich als Spieß meine ausscheidenden Soldaten so belehrt habe.
Zitat von: BulleMölders am 18. November 2014, 15:17:39
Sehr kurzsichtig gedacht mit dem nicht Arbeitslos melden, dann fehlen Ihnen die Zeiten mit unter später bei der Rente.
Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte nach DZE noch etwas Zeit zu überbrücken. Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.
Zitat von: Beobachter am 18. November 2014, 16:08:13
Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.
Exakt die gleiche Aussage bekam ich 2009 auch als ich ausschied. Ich sei "nur" Arbeitssuchend und nicht Arbeitslos, da ich ja noch Geld bekommen würde. Ich solle mich erst kurz vor Ablauf der Übergangsbedürfnisse wieder beim Arbeitsamt melden, falls dann noch Bedarf meinerseits bestehen sollte.
Weniger weil Sie noch Einkommen beziehen als darum, dass Sie die letzten 12 Monate nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.