Hi hab vollgende frage
Undzwar bin ich zuzeit kzh Zuhause und in meine stube soll abgegeben werden jedoch befindet sich meine ganze Ausrüstung im spind
Mein cheff hat mich abgerufen und meinte die wollen in meine stube und meine sachen rauß - und den spind aufbrechen alles Protokollieren mit einem zeugen und alles im keller aufzubewahren
Meine Frage dazu ist dürfen die überhaupt sowas geschweige dessen auch in mein privat fach meine sachen zu nehmen
Ich zahle ja 100 euro für die stube
Und wer bezahlt mir das schloss
Was hat ihr Chef zu diesen Fragen gesagt?
Er hat mir nur den sachstandt erzählt und meinte rufen sie nochmal morgen an
Rein ausm bauchgefühl denke ich das die das doch gar nicht dürfen
Selbstverständlich darf man, sofern dienstliche Gründe vorliegen, einen Spind unter den genannten Randbedingungen öffnen.
Besser wäre natürlich, Du räumst Deinen Spind selber - was spricht dagegen?
Vielleicht spricht dagegen, dass der TE KzH ist?
Ja dagegen spricht das ich kzh bin
Und das privat fach heißt ja nicht umsonst privat fach außerdem wer bezahlt mir das Schloss
Und in det Etage sind sehr viele andere leere Stuben wo man Platz hätte
Das mit dem Schloss wird wohl genauso sein, wie wenn du in den Einsatz verlegst und deine Kiste abschliesst. Oeffnet der Zoll diese, ersetzt er auch nicht das Schloss. Da heisst es dann, dass der aufgrund der moeglicherweise fuer ein Oeffnen anzuwendeden Gewalt und ein ggf. enstandener Schaden am Schloss zum allg. Lebensrisiko gehoert (Fue S IV vom 08.12.2011).
Ein Schloss kostet ja auch ein Vermögen ::)
Also habe ich keine rechte auf mein privat fach :(
Was ist den so schlimmes in ihrem Privatfach
Wie lange warst und bist du denn noch kzH und hast du keine Möglichkeit in die Einheit zu fahren?
Was hast du denn so hochheiliges im Privatfach? Klar ist es unangenehm, wenn da andere Leute dran gehen, aber in dem Fall hat es ja einen dienstlichen Zweck. Alternative wäre den Spint in den Keller zu schleppen und dabei zu riskieren, dass was aus dem Privatfach kaputt geht.
Der Unterschied beim Zoll ist, dass das mit dem Öffnen vorher bekannt ist. Dass jemand wärend seiner KzH-Zeit seine Stube räumen muss ist nichts, womit man rechnet.
Wenn das Schloss privat ist, sehe ich keine Grundlage das zu öffnen.
Das Privatfach heißt deshalb so, weil es privat ist. Was darin ist, hat den Kameraden egal zu sein, wenn keine Hinweise auf ein Dienstvergehen oder Gesundheitsgefahr vorliegen.
Vorschlag: Kläre mit dem Spieß, ob der Spind gefahrlos bewegt werden kann, dann soll der so lange in eine andere Stube gestellt werden.
Für den Transport auf ein anderes Stockwerk ist auch Gründen des Arbeitsschutzes eine Spedition nötig.
Ich habe nichts unbehagliches drinne trotzdem will ich es wegen meiner Privatsphäre nicht aber mit Spind runter schleppen würde es gehn ??
@ Luke:
Du trägst die Kosten für die Spedition?
Wenn Dir das so wichtig ist, warum räumst Du dann nicht den spinnt?
Na weil ich kzh bin und nicht transport fähig bin
Wie lange bist du denn schon und noch kzH????
Wenn da nichts unbehagliches drin ist, verstehe ich das Problem nicht. Oder ist es irgendwas was nicht drin sein sollte?
Zitat von: Ralf am 01. Dezember 2014, 16:48:00
Das mit dem Schloss wird wohl genauso sein, wie wenn du in den Einsatz verlegst und deine Kiste abschliesst. Oeffnet der Zoll diese, ersetzt er auch nicht das Schloss. Da heisst es dann, dass der aufgrund der moeglicherweise fuer ein Oeffnen anzuwendeden Gewalt und ein ggf. enstandener Schaden am Schloss zum allg. Lebensrisiko gehoert (Fue S IV vom 08.12.2011).
Meine mich zu erinnern, dass wir seinerzeit den Schlüssel von außen sichtbar in Folie verkleben sollten, damit der Zoll im Fall der Fälle die Kisten öffnen kann. Es wurde aber zum Glück nicht davon Gebrauch gemacht, zumdest waren die Etiketten mit Stempeln, die der Zoll nicht hat, als eine Art "Siegel", immer unversehrt.
Zum Thema mit dem Räumen der Stube: Normal sind solche Aktionen ja rechtzeitig bekannt, wenn z.B. Zuversetzungen aufschlagen und ihnen Unterkünfte zugewiesen werden und deshalb "Kulanzschläfer" (Ü25 usw.) dann rausgeworfen werden. Selbst wenn es eine kurzfristige Sache ist, so ist das - wie bereits festgstellt- rechtens. Für Krankheit kann keiner was, aber es kann keiner verlangen, dass dienstliche Erfordernisse bis zur Genesung des Kameraden zurückgestellt werden sollen.
Das Privatfach ist kein rechtsfreier Bereich. Der Chef kann dies jederzeit in begründeten Fällen öffnen (lassen) um dienstliche Interessen durchzusetzen oder auch für Ermittlungen usw.
Im zivilen Unternehmen kann ebenso mit verschlossenen Schränken, Fächern, passwortgeschützen Zugängen usw. verfahren werden, wenn die Firmeninteressen über denen der Person liegen und diese nicht greifbar (krank/Urlaub/Dienstreise usw.) ist. Ein Mitglied vom Personal-/BR als Zeuge, die Sache wird protokolliert und ist erledigt.
@InstUffzSEAKlima: Im aktuellen Kontigentbefehl ist beschrieben, dass der Schlüssel nicht an der Kiste etc zu sein hat (siehe auch mein Verweis auf Fü S). Aber das ist OT.
Danke für die Darlegung des momentanen Ist-Standes.