Hallo ich habe hier dieses Forum bin neu hier
es geht darum das mir nun ein Einstellungsbetrug vorgeworfen wird ich bin SAZ 8 in der Mannschaftslaufbahn und im 3ten Dienstjahr. Ich hatte 2008 eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe 120 Tagessätze. Ich dachte eig das wäre schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht das wurde jetzt herausgefunden das ich dieses nicht angegeben hatte weil ich dachte es wurde schon alles getilgt. Hat hier jemand Erfahrung ?? Wird zwingend nach der Entlassung eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet ?
Zitat von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 15:39:02
Ich hatte 2008 eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe 120 Tagessätze. Ich dachte eig das wäre schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht
Und wie kamen Sie
darauf? Der Einstellungsbetrug liegt damit wohl vor.
Durch eine Überprüfung..
Heißt das das zu der Entlassung nun auch eine Strafanzeige erstattet wird ?? Ich soll eine Stellungnahme abgeben für die G1 Abteilung der Divison
Er wollte mit seiner Frage wissen, wieso Sie darauf kamen, dass Ihre Vorstrafe getilgt sei. Vielleicht sollten Sie auch mal seinem Link folgen, dann wird es möglicherweise verständlicher ... ::)
Zu was wollen Sie denn wie Stellung nehmen? Sie sollten Angaben machen, haben gelogen und wurden erwischt. That's it.
Ob Ihre Vorgesetzten das anzeigen und ob die StA das weiter verfolgt, weiß ich nicht. Wenn ja, haben Sie dem wenig entgegen zu setzen.
Weil ich dachte das die Tilgungsfrist für Geldstrafen 3 Jahre ist deswegen. Was ich nicht wusste ist das diese im Zentralregister sogar 10 Jahre vermerkt ist. Werden die Dienstbezüge dann als Vermögensschaden angesehen ?
Diese Stellungnahme ist doch aber rein rechtlich auch ein windiges Ei, oder? Schließlich muss sich niemand selber belasten aber in dienstlichen Angelegenheiten muss er die Wahrheit sagen. In einer Vernehmung könnte er die Aussage verweigern, aber in einer Stellungnahme?
Zwischen denken und wissen liegen manchmal Welten....
Haben sie schon irgendetwas schriftliches???
Ansonsten abwarten was vom RB kommt... Wurden sie nicht gefragt, ob sie schon mal etwas mit Polizei und Co. zu tun hatten?!?
Wir ich das hier so mitbekomme, wir sowas immer wieder versucht.
Und mit Betrug scheinen sie sich ja auszukennen...
Der Rechtsberater bzw die G1 Abteilung will eine Stellungnahme zu den Vorwürfen haben oder Entlassungs Anhörung.. ich habs ja nicht wissentlich falsch angegeben ich hab mich dahingehend geirrt. Meine Akte war damals auch einige Zeit beim Rechtsberater da ich einmal einen Wiederspruch gegen ein Fahrverbot eingelegt hatte. Nein etwas schriftliches habe ich nicht. Und nein ich wurde nicht bzw nirgends nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw
ZitatUnd nein ich wurde nicht bzw nirgends nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw
Dann lesen Sie sich noch mal ganz genau den "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" und das Erläuterungsblatt dazu durch. Beides finden Sie auf der Seite
www.bundeswehr-karriere.de unter "Ihre Bewerbung".
Ich Frage mal so - wie kommt man auf eine Tilgungsfrist von 3 Jahren? Die gibt es nämlich nicht.
... Und da hier schon schriftlich gelogen wurde, kann man die Aussage einfach unter "Dumme Schutzbehauptung" verbuchen.
"Geirrt" wäre relevant wenn man irgendwie nicht mitbekommen hätte, dass man verurteilt worden ist. Über die Tilgungsfristen "geirrt" ist ein unbeachtlicher Rechtsirrtum.
Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...
Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...
Zitat von: Pofi am 14. Dezember 2014, 19:11:48
Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...
Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...
Stimmt, er hätte sich Feldjäger08001909999 nennen müssen ;D
Naja....
warum sollte ein Mannschaftssoldat der sich Feldjäger nennt ein gesteigertes Rechtsempfinden haben?
Weil es vollkommen egal ist wie er sich nennt, da er wie alle Zeitsoldaten das hier geschworen hat:
ZitatIch gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen
Und man braucht meiner Meinung nach auch kein
gesteigertes Rechtsempfinden, ein normales reicht vollkommen aus.
Sicherlich richtig was du schreibst, aber man darf sich ja eine Meinung bilden :)
Immer wieder traurig was für leute die bw anzieht. :(
Vorallem 120 tagessätze als ersttäter ist schon ne hausnummer oder haben Sie noch weitere Einträge?
..und die sind dir erst im 3. Dienstjahr draufgekommen?
Zitat von: wolverine am 14. Dezember 2014, 16:11:03
Zu was wollen Sie denn wie Stellung nehmen? Sie sollten Angaben machen, haben gelogen und wurden erwischt. That's it.
Ob Ihre Vorgesetzten das anzeigen und ob die StA das weiter verfolgt, weiß ich nicht. Wenn ja, haben Sie dem wenig entgegen zu setzen.
So schauts aus!Die Suppe wirste wohl auslöffeln müssen.
@ Carracho:
Kann passieren - z. B. SÜ notwendig durch geändertes Aufgabengebiet oder vorbeugender Sabotageschutz.
(Lügen haben kurze Beine, aber die Mühlen der Justiz arbeiten langsam ...)
@ F_K ok ja mei..dumm gelaufen!Wer beim Einstellungstest lügt oder sowas "vergessen" hat oder sonstwas.
Da gibts rechtlich nix dran zu rütteln denke ich.
Die Bundeswehr erstattet doch sowieso keine Anzeige die wird nur angedroht. Und den Vorsatz kann man entkräften sollte es doch so kommen. Er wird entlassen wegen charakterlicher Nichteignung und das wars.. und ja ich bin Rechtsanwalt und Hauptmann d.R
Zitat von: Stürmer am 15. Dezember 2014, 13:57:42
Die Bundeswehr erstattet doch sowieso keine Anzeige die wird nur angedroht. Und den Vorsatz kann man entkräften sollte es doch so kommen. Er wird entlassen wegen charakterlicher Nichteignung und das wars.. und ja ich bin Rechtsanwalt und Hauptmann d.R
Sorry, aber alleine das du Rechtsanwalt und Hptm d.R. bist hat deine Aussage keinen Anspruch die einzig gültige Wahrheit.... ;D
Ich habe bereits 3 solcher Fälle betreut und 3 mal wurde das Verfahren nach Paragraph StPO eingestellt...
Und Sie schreiben mit derselben E-Mailadresse wie der TE?! Und der angebliche Kollege schreibt auch vom WG-Rechner? ??? :o ::)