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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 15:39:02

Titel: Einstellungsbetrug
Beitrag von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 15:39:02
Hallo ich habe  hier dieses Forum bin neu hier
es geht  darum das mir nun ein Einstellungsbetrug  vorgeworfen wird  ich bin SAZ 8 in der Mannschaftslaufbahn  und im 3ten Dienstjahr. Ich hatte 2008 eine Verurteilung  wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe  120 Tagessätze.  Ich dachte eig das wäre  schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht das wurde jetzt herausgefunden das ich dieses nicht angegeben hatte weil ich dachte es wurde schon  alles getilgt. Hat hier jemand Erfahrung ?? Wird zwingend  nach der Entlassung eine Strafanzeige  wegen Betruges  erstattet ?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2014, 15:57:43
Zitat von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 15:39:02
Ich hatte 2008 eine Verurteilung  wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe  120 Tagessätze.  Ich dachte eig das wäre  schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht
Und wie kamen Sie darauf? Der Einstellungsbetrug liegt damit wohl vor.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 16:04:37
Durch eine Überprüfung..
Heißt  das das zu der Entlassung  nun auch eine Strafanzeige  erstattet  wird ?? Ich soll eine Stellungnahme  abgeben für  die G1 Abteilung der Divison
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2014, 16:09:23
Er wollte mit seiner Frage wissen, wieso Sie darauf kamen, dass Ihre Vorstrafe getilgt sei. Vielleicht sollten Sie auch mal seinem Link folgen, dann wird es möglicherweise verständlicher ...  ::)
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2014, 16:11:03
Zu was wollen Sie denn wie Stellung nehmen? Sie sollten Angaben machen, haben gelogen und wurden erwischt. That's it.
Ob Ihre Vorgesetzten das anzeigen und ob die StA das weiter verfolgt, weiß ich nicht. Wenn ja, haben Sie dem wenig entgegen zu setzen.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 16:17:57
Weil ich dachte das die Tilgungsfrist für  Geldstrafen 3 Jahre ist deswegen. Was ich nicht wusste ist das diese im Zentralregister  sogar 10 Jahre vermerkt ist. Werden die Dienstbezüge  dann als Vermögensschaden angesehen  ?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2014, 16:20:11
Diese Stellungnahme ist doch aber rein rechtlich auch ein windiges Ei, oder? Schließlich muss sich niemand selber belasten aber in dienstlichen Angelegenheiten muss er die Wahrheit sagen. In einer Vernehmung könnte er die Aussage verweigern, aber in einer Stellungnahme?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Pofi am 14. Dezember 2014, 16:23:46
Zwischen denken und wissen liegen manchmal Welten....
Haben sie schon irgendetwas schriftliches???
Ansonsten abwarten was vom RB kommt... Wurden sie nicht gefragt, ob sie schon mal etwas mit Polizei und Co. zu tun hatten?!?

Wir ich das hier so mitbekomme, wir sowas immer wieder versucht.
Und mit Betrug scheinen sie sich ja auszukennen...
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 16:34:21
Der Rechtsberater  bzw die G1 Abteilung  will eine Stellungnahme  zu den Vorwürfen  haben oder  Entlassungs Anhörung.. ich habs  ja nicht wissentlich  falsch angegeben ich hab mich dahingehend  geirrt. Meine Akte war damals auch  einige Zeit  beim Rechtsberater  da ich einmal einen Wiederspruch gegen ein  Fahrverbot  eingelegt hatte. Nein etwas schriftliches habe  ich nicht. Und nein ich wurde nicht bzw nirgends  nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2014, 16:39:50
ZitatUnd nein ich wurde nicht bzw nirgends  nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw

Dann lesen Sie sich noch mal ganz genau den "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" und das Erläuterungsblatt dazu durch. Beides finden Sie auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de unter "Ihre Bewerbung".
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2014, 17:12:48
Ich Frage mal so - wie kommt man auf eine Tilgungsfrist von 3 Jahren? Die gibt es nämlich nicht.

... Und da hier schon schriftlich gelogen wurde, kann man die Aussage einfach unter "Dumme Schutzbehauptung" verbuchen.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2014, 17:45:50
"Geirrt" wäre relevant wenn man irgendwie nicht mitbekommen hätte, dass man verurteilt worden ist. Über die Tilgungsfristen "geirrt" ist ein unbeachtlicher Rechtsirrtum.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Pofi am 14. Dezember 2014, 19:11:48
Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...

Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Pericranium am 14. Dezember 2014, 19:24:36
Zitat von: Pofi am 14. Dezember 2014, 19:11:48
Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...

Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...

Stimmt, er hätte sich Feldjäger08001909999 nennen müssen  ;D
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Jens79 am 14. Dezember 2014, 19:56:43
Naja....
warum sollte ein Mannschaftssoldat der sich Feldjäger nennt ein gesteigertes Rechtsempfinden haben?

Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: BulleMölders am 15. Dezember 2014, 07:16:25
Weil es vollkommen egal ist wie er sich nennt, da er wie alle Zeitsoldaten das hier geschworen hat:
ZitatIch gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen

Und man braucht meiner Meinung nach auch kein gesteigertes Rechtsempfinden, ein normales reicht vollkommen aus.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Pofi am 15. Dezember 2014, 09:57:21
Sicherlich richtig was du schreibst, aber man darf sich ja eine Meinung bilden :)
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Verteidiger am 15. Dezember 2014, 12:58:10
Immer wieder traurig was für leute die bw anzieht. :(
Vorallem 120 tagessätze als ersttäter ist schon ne hausnummer oder haben Sie noch weitere Einträge?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Carracho am 15. Dezember 2014, 12:58:24
..und die sind dir erst im 3. Dienstjahr draufgekommen?
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Carracho am 15. Dezember 2014, 13:07:39
Zitat von: wolverine am 14. Dezember 2014, 16:11:03
Zu was wollen Sie denn wie Stellung nehmen? Sie sollten Angaben machen, haben gelogen und wurden erwischt. That's it.
Ob Ihre Vorgesetzten das anzeigen und ob die StA das weiter verfolgt, weiß ich nicht. Wenn ja, haben Sie dem wenig entgegen zu setzen.
So schauts aus!Die Suppe wirste wohl auslöffeln müssen.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: F_K am 15. Dezember 2014, 13:08:43
@ Carracho:

Kann passieren - z. B. SÜ notwendig durch geändertes Aufgabengebiet oder vorbeugender Sabotageschutz.

(Lügen haben kurze Beine, aber die Mühlen der Justiz arbeiten langsam ...)
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Carracho am 15. Dezember 2014, 13:18:48
@ F_K  ok ja mei..dumm gelaufen!Wer beim Einstellungstest lügt oder sowas "vergessen" hat oder sonstwas.
Da gibts rechtlich nix dran zu rütteln denke ich.
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Stürmer am 15. Dezember 2014, 13:57:42
Die Bundeswehr  erstattet doch sowieso  keine Anzeige die wird nur angedroht. Und den Vorsatz kann man entkräften sollte es doch so kommen. Er wird entlassen wegen charakterlicher  Nichteignung und das wars.. und ja ich bin Rechtsanwalt und Hauptmann d.R
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: Jens79 am 15. Dezember 2014, 14:25:50
Zitat von: Stürmer am 15. Dezember 2014, 13:57:42
Die Bundeswehr  erstattet doch sowieso  keine Anzeige die wird nur angedroht. Und den Vorsatz kann man entkräften sollte es doch so kommen. Er wird entlassen wegen charakterlicher  Nichteignung und das wars.. und ja ich bin Rechtsanwalt und Hauptmann d.R

Sorry, aber alleine das du Rechtsanwalt und Hptm d.R. bist hat deine Aussage keinen Anspruch die einzig gültige Wahrheit....  ;D
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: liebl-86@web.de am 15. Dezember 2014, 14:38:35
Ich habe bereits 3 solcher Fälle  betreut und 3 mal wurde das Verfahren  nach Paragraph StPO eingestellt...
Titel: Antw:Einstellungsbetrug
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2014, 14:55:25
Und Sie schreiben mit derselben E-Mailadresse wie der TE?! Und der angebliche Kollege schreibt auch vom WG-Rechner? ??? :o ::)