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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ragi am 26. Dezember 2014, 16:35:26

Titel: Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 16:35:26
Schönen Guten Tag,

folgenes Problem habe ich.
Gestern Abend hat mich ein Unteroffizier m.P. vom Feldjägerbereitschaftsdienst angerufen und mir mitgeteilt das ich eine Anzeige bekommen habe bei der Polizei wegen Nachstellung und Bedrohung.
Dieses wird jetzt meinem Diziplinarvorgesetzten gemeldet.

Jetzt meine Fragen was kommt da auf mich zu?
Welche Folgen wird das haben?



Zur Vorgeschichte:
Ich war mit einer Zivilangestellten aus meiner Kaserne in einer Beziehung.
Als sie sich von mir getrent hatte ist es zum Streit gekommen.
Ich wollte von ihr einen Grund wissen dieser wurde mir genannt "sie liebt mich aber eine Beziehung kann sie nicht führen",
das ist jetzt 2 Wochen her. In den zwei Wochen kam es zu mehreren SMS/Facebook/WhatsApp chat Gesprächen.
Diese gingen hauptsaächlich darum was schief lief. Seit einer Woche geht es nurnoch darum das ich Sachen von ihr noch in meiner Wohnung habe und darum das sie mir Geld schuldet.

Am Sonntag meldete sie sich bei mir und Fragt mich wie es mir geht. Und das sie bereit währe für ein Gespräch auf neutralen Boden.
Jetzt kommt sie mir aber mit der Anzeige wegen Nachstellung und Bedrohung ich soll ihr hinterherfahren und usw.!
Ich befande mich seit der Trennung nicht einmal in ihrer nähe auser als sie ihre Sachen geholt hat und einmal im Wohnort meiner Eltern!

Da ich Beweisen kann das ich ihr weder per SMS/Facebook/Whats App bedroht oder der gleichen geschweige ich ihr aufgelauert habe was ZEugen bestätigen können mache ich mir Zivil Rechtlich erstmal keine Sorgen!

Die Sache wird nur sein wie es ja eigentlich überall so ist wird sich das in meiner Kaserne rumsprechen.
Kann ich da Rechtliche Schritte in anspruch nehmen??

MKG Ragi
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 16:42:40
Was zur Hölle ist ein Feldjägerbereitschaftsdienst?
Naja, egal.  :o

Sollten gegen Sie tatsächlich eine Anzeige geschrieben worden sein, werden sie auch irgendwann Kenntnis davon bekommen.

Bis dahin entspannen Sie sich, genießen Sie die freien Tage. Nur aufgrund eines merkwürdigen Anrufes sollten Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Sobald Sie was schriftliches haben, können Sie natürlich einen Anwalt kontaktieren und dann weitere Schritte besprechen.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 16:48:37
Nach dem Anruf der Berliner Feldjäger (weiß der geier wo die meine Neue Handynummer her haben die ich seit gerade mal einpaar Tagen habe)
Habe ich bei der Polizei angerufen und mir bestätigt das so eine Anzeige vorliegt
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 16:49:59
Ja. Und jetzt.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 16:51:16
mache ich mir sorgen was das für dienstliche nachteile haben kann
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Tommie am 26. Dezember 2014, 16:57:42
Zwei kurze Anmerkungen von mir dazu ;) :

1. Suchen Sie nach den Feiertagen unbedingt das Gespräch mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten und erklären Sie ihm Ihre Sicht der Dinge!

2. Dieses Threat bestätigt meine (uralte!) Einstellung erneut: "Never fuck the Company!" ;D ! Das gibt immer nur Stress ...
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: wolverine am 26. Dezember 2014, 17:16:35
Die ganze Kompanie?  :o Ja, das ist Stress!  :-\
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 17:23:00
Zitat von: Ragi am 26. Dezember 2014, 16:51:16
mache ich mir sorgen was das für dienstliche nachteile haben kann

Wenn Sie, wie Sie schreiben, sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Auf der anderen Seite erstaunt es mich immer wieder, wie viele Menschen Anzeigen kassieren die alle unschuldig sind.  ;D
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Tommie am 26. Dezember 2014, 17:35:13
Zitat von: wolverine am 26. Dezember 2014, 17:16:35Die ganze Kompanie?  :o Ja, das ist Stress!  :-\

Jo, das ist quasi wie im "richtigen Leben" ;D : "Man kann definitiv nicht alle Frauen dieser Welt beglücken, aber es ist durchaus legitim, es zu versuchen!" :D :D :D
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: ulli76 am 26. Dezember 2014, 18:04:17
Ich frag mich gerade, was die Feldjäger damit zu tun haben und warum der Diensthabende des Feldjägerdienstkommandos (so lese ich das zumindest raus, dass der gemeint ist) anruft,aber ansonsten wohl auch nichts weiter damit zu tun hat.
Das ist ja primär erstmal ne Sache zwischen dir und deiner Ex.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 18:36:16
Die  FJg werden gerne mal von der Polizei angerufen um zu bestätigen das XY bei der Bundeswehr ist.
Sollten sie Kenntnis einer Straftat eines Soldaten Erlangen, wird in der Regel eine FJgMldg geschrieben.

Warum allerdings der TE von den FJg darüber in Kenntnis gesetzt wurde ist komisch und unnötig.

Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: funker07 am 26. Dezember 2014, 18:38:42
Beim Ende von Beziehungen soll sowas gelegentlich vorkommen.
Unterschiedliche Interpretation...Missverständnis..jemand fühlt sich Verfolgt
Es soll sogar Frauen geben, die ihren Anwalt fragen, ob eine Anzeige wegen Vergewaltigung einen Sorgerechtsstreit vereinfacht.

Dienstliche Nachteile können in der Form auftreten, dass du nicht befördert wirst usw, wärend ein Ermittlungsverfahren läuft.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 19:34:29
Also mir ist nicht bekannt das ich sie wiegesagt bedroht haben soll!

die sache ist aber das jeder mensch eine aussage anders auffasst!

ich habe letzte woche die aussage getätigt.

"Man sieht sich immer zweimal im Leben und wenn wir uns wieder sehen werde ich schön über dein verhalten lachen"
was ich nicht als bedrohung ansehe.

Dienstlich gesehen habe ich angst um meine Versetzung da ich einen antrag gestellt habe auf versetzung und auch schon eine stelle habe wo ich hin könnte nur wärend einer ermittlung ist dieses ja nicht möglich!
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: BulleMölders am 26. Dezember 2014, 19:38:34
Wer sagt, das eine Versetzung bei einer laufenden Ermittlung nicht möglich ist?
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 19:44:52
Laut aussage der Feldjäger ist wärend einer Laufenden ermittlung es nicht möglich Versetzt, Befördert, Dienzeit verlängern und ein Laufbahn wechsel zu machen
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: KlausP am 26. Dezember 2014, 19:48:04
Während laufender Ermittlungen darf ein Soldat in der Regel nicht gefördert werden. Ob Ihre Versetzung unter das Förderungsverbot fällt entscheidet der zuständige Personalführer und nicht der Feldjägerfeldwebel oder wer auch immer Sie dort angerufen hat.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 26. Dezember 2014, 19:55:32
das was mir am meisten zu denken gibt ist das der herr meine handynummer hat!

meine neue nummer habe ich seit genau 5 tagen und diese hat bis jetzt nur die mutter meiner kinder und meine eltern
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 20:05:06
Wenn das Ihre einzige Sorge ist....

Hat Ihre Ex die neue Nummern?
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: leedrag am 26. Dezember 2014, 20:13:29
Bestimmt ist die ganze Nummer ne fiese Verarsche von  der Ex.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: KlausP am 26. Dezember 2014, 20:17:34
Sie sollten sich möglichst genau notieren, wer Sie wann und warum angerufen hat.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: justice005 am 26. Dezember 2014, 22:18:24
Vor allem sollte der Fragesteller zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall den kpchef mit dieser Sache konfrontieren, denn das wäre ein ziemliches Eigentor. Wenn der Chef tatsaechlich davon erfährt und den Fragesteller darauf anspricht, dann sollte dieser jedwede Antwort verweigern und notfalls den Chef auch darauf hinweisen, dass er das Recht hat zu schweigen. Da ja eine Anzeige vorliegt, sollte man , sobald die Polizei sich meldet, einen Anwalt aufsuchen. Dieser sollte dann akteneinsicht nehmen und dann, erst dann !!, sollte man sich äußern. Sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber dem Chef.

Gerade beim Vorwurf der Nachstellung sollte man seine Aussage mit einem Anwalt absprechen, weil man sich sonst durchaus um Kopf und Kragen reden kann.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2014, 22:33:34
Spätestens wenn der Chef die FJgMldg auf dem Tisch hat, hat er Kenntnis davon.

Ansonsten bin ich bei Justice.

Weder das Strafrecht noch das Disziplinarrecht kennt eine Pflicht des Beschuldigten/Soldaten seine Verfehlung selbst zu offenbaren. Diese ist ihm vielmehr nachzuweisen. Inwieweit er daran (vielleicht in der Erwartung einer milderen Strafe/Disziplinarmaßnahme) mitwirkt, ist in sein Ermessen gestellt.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: StOPfr am 26. Dezember 2014, 23:44:00
Zitat von: leedrag am 26. Dezember 2014, 20:13:29
Bestimmt ist die ganze Nummer ne fiese Verarsche von  der Ex.

Ich bin nah dran, diese Aussage für die einzig nahe liegende im Thread zu halten. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ein Feldjäger erstens überhaupt an ein Privathandy einen rechtlichen Sachverhalt mitteilt, und zweitens er diesen an ein Handy übermittelt, dessen Nummer ihm - nach Darstellung des TE - gar nicht bekannt sein kann. 

Ansonsten:
Tipps von justice005 befolgen und abwarten sowie versuchen, die Erinnerung an den Anruf zu protokollieren.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: funker07 am 27. Dezember 2014, 08:28:44
Das erlärt aber nicht, warum die Polizeidienststelle entsprechende Auskunft geben konnte.
Du hast doch die Nummer des (angeblichen) Feldjägers auf dem Display gesehen? Mal ins Telefonbuch geguckt oder zurückgerufen?
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: StOPfr am 27. Dezember 2014, 10:11:40
Das ist ja die zweite Merkwürdigkeit. Gibt die Polizei überhaupt telefonisch Auskunft über Anzeigen und "laufende Verfahren"? Da könnte doch jeder anrufen und sich als Betroffener ausgeben...
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 27. Dezember 2014, 10:16:57
Also Rechtsbeistand habe ich mir gestern geholt!
Die Nummer die mich angerufen hat ist eine Nummer aus Berlin und gehört zur Julica Kaserne.

Was das Thema Polizei angeht wurde mir am Telefon nur mitgeteilt das eine Anzeige erstellt wurde und es um den Tatvorwurf Bedrohung und Nachstellung geht!
Was bzw wie ich die Dame bedroht habe und wie ich ihr Nachgestellt habe ist mir nicht gesagt worden!
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Tommie am 27. Dezember 2014, 11:23:34
Zitat von: Ragi am 27. Dezember 2014, 10:16:57Die Nummer die mich angerufen hat ist eine Nummer aus Berlin und gehört zur Julica Kaserne.

Julius-Leber-Kaserne ...oft auch JuLeKa genannt ;) ! "Julica-Kaserne ist gut ... ;) !
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:19:40
Vllt hat die Dame, ja einen Bekannten in der Kaserne, der sich als Feldjäger ausgibt und so bei den Leuten, die seine neue Handynr haben die Nummer bekommen hat und jetzt paralell zur Anzeige anruft um "Angst" zu machen.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 12:23:40
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die FJg vor dem KpChef über eine Strafanzeige bei der Polizei Kenntnis erlangen. Grds. wird diese dann allerdings an den zuständigen Rechtsberater weitergeleitet, der den KpChef über den Kdr anschreibt. Diese komischen Telefonorgien zwischen FJgDstKdo und Soldat sind ziemlich komisch, weshalb ich hier auch nur die Hälfte glaube. Aber ich bin trotzdem grds anderer Meinung was die Meldung an den DVorg angeht. Vor allem weil der Kamerad selbst sagt unschuldig zu sein.
Daher sofort beim KpChef melden und den Sachverhalt darlegen. Wenn der Chef pfiffig ist, wird er eine Aktennotiz dazu anlegen und zu einer dienstlichen Erklärung auffordern oder sogar eine Vernehmung durchführen, die dem Soldaten später ersparen wird bei der Polizei vorstellig zu werden.
Falls es sich tatsächlich um einen "Spaß" der Freundin handeln sollte, ist es dazu absolut unerlässlich dies dienstlich bekannt zugeben, da hier ja anscheinend Dienststellen der Bundeswehr zu privaten Zwecken missbraucht werden. Der Verdacht der Straftat gegen die Bw steht hier im Raum.

Außerdem: wer die Wahrheit sagt, muss sich vor dem Chef nie fürchten!


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:24:39
ZitatVor allem sollte der Fragesteller zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall den kpchef mit dieser Sache konfrontieren, denn das wäre ein ziemliches Eigentor
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 27. Dezember 2014, 12:43:52
Ich war gerade bei meinem Anwalt.

Als ich ihm von der Sache berichtet habe meinte er das ich nichts Falsch gemacht habe da ich ihr weder gedroht noch sie beleidigt habe und die tatsache das eine Nachstellung von mir nicht durchgeführt wurde da der kontakt per sms/facebook/Whats app von beiden seiten (von ihr und von mir) gesucht wurde um einige Sachen zu klären (Schulden und Eigentumsansprüche) ist das nicht im sinne der NAchstellung zu betrachten.

Das einzige was gefährlich werden kann ist der Fall das mich die Feldjäger als erstes informiert haben über diese Anzeige!
Dieses ist im Deutschen Recht verboten auf grund der Beweisvernichtung (ist bei mir zwar nicht der fall).

Mein Anwalt meinte das ich so schnell wie möglich meinen Chef davon berichten sollte um meiner Meldepflicht nachzukommen!
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: dunstig am 27. Dezember 2014, 12:48:07
Zitat von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:24:39
ZitatVor allem sollte der Fragesteller zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall den kpchef mit dieser Sache konfrontieren, denn das wäre ein ziemliches Eigentor

Was ist daran so schwer zu verstehen??? Wir leben in einem Rechtsstaat. Niemand muss sich selber belasten und irgendwas irgendwem melden.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:49:25
Wenn er den Thread hier nicht liest und die Tipps nicht befolgt, dann soll er sich ruhig selbst reinreiten.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 27. Dezember 2014, 12:54:37
ich habe es schon gelesen nur da ich mir nichts vorzuwerfen habe und beweisen bzw alles bis jetzt bekannte nachweisen kann das ich ihr nichts getan habe.

Brauche ich doch eigentlich nichts verheimlichen bzw verschweigen.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 27. Dezember 2014, 13:50:01
ZitatEs ist nicht ungewöhnlich, dass die FJg vor dem KpChef über eine Strafanzeige bei der Polizei Kenntnis erlangen. Grds. wird diese dann allerdings an den zuständigen Rechtsberater weitergeleitet, der den KpChef über den Kdr anschreibt.

Das ist nicht ganz richtig. Die FJgMldg geht gleichzeitig an den Disziplinarvorgesetzten, den Kdr, die Einleitungsbehörde, das FJgRgt und KdoFJgBw.

So wird auch keiner "vergessen"

Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 14:02:40
Ja, stimmt vollkommen. Das Problem ist hier nur die Feldjägermeldung an sich.
Weil eine Anzeige bei der Polizei kann jeder aus jedem Grund machen. Das sagt aber noch lange nix aus.
Daher hätte hier gar keine Feldjägermeldung erfolgen dürfen.
Wenn die Polizei allerdings einen Haftbefehl verteilt in der Kenntnis, dass der Beschuldigte Soldat ist, so ist zwingend eine Feldjägermeldung anzufertigen.
Deshalb kommt mir der ganze Sachverhalt hier total komisch vor.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 27. Dezember 2014, 14:19:14
Auch nicht ganz richtig. Es muss sogar eine FJgMldg geschrieben werden. Was dabei raus kommt steht auf einem ganz anderem Blatt.

Grundsätzlich:

Gegen eine Übermittlung an die Feldjäger bestehen keine Bedenken. Feldjäger melden bei Feststellungen im Feldjägerdienst den zuständigen Vorgesetzten u.a. Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und Befehle. Sinn der Feldjägermeldung ist, dass damit Sachverhalte von besonderer Bedeutung und Straftaten von Angehörigen der Bundeswehr gemeldet werden, die Ermittlungen und Maßnahmen der zuständigen Vorgesetzten notwendig machen.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: F_K am 27. Dezember 2014, 14:21:40
Lieber AT,

die Polizeibehörden "verteilen" keine Haftbefehle, ggf. Wird mal einer vollstreckt.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 14:27:49
Also ich hab immer den schwarz gekleideten Netten von nebenan gehabt, der auf nen Kaffee kam und den Haftbefehl in der Tasche hatte. War quasi der Polizeipostmann und Ermittler in einem.
Dass der Haftbefehl durch das Amtsgericht erlassen wird, weiß ich auch.
Aber die Polizei wird ja durch den Staatsanwalt zur Ermittlung eingesetzt und in den meisten Fällen, die ich kenne wurde der Haftbefehl von Polizei an FJg übermittelt. Nicht durch das Amtsgericht.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 14:28:34
Liegt vllt aber auch daran dass in der Schwalm alles unter einer Decke steckt.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 27. Dezember 2014, 14:30:15
Wie schnell man von einer Anzeige zum Haftbefehl kommt.....  ::)
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 14:31:36
Ich wollte damit doch nur sagen, dass ich noch nie erlebt habe, dass eine Anzeige zur FJg-Meldung führt.
Beim Haftbefehl aber schon.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 27. Dezember 2014, 14:32:58
Ich erlebe das 25 mal im Jahr..... Und das seit Jahren....,
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 14:34:21
Was sind denn das für Geschichten? Bin neugierig.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 27. Dezember 2014, 14:40:58
Alles das, was es im zivilen Leben auch gibt.......
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: BulleMölders am 27. Dezember 2014, 18:27:37
Hat aber ja wohl nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun, also zurück zum selbigen.
Sonst ist hier dicht.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Andi am 27. Dezember 2014, 19:41:05
Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 14:02:40
Weil eine Anzeige bei der Polizei kann jeder aus jedem Grund machen. Das sagt aber noch lange nix aus.

Doch, das sagt aus, dass der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, welcher im Rahmen von Ermittlungen geprüft wird.

Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 14:02:40
Daher hätte hier gar keine Feldjägermeldung erfolgen dürfen.

Doch, weil eine Feldjägermeldung zu erstellen ist, wenn Feldjäger Kenntnis über den Verdacht einer Straftat von einem Soldaten erlangen. Und nicht mehr oder weniger ist dann Inhalt der Meldung, damit die zuständigen Disziplinarvorgesetzten ihrerseits ermitteln können, ob ein Dienstvergehen vorliegt.

Eine Meldung ist eine Meldung ist eine Meldung...

Gruß Andi
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 20:42:59
Nö, seh ich komplett anders.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Tommie am 27. Dezember 2014, 20:45:29
Es ist egal, wie Sie das sehen, AT, Fakt ist für mich, dass "Andi" von Feldjägermeldungen und allem was dazu gehört, wohl definitiv mehr Ahnung hat als Sie ;) ! Sie können ja mal seinen "Untertitel" lesen und dann anfangen zu denken ... wenn Sie sonst nichts besseres zu tun haben, natürlich nur ...
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Andi am 27. Dezember 2014, 21:34:07
Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 20:42:59
Nö, seh ich komplett anders.

Der ZDv A-256/1 VS-NfD ist deine Ansicht aber wohl ziemlich erheblich egal.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 23:49:21
Mal unabhängig von etwaigen Verbalentgleisungen im obrigen Beitrag:
Die Vorschrift bestreite ich doch gar nicht und stelle sie auch nicht in Frage.
Bin ja auch froh, dass jeder Verdacht eines Dienstvergehens sofort durch FJg gemeldet wird. Ansonsten wäre es wahrscheinlich ziemlich schnell rum mit der 6-Monatsfrist.
Aber mein -vllt etwas provokantes- NÖ war darauf bezogen, dass ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass bei jeder x-beliebigen Anzeige eine FJgMldg fällig ist.
Und wie beschrieben, hab ich das auch nie erlebt.
Entweder kam die MiStra, nen Haftbefehl oder ein Durchsuchungsbeschluss.
FJgMldg hab ich immer nur bekommen, wenn ich auch vorher um Ustg gebeten habe.
Weil das würde ja bedeuten, dass bei jeder Anzeige, die die Polizei bearbeitet und bei den FJg um Auskunft bittet, ob es sich um einen Soldaten handelt, der Verdacht des Dienstvergehens besteht und somit eine FJgMldg geschrieben werden muss.
Ergo:
1. ne Menge Meldungen
2. hat man das in meiner Region wohl anders gehandhabt.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: BulleMölders am 28. Dezember 2014, 06:39:03
Irgendwie redet ihr aneinander vorbei.
Andy schrieb das eine Meldung zu erstellen ist wenn die Feldjäger vom Verdacht einer Straftat durch einen Soldaten erfahren hat.

Ich bezweifle mal das die Feldjäger von jedem Straftatverdacht gegen einen Soldaten erfahren, da die Polizei ja wohl nicht bei jeder Anzeige gegen einen Soldaten sofort weis das dieser Soldat ist. Das ergibt sich doch wahrscheinlich erst in den weiteren Ermittlungen. Und wenn diese Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht weiter bestätigen, dann dürften die Feldjäger ja auch nichts davon erfahren.
So zumindest mein Verständnis.
In diesem Fall wurde wurde wohl bei der Anzeige darauf hingewiesen das der Beschuldigte Soldat ist und die Polizei hat diese Angabe über die Feldjäger überprüft und dadurch habe diese Verdacht erfahren und gemäß ZDV eine Meldung verfasst.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 08:34:19
Genau so ist es.
Vielleicht mal zwei Beispiele aus der Praxis, wie sowas passieren kann.

Ein Mann wurde nach einer Prügelei vor einer Diskothek von der Polizei überprüft. Dieser wedelt mit seinem Truppenausweis und schreit laut rum: ihr Bullenschweine habt mir überhaupt nix zu sagen, ich bin Soldat.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Munitionsteile gefunden. Der Beschuldigte gab an, diese von XY erworben zu haben. Die Polizei fragt nach, ob XY Soldat ist oder war und wo er stationiert ist oder war.

Somit erlangen die FJg Kenntnis über den Verdacht einer Straftat. Folglich wird eine Meldung erstellt.

Die FJg Erlangen diese Kenntnis nur, wenn durch die Polizei etwas mitgeteilt wurde.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Ragi am 28. Dezember 2014, 10:32:13
Guten Morgen,

Als ich an dem Tag als mich die Feldjäger angerufen haben, habe ich ja danach sofort bei der Polizei angerufen.
Von der Polizei habe ich die infos bekommen wann die anzeige erstellt wurde und das diese sofort an die feldjäger weiter gemeldet wurde.

Das komische daran ist das mich dann die Feldjäger sofort informiert hatten!
Dieses ist Laut Gesetz nicht gestattet aufgrung der Beweisvernichtung!
Ich könnte ja jetzt zum Beispiel weil ich weiß da kommt Post ins Haus Beweiße verscheinden lassen!
Was in diesen Fall ja nicht nötig ist.
Aber wenn ich zum beispiel einen Diebstahl begangen habe könnte ich jetzt alles vernichten was nur irgendwie geht!

Die Sache die mir nur gerade Richtig Kopfschmerzen macht ist die Anzeige wurde am 25.12.14 um 13.12Uhr bei der Polizei erstellt.
Jetzt auf einmal Schrieb mir die Person die mich angezeigt hat gestern das sie sich mit mir Treffen will und fragt ob ich lust auf Kino und so habe!

Da verstehe ich nicht ganz den Sinn ihrer Aktion.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 10:47:50
Und weil in deinem Fall alles so wischi waschi ist, voll von Ungereimtheiten und sowieso niemand weiß wer wem was will solltest du einfach abwarten bis du was schriftliches hast.

Dann weißt du auch wer wann was gemacht haben soll und alles weitere klärst du dann über deinen Anwalt.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: leedrag am 28. Dezember 2014, 10:54:35


Zitat von: Ragi am 28. Dezember 2014, 10:32:13

Jetzt auf einmal Schrieb mir die Person die mich angezeigt hat gestern das sie sich mit mir Treffen will und fragt ob ich lust auf Kino habe!

Ersthaft? Bist du sicher das die Anzeige auch von ihr kam?
Trefft euch doch einfach auf neutralem Boden mit genug Zeugen, klärt ggf die Sache und habt Spaß  am Leben

Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: wolverine am 28. Dezember 2014, 11:04:32
Und ich hätte ihm jetzt geraten das bloß nicht zu machen solange die Anzeige läuft. :-\
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Tommie am 28. Dezember 2014, 11:23:18
Ich hätte ihm geraten, diese schriftliche Anfrage (eventuell über WhatsApp?) zu speichern, so dass man sie verwerten kann, aber definitiv nicht darauf zu antworten und sich schon gar nicht mit dieser Person erneut einzulassen ;) !
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: AT am 28. Dezember 2014, 11:24:50
Jens, danke für die Beispiele.
Da geh ich zu 100% mit.
Und ja BulleMölders vor dem Hintergrund haben wir aneinander vorbei gesprochen, bzw. habe ich mich hier falsch ausgedrückt, weil ich mich zu sehr auf den WischiWaschi-Fall bezogen habe.
Trotzdem kenne ich viele Gegenbeispiele (z.B. haargenau das Beispiel Nr.2 von Jens) bei dem es so lief, wie ich das vorher geschildert habe.
Vor dem Hintergrund der vielen Erfahrungen hier, gehe ich dann einfach davon aus, dass sich unsere Polizei einfach nicht an die Feldjäger gewendet hat, wenn sie vermuteten oder wussten, dass es sich um Soldaten handelte und direkt den Weg Richtung Kaserne antreten.


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Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: markxxx6 am 28. Dezember 2014, 11:26:46
Ich würde auch jeglichen Kontak meiden solange die Sache mit der Anzeige nicht geklärt ist.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 11:44:49
Zitat von: AT am 28. Dezember 2014, 11:24:50

Vor dem Hintergrund der vielen Erfahrungen hier, gehe ich dann einfach davon aus, dass sich unsere Polizei einfach nicht an die Feldjäger gewendet hat, wenn sie vermuteten oder wussten, dass es sich um Soldaten handelte und direkt den Weg Richtung Kaserne antreten.


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Vielen Polizeidienststellen ist nicht bewusst das es Feldjäger gibt, und welche Aufgaben sie wahrnehmen. Wir haben in unserem Dienstgebiet wochenlang Klinken geputzt und uns vorgestellt. Das merkt man auch deutlich. Die Verbindung ist besser geworden und wir werden deutlich häufiger mit ins Boot geholt.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: funker07 am 28. Dezember 2014, 18:19:27
Zitat von: Ragi am 28. Dezember 2014, 10:32:13
Das komische daran ist das mich dann die Feldjäger sofort informiert hatten!
Dieses ist Laut Gesetz nicht gestattet aufgrung der Beweisvernichtung!
Möglicherweise hat der Feldjäger sich strafbar gemacht, du aber definitiv nicht.
Vielleicht ist deine Nummer einfach auf dem Weg Anzeigeerstatterin (evtl als Teil angeblicher Beweise) über die Polizei zu den Feldjägern gekommen, weil man den Inhalt der Anzeige etwas erläutern wollte.
Da der Feldjäger kameradschaftlich sein wollte hat er dich informiert, damit du nicht plötzlich beim Chef im Büro aus allen Wolken fällst.

Zitat
Die Sache die mir nur gerade Richtig Kopfschmerzen macht ist die Anzeige wurde am 25.12.14 um 13.12Uhr bei der Polizei erstellt.
Jetzt auf einmal Schrieb mir die Person die mich angezeigt hat gestern das sie sich mit mir Treffen will und fragt ob ich lust auf Kino und so habe!
Entweder sammelt sich noch mehr "Beweise" gegen dich oder hat einfach einen an der Klatsche...
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 18:47:17
Und gegen was genau hat der Feldjäger jetzt verstoßen? Bitte keine Mutmaßungen, die gibt's ja schon zu genüge.

Bleiben wir mal bei dem vom TE geschilderten Fall. Hätte die Polizei eine sofortige Maßnahme für nötig gehalten, z.B. eine Hausdurchsuchung, wäre diese wohl durchgeführt worden bevor man die Feldjäger über die Strafanzeige gegen den TE in Kenntnis setzt.

Und wie heißt dieses Gesetz nochmal gegen das der Feldjäger verstößt?

Vielleicht kann ja einer der vielen Rechtsgelehrten hier dazu was sagen.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: MMG am 28. Dezember 2014, 19:02:13
ZitatDas komische daran ist das mich dann die Feldjäger sofort informiert hatten!
Dieses ist Laut Gesetz nicht gestattet aufgrund der Beweisvernichtung! 
Die FJg dürfen nicht informieren, doch selbige Information holt man sich bei der Polizei ein!?
Schon ab da an hätte man Beweise vernichten können.
Hört sich irgendwie unlogisch an!

Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Andi am 28. Dezember 2014, 19:10:54
Zitat von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 18:47:17
Und wie heißt dieses Gesetz nochmal gegen das der Feldjäger verstößt?

;) So ein Gesetz gibt es in Deutschland nicht.

Zitat von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 18:47:17
Vielleicht kann ja einer der vielen Rechtsgelehrten hier dazu was sagen.

Unnötig, vor allem habe ich nach dieser "Information vom Rechtsanwalt" irgendwie das Gefühl, dass die ganze Geschichte ein Fake ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2014, 19:17:19
Der Meinung schließ ich mich an und damit bin ich raus.
Titel: Antw:Strafanzeige wegen Nachstellung
Beitrag von: BulleMölders am 28. Dezember 2014, 19:38:30
Die Infos die der TE haben wollte hat er zu genüge bekommen.
Und die restliche Diskussion führt zu nichts.
Deshalb ist hier dicht.