Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 20:40:24

Titel: Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 20:40:24
Hallo liebe Kameraden,

ich habe ein Thema was uns wahrscheinlich schon alle mal Beschäftigt hat. Wir haben im Zug ein Problem, wir haben einige die MSG sind, trotzdem Befielt der Ausbilder sie mit voller Montur raus auf die Übungswiese. Meiner Meinung nach zählt das zum Gelände. Den Befehl muss man ja erstmal so hinnehmen, aber ist er Rechtswidrig? was ist wenn was passiert?

Bitte um Sinnvolle Antworten.
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Jens79 am 15. Januar 2015, 20:42:51
Und was passiert dann auf der Übungswiese.....
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Ralf am 15. Januar 2015, 20:50:15
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=9244.msg529222#msg529222
Ist der ganze Zug hier anwesend?  ;)
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 20:51:28
Bitte nur Sinnvolle Kommentare. Natürlich sind da Ausbildungen...
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: KlausP am 15. Januar 2015, 20:54:16
Und was für welche? Wenn da Bewegungsarten ausgebildet werden, ist es Geländeausbildung. wenn da Zerlegen und Zusammensetzen von G 36 oder P 8 oder MG ausgebildet wird, ist es Waffenausbildung.
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Jens79 am 15. Januar 2015, 20:55:59
Zitat von: Ralf am 15. Januar 2015, 20:50:15
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=9244.msg529222#msg529222
Ist der ganze Zug hier anwesend?  ;)

Ja. Als nächstes schreibt der Gruppenführer ob seine Befehle so in Ordnung gehen....  ;D

Pauschal lässt sich das wohl nicht beantworten. Klaus bohrt ja schon etwas tiefer.

Hauptsache Sinnvolle Kommentare fordern, aber keine Sinnvolle Fragen stellen......
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 21:05:23
@Jens: Dann lass es doch einfach und Antworte nicht.

Es ist sowohl als auch,Waffen- und Geländeausbildung. Gibt es darüber eine Zdv wo man es nachlesen könnte?

Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Jens79 am 15. Januar 2015, 21:07:47
Zweimal nein.
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: bayern bazi am 15. Januar 2015, 21:08:19
geländeausbildung kann schlecht auf ner wiese gemacht werden

waffenausbildung - aufbau der dackelgrage ecc kann man ja auf ner wiese üben


und im zweifelfall gibt es einen  - der hat meistens ne schlange auf der DG klappe  - der  sagen kann ob man da mitmachen kann oder nicht ;)
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Jens79 am 15. Januar 2015, 21:16:32
Der mit Schlange kann meistens ganz gut mit dem der die Sterne hat....  ;D
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: KlausP am 15. Januar 2015, 21:34:58
Zitat von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 21:05:23
@Jens: Dann lass es doch einfach und Antworte nicht.

Es ist sowohl als auch,Waffen- und Geländeausbildung. Gibt es darüber eine Zdv wo man es nachlesen könnte?

Dann muss der TrA eben etwas detaillierter im Krankenmeldeschein vermerken, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen und welche nicht. Nur "MSG" dürfte da zu mager sein. Aber ib der GA hat man ja Zeit ohne Ende für die Ausbildung.  ::)
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2015, 05:46:57
Und die Suchfunktion findet dann folgenden hilfreichen Post unseres Forums-Docs:
Zitathttp://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=9244.msg529231#msg529231
Titel: Antw:Gelände trotz MSG?!
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2015, 07:05:52
Die Frage habe ich wie bereits geschrieben wurde schon in dem anderen Thread ausführlich beantwortet. Wenn noch Fragen sind, bitte dort stellen