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Gelände trotz MSG?!

Begonnen von Ben8611, 15. Januar 2015, 20:40:24

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Ben8611

Hallo liebe Kameraden,

ich habe ein Thema was uns wahrscheinlich schon alle mal Beschäftigt hat. Wir haben im Zug ein Problem, wir haben einige die MSG sind, trotzdem Befielt der Ausbilder sie mit voller Montur raus auf die Übungswiese. Meiner Meinung nach zählt das zum Gelände. Den Befehl muss man ja erstmal so hinnehmen, aber ist er Rechtswidrig? was ist wenn was passiert?

Bitte um Sinnvolle Antworten.

Jens79

Und was passiert dann auf der Übungswiese.....
 

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Ben8611

Bitte nur Sinnvolle Kommentare. Natürlich sind da Ausbildungen...

KlausP

Und was für welche? Wenn da Bewegungsarten ausgebildet werden, ist es Geländeausbildung. wenn da Zerlegen und Zusammensetzen von G 36 oder P 8 oder MG ausgebildet wird, ist es Waffenausbildung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Zitat von: Ralf am 15. Januar 2015, 20:50:15
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=9244.msg529222#msg529222
Ist der ganze Zug hier anwesend?  ;)

Ja. Als nächstes schreibt der Gruppenführer ob seine Befehle so in Ordnung gehen....  ;D

Pauschal lässt sich das wohl nicht beantworten. Klaus bohrt ja schon etwas tiefer.

Hauptsache Sinnvolle Kommentare fordern, aber keine Sinnvolle Fragen stellen......
 

Ben8611

@Jens: Dann lass es doch einfach und Antworte nicht.

Es ist sowohl als auch,Waffen- und Geländeausbildung. Gibt es darüber eine Zdv wo man es nachlesen könnte?


Jens79

 

bayern bazi

geländeausbildung kann schlecht auf ner wiese gemacht werden

waffenausbildung - aufbau der dackelgrage ecc kann man ja auf ner wiese üben


und im zweifelfall gibt es einen  - der hat meistens ne schlange auf der DG klappe  - der  sagen kann ob man da mitmachen kann oder nicht ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Jens79

Der mit Schlange kann meistens ganz gut mit dem der die Sterne hat....  ;D
 

KlausP

Zitat von: Ben8611 am 15. Januar 2015, 21:05:23
@Jens: Dann lass es doch einfach und Antworte nicht.

Es ist sowohl als auch,Waffen- und Geländeausbildung. Gibt es darüber eine Zdv wo man es nachlesen könnte?

Dann muss der TrA eben etwas detaillierter im Krankenmeldeschein vermerken, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen und welche nicht. Nur "MSG" dürfte da zu mager sein. Aber ib der GA hat man ja Zeit ohne Ende für die Ausbildung.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Und die Suchfunktion findet dann folgenden hilfreichen Post unseres Forums-Docs:
Zitathttp://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=9244.msg529231#msg529231
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ulli76

Die Frage habe ich wie bereits geschrieben wurde schon in dem anderen Thread ausführlich beantwortet. Wenn noch Fragen sind, bitte dort stellen
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html