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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40

Titel: Steuererklärung
Beitrag von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen. Mir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: F_K am 17. Januar 2015, 11:30:15
Ein Schrauber kann Treibstoff selber herstellen?

Zum Scheitern der Erklärung wird es nicht führen, Kosten ohne Nachweis werden ggf. Nicht anerkannt.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.
Irgendwie müssen wir Herrn Schäuble doch zu seiner schwarzen Null verhelfen. :)
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: wolverine am 17. Januar 2015, 17:51:33
Nicht, dass wir am Ende alle eine Gewinnausschüttung bekommen... Wenn der Staat so schlank und effektiv wird.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Tom87 am 17. Januar 2015, 22:37:22
  Wenn ich 40 kommandierungen und Lehrgangs Zeugnisse auf den Tisch klatsch können die doch davon ausgehen das ich die Strecke wohl gefahren bin ?  Ich bitte hier um Erfahrungen und nicht um dumm Schnack
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Jens79 am 17. Januar 2015, 23:03:51
Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen. Mir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 22:37:22
  Wenn ich 40 kommandierungen und Lehrgangs Zeugnisse auf den Tisch klatsch können die doch davon ausgehen das ich die Strecke wohl gefahren bin ?  Ich bitte hier um Erfahrungen und nicht um dumm Schnack

Der Einzige der hier dummes Zeig schreibt bist du. Also immer schön locker bleiben und ein bisschen auf die Rechtschreibung achten.
Reich deinen Mist einfach ein und dann wirst du es ja sehen.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: BulleMölders am 18. Januar 2015, 05:35:35
Da es immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters ist, ob er etwas als Glaubhaft ansieht was nicht belegt ist, wird hier niemand sagen können ob es anerkannt wird oder nicht.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: justice005 am 18. Januar 2015, 10:16:48
Vielleicht hilft ja auch ein freundliches Gespräch mit dem BwDLZ. Vielleicht kann man den ein oder anderen Beleg nochmal ausstellen.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 16:39:56
Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen.
Du musst für jedes Jahr eine gesonderte Steuererkläärung einreichen.

ZitatMir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Was genau meinst Du mit Scheitern?
Ich habe meiner Steuererklärung noch nie Tankbelege oder Werkstattrechnungen beigefügt, wofür auch?
Und was an TG / RBH gezahlt wurde, kannst Du doch anhand Deiner Kontoauszüge nachvollziehen.

Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.

Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: StOPfr am 20. Februar 2015, 16:44:19
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 16:39:56
Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.

Dass man sich mit einem Fachmann anlegt aber auch  ::)!
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: BulleMölders am 20. Februar 2015, 17:00:43
Das hat doch nichts mit anlegen zu tun.
Hätte man den ersten Satz
Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.
Irgendwie müssen wir Herrn Schäuble doch zu seiner schwarzen Null verhelfen. :)
nicht aus dem Zusammenhang mit dem zweiten Satz gerissen und vor allem auch diesen Beitrag
Zitat von: BulleMölders am 18. Januar 2015, 05:35:35
Da es immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters ist, ob er etwas als Glaubhaft ansieht was nicht belegt ist, wird hier niemand sagen können ob es anerkannt wird oder nicht.
noch gelesen, dann hätte man das Augenzwinkern des ersten zitierten Beitrag auch verstanden.

Und mit frustrierten Steuerbürgern habe ich in meinem Berufsleben schon so oft zu tun gehabt, dass ich so was gar nicht mehr ernst nehme.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:06:33
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 16:39:56
Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen.
Du musst für jedes Jahr eine gesonderte Steuererkläärung einreichen.

ZitatMir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Was genau meinst Du mit Scheitern?
Ich habe meiner Steuererklärung noch nie Tankbelege oder Werkstattrechnungen beigefügt, wofür auch?
Und was an TG / RBH gezahlt wurde, kannst Du doch anhand Deiner Kontoauszüge nachvollziehen.

Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.

Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.

Da ich aus dem letzten Absatz deines geistigen Ergusses schließe, dass du die große Ahnung zu haben glaubst, möchte ich dich bezüglich deines zweiten Punktes kurz aufklären ("wofür auch?"), damit du nicht sehenden Auges vor Wände läufst:

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst. An diesem Punkt kommen dann Werkstattbelege, Tankquittungen etc. ins Spiel.
Je nach Lehrgangslage hat man diese Höchstgrenze auch recht schnell beisammen. Soviel erstmal zu dem Thema "wofür auch?".

Zum Thema "grandioser Schwachsinn": Du hast in dem Punkt recht, dass man Ausgaben glaubhaft machen muss - da hörts dann aber auch schon wieder auf. Bei den Sachen, die ohne Belege anerkannt werden handelt es sich in der Regel um Pauschalen.
Und jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.

"Ich hab den Computer letztes Jahr gekauft und brauche ihn zum arbeiten"
"Glaube ich ihnen nicht, zeigen sie mir Belege"
"Hab ich nicht, aber warum soll ich lügen?"
"Stimmt auch wieder... Außerdem sind sie so ein sympathischer Zeitgenosse... Na gut, der Staat erkennt es an"...
::)

Wenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:47:08
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:06:33
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst.

Nein, nicht nachweisen sondern glaubhaft machen. Und dafür reichen i.d.R. die Kilometerangaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bzw. Lehrgangsorten usw) völlig aus. Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.

ZitatUnd jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.
Zur Not mit Eigenbelegen, und mit schlüssigen Sachverhaltsschilderungen. Hat noch nie Probleme gegeben. Und mein FA gilt nicht gerade als nachlässig oder schlunzig.

ZitatWenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt

So ist es. Kann ich Dir nur beipflichten.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:04:52
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:47:08
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:06:33
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst.

Nein, nicht nachweisen sondern glaubhaft machen. Und dafür reichen i.d.R. die Kilometerangaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bzw. Lehrgangsorten usw) völlig aus. Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.

"Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung auf 4 500 Euro nicht. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt hat." (Quelle: EStG)

Womit wir wieder beim Thema glaubhaft machen sind: Dafür sind nunmal regelmäßig Nachweise erforderlich. Diese KÖNNEN Kommandierungen zu Lehrgangsorten sein. Dabei liegt es im ermessen des Bearbeiters dies als ausreichend anzusehen. In der Regel ist es dieses aber eben nicht und es werden weitere Nachweise verlangt.
Wie gesagt: Wir reden hier von Beträgen, die oberhalb der 4500€-Grenze liegen.
Und selbst wenn von dir keine weiteren Nachweise verlangt wurde, heißt das nicht, dass es der Regelfall ist (Stichwort "wofür auch?")

ZitatUnd jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.
Zur Not mit Eigenbelegen, und mit schlüssigen Sachverhaltsschilderungen. Hat noch nie Probleme gegeben. Und mein FA gilt nicht gerade als nachlässig oder schlunzig.

Das mag in Einzelfällen funktionieren, ist aber auch hier eben wenn überhaupt ein Ausnahmefall, der maximal bei "Kleinkram" Anwendung findet...

ZitatWenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt

So ist es. Kann ich Dir nur beipflichten.

Dann halt dich dran...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 18:21:55
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:47:08
Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.
Da haben Sie aber Glück gehabt, dass die Sachbearbeiter in Ihrem Finanzamt den § 85 AO (u.a. Prüfung der Verhältnismäßigkeit) nicht so genau nehmen (das liegt ja im Ermessen des Finanzbeamten, ob er einen Sachverhalt näher prüft).

Denn danach soll der Finanzbeamte prüfen, ob die glaubhaft gemachten Kosten des Steuerpflichtigen auch den Tatsachen entsprechen und darf hierfür die entsprechenden Dokumente anfordern (§ 92 AO), und dazu gehören keine "Selbstbelege". Können die Beweise nicht vorgelegt werden, wird er Ihren Angaben keinen Glauben schenken und die geltend gemachten Kosten reduzieren.

Sie dürfen also nicht von sich auf andere schließen!
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:26:20
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:04:52
"Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung auf 4 500 Euro nicht. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt hat." (Quelle: EStG)

Womit wir wieder beim Thema glaubhaft machen sind: Dafür sind nunmal regelmäßig Nachweise erforderlich. Diese KÖNNEN Kommandierungen zu Lehrgangsorten sein. Dabei liegt es im ermessen des Bearbeiters dies als ausreichend anzusehen. In der Regel ist es dieses aber eben nicht und es werden weitere Nachweise verlangt.
Wie gesagt: Wir reden hier von Beträgen, die oberhalb der 4500€-Grenze liegen.
Und selbst wenn von dir keine weiteren Nachweise verlangt wurde, heißt das nicht, dass es der Regelfall ist (Stichwort "wofür auch?")

Auch Deine rote, eindringliche Farbe machts nicht besser.
Wenn Angaben schlüssig sind, dann sind sie i.d.R. auch galubhaft, es sei denn, es gibt Ansatzpunkte, die einen Zweifel erwecken. Das widerspräche jedoch der Schlüssigkeit.

Natürlich gehts um Beträge jenseits von 4500€, als Wochenendpendlersoldat kamen die schnell zusammen, in manchen Jahren auch jenseits von 6000€.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:36:29
Lass mal mein schönes Rot außen vor, das sollte lediglich den "neuen" Text deutlich machen, da ich keine Lust hatte jeden einzelnen Absatz als Zitat einzufügen - der Übersichtlichkeit halber.

Zum Rest:
Ich brauche auch nichts besser machen, da du entweder belehrungsresistet oder sehr schlichten Geistes bist...
Angaben sind besonders dann glaubhaft, wenn sie nachweisbar sind!
Oder anders gesagt: Etwas kann durchaus schlüssig sein, aber trotzdem nicht glaubhaft... Aber das willst du ja doch wieder nicht begreifen...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: KlausP am 20. Februar 2015, 18:39:29
 (http://wuerziworld.de/Smilies/ess/ess25.gif)    ::)
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:46:43
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:36:29
Ich brauche auch nichts besser machen, da du entweder belehrungsresistet oder sehr schlichten Geistes bist...
Angaben sind besonders dann glaubhaft, wenn sie nachweisbar sind!
Oder anders gesagt: Etwas kann durchaus schlüssig sein, aber trotzdem nicht glaubhaft... Aber das willst du ja doch wieder nicht begreifen...

Du brauchst nichts besser zu machen, wenn wir schon pingelig werden.

Und zum Rest: Ich habe lediglich die Erfahrungen mit der Finanzverwaltung während meiner Dienstzeit beschrieben.
Wenn andere da freiwillig weniger Werbungskosten geltend machen oder sich das vom Sachbearbeiter (ob nun gerechtfertigt oder ungerechtfertigt) streichen lassen, kann ich das auch nicht ändern. Ich sehe keinen Grund, deshalb so ausfallend und beleidigend zu werden und überlese Deine Äußerung zur Schlichtheit deshalb geflissentlich. Da Du mich nicht kennst, wird Dir wohl ohnehin jedes halbwegs fundierte Urteil darüber schwerfallen.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:54:14
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:46:43
(...), wird Dir wohl ohnehin jedes halbwegs fundierte Urteil darüber schwerfallen.
ganz und gar nicht..  ::)

Aber angesichts der Tatsache, dass du noch nicht Begriffen hast worum es überhaupt geht (nämlich nicht um dein Einzelschicksal, sondern um allgemeingültig Aussagen), gebe ich es an dieser Stelle auf - führt ja doch zu nichts.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 18:57:41
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:46:43
Wenn andere da freiwillig weniger Werbungskosten geltend machen ...

Das ist Quatsch. Jeder gibt das an, was tatsächlich angefallen ist. Wenn aber das Finanzamt nach Unterlagen fragt (Tankbelege, Werkstattrechnungen etc.) um die gefahrenen km zu überprüfen (was ich schon öfter erlebt habe), und die Belege nicht nachgereicht werden können, weil sie z.B. verloren gegangen sind ( ::) ), hat man halt Pech gehabt.

Also: auch wenn Sie hier sagen, Ihnen ist das noch nie passiert, dass das Finanzamt Unterlagen von Ihnen sehen wollte und damit indirekt suggerieren, man könne vielleicht auch hier oder da mehr angeben, als tatsächlich angefallen ist, weil es ohnehin nicht überprüft wird, ist das nicht dienlich.
Auf der anderen Seite schüren Sie unter Umständen sogar auch Neid, weil Sie offensichtlich einen pflegeleichten Sachbearbeiter erwischt haben, was aber nicht die Regel ist.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:11:05
Zitat von: DadOA am 20. Februar 2015, 18:57:41
Das ist Quatsch. Jeder gibt das an, was tatsächlich angefallen ist.
So ist es, und so soll es sein.
ZitatWenn aber das Finanzamt nach Unterlagen fragt (Tankbelege, Werkstattrechnungen etc.) um die gefahrenen km zu überprüfen (was ich schon öfter erlebt habe), und die Belege nicht nachgereicht werden können, weil sie z.B. verloren gegangen sind ( ::) ), hat man halt Pech gehabt.
Entweder gibt man dann auf, oder man setzt sich hin und schreibt eine wortreiche, schlüssige Begründung und hat Glück, dass der Sachbearbeiter die Mühen des recht wahrscheinlichen Einspruchsverfahrens scheut.
ZitatAlso: auch wenn Sie hier sagen, Ihnen ist das noch nie passiert, dass das Finanzamt Unterlagen von Ihnen sehen wollte und damit indirekt suggerieren, man könne vielleicht auch hier oder da mehr angeben, als tatsächlich angefallen ist, weil es ohnehin nicht überprüft wird, ist das nicht dienlich.
Gegen diese (im übrigen völlig unverschämte) Unterstellung verwehre ich mich mit allem Nachdruck.
Jeder ist für seine wahrheitsgemässen Angaben selbst verantwortlich, nicht zuletzt bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mantelbogen, dass alle Angaben wahrheitsgemäss gemacht wurden.

ZitatAuf der anderen Seite schüren Sie unter Umständen sogar auch Neid, weil Sie offensichtlich einen pflegeleichten Sachbearbeiter erwischt haben, was aber nicht die Regel ist.

Ich schüre überhaupt keinen Neid sondern berichte schlicht und sachlich von meinen Erfahrungen. Wenn das hier bei anderen Usern Neid weckt, ist das nicht mein Problem sondern wohl eher ein Problem der Denkweise und Lebenseinstellung dieser Menschen.
Und wie ich bereits erwähnte: Es waren verschiedene Sachbearbeiter und auch verschiedene Finanzämter.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 19:19:34
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:11:05
Gegen diese (im übrigen völlig unverschämte) Unterstellung verwehre ich mich mit allem Nachdruck.
Was für eine Unterstellung? Ich habe nur gesagt, es suggeriert den Eindruck, nicht mehr und nicht weniger.

Sie brauchen sich also gegen nichts wehren, weil Sie nichts angegriffen hat. Und wenn Sie glauben, Sie müssen sich verteidigen, dann ist das Ihr Ding. Hat aber in diesem Thread eigentlich nichts zu suchen.

Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 19:34:13
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:11:05
Zitat von: DadOA am 20. Februar 2015, 18:57:41
Also: auch wenn Sie hier sagen, Ihnen ist das noch nie passiert, dass das Finanzamt Unterlagen von Ihnen sehen wollte und damit indirekt suggerieren, man könne vielleicht auch hier oder da mehr angeben, als tatsächlich angefallen ist, weil es ohnehin nicht überprüft wird, ist das nicht dienlich.
Gegen diese (im übrigen völlig unverschämte) Unterstellung verwehre ich mich mit allem Nachdruck.
Jeder ist für seine wahrheitsgemässen Angaben selbst verantwortlich, nicht zuletzt bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mantelbogen, dass alle Angaben wahrheitsgemäss gemacht wurden.

So unverschämt wäre diese Unterstellung nichtmal, selbst wenn es eine wäre.
Aus dem anderen Thread zu dem Thema:

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:16:24
Jeden Tag sauberes T-Shirt, Hose, Feldbluse, Socken. Dazu 2x/Woche Sportzeug. Feldjacke, Diensthemden usw entsprechend weniger. Damit ermittelst Du, wieviel Wäsche pro Woche anfällt. Natürlich kommt nicht alles in den Trockner, und nicht alles wird gebügelt.
Den Wochenaufwand dann mal rund 46 Wochen im Jahr. Da kommt man auf rund 650€.

Wer behauptet jeden Tag eine neue Hose und eine frisch gewaschene Feldbluse zu Dienstbeginn zu tragen, um anschließend bei der Steuererklärung "zu kassieren", braucht sich über sowas nicht ernsthaft wundern... Das hat mit wahrheitsgemäßen Angaben mit Sicherheit nicht mehr viel zu tun.
Ganz davon abgesehen, dass Socken mit Sicherheit keine Berufsbekleidung per Definition sind.

Aber das nur am Rande...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:51:39
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 19:34:13
Wer behauptet jeden Tag eine neue Hose und eine frisch gewaschene Feldbluse zu Dienstbeginn zu tragen, um anschließend bei der Steuererklärung "zu kassieren", braucht sich über sowas nicht ernsthaft wundern...

Du etwa nicht? Wie lange trägst Du Deine Wäsche, bis Du sie mal wäscht? Ferkelchen ..  ;)
Im übrigen hat man als Offizier schliesslich eine Vorbildfunktion.
Und ob das der Wahrheit entspricht, kann doch wohl ausser mir niemand wissen, oder? Ob Du es für wahrscheinlich hälst, ist eine andere Sache.
Aber so ist Deine Äußerung schlichtweg anmassend  :P
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 20:01:37
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:51:39
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 19:34:13
Wer behauptet jeden Tag eine neue Hose und eine frisch gewaschene Feldbluse zu Dienstbeginn zu tragen, um anschließend bei der Steuererklärung "zu kassieren", braucht sich über sowas nicht ernsthaft wundern...

Du etwa nicht? Wie lange trägst Du Deine Wäsche, bis Du sie mal wäscht? Ferkelchen ..  ;)
Im übrigen hat man als Offizier schliesslich eine Vorbildfunktion.
Und ob das der Wahrheit entspricht, kann doch wohl ausser mir niemand wissen, oder? Ob Du es für wahrscheinlich hälst, ist eine andere Sache.
Aber so ist Deine Äußerung schlichtweg anmassend  :P

Wollen wir das jetzt auch noch ausdiskutieren? Eigentlich ist mir das zu blöd, aber weil erst in 5min Anpfiff ist spiel ich mal mit...
Du gehst also jeden Tag, 46 Wochen im Jahr, hin und ziehst jeden Morgen eine frisch gewaschene Hose und Feldbluse an?
Deinen Rucksack möchte ich nicht tragen wollen wenn es mal ein paar Tage nach draußen geht...

Das hat im übrigen nun wirklich nichts mit anmaßend mehr zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand. Letzterer ist es übrigens, der mich davon abhält jetzt noch weiter meine Zeit hier zu verplempern.  ;) Schönen Abend (Freitag - da ist ja sicher Waschtag  ;D)
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: BulleMölders am 20. Februar 2015, 20:04:23
So es reicht.
Euer persönliches Streitgespräch könnt ihr per PN fortsetzen.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 22:34:06
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:51:39
Im übrigen hat man als Offizier schliesslich eine Vorbildfunktion.
Die vermisse ich hier im Übrigen bei Ihnen.

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:51:39
Und ob das der Wahrheit entspricht, kann doch wohl ausser mir niemand wissen, oder?
Genau, und das Finanzamt auch nicht. Deshalb ist es angehalten, Angaben der Steuerpflichtigen zu überprüfen. Wenn alles in Ordnung ist, ist ja alles gut.

Halten wir einfach fest, dass Sie bisher Glück hatten und es offensichtlich nicht verstehen, wenn andere mehr Stress haben, um ihre Kosten anerkannt zu bekommen und Sie dann auch noch ironisch werden.

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:46:43
Wenn andere da freiwillig weniger Werbungskosten geltend machen ......, kann ich das auch nicht ändern.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 23:11:00
Zitat von: DadOA am 20. Februar 2015, 22:34:06
Halten wir einfach fest, dass Sie bisher Glück hatten ...

Die einen halten es für Glück, für andere ist es Verstand und Können ...  ;)
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: BulleMölders am 21. Februar 2015, 06:27:12
OK, ihr wolltet es ja nicht anders.
Deshalb mache ich hier jetzt dicht.